Protocol of the Session on June 25, 2003

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Jäger für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg: Wir werden der Überweisung auch in die genannten Ausschüsse in der Reihenfolge und der Gewichtigkeit so zustimmen.

Herr Müller, Sie haben das ganz richtig gesagt, das ist eine Notlösung. Und diese Notlösung ist dadurch entstanden, dass im April der Innenminister, als wir unseren Entwurf hier zur Beratung gestellt haben und der auch dankenswerterweise überwiesen ist, gesagt hat, ich komme dann bald. Nun sind da jetzt ein paar Wochen vergangen, sage ich mal vorsichtig, und insgesamt sind wir ein Jahr – ein Jahr! – hinter der damaligen Entscheidung zurück, in der ein Landtag gesagt hat, das, was die Enquetekommission erarbeitet hat, ist gut, das ist unsere Meinung und nun wollen wir das so machen. Das ist meines Erachtens der Grund. Sie haben gesagt, in der Praxis draußen bei den Kommunen gibt es Unruhe und auch eine gewisse Unsicherheit. Das ist der Grund dafür.

Nun kann man das ja unterschiedlich machen, aber in Ordnung. Wir haben das im Ausschuss angeregt, weil der Innenminister sagte, ich habe da eben vom Verfahren her... – Herr Umweltminister Methling hat ja eben gesagt, dass das Verfahren bei seinem Entwurf vorgeschrieben ist und dass das dauert –, da haben wir gesagt: Okay. Nur das nächste Mal, Herr Innenminister, vielleicht kommen Sie etwas früher in die Puschen mit der Vorbereitung, weil es hat einfach zu lange gedauert, bis Sie überhaupt mal einen Entwurf vorgelegt haben. Und ich sage auch – und das dürfen Sie bitte zu Hause auch ausrichten –, dieser Entwurf, soweit er über die Umsetzung der Ergebnisse der Enquetekommission hinausgeht, ist eine durchaus, und das meine ich positiv, beachtliche Fleißarbeit, indem Erfahrungen aus der kommunalen Praxis, aus der Praxis der Kommunalaufsicht jetzt in Gesetzesänderungsbefehle umgesetzt werden. Okay, das ist prima, aber das sind Erfahrungen, die auch auf dem Tisch Ihres Hauses lange gelegen haben.

Meine Damen und Herren, wir sollten das Verständnis des Parlaments doch an dieser Stelle noch einmal betonen. Es ist natürlich in Ordnung, wenn wir in den Ausschüssen sagen, bitte schön, Herr Innenminister, dann geben Sie doch den Entwurf einfach rein in die Beratung. Es hätte aber gar nicht Not getan, dass wir jetzt den

Umweg, den wir heute hier gehen, gemacht hätten. Wenn ich diesen Entwurf – und ich habe mir die Mühe gemacht, den sehr genau anzusehen – ansehe, dann wäre es ganz leicht gewesen, ihn in den Beratungen des Ausschusses jeweils an dem Punkt einzubringen, denn es stimmt: Wie ein Ei dem anderen gleichen sich die Änderungsbefehle. Das ist ja auch normal und richtig, weil wir haben gesagt, wir machen eins zu eins Enquetekommission. Also haben wir eins zu eins formuliert. Und deswegen, sage ich mal, wäre es sehr viel einfacher gewesen, nicht zwei Entwürfe eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung zu haben, sondern wir hätten es ganz einfach haben können. Es liegt einer vor, ein Entwurf eines Fünften Änderungsgesetzes, und zu dem hätte man in den Ausschüssen jeweils bei den einzelnen Sachen Ergänzungen oder Änderungen miteinander besprechen können. Wir sind sicher nicht so vermessen zu sagen, wenn der Änderungsbefehl, den Sie zu einer bestimmten Bestimmung haben, besser ist, na, in Gottes Namen, dann übernehmen wir ihn doch. Uns geht es darum, dass die Praxis draußen damit arbeiten kann, dass Rechtsunsicherheit beseitigt wird. Aber das ist wohl nicht so. Und ein Schelm, der da Böses dabei denkt, ich habe den Eindruck, Sie wollen vermeiden, dass wieder eine wesentliche Änderung im kommunalen Bereich auf einen Entwurf der Opposition zurückgeht. Na gut, in Gottes Namen, wenn es denn das sein muss. Mir geht es, was die Kommunen angeht, mehr um die Sache. Ich will, dass endlich dort was weitergeht.

Es geht aber nicht, dass wir das in Zukunft so machen, denn – und das haben Sie doch gesagt, Herr Müller, da sind wir uns auch einig – wir beschneiden nicht nur formal Mitwirkung und Anhörungsrechte, weil das Verfahren, das bei der Landesregierung läuft, hat ja noch den Vorteil, dass die kommunalen Spitzenverbände, um die geht es ja hier im Wesentlichen, aber auch zum Beispiel die Gewerkschaften, dass die die Möglichkeit haben, fundiert Stellung zu nehmen, dann mit den Fachleuten des Ministeriums zu erörtern und dann erst geht der Entwurf in dieses Hohe Haus. Also, wir beschneiden ein Stück, wir wissen, dass wir das auch können. Aber wir wollen das.

(Heinz Müller, SPD: Die Verbände waren doch damit einverstanden. – Zuruf von Gabriele Schulz, PDS)

Ja, ich war damit einverstanden. Ja, ist ja in Ordnung. Die kommunalen Spitzenverbände haben es sogar angeboten, weil sie gesehen haben, der Innenminister kommt nicht zu Potte. Das ist ja unser Problem gewesen. Da habe ich allerdings die Hoffnung, dass wir in Zukunft die Aufgaben des etwas säumigen Innenministers nicht mehr übernehmen müssen. Wie ich gelesen habe, bekommt er jetzt einen juristischen Berater. Damit wird er sicherer und wer sicherer ist, kann auch schneller arbeiten. Herr Innenminister, das finde ich Klasse, dann werden wir in Kürze wahrscheinlich noch etwas mehr bekommen. Das nächste Mal werden wir aber nicht so einfach miteinander umgehen. Da werden wir die Versäumnisse doch ein bisschen deutlicher anmahnen. Das ist aber die wirklich einzige Kritik an dem Entwurf.

Ansonsten bleibe ich bei dem, was ich eingangs gesagt habe, rein in den Ausschuss und wir gehen sofort gemeinsam an die Beratung. Sollten einige Änderungsbefehle, wie das so schön heißt, rechtstechnisch besser sein als unsere, habe ich überhaupt kein Problem, Ihre zu übernehmen. Ich hoffe, dass wir in Zukunft das ein bisschen

besser gemeinsam hinbekommen. Immer der, der den besten Vorschlag hat, dem sollten wir den Vortritt überlassen. Wenn wir das in den Ausschüssen so machen, dann kommen wir in diesem Land auch voran. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

Als Nächstes hat das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Schulz. Bitte schön, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf zur fünften Novellierung der Kommunalverfassung will, wie es meine Vorredner schon sagten, die Empfehlungen der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen“ umsetzen und einen ersten Beitrag zur Deregulierung leisten.

Ich möchte noch einen Aspekt hinzusetzen, der nicht den Notkonditionen, von denen Herr Jäger eben gesprochen hat, der letztlich auch den Druck aufmacht, endlich ins Verfahren zu gelangen, entspricht. Das ist der Termin der Kommunalwahlen, die für nächstes Jahr anstehen. Und ich glaube auch, dass wir hier als Parlament zeitlich unter einem gewissen Erwartungsdruck stehen. Es ist eben deutlich geworden, dass fraktionsübergreifend der Wille besteht, dieses Gesetzgebungsverfahren zügig zum Abschluss zu bringen. Lassen Sie mich auf einige Vorschläge noch einmal zurückkommen.

Ich denke, gerade die Umsetzung der Empfehlungen der Enquetekomission, den Paragraphen 42 im vorliegenden Gesetz betreffend, nämlich Veränderungen der Wertigkeit der Ortsteile vorzunehmen, wird ein kleiner Beitrag dazu sein, ehrenamtliches Wirken in den Kommunen lebendiger und bürgernäher zu gestalten.

Neben der Änderung der gesetzlichen Regeleinwohnerzahl von Ämtern von 6.000 auf 8.000 und mit der Einführung der Mindesteinwohnerzahl von 6.000 ist die SollVorschrift hinsichtlich der Anzahl amtsangehöriger Gemeinden für die gegenwärtigen Fusionsprozesse von Bedeutung. Vergleiche mit anderen Bundesländern weisen hier eine maximale Anzahl von sechs oder sieben Gemeinden pro Amt als optimale Größe aus. Ich denke, der vorliegende Gesetzentwurf will mit der Formulierung: „Einem Amt sollen in der Regel nicht mehr als zehn Gemeinden angehören“ den Bedingungen unseres Flächenlandes Mecklenburg-Vorpommern entsprechend Rechnung tragen. Das hat Konsequenzen über den einzelnen Amtsbereich hinaus, nämlich auch in unserem Verfahren in der Bearbeitung der Vorschläge für die Verwaltungsreform, wenn wir über die Anzahl von Verwaltungseinheiten innerhalb eines vielleicht neu zu bildenden künftigen Landkreises diskutieren. Diese Problematik wird uns neben der Behandlung der Kommunalverfassung in den nächsten Wochen und Monaten, denke ich, auch intensiv beschäftigen.

Wenn die Verwaltungswissenschaft von maximal 20 Einheiten innerhalb eines Landkreises ausgeht, dann, meine Damen und Herren, hat unsere Festlegung von zehn letztendlich auch Konsequenzen für die Ämteranzahl und für mögliche veränderte Kreisstrukturen. Das müssen wir in den Ausschussberatungen weiter vertiefen, ich denke aber, dass das Gesetzgebungsverfahren keine Hemmschwellen setzt.

Hervorheben möchte ich an dieser Stelle auch die Liberalisierung und anwenderfreundlichere Gestaltung der Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, insbesondere den Verzicht auf den bisherigen „Positiv-Katalog“ in Paragraph 20 Absatz 2. Auch Regelungen zur Verfahrensbeschleunigung und zur Verwaltungsvereinfachung sowohl auf Seiten der Kommunen als auch bei den Rechtsaufsichtsbehörden finden unsere Zustimmung.

Etwas anders ist es noch mit der Bewertung des Paragraphen 40 Absatz 5, also den Eignungsvoraussetzungen für die Beigeordneten. Die Laufbahnbefähigung für den gehobenen oder höheren allgemeinen Verwaltungsdienst mag aus der Storchenperspektive beziehungsweise durch die Brille der Rechtsaufsicht Idealmaß sein, aber aus der Froschperspektive erscheint uns dieses Raster allerdings

(Heinz Müller, SPD: Realitätsfern.)

zu viele Möglichkeiten zu haben, geeignete Nicht-Laufbahn-Beamte hindurchfallen zu lassen. Aber auch diese Frage kann man im Ausschuss, denke ich, intensiv diskutieren. Sie muss das parlamentarische Verfahren nicht behindern. Ich denke, das sollten wir insgesamt zügig tun. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Schulz.

Es hat jetzt ums Wort gebeten der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Herr Dr. Timm. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Auch ich will es kurz machen.

Herr Dr. Jäger, ich nehme gerne Kritik und Lob mit. Dass Ihnen das Tempo zu schleppend war, nehme ich zur Kenntnis und ich nehme auch mit, dass die Arbeit der Beamten durch Sie belobigt wurde, denn sie haben da wirklich viel Arbeit reingesteckt. Nicht alles geht immer im gewünschten Tempo. Ich bitte das einfach auch zur Kenntnis zu nehmen, denn in vielen Details steckt tatsächlich viel Fleißarbeit. Es ist so, wie es ist. Aber was hier in Mecklenburg-Vorpommern als Notlösung und ungewöhnlicher Vorgang betrachtet wird, dass ein Regierungsentwurf, der im Kabinett als Referentenentwurf verabschiedet wurde, im Parlament durch die Fraktionen eingebracht wird, das ist anderswo nicht ungewöhnlich. Der Bundestag hat sehr enge Kooperationsverfahren zwischen Parlament und Regierung. Wir kriegen des Öfteren auch Gesetzentwürfe des Bundestages, die am Tag zuvor in der Bundesregierung verabschiedet worden sind. So etwas ist möglich. Ich denke, diese Kreativität sollten wir auch in der Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung in diesem Hohen Hause, da, wo es angebracht ist, üben.

In der Sache selber ist viel diskutiert worden, ich will das hier nicht noch einmal aufrollen. Auch hier in diesem Hause haben wir in den letzten Monaten viel über die Frage der Kommunal- und der Ämterreform diskutiert. Wir brauchen dauerhaft leistungsfähige und bürgernahe Verwaltungen auf gemeindlicher Ebene. Die Änderung der Kommunalverfassung bietet hierfür in Zukunft dann auch die rechtliche Grundlage.

Natürlich ist vor Ort eine Unsicherheit entstanden. Was vor Ort aber vor allem entstanden ist, darüber bin ich sehr froh, ist eine sehr konstruktive und ernsthafte Beschäftigung der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen mit dem Ziel, diese Fusionsbemühungen freiwillig bis zum nächsten Jahr durchzukriegen. Darüber bin ich sehr froh. Und meine Hoffnung nährt sich, dass wir im ganzen Land diesen Prozess ohne Zwangsmaßnahmen schaffen könnten. Darüber wäre ich am Ende besonders froh und insofern bitte auch ich um konstruktive und um zügige Beratungsverfahren in den beteiligten Ausschüssen. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Gabriele Schulz, PDS)

Danke schön, Herr Innenminister.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/527 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Rechts- und Europaausschuss sowie an den Sonderausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig zugestimmt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für fünf Minuten und bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer der drei Fraktionen, kurz einmal nach vorne zu kommen.

Unterbrechung: 12.39 Uhr

Wiederbeginn: 12.42 Uhr

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Wir haben uns eben darauf verständigt, dass dadurch, dass die Redezeiten so weit abgearbeitet sind, wir durchaus die Möglichkeit haben, jetzt eine Mittagspause von 35 Minuten zu machen. Das werden wir jetzt tun. Wir setzen die Sitzung um 13.15 Uhr mit der Wahl des Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR fort. Die Sitzung ist bis 13.15 Uhr unterbrochen.

Unterbrechung: 12.43 Uhr

Wiederbeginn: 13.15 Uhr

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Wahl des Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR.

Wahl des Landesbeauftragten für MecklenburgVorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Stasi-Unter- lagen-Gesetz – Ausführungsgesetz – StUG-AG)

Wahlvorschlag der Landesregierung: Wahl des Landesbeauftragten für MecklenburgVorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Stasi-Unter- lagen-Gesetz – Ausführungsgesetz – StUG-AG) – Drucksache 4/518 –

Der Ministerpräsident hat gemäß Paragraph 4 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit Schreiben vom 6. Juni 2003 namens der Landesregierung vorgeschlagen, Herrn Jörn Mothes zum Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu wählen.

Für die Wahl des Landesbeauftragten für MecklenburgVorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ist darauf hinzuweisen, dass nach Paragraph 4 Absatz 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR der Landesbeauftragte auf Vorschlag der Landesregierung vom Landtag mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder, das sind 36 Stimmen, gewählt wird. Die einmalige Wiederwahl ist gemäß Paragraph 4 Absatz 2 dieses Gesetzes zulässig.

Der Wahlvorschlag der Landesregierung liegt Ihnen auf Drucksache 4/518 vor.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Abstimmungszettel in die Urne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.