Protocol of the Session on June 25, 2003

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Abgeordneter Dr. Bartels.

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herr Brodkorb für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Frau Lochner-Borst, ich wundere mich auch ein bisschen über Ihren Redebeitrag, weil ich bisher sozusagen immer ein hohes Maß an Sachlichkeit von Ihnen gewohnt war. Ihr Redebeitrag teilt sich in zwei Abschnitte. Der eine nimmt Stellung zum Gesetzentwurf und so richtig Kritisches konnte ich da nicht entdecken. Das Ministerium reagiert auf Vorschläge der Studentenwerke selbst. Ich habe gestern noch einmal mit Vertretern des Studentenwerkes Rostock gesprochen in der Leitungsebene. Sie freuen sich sehr, dass das so schnell geht, also insofern große Unterstützung.

Und das Zweite, was Sie gesagt haben, sind eher Elemente von Haushaltsverhandlungen gewesen, so habe ich das interpretiert. Insofern waren für diesen Gesetzentwurf die Änderungen sachlich nicht nötig, aber man kann es natürlich tun. Das sozusagen von meiner Seite. Sachlich hat der Minister alles gesagt. Was soll man dem hinzufügen? Ich bitte der Überweisung zuzustimmen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Abgeordneter.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann schließen wir die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/519 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche im Bereich des Umweltrechts, Umweltwiderspruchszuständigkeitsgesetz, Drucksache 4/520.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche im Bereich des Umweltrechts (Umweltwiderspruchs- zuständigkeitsgesetz – UWZG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/520 –

Das Wort zur Einbringung hat der Umweltminister Herr Dr. Wolfgang Methling. Herr Minister, Sie sind jetzt dran.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Entschuldigung, dass ich das Tempo, das Sie vorlegen, unterschätzt habe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Abgeordnete! Lassen Sie mich in meiner Rede mit einem Zitat von Jean Paul beginnen: „Gegen das Fehlschlagen eines Planes gibt es keinen besseren Trost, als auf der Stelle einen neuen zu machen oder bereitzuhalten.“ In diesem Sinne hat das Umweltministerium gehandelt und bringt das Umweltwiderspruchszuständigkeitsgesetz in der vierten Legislaturperiode erneut ein.

(Beifall Dr. Armin Jäger, CDU)

Möglicherweise stellen Sie sich und mir die Frage: Warum erst jetzt? Falls Sie diese Frage haben, will ich sie so beantworten: Zunächst einmal ist die Vorbereitung eines Entwurfes in der Landesregierung an bestimmte Schritte und Fristen gebunden, die auch dann gelten, wenn dieser Gesetzentwurf das zweite Mal das Verfahren durchläuft. Inhaltlich hat das Umweltministerium mit dem Artikel 3 des Gesetzentwurfes erstmalig und umfassend die Vorgaben des verfassungsrechtlichen Konnexitätsgrundsatzes umgesetzt. Wir sind sozusagen in einem Pilotprojekt gewesen. Insofern hat es auch etwas länger gedauert. Das heißt, in Abstimmung mit dem Finanzministerium, dem Innenministerium und den kommunalen Spitzenverbänden wurden einvernehmlich Bestimmungen über die Höhe von finanziellen Ausgleichsleistungen in den Gesetzestext aufgenommen. Für die Rückübertragung der umweltrechtlichen Widerspruchsentscheidungen erhalten die Landkreise einen Betrag von 48.900 Euro und kreisfreie Städte einen Betrag von 11.100 Euro jährlich. Die Zuweisungen an die Landkreise richten sich nach deren Einwohnerzahl und Gebietsfläche und die Zuweisungen an die kreisfreien Städte bemessen sich nach der Einwohnerzahl. Die Ermittlung der Einwohnerzahlen und die Auszahlung erfolgen nach Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit habe ich Ihnen den einen neuen Artikel des knappen Gesetzentwurfes bereits vorgestellt. Den Rest kennen Sie bereits, wenn Sie Mitglied des Landtages in der vergangenen Legislaturperiode waren, und ich könnte auf meine Ersteinbringungsrede vom 13. März 2002 verweisen. Aber ganz so einfach will ich es mir und Ihnen nicht machen.

Zunächst möchte ich Ihnen die inhaltlichen Regelungen des Gesetzentwurfes wieder kurz ins Gedächtnis rufen. Durch eine Aufhebung von Artikel 34 des Funktionalreformgesetzes und des Paragraphen 53 Nummer 1 des Landesnaturschutzgesetzes wird erreicht, dass die umweltrechtlichen Widersprüche zukünftig wieder bei den Ausgangsbehörden, das heißt bei den Landräten, den Oberbürgermeistern und den Staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur, bearbeitet werden. Die zentrale Widerspruchsbearbeitung im Umweltbereich, die 1994 eingeführt worden war, um die Einheitlichkeit der Verwaltungspraxis und ein hohes Maß an Rechts- und Planungssicherheit für Bürger und Investoren zu gewährleisten, gehörte ganz im Sinne der aktuellen Deregulierungsbestimmungen bereits 1999, als mein Ressort das Gesetzgebungsvorhaben begann, auf den Prüfstand. Es war und ist an der Zeit zu fragen, ob dieses Verfahren noch zeitgemäß ist. In über zehn Jahren haben die unteren Umweltbehörden ausreichend Erfahrung gesammelt, um selbst sachgerecht und rechtssicher Widerspruchsbescheide zu erlassen. Damit erfolgte eine Angleichung an die ganz überwiegende Mehrheit der anderen Rechtsbereiche, sozusagen eine Rückkehr zur Normalität. Nur beispielhaft verweise ich auf den Baubereich, wo die Widerspruchsbearbeitung bei den Ausgangsbehörden erfolgt.

Wenn der Landtag nun dem Gesetzentwurf der Landesregierung folgt, könnte sich das Umweltministerium nach knapp zehn Jahren von einer Aufgabe trennen, die streng genommen nie eine ministerielle Aufgabe gewesen ist. Die zentrale Aufgabenwahrnehmung hat daher auch Nachteile mit sich gebracht. Dabei ist die Doppelarbeit zu nennen, die dadurch entsteht, dass die Ausgangsbehörden dem Ministerium zu jedem Vorgang einen ausführli

chen Sachstandsbericht vorlegen müssen, und die sind manchmal sehr dick. Hinzu kommt, dass viele Sachzusammenhänge sich nur vor Ort durch Anhörungen und Ortsbesichtigungen klären lassen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, so weit zu den inhaltlichen Argumenten, die für diesen Gesetzentwurf sprechen. Aber auch wenn man den Entwurf im Lichte der Zielsetzung der Verwaltungsreform betrachtet, gibt es zur Verabschiedung eines solchen Gesetzes keine Alternative. Das Umweltministerium gehört auch damit – in aller Bescheidenheit darf ich das sagen – zu den Vorreitern, die die Kommunalisierung von Verwaltungsaufgaben praktizieren, anstreben zumindest. Die Bearbeitung von Widersprüchen wird zukünftig ortsnah, schneller und damit bürgerfreundlicher erfolgen. Die Verwaltungswege werden kürzer, die Verfahren werden schlanker, gleichzeitig wird das Ministerium von Vollzugsaufgaben entlastet.

Bereits im Rahmen der Diskussion in der Enquetekommission „Zukunftsfähige Gemeinden und Gemeindestrukturen“ ist mein Ressort, wie Ihnen bekannt ist, mit konkreten Vorschlägen zur Kommunalisierung von Einzelaufgaben aus den Bereichen Wasser, Naturschutz sowie Abfall und Immissionsschutz in die Diskussion gegangen.

(Heinz Müller, SPD: Vorbildlich.)

Danke schön, Herr Müller.

Ich bin daran interessiert, dort, wo es verwaltungstechnisch sinnvoll, verantwortbar und finanziell vernünftig ist, staatliche Aufgaben auf die kommunale Ebene abzugeben. Mit dieser Haltung hat mein Haus auch der IMAG Verwaltungsreform Vorschläge unterbreitet, so dass künftig zahlreiche weitere Aufgaben insbesondere aus den Bereichen Wasser, Bodenschutz und Abfall auf die Kommunen übertragen werden können.

Dennoch möchte ich an dieser Stelle betonen, dass ich nach wie vor davon überzeugt bin, dass es auch in meinem Verantwortungsbereich Vollzugsaufgaben gibt, die vernünftigerweise auf Dauer vom Land wahrgenommen werden sollten. Dazu gehören unter anderem viele Naturschutzaufgaben, der Küsten- und der Hochwasserschutz sowie die Zulassung und Überwachung von immissionsschutzrechtlichen Anlagen. Ich denke, auch die Altlastensanierung ist ein solches Feld, wo die Ansiedlung auf Landesebene völlig richtig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der aktuelle Gesetzentwurf ist ein Beispiel dafür, dass die Landesregierung mit der angestrebten Funktionalreform auf dem richtigen Wege ist. Er zeigt aber auch, dass es in jedem Fall notwendig ist, die unterschiedlichen Erfahrungen und Interessen des Landes und der Kommunen zu einer einvernehmlichen Lösung zusammenzuführen, um ein tragfähiges Ergebnis zu erhalten. Ich darf mich in diesem Zusammenhang auch bedanken für die konstruktive Haltung des Landkreistages und des Städte- und Gemeindetages, denn nur mit ihnen ist diese Lösung möglich gewesen.

Ich hoffe, dass das Parlament diesen konkreten Beitrag des Umweltministeriums zur Kommunalisierung von Verwaltungsaufgaben unterstützt und den Gesetzentwurf diesmal im zweiten Anlauf möglichst schnell verabschiedet. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS, Lorenz Caffier, CDU, und Dr. Armin Jäger, CDU)

Danke schön, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zur Überweisung.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 4/520 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Sonderausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 9 aufrufe, möchte ich die Geschäftsführer der Fraktionen bitten, mir die Redner für den Tagesordnungspunkt 25, den wir nachher aufrufen werden, wenn wir denn so weitermachen im Ablauf, zu benennen, damit auch dieser ordnungsgemäß behandelt werden kann.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/527.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS: Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (5. ÄndG KV M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/527 –

Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Heinz Müller von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute einen Antrag zur Änderung der Kommunalverfassung vor, der als Kernstück enthält, dass wir, die einbringenden Fraktionen, das, was die Enquetekommission in Richtung auf die Kommunalverfassung beschlossen hat, versuchen, in Gesetzesform zu gießen. Dieses Vorhaben, meine Damen und Herren, lässt sich wiederum in zwei Hauptbereiche teilen. Der eine Hauptbereich bezieht sich auf den Bereich der Ortsteilvertretungen. Hier war es der Wille der Enquetekommission – und das wird ja von diesem Landtag getragen –, dass wir Ortsteilvertretungen politisch und rechtlich stärken wollen. Und der zweite Hauptteil in diesem Bereich ist die Frage der Größe, der zukünftigen Größe von Ämtern, von amtsfreien Gemeinden, von Gemeinden insgesamt, von der Anzahl der Gemeinden in Ämtern, diesen gesamten Fragekomplex, der von so großer Bedeutung für unsere kommunalen Verwaltungen ist.

Wir müssen, meine Damen und Herren, konstatieren, dass wir in diesem Bereich in der Enquetekommission in großem Einvernehmen Beschlüsse gefasst haben und dass wir in diesem Landtag die Beschlüsse der Enquetekommission nicht nur zur Kenntnis genommen haben, sondern dass wir ihnen zugestimmt haben. Über Ursachen möchte ich hier nicht spekulieren, aber dennoch müssen wir feststellen, dass es auf der kommunalen Ebene nach wie vor erhebliche Unsicherheit darüber gibt,

wie sich diese Frage zukünftig gestalten wird. Von daher halten wir es für dringend erforderlich, dass wir hier Klarheit und Sicherheit schaffen und die entsprechende Gesetzesnovelle vorlegen.

Nun werden Sie einwenden, meine Damen und Herren, dass seit einigen Wochen ein entsprechender Gesetzentwurf der CDU vorliegt, der exakt diese beiden Themenbereiche Ortsteilvertretungen, Ämterstruktur umfasst. Nun, wenn Sie sich die beiden Papiere inhaltlich anschauen, dann werden Sie feststellen, dass es auch auf inhaltlicher Ebene ein großes Maß an Übereinstimmungen zwischen diesen beiden Papieren gibt, aber das nicht deshalb, weil der eine vom anderen abgeschrieben hätte, sondern deshalb, weil beide von einem dritten abgeschrieben haben, nämlich von den Beschlüssen der Enquetekommission, die umzusetzen wir uns ja alle vorgenommen hatten.

Die CDU hat, politisch nicht zu beanstanden, politisch legitim, hier hochgradig politische Zielsetzungen zu Papier gebracht und hat sich dabei der Beschlusslage der Enquetekommission bedient. Die Koalitionsfraktionen versuchen hier, an der einen oder anderen Ecke – erklärt diese Textunterschiede – erheblich weiterzugehen und einen ganz konkreten Gesetzesvorschlag vorzulegen, das heißt in der Sache keinen Widerspruch, sondern nur ein etwas anderer technischer Ansatz.

Wir sind uns darüber einig – und das haben die Diskussionen zum CDU-Papier im Innenausschuss bereits deutlich gemacht –, dass wir alle an einer schnellen Beschlussfassung in dieser Frage interessiert sind, dass wir schnell handeln wollen, insbesondere mit Rücksicht auf das von mir angesprochene Problem Rechtssicherheit. Und weil das so ist, meine Damen und Herren, haben wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch rein verfahrensmäßig einen etwas ungewöhnlichen Weg beschritten. Ich verrate hier sicherlich kein Geheimnis, dass dieser Text, der hier auf dem Tisch liegt, nicht von den Fraktionen entwickelt worden ist, sondern dass die Landesregierung in dieser Frage einen Gesetzentwurf vorlegen will und dass die Landesregierung einen solchen Gesetzentwurf beschlossen hat, den sie dann in die Verbändeanhörung gegeben hat. Diesen Text – und das ist im allgemeinen Einvernehmen geschehen –, den die Landesregierung in die Verbändeanhörung gegeben hat, haben wir als Koalitionsfraktionen uns zu Eigen gemacht und haben ihn hier in den Landtag eingebracht, und zwar unverändert.

Das heißt natürlich auch, meine Damen und Herren, dass die kommunalen Landesverbände bislang noch keine Gelegenheit gehabt haben, zu diesem Entwurf Stellung zu nehmen. Wir haben uns aber auch mit den Verbänden darauf verständigt, dass wir es für absolut ausreichend halten, wenn diese Stellungnahme in den Ausschussberatungen erfolgt und wenn wir dann in den Ausschüssen Gelegenheit haben, auf die Voten der kommunalen Verbände zu reagieren und unsere Beschlussfassung gegebenenfalls dem anpassen. Wir haben also ein Verfahren gewählt, das sicherlich ungewöhnlich ist und das vielleicht auch nicht unbedingt zur allgemeinen Übung werden sollte, das hier aber dem allgemein akzeptierten Ziel der Verfahrensbeschleunigung dienen sollte und das ihm auch tatsächlich dient. Wir werden dadurch mehrere Monate Beratungszeit einsparen.

Da wir aber ein Papier der Landesregierung übernommen haben, haben wir nicht nur ein Papier zu den Aspekten vorliegen, die ich Ihnen eben nannte, Umsetzung der

Beschlüsse der Enquetekommission, sondern wir haben ein Papier vorliegen, das darüber hinaus weitere Aspekte anspricht, insbesondere Aspekte der Deregulierung, aber auch andere wie etwa Wählbarkeit von Beigeordneten, Fraktionsgrößen und anderes. Ich denke, wir werden gut beraten sein, dieses in aller Ruhe in den zuständigen Ausschüssen abzuarbeiten. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag der Koalitionsfraktionen federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Sonderausschuss und in den Rechtsausschuss zu überweisen. – Vielen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Müller.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Herr Dr. Jäger für die Fraktion der CDU.