Protocol of the Session on June 25, 2003

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Abstimmungszettel in die Urne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführer überzeugen sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne damit die geheime Abstimmung und ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollten, ihre Stimme abgegeben? – Wenn dies der Fall ist, dann schließe ich damit die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten. Ich bitte jetzt, das Stimmergebnis festzustellen.

Unterbrechung: 13.37 Uhr

Wiederbeginn: 13.42 Uhr

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Es wurden 64 Stimmen abgegeben, davon waren 64 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Jörn Mothes 52 Abgeordnete mit Ja,

(Beifall bei der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

7 Abgeordnete mit Nein, 5 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.

Ich stelle fest, dass Herr Jörn Mothes die nach Paragraph 4 Absatz 1 des Ausführungsgesetzes zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erforderliche Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages erreicht hat. Damit ist Herr Jörn Mothes nach Paragraph 4 Absatz 1 des Ausführungsgesetzes zum Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gewählt. Ich darf Ihnen, Herr Mothes, im Namen des Hauses für Ihre künftige Arbeit alles Gute wünschen und Ihnen zu diesem Wahlergebnis herzliche Glückwünsche übermitteln.

(Beifall bei den Abgeordneten)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10).

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10)

Wahlvorschlag der Fraktion der PDS: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) – Drucksache 4/534 –

Herr Rechtsanwalt Dr. Eberhard Grabow hat mit Schreiben vom 13. Mai 2003 aus persönlichen Gründen seine Mitgliedschaft in der G10-Kommission niedergelegt. Von daher ist eine Neuwahl des Stellvertreters erforderlich. Hierzu liegt Ihnen der Wahlvorschlag der Fraktion der PDS auf Drucksache 4/534 vor.

Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraph 93 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das sind 36 Stimmen, auf sich vereint. Wir kommen damit zur Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds der G10-Kommission.

Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem Schriftführer zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer dann Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt wurde, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Damit eröffne ich die geheime Abstimmung. Ich bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt. – Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren Abgeordneten, haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Wenn das der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung.

Unterbrechung: 14.03 Uhr

Wiederbeginn: 14.08 Uhr

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne wieder die Sitzung.

Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung bekannt. Es wurden 65 Stimmen abgegeben. Davon waren 65 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Peter Ritter 45 Abgeordnete mit Ja, 15 Abgeordnete mit Nein, 5 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Ich stelle fest, dass Herr Peter Ritter als stellvertretendes Mitglied der G10-Kommission nach Paragraph 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt ist.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich frage Sie, Herr Ritter: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich nehme die Wahl an.

Danke. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Aufgabe.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über

den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 4/549.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/549 –

Das Wort zur Berichterstattung wurde nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend seiner Empfehlungen abzuschließen. Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/549 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/549 von den Fraktionen der SPD und PDS bei einer Stimmenthaltung der PDS und Stimmenthaltung der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91b des Grundgesetzes, Drucksache 4/230, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Drucksache 4/551.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91b des Grundgesetzes – Drucksache 4/230 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 4/551 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, dem mit der Unterrichtung dem Landtag zugeleiteten Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die För

derung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen nach Artikel 91b des Grundgesetzes inhaltlich in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 4/551 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Umweltausschusses zu dem Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Dezember 2002 zu dem Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS „Entschließung zur Umsetzung von Beschlüssen der 11. Ostseeparlamentarierkonferenz in St. Petersburg am 30. September und 1. Oktober 2002“, Drucksache 4/44, sowie zu dem Beschluss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern vom 12. März 2003 zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und PDS „Entschließung zur Erklärung des Politischen Vorstandes der Konferenz Peripherer Küstenregionen Europas und zu weiteren Beschlüssen auf nationaler Ebene anlässlich des Untergangs des Öltankers ,Prestige‘“, Drucksache 4/281, auf Drucksache 4/554.