Protocol of the Session on June 27, 2002

Und Sie haben dafür gesorgt, dass die Träger 20 Prozent Qualifizierungsanteile ausweisen müssen, die im nächsten Jahr wahrscheinlich mit Geld zu besetzen sind. Das ist Ihre Bilanz. Und da müssten Sie mal nachsetzen, ob Sie im SGB III Änderungen schaffen wollen. Sie haben auch zugestimmt, dass Wartelisten entstehen, dass einer, der ABM hatte, jetzt drei Jahre warten muss. Das ist Ihre Politik. Das ist toll.

(Andreas Bluhm, PDS: Ach, Herr Seehofer will doch gleich alles abschaffen. Erzählen Sie doch nicht so einen Schwachsinn hier!)

Und dann reden Sie davon, dass Sie mit dem Sozialstaat den sozialen Frieden sichern wollen.

(Peter Ritter, PDS: Ich frage mich, warum wir 1998 so viele Arbeitslose hatten, wenn Sie alles besser wissen.)

Wie machen Sie denn das? Sie machen ja Gesetze, die genau das Gegenteil machen. Sie haben in diesem Jahr fast 200 Stammkräfte abgeschafft, das heißt, in Führungsspitzen die Leute entlassen, die Projekte, Programme begleiten. Sie haben auch in dieser Frage des Landesprogrammes über 200 Leute aus Lohn und Brot gestoßen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Insolvenzen.)

Das ist Ihre Bilanz und darüber müsste man noch mal weitersprechen.

Über die Insolvenzen im Land Mecklenburg-Vorpommern will ich gar nicht mehr nachdenken.

(Peter Ritter, PDS: Herr Born, haben Sie nicht noch ein paar Stichworte für Ihren Kollegen? Der weiß sonst nicht, was er erzählen soll.)

Denken Sie mal daran, bundesweit in diesem Jahr 44.000 Insolvenzen!

(Dr. Ulrich Born, CDU: Hört, hört!)

Das ist unter Rot-Rot und unter Rot-Grün die Bilanz, über die Sie zu reden haben,

(Andreas Bluhm, PDS: Aha!)

und das machen Sie nicht.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Gewerbeanmeldung. – Heiterkeit bei Peter Ritter, PDS: Gewerbe- anmeldungen hat er gesagt, Herr Glawe. – Heiterkeit bei Annegrit Koburger, PDS)

Meine Damen und Herren, wenn Sie sich das alles mal vor Augen führen, dann müssten Sie doch eigentlich sagen, dass Sie auf der gesamten Linie gescheitert sind – auf Bundesebene und auf Landesebene, meine Damen und Herren.

(Beifall Nils Albrecht, CDU, und Dr. Ulrich Born, CDU)

Ich hoffe, dass der Wähler Ihnen das am 22. September ins Stammbuch schreibt und Sie die Stimmen nicht mehr kriegen. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Peter Ritter, PDS: Aber denken Sie, Sie kriegen die? Warum sind Sie denn abgewählt worden? Da können Sie noch so hoch die Nase tragen, das wird nichts. – Zuruf von Nils Albrecht, CDU)

Danke schön, Herr Glawe.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/2976. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/2976 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS und bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/2733, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses, Drucksache 3/2996.

Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (2. Gleichstel- lungsänderungsgesetz – 2. GlÄndG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/2733 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 3/2996 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Dr. Seemann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Landtagsdrucksache 3/2733 während seiner 77. Sitzung am 13.03. des Jahres beraten und federführend an den Sozialausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss, Finanzausschuss und Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen.

Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS in seiner 83. Sitzung am 10. April 2002 und abschließend noch einmal in seiner 86. Sitzung am 22. Mai 2002 beraten. Er hat in seiner 86. Sitzung am 22. Mai 2002 die Beschlussempfehlung

sowie den Gesetzentwurf mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS sieht vor, dass eine Gesamtgleichstellungsbeauftragte auf der Ebene eines jeden Schulamtes eingeführt wird. Neben der Gleichstellungsbeauftragten für ihre Schule beziehungsweise für das Schulamt können die weiblichen Beschäftigten im Bereich eines Schulamtes zukünftig auch eine Gesamtgleichstellungsbeauftragte wählen. Diese soll die Interessen der Schulen auf der Ebene des Schulamtes vertreten und alle Maßnahmen nach Paragraph 12 Gleichstellungsgesetz, die das Schulamt für nachgeordnete Schulen trifft, begleiten und die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Gleichstellungsgesetz wahrnehmen. Sie soll ferner an allen Maßnahmen beteiligt werden, bei denen der Hauptpersonalrat zu beteiligen ist.

Aufgrund der Änderungsvorschläge des Sozialausschusses, die im Übrigen mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft abgesprochen waren und auch mit dem Büro der Parlamentarischen Staatssekretärin, werden nunmehr für den Bereich der allgemein bildenden Schulen und für den Bereich der beruflichen Schulen auf der Ebene des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine gemeinsame Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin gewählt.

Die erstmalige Wahl der Gleichstellungsbeauftragten wird an die Wahl der Personalräte gekoppelt und für den Übergangszeitraum werden die Gleichstellungsbeauftragten vom Bildungsministerium eingesetzt. Diese Vorgehensweise sieht der Sozialausschuss als sinnvoll an, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

Mit dem Gesetz werden ferner die Voraussetzungen für die Umsetzung der Konzeption der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für die zukünftige Gleichstellungsberichterstattung geschaffen. Sie wird eine Analyse der Entwicklung geschlechtsspezifischer Unterschiede im Personalbestand, in der beruflichen Arbeitssituation und bei den Entwicklungschancen in den Institutionen des öffentlichen Dienstes zum Ziel haben. Dadurch sollen die Ursachen für Defizite in der Gleichstellung männlicher und weiblicher Beschäftigter aufgedeckt und Prioritäten für Maßnahmen im Interesse der Gleichstellung der Geschlechter bestimmt werden.

Eine standardisierte Datenerhebung auf Basis der vom Landesbesoldungsamt geführten Personaldaten wird die Voraussetzung für diese Berichterstattung sein. Daneben werden qualitative Untersuchungen und Erhebungen durchgeführt. Die Berichtsperiode wird auf fünf Jahre erweitert. Insgesamt soll die Gleichstellungsberichterstattung dabei künftig ohne Aufwand für die beteiligten Behörden erstellt werden. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Beratungen im Sozialausschuss verweise ich auf die Landtagsdrucksache 3/2996.

Gestatten Sie mir abschließend als Vorsitzende des Sozialausschusses noch einige Worte. Ich denke, jeder, der aufmerksam unsere Tätigkeit im Sozialausschuss verfolgt hat, wird festgestellt haben, dass wir den Bereich Gleichstellungspolitik zu einem Schwerpunkt gemacht haben. Die Beratungen, die wir zu dieser Thematik oder in diesem Bereich durchgeführt haben, wurden immer sehr konstruktiv durch die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Landesregierung, Frau Karla Staszak, und durch ihre Mitarbeiterinnen in der Staatskanzlei begleitet.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Dr. Ulrich Born, CDU)

Hierfür möchte ich mich ausdrücklich als Ausschussvorsitzende bei Frau Staszak und bei ihren Mitarbeiterinnen bedanken.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

Und ich hoffe, dass wir auch in der nächsten Legislatur diese bewährte Zusammenarbeit fortsetzen werden, vielleicht sogar noch ausbauen können, wenn es denn noch möglich ist, weil ich glaube, dass wir in dieser Legislaturperiode ein gutes Stück im Bereich Gleichstellung vorwärts gekommen sind. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Danke, Frau Dr. Seemann.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schnoor von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Problemdarstellung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS heißt es: „Dabei sind die Schulämter nach dem Gleichstellungsgesetz verpflichtet, die Gleichstellungsbeauftragten der jeweiligen Schulen an der Entscheidungsfindung zu beteiligen. Dieses Verfahren hat sich in den vergangenen zwei Jahren als sehr schwer praktikabel und zeit- und personalintensiv herausgestellt. Mit der Gesetzesänderung wird deshalb eine Gesamtgleichstellungsbeauftragte auf der Ebene jedes Schulamtes eingeführt. Die weiblichen Beschäftigten im Bereich eines Schulamtes wählen zukünftig neben der Gleichstellungsbeauftragten für ihre Schule bzw. für das Schulamt auch eine Gleichstellungsbeauftragte, die die Interessen der Schulen auf der Ebene des Schulamtes vertreten soll, die Gesamtgleichstellungsbeauftragte.“

Meine Damen und Herren, in Beschlussempfehlung und Bericht heißt es nun in abgeänderter Form, dass „die weiblichen Landesbediensteten eine Gleichstellungsbeauftragte auf der Ebene des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wählen, die ihre Interessen vertritt“.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wahrheit liegt hierbei nicht in der Mitte, sondern bei einer Addition beider Aussagen. Denn in Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a) heißt es: „Darüber hinaus werden für den Bereich der allgemein bildenden Schulen auf der Ebene jedes Schulamtes je eine Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin gewählt. Außerdem werden für den Bereich der allgemein bildenden Schulen und für den Bereich der beruflichen Schulen auf der Ebene des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur jeweils eine Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin gewählt.“

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle sei mir doch die Frage erlaubt: Brauchen wir so etwas überhaupt?

(Zurufe von Dr. Margret Seemann, SPD, und Annegrit Koburger, PDS)

Brauchen wir beim gegenwärtigen Verhältnis von Frauen zu Männern in den Schulen nicht eher einen Gleichstellungsbeauftragten für die Männer?

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Harry Glawe, CDU: Für Männer hätten wir einen gebraucht. – Annegrit Koburger, PDS: Ich glaub es ja nicht, ich glaub es ja nicht! – Heiterkeit bei Abgeordneten der PDS – Dr. Margret Seemann, SPD: Das ist ja ober- peinlich! – Zuruf von Reinhard Dankert, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)

Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass wir doch weiß Gott andere Probleme an unseren Schulen haben als diese.