Herr Präsident! Herr Abgeordneter Rißmann! Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Aufgrund der Diskussionen bei der Sitzung des Landtages am 13.12.2001 hat das Bildungsministerium die Universität in dem Bemühen, zu den bis dahin noch strittigen Regelungen der Paragraphen 5 und 6 Einvernehmen zu erzielen, am 15.02.2002 zu weiteren Gesprächen gebeten.
Zur Erinnerung: Der Paragraph 5 befasst sich mit der Gewährleistung der Kostenneutralität, Paragraph 6 regelt den Umgang mit Bilanzverlusten. In diesen Gesprächen konnte auf der Ebene der Verhandlungspartner hinsichtlich der beiden noch strittigen Regelungen Einvernehmen hergestellt werden. Mit Schreiben des Bildungsministeriums vom 25.02.2002 wurde der Universität Rostock der überarbeitete Vertragstext übersandt, der, wie der Rektor in seinem Antwortschreiben vom 28.02. bestätigt, nun zwar auch hinsichtlich dieser beiden genannten Paragraphen, nicht jedoch in Bezug auf die erläuternde Anlage zu a) zu Paragraph 5 seine Zustimmung findet. Damit vermochte die Hochschule dem Zusammenhang zwischen der Kostenneutralität des Studiengangs Zahnmedizin und der gegebenenfalls hilfsweisen Haftung des Universitätshaushaltes für die Kostenneutralität erneut nicht zu entsprechen. Die Landesregierung hat dem Auftrag des Landtages entsprochen und gemäß Landtagsbeschluss vom 21.09.01 intensiv mit der Universität verhandelt. Die Spielräume sind mit dem der Universität am 25.02. dieses Jahres vorgelegten Vertragsentwurf ausgeschöpft.
4. Die Universität Rostock hat bisher keine Unterschrift zu den von der Landesregierung vorgelegten Vertragsentwürfen geleistet. Welche Gründe werden hier von Seiten der Universität angeführt?
Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Ich verweise auf meine Antwort zur Frage 3. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass sich die Gremien der Universität im Monat Mai mit dem Vertragsentwurf befassen werden. Dafür haben wir keine genaue definitive Auskunft, aber es liegen Informationen vor, die mich das annehmen lassen.
Herr Minister, wäre aus Ihrer Sicht, wenn die Universität selber von der Kostenneutralität oder annähernd erreichbaren Kostenneutralität ausgeht, eine Unterschrift der Universität vorstellbar?
Wenn die Universität den vorgelegten Vertragsentwurf akzeptiert, sehe ich keinen Grund, der Wiedereröffnung des Studienganges nicht zuzustimmen.
Herr Minister, in den Verhandlungen zur Zahnmedizin war immer wieder die Rede davon, mögliche Klinikumsdefizite im Zusammenhang mit der Wiedereinrichtung des Studiengangs Zahnmedizin durch Mittel aus dem Landeszuschuss für Forschung und Lehre abzudecken. Inwieweit wird der Landeszuschuss für Forschung und Lehre heute bereits zur Deckung von Klinikumsmedizin eingesetzt?
Frau Abgeordnete, wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, möchte ich sie wie folgt beantworten:
Der Klinikumshaushalt ist seit Jahren defizitär. Selbstverständlich, wenn er zur Deckung von möglichen Defiziten der Zahnmedizin herangezogen werden soll, ist dafür keine Masse vorhanden. Sofern Masse vorhanden ist, dann nur im Zuschuss für Forschung und Lehre, wird er selbstverständlich zur Deckung auch von möglichen Defiziten der Zahnmedizin herangezogen. Das ist aber nicht der Fall.
Die in der Zahnmedizin entstehenden Defizite sollen nicht in Anspruch genommen werden, das ist hier auch mehrfach betont worden. Überschüsse sollten in Anspruch genommen werden, um Defizite, die im Zuschuss für Forschung und Lehre entstehen, abzudecken. Aber eventuelle Defizite, die in der Zahnmedizin anfallen, und zwar im Bereich der Polikliniken, dürfen nicht aus dem Forschungs-und-Lehre-Zuschuss gedeckt werden, wenn er dadurch weiter defizitär wird.
Herr Minister, ich frage Sie auch noch mal konkret vor diesem Hintergrund: Die Verwendung der Mittel für Forschung und Lehre mit Mitteln aus dem Kapitel 0774 des Einzelplans 07 – inwieweit entspräche das einem sachgerechten Umgang? Können Sie das bitte noch mal konkretisieren?
Also das kann ich nur noch mal wiederholen. Der Zuschuss für Forschung und Lehre ist dafür bestimmt, um anfallende Kosten im Bereich der Klinika zu decken. Das Gesamtergebnis ist aber ohnehin schon defizitär. Und die Klinika sind gehalten, diese Defizite nach besten Kräften abzubauen.
5. Um die Verhandlungen wieder in Gang zu bringen – die ja längere Zeit geruht haben –, ist auf Initiative einiger Abgeordneter eine neue Protokollnotiz zur Interpretation des vorliegenden Vertragsentwurfes – insbesondere auf die Anlage 2 a – angefertigt worden. Welche Position nimmt die Landesregierung zu diesem Vermittlungsvorschlag ein?
Die Landesregierung wurde mit Landtagsbeschluss vom 21.09.2001 aufgefordert, mit der Universität einen Vertrag zum bekannten Gegenstand abzuschließen. Verhandlungspartner sind somit die Vertreter der Landesregierung und die Vertreter der Universität. Dennoch hat die Landesregierung den von Ihnen zugeleiteten Vermittlungsvorschlag gern geprüft. Inhaltlich ergibt sich jedoch aus diesem Vorschlag keine Sicherung der einzuhaltenden Kostenneutralität. Vielmehr würde die im Vermittlungsvorschlag so bezeichnete Strukturrisikorückstellung aus Einnahmen der zahnmedizinischen Polikliniken die derzeitige finanzielle Gesamtsituation des Klinikums noch weiter verschlechtern. Zum Beispiel schließt das Klinikum das Geschäftsjahr 01 mit einem Defizit von voraussichtlich circa 2,5 Millionen DM ab. Wären hier Rückstellungen aus Einnahmen gebildet worden, hätte sich das Defizit um mindestens 500.000 DM, also 250.000 Euro erhöht. Es würde sich also, wenn pro Patient ein Beitrag, eine Sicherheit dort abgeführt würde, das Defizit weiter erhöhen.
Von der Universität ist der Landesregierung seit Vorlage des Vertrages vom 25.02.2002 kein erneuter Verhandlungsvorschlag, keine Protokollnotiz übergeben worden. Da die Positionen beider Verhandlungspartner mehrfach und intensiv ausgetauscht wurden, ist eine Weiterführung der Verhandlungen nicht vorgesehen. Ich gehe im Übrigen davon aus, dass der Vertragsentwurf zur Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin in den Gremien der Universität im Mai behandelt wird.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass der Vermittlungsvorschlag mit Wissen der Regierung abgestimmt war, mit der Universität, dass man also nicht davon ausgehen kann zu sagen, dass die Universität sich nicht gerührt hat, sondern sie sich offiziell nicht gemeldet hat auf Bitte der genannten Abgeordneten?
Ist es richtig, dass die Polikliniken in der Medizinischen Fakultät wesentlicher Bestandteil der Arbeit in Forschung und Lehre sind, und ist von daher der partielle Einsatz von entsprechenden Mitteln auch für die Zahnmedizin zur Sicherung nicht durchaus sachgerecht?
Herr Bartels, ich sehe keinen Bezug zu dem Auftrag, den der Landtag erteilt hat, und zu meinen Pflichten als Minister. Zu meinen Pflichten gehört, dafür zu sorgen, dass die Universität ihre Haushalte einhält. Und zu meinen Pflichten entsprechend Ihrem Auftrag gehört, dass die Kostenneutralität in einem Vertragsentwurf zu gewährleisten ist. Wenn die Universität den Studiengang Zahnmedizin weiter betreiben will, dann muss sie die Kostenneutralität gewährleisten.
Wie beurteilen Sie, Herr Minister, die Verhandlungsführung Ihres Ministeriums und des Finanzministeriums hinsichtlich der Akzeptanz der Universität als gleichberechtigten Verhandlungspartner eben benannter Ministerien?
Ich verweise auf Aktivitäten, die zur Klärung des Sachverhaltes vorliegen. Die Aktivitätenliste umfasste bisher drei Seiten und, ich glaube, nahezu 50 Positionen. Im Einzelnen werden wir Ihnen das in einer Unterrichtungsvorlage mitteilen, die für den Mai vorgesehen ist.
Herr Minister, inwieweit haben die Verhandlungen der Landesregierung mit der Universität Rostock zur Zahnmedizin aus Ihrer Sicht die Autonomiefähigkeit der Universität Rostock unter Beweis gestellt?
Der Senat der Universität hat sich ausgesprochen für die Fortführung des Studienganges Zahnmedizin. Wir haben einen Auftrag des Landtages und sind der Landesregierung gegenüber verpflichtet zur Einhaltung der Haushaltsordnung und das Ganze betrifft die Kostenneutralität. Die strittigen Punkte zwischen Landesregierung und Universität beziehen sich ausschließlich auf die Kostenneutralität. Und dazu gehört, dass jemand, der entscheidet, auch haftet. Und wir stimmen der Wiedereröffnung des Studiengangs Zahnmedizin zu, wenn diese Kostenneutralität gewährleistet ist.
6. Ein wesentliches Ziel der vom Landtag beschlossenen Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2208 stellt die rechtzeitige Anmeldung des Studienganges Zahnmedizin bei der Zentralen Vermittlungsstelle (ZVS) dar. Mit welchen Aktivitäten möchte die Landesregierung zur Realisierung dieses wesentlichen Ziels des Landtagsbeschlusses beitragen?
Seit der Vorlage des Konzeptes der Universität Rostock zur Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin vom 06.04.2001, also fast genau vor einem Jahr, hat die Landesregierung in einem
kontinuierlichen Abstimmungs- und Verhandlungsprozess mit der Universität gestanden. Ich habe darauf schon Bezug genommen in Beantwortung der Zusatzfrage des Abgeordneten Thomas. Ich habe auch auf die Chronologie verwiesen. Die Chronologie der Aktivitäten umfasst inzwischen 45 Positionen inklusive 5 Verhandlungsrunden mit der Universität. Am 25.02.2002 hat die Landesregierung der Universität einen sechsten, für das Bildungsministerium unterschriftsreifen Vertragsentwurf vorgelegt. Es liegt nun in der Hand der Universität, diesen Vertrag zu unterschreiben. Nimmt sie den Vertrag an, würde ich den Studiengang Zahnmedizin bei der ZVS unverzüglich wieder anmelden.
Herr Minister, würden Sie mir zustimmen, dass in den bisherigen Verhandlungen beide Verhandlungspartner wesentliche Schritte aufeinander zu gemacht haben und dass es von daher eigentlich möglich sein müsste, einen weiteren kleinen Schritt aufeinander zuzugehen, um das Problem endlich vom Tisch zu kriegen?