Protocol of the Session on April 25, 2002

(Harry Glawe, CDU: Kann ich noch mal? – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS – Heinz Müller, SPD: Affront gegen die Präsidentin.)

Die Aussprache ist jetzt bereits geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2821. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2821 bei Zustimmung der Fraktion der CDU mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Landesprogramm zur Förderung von Investitionen zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Situation bei den Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie den Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe des Landes, Drucksache 3/2822.

Antrag der Fraktion der CDU: Landesprogramm zur Förderung von Investitionen zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Situation bei den Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie den Gemeinschaftseinrichtungen der Altenhilfe des Landes – Drucksache 3/2822 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Glawe.

(Angelika Gramkow, PDS: Ein bisschen flott, Herr Glawe! – Zuruf von Nils Albrecht, CDU – Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS: Herr Glawe, Sie haben das jetzt nicht gehört.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der aufgerufene Tagesordnungspunkt ist, denke ich, ein ganz wichtiger.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS)

Der Landespflegeplan hätte schon vor gut 18 Monaten fortgeschrieben sein müssen und wir stellen fest, dass sozusagen das Sozialministerium, sprich die Sozialministerin, diesem gesetzlichen Auftrag bis heute nicht nachgekommen ist.

(Dr. Margret Seemann, SPD: Uecker-Randow, CDU-Landrat. – Nils Albrecht, CDU: Sind Sie denn da gewesen und haben es geändert?)

Und das, denke ich, sollten wir hier mal besprechen.

(Zuruf von Dr. Margret Seemann, SPD)

Meine Damen und Herren, von Seiten des Sozialministeriums ist mit Stichtag vom 31.12....

(Nils Albrecht, CDU: Für Ihren Landrat sind Sie selber zuständig. – Volker Schlotmann, SPD: Ich möchte Herrn Glawe hören.)

Meine Damen und Herren Abgeordnete – Herr Glawe, entschuldigen Sie –, ich bitte, die Gespräche untereinander zu unterlassen und dem Redner zuzuhören.

(Zuruf von Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)

Das darf mir dann von der Zeit eigentlich abgezogen werden, nicht?

Landesweit ist am 31.12. eine Analyse aller Pflegeheime und ihrer Bewohner durch das Sozialministerium erhoben worden. Damals – und zwar 1999 – waren Pflegekapazitäten von 14.682 Pflegeplätzen festgestellt worden. Davon waren mit Altenheimbewohnern in der Pflegestufe null 250 sowie zum Stichtag 14.367 Betten belegt, davon 164 Apallikerbetten, 762 Suchtkranke, 1.079 geistig Behinderte, 537 psychisch Kranke und 932 geistig und psychisch Kranke. In den Pflegeeinrichtungen im Land Mecklenburg-Vorpommern leben 605 Bewohner aus anderen Bundesländern und 1.654 Bewohner, die aus anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten in Heimen sind, die also regional den jeweiligen Gebietsstrukturen nicht zuzuordnen sind. Das entspricht einem Anteil von 17,5 Prozent der Bewohner.

Meine Damen und Herren, in Mecklenburg-Vorpommern lebten im Jahr 2000 268.000 Bürger, die älter als 65 Jahre waren, und davon lebten allein in den Altenheimen 10.893 und in den Sondereinrichtungen 3.774. Ins

gesamt ergab sich die Frage: Wie ist mit diesen Zahlen umzugehen, was ist im Gegensatz zu dem ersten Landespflegeplan zu machen, und zwar bei den vorausschauenden Daten? Es wurden Bettenkapazitäten zwischen drei bis vier Betten je 100 Einwohner ab 65 Jahre als Kriterium 1997 festgestellt und danach wurde empfohlen, an alle Landkreise und kreisfreien Städte jetzt 3,5 bis 4,5 als Richtwert anzusetzen. Damit haben sich automatisch die Rahmenbedingungen in den einzelnen Landkreisen geändert und diese Rahmenbedingungen drücken jetzt sozusagen auf die Zukunft.

Einerseits haben wir es dem Artikel 52 zu verdanken, dass wir im Land Mecklenburg-Vorpommern rund 8.000 Betten sanieren oder neu bauen konnten. Und das ist ein Bundesprogramm, das durch die CDU initiiert worden ist, meine Damen und Herren, und eigentlich für die neuen Länder gedacht war bis zum Jahr 2002. Durch Finanzsorgen des Bundes sind jetzt diese Mittel bis zum Jahre 2004 gestreckt worden und stehen also noch weiterhin zur Verfügung. Aber die Krux dieser Geschichte ist, dass alle Mittel weitestgehend schon gebunden sind und mit Blick auf den neuen Landespflegeplan in dieser Richtung eine Aussage des Landes Mecklenburg-Vorpommern, also auch des Landtags letzten Endes erwartet wird, nämlich die folgende Frage zu beantworten: Ist das Land Mecklenburg-Vorpommern weiterhin bereit, einen Investitionszuschuss für Alten- und Pflegeheime zu garantieren, zu sichern, durch Darlehen bereitzustellen, oder ist das Land Mecklenburg-Vorpommern dazu nicht bereit? Die Artikel-52-Finanzierung war bis jetzt so, dass 75 Prozent der Mittel vom Bund kamen, 20 Prozent vom Land und 5 Prozent haben sich Kommunen und Träger geteilt. Diese Finanzierung hat, denke ich, einen Standard erreicht, wo man sagen kann, hier ist eigentlich Beispielhaftes geleistet worden, und zwar durch alle Parteien, die hier im Landtag mal das Sagen hatten.

(Dr. Ulrich Born, CDU: So ist es.)

Aber jetzt kommt die Frage, die ich vorhin angesprochen habe: Was kommt danach? Was kommt also sozusagen in den Haushaltstiteln, die bis zum Jahre 2004 durch Artikel-52-Gelder plus Landesgelder gebunden sind? Welche Mittel bekommen wir noch? Sind es 20 Prozent, sind es 10 Prozent, sind es gar keine Mittel? Dazu muss von der Sozialministerin eine Aussage getroffen werden. Alle Wohlfahrtsverbände, freien Träger, Landkreise und Sozialhilfeträger erwarten hier eine Antwort. Wenn es nicht so sein sollte, dass das Land sagt, wir finanzieren in dieser Frage nicht mehr, muss ja über neue Finanzierungsmodelle und Investitionsmodelle nachgedacht werden, denn es kann ja nicht so weitergehen. Wir müssen die Bauwirtschaft ankurbeln, also hier auch etwas tun.

Dann ist die Frage zu stellen, sind private Finanzierungen nötig und in welchem Umfang fallen diese dann den Pflegesätzen anheim? Nach unseren Schätzungen werden die Pflegesätze dann etwa um 25 bis 30 Euro pro Tag steigen. Das heißt, es ist zu erwarten, dass ein gewisser Anteil von Pflegebedürftigen trotz Pflegestufe, trotz Rente dann auch wieder in Sozialhilfe fällt. Es ist ja so gewesen, dass durch die Pflegeversicherung eine Million Menschen aus der Sozialhilfe herausgeführt worden sind, aber mit Blick auf den Landespflegeplan muss hier für die Zukunft und für die Planungssicherheit aller Beteiligten eine Aussage her. Und, Frau Ministerin, ich hoffe, dass Sie uns die heute geben. Ich weiß auch, dass in Ihrem Hause etliche Schreiben eingegangen sind, die eine Aussage Ihrerseits

und Stellungnahme Ihres Hauses zu diesem brennenden Thema fordern.

(Nils Albrecht, CDU: Na, das ist doch schon mal ein guter Anfang, Harry. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Ja, Frau Bunge sagt ja, das alles, was sie hat, habe ich auch.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist ja sehr gut. – Nils Albrecht, CDU: Aha!)

Das sagt sie, es ist zwar nicht so, aber wenn es uns gelingt, den Eindruck zu erwecken, ist es ja auch nicht schlecht.

(Nils Albrecht, CDU: Du hast alles, was sie hat.)

Meine Damen und Herren, wir wollen die Zukunft der älteren Generation im Land Mecklenburg-Vorpommern weiter sichern. Dazu brauchen wir diesen Pflegeplan, dazu brauchen wir Aussagen in der teilstationären Pflege und in der stationären Pflege, natürlich auch in der ambulanten Pflege. Es ist sicherlich so, wie vorhin Frau Seemann gesagt hat, alle Landkreise sind noch nicht in der Diskussion. Ich habe aber vorher diesen Termin 31.12.1999 nicht umsonst genannt. Das Sozialministerium hat die Eckdaten der Planung seit zwei Jahren auf dem Tisch. Sie kennt also die gesamte Ausgangslage

(Nils Albrecht, CDU: Richtig, richtig.)

und braucht bis heute, um sozusagen uns zu erklären, dass sie noch nicht so weit sind, dass der eine und der andere Landkreis noch nicht beschlossen hat. Die entscheidende Botschaft ist doch: 16 oder 15 Gebietskörperschaften haben die Entscheidung gefällt

(Dr. Margret Seemann, SPD: Aber zum Teil doch auch erst vor kurzem, Herr Glawe.)

und es kann nicht daran scheitern, dass zwei oder drei säumig sind und der Rest darunter leidet. Vor allen Dingen leiden ja auch die älteren Bürger, die auf einen Heimplatz warten. Die Wartelisten im Land sind größer geworden, die Singlehaushalte sind größer geworden, die Lebenserwartung steigt, die Gesellschaft sucht Antworten und wir als CDU wollen sie der Gesellschaft nicht vorenthalten. Deswegen haben wir uns entschlossen, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr gut.)

Und es ist uns ja auch gelungen, bei Ihnen in gewisser Weise für Überraschungen zu sorgen.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Sie sehen, dass wir trotz Opposition intensiv an den Dingen dran sind, und ich würde mich freuen, wenn wir hier eine konstruktive Diskussion zu den Alten- und Pflegeheimen, aber auch zu den Sondereinrichtungen, die gerade für geistig und mehrfach Geschädigte und andere, wie Drogensüchtige, psychisch Kranke uns so weiter, wichtig sind, führen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Glawe.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen

Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Sozialministerin Frau Dr. Bunge.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Meine Damen und Herren von der CDU, mit Ihrem Antrag zur Pflegeplanung in Mecklenburg-Vorpommern sprechen Sie eine höchst wichtige Problematik an.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr wahr! Sehr wahr! – Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Das sei Ihnen zugestanden. Wenn Sie dabei jedoch suggerieren, die Landesregierung auf Trab bringen zu müssen, dann kann ich Ihnen nur sagen, wir unternehmen die erforderlichen Maßnahmen, wir handeln in kontinuierlicher Abfolge und wir setzen uns wie alle Landesregierungen Mecklenburg-Vorpommerns seit Beginn der 90er Jahre mit den quantitativen und qualitativen Konsequenzen des demographischen Alterungsprozesses auseinander.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Also ein untaug- licher Versuch. Mit Strafe wird das nichts.)

Mit dem zweistufigen In-Kraft-Treten der Pflegeversicherung wurde 1994 eine selbständige Säule der Sozialversicherung zur Versorgung pflegebedürftiger Bevölkerungskreise fest etabliert. Seit 1996 gilt im Land das Gesetz über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen. An diese Rahmenbedingungen hat sich die Landespolitik in Gänze zu halten.