Ich frage mich zunehmend, ob das Büro der Gleichstellungsbeauftragten des Landes nicht in der Lage ist, die Aufgaben zu bewältigen,
auch wenn ich, wie gesagt, Frau Staszak sehr schätze. Wie sonst ist die Schaffung solcher Stellen denn zu erklären? Sie investieren statt in unsere Kinder lieber in Gleichstellungs- und Gesamtgleichstellungsbeauftragte, obwohl die Gleichstellung kein existentielles, kein regelungsbedürftiges Problem ist. Ich erinnere an die 80 und 20 Prozent.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bezüglich der ebenfalls angestrebten Veränderungen in den Gleichstellungsberichterstattungen geht der Gesetzentwurf von jährlichen Kosten in Höhe von etwa 15.000 Euro aus. Damit kostet eine Berichterstattung 75.000 Euro, also rund 150.000 Mark, da man mit Mark immer noch besser rechnen kann. Es ist ja nicht so, dass wir zuvor zu diesem Thema keine Datenerhebung erstellt haben. Doch jetzt wird alles eben noch viel teurer. Wir haben’s ja. Denn sonst hätten Sie doch nicht so lapidar in Ihrem eigenen Entwurf formuliert: „Dem steht allerdings der Wegfall der Datenerhebung und der Zuarbeiten durch alle Dienststellen gegenüber.“
„Dieser bisher notwendige Aufwand ist zwar in Euro nicht näher spezifizierbar, darf aber auch nicht unterschätzt werden.“
Meine Damen und Herren, warum sind Sie nicht so ehrlich und sagen, dass es erneut mehr kostet? Es dürfte demzufolge nicht weiter verwunderlich sein, dass die CDU-Landtagsfraktion diesem Ansinnen der Koalitionsfraktionen nicht positiv gegenüberstehen kann. Diesen Entwurf können wir nur ablehnen. Wir haben in diesem Land wichtigere Probleme zu klären, die für die Zukunft dieses Landes entscheidend sind. Mit diesem Gesetz unterstreichen Sie einmal mehr, dass Sie zur Lösung dringender Probleme nicht in der Lage sind. Wir lehnen die Überweisung wie gesagt ab.
(Angelika Gramkow, PDS: Das hat sie aber auch erwartet. – Dr. Ulrich Born, CDU: Was? – Zurufe von Rainer Prachtl, CDU, und Karla Staszak, SPD)
Frau Schnoor, zum einen haben Sie hier den vorliegenden Gesetzentwurf beziehungsweise die Gesetzesänderungsdrucksache bagatellisiert und zum anderen, denke ich mal, was viel schlimmer ist, haben Sie das Prinzip und das Anliegen der Gleichstellung nicht verstanden.
Denn patriarchalische Strukturen bewirken eine Ungleichstellung zwischen Mann und Frau unabhängig davon, ob in einer Schule, in einem Gemeinwesen mehr oder weniger Frauen leben oder arbeiten.
Es geht hier um ein gesamtgesellschaftliches Prinzip und das muss durchgängig erreicht werden. Die Fragen der Gleichstellung und die Fragen der Teilhabesicherung sind sozusagen zentrale Fragen,
die sich durch alle gesellschaftlichen Bereiche ziehen und nicht einfach reduziert werden können in einer, muss ich sagen, Art und Weise...
Ja, ich höre gerade wieder die Stimmen aus den hinteren Reihen der CDU. Da ist mir nur aufgefallen, Frau Schnoor, als Sie von Unterrepräsentanz sprachen, haben sich gerade Herr Thomas und weitere dort zu Wort gemeldet. Das müsste wahrscheinlich dann noch einmal ausgesprochen und debattiert werden in der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Rede, die vor mir liegt, hätte gern meine engagierte Kollegin Frau Koburger gesprochen.
Ich möchte Sie hier gern verlesen. Frau Koburger kann aus zwingenden Gründen heute nicht hier sein. Lassen Sie mich also Folgendes zu diesem Zweiten Gleichstellungsänderungsgesetzentwurf sagen.
Vor einem Jahr erhielt die Landesregierung den Auftrag, den Bedarf zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes unseres Landes zu prüfen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Berichtes zum Gleichstellungsgesetz, der praktischen Erfahrungen der Gleichstellungsbeauftragten wie auch Vorschlägen und Anregungen aus den vorangegangenen Debatten. Das Landesgleichstellungsgesetz – seit acht Jahren die entscheidende Grundlage für die Gleichstellungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern – wurde von den Koalitionsfraktionen als überarbeitungsbedürftig eingeschätzt, zu Recht, denn auf diesem Politikfeld sind Veränderungen unbedingt notwendig.
Betrachten wir die Gleichstellungspolitik, die Situation von Frauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik genauer, so stellen wir erhebliche Defizite fest. Zwar war die Bundesregierung mit dem Versprechen angetreten, die Gleichstellungspolitik endlich zu einem gesellschaftlichen Reformprojekt zu machen, doch wo sind die Ergebnisse? Leider ist die frauenpolitische Aufbruchstimmung von 1998 verflogen. Nichts ist es geworden mit dem größten Projekt von Christine Bergmann, ein in der Koalitionsverhandlung festgelegtes Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft auf den Weg zu bringen. Das Vorhaben ist gescheitert am Widerstand der Wirtschaft und der Konsenspolitik des Bundeskanzlers und des Wirtschaftsministers. Für Männer nicht gerade positiv, scheint es doch so, dass im Zweifel die Männer dieser Bundesregierung gegen die Frauen entscheiden. Die vielbemühte Querschnittsfunktion von Frauenpolitik wird halbherzig umgesetzt. Auf Bundesebene fehlt das Gleichstellungsgesetz, die steuerliche Gleichstellung aller auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaften mit der Ehe und die eigenständige Altersvorsorge von Frauen.
Ich will aber auch nicht verhehlen, dass erste kleine Schritte erfolgten, zum Beispiel in den Bereichen Gewaltschutz, dem Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit sowie die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Vor diesem Hintergrund ist es anerkennenswert, dass die Landesregierung das seit acht Jahren wirkende Landesgleichstellungsgesetz überarbeitet hat.
In den zurückliegenden Debatten zu dieser Problematik verwies meine Kollegin Anne Koburger auf die wesentlichen Defizite im Landesgleichstellungsgesetz. Es ist zu konstatieren, dass die Gleichstellungspolitik nach wie vor noch nicht die erforderliche Aufmerksamkeit in der Gesamtpolitik erfährt. Immer noch gibt es zu viele Absichtserklärungen und zu wenige konkrete Vorhaben. Hinzu kommt, dass die Einhaltung der Vorgaben schwer kontrollierbar ist und bei Nichteinhaltung erfolgen keinerlei Sanktionen für die Verursacher.
Nun zu den vorgesehenen Änderungen. Frau Staszak hat sie hier ausführlich beschrieben. Im Wesentlichen geht es um zwei Kernpunkte:
Erstens geht es um die Schaffung einer Stufenvertretung der Personalvertretungen für den allgemeinen Schulbereich und den Bereich der beruflichen Schulen, eine Forderung, die sich aus der praktischen Arbeit ergeben hat und von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft empfohlen wurde.
Zweitens sind die Regularien für den Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes geändert. So gibt es jetzt Vorgaben für die Analysen und den Berichtszeitraum.
Klar ist, dass wir die Stufenvertretung für den Bereich der allgemein bildenden und beruflichen Schulen dringend brauchen, da in Personalentscheidungen die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig einzubeziehen ist. Das kann nicht auf der Ebene der einzelnen Schulen erfolgen, sondern in den staatlichen Schulämtern und im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Dr. Margret Seemann, SPD: Sehen Sie, und das hat Frau Schnoor nicht begriffen.)
Unstrittig ist ebenfalls, dass wir Veränderungen bezüglich der Berichterstattung zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes benötigen.
In allen bisherigen Debatten wurde deutlich, dass zwar eine Datenlage von Frauen im Erwerbsleben – hier speziell innerhalb des öffentlichen Dienstes – vorgelegt wird, jedoch die Hintergründe nicht benannt werden. Wollen wir tatsächlich an der Beseitigung der Benachteiligungen für Frauen arbeiten, dann müssen wir uns intensiv mit den Ursachen für diese Benachteiligungen befassen sowie konkrete und wirkungsvolle Gegenmaßnahmen und Strategien entwickeln. So interpretiere ich die Änderungen unter Punkt 6 zu Paragraph 15.
Meine Damen und Herren! Wie bereits ausgeführt, sind wir mit der Umfänglichkeit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes noch nicht ganz zufrieden. So fehlen wesentliche Aussagen zur Umsetzung der EURichtlinien, auch das wurde bereits in den vorherigen Debatten angemahnt. Einige wesentliche Schwerpunkte dieser Richtlinien möchte ich kurz in Erinnerung rufen:
Im Jahre 2000 wurde die EU-Richtlinie 76/207/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern überarbeitet. Sie behandelt den Zugang von Frauen in Beschäftigung, zu Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg.
Erst im letzten Jahr hat der Bundesrat diesen Änderungen zugestimmt. Somit gelten sie ab 2005 auch in Mecklenburg-Vorpommern. Was wäre demzufolge in unserem Gleichstellungsgesetz noch zu regeln? Alle Rechte nach der genannten Richtlinie sind gerichtlich kontrollierbar,
Des Weiteren ist vorgegeben, dass Diskriminierungsfällen angemessen begegnet werden muss, Herr Glawe. Also müssen im Landesgleichstellungsgesetz Sanktionsmöglichkeiten ausgewiesen werden. Positive Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern dürfen von den Mitgliedsstaaten beschlossen werden. Das wiederum bedeutet für uns, insbesondere Regulierungsmaßnahmen zur verbesserten Teilhabe von Frauen im Bereich der höheren Laufbahnen auf ihre Effektivität hin zu prüfen und notfalls zu ändern.