Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der heute vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst unseres Landes bringt zwei entscheidende Änderungen des Gleichstellungsgesetzes ein. Zum einen werden für den Bereich des Bildungsministeriums zusätzliche Gleichstellungsbeauftragte auf den Ebenen der Schulämter und im Bildungsministerium installiert. Zum anderen werden die Anforderungen an die Berichterstattung zum Gleichstellungsgesetz komplett überarbeitet.
Bereits 1998, Sie werden sich erinnern, haben wir in der letzten Legislaturperiode ein großes Novellierungsvorhaben zum Landesgleichstellungsgesetz abgeschlossen. Dabei wurden entscheidende Verbesserungen gegenüber dem seit 1994 geltenden Gesetz eingeführt. Der Geltungsbereich des Gleichstellungsgesetzes wurde auf die Hochschulen des Landes erweitert. Die Mitwirkungsbefugnisse und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden der Landesverwaltung wurden genau definiert und erweitert. Die Anforderungen an die Frauenförderpläne als wichtigstes Instrument der Personalplanung und Personalentwicklung wurden erweitert und präzisiert.
Es wurde eine Quote eingeführt, das heißt, dass in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleichwertiger Qualifikation von männlichen und weiblichen Bewerbern der Frau der Vorzug gegeben werden
soll. Und nicht zuletzt wurden die Vorschriften zur Ausund Weiterbildung, zur Freistellung und zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten in den verschiedenen Hierarchiestufen konkretisiert.
Seit dieser Gesetzesänderung 1998 erstreckt sich die Zuständigkeit des Gleichstellungsgesetzes auch auf die Schulen des Landes. Es wurden in allen Schulen Gleichstellungsbeauftragte gewählt, die gemäß Gleichstellungsgesetz an allen die weiblichen Beschäftigten betreffenden personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen zu beteiligen sind.
Um die Umsetzung des Gesetzes zu begleiten und die Gleichstellungsbeauftragten zu entlasten und zu unterstützen, habe ich eine Lehrgangskonzeption zu Fragen der Gleichstellung und der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes erarbeiten lassen und allen Gleichstellungsbeauftragten die Möglichkeit gegeben, an Seminaren zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes teilzunehmen. Diese Gelegenheit, sich für das Gleichstellungsgesetz weiterzubilden, haben die Gleichstellungsbeauftragten des Landes sehr umfangreich genutzt und dieses sehr begrüßt. Im Laufe dieser Zusammenarbeit haben sich neue Erkenntnisse zur Umsetzung, zu den Möglichkeiten und auch zu den Grenzen des Gleichstellungsgesetzes ergeben. Obwohl das Gleichstellungsgesetz von 1998 ein fortschrittliches, modernes Gleichstellungsgesetz ist, das den Vergleich mit anderen Gleichstellungsgesetzen in Deutschland nicht scheuen muss, hat sich für den Bereich des Bildungsministeriums, nämlich nach Einbeziehung der Schulen, in diesem Geltungsbereich des Gesetzes ein weiterer Änderungsbedarf ergeben.
Die Maßnahmen, an denen die Gleichstellungsbeauftragten der Schulen mitzuwirken haben, werden in großem Umfang von den Schulämtern wahrgenommen oder im Bildungsministerium entschieden. Gemäß Gleichstellungsgesetz ist immer die Dienststelle zu beteiligen, für die eine Entscheidung getroffen wird. Das bedeutet, dass bei Entscheidungen des staatlichen Schulamtes die Gleichstellungsbeauftragte der jeweiligen Schule zu beteiligen ist. Dieses Verfahren hat sich in den vergangenen zwei Jahren als sehr schwer praktikabel, zeit- und personalintensiv herausgestellt. Ich habe mit vielen Lehrerinnen persönlich darüber gesprochen. Deshalb soll zukünftig eine Gleichstellungsbeauftragte auf der Ebene jedes Schulamtes von allen weiblichen Landesbediensteten in den Schulen gewählt werden, damit diese bei den Entscheidungen des Schulamtes vertreten sind.
Für die Entscheidungen, die im Bildungsministerium gefällt werden, sollen die weiblichen Landesbediensteten der Schulen eine Gleichstellungsbeauftragte wählen, die auf der Ebene des Ministeriums die Entscheidungen begleitet und die Rechte der Lehrerinnen wahrnimmt. Nach dem Gleichstellungsgesetz sind auch bei Maßnahmen und Entscheidungen für die beruflichen Schulen Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen. Diese Entscheidungen werden ausschließlich vom Bildungsministerium getroffen. Um die Interessen der weiblichen Landesbediensteten an den beruflichen Schulen im Bildungsministerium wirksam wahrnehmen zu können, sollen die weiblichen Landesbediensteten an den beruflichen Schulen eine Gleichstellungsbeauftragte auf der Ebene des Ministeriums wählen.
Die Anzahl der Maßnahmen, an denen Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen sind, macht es notwendig, im
Gesetz auch den Umfang der Freistellungsregelungen für diesen Bereich festzulegen. Das hört sich sehr kompliziert an, das habe ich aber so mit den Gleichstellungsbeauftragten besprochen und so, haben sie mir gesagt, wäre es sinnvoll.
Die zweite Gesetzesänderung, meine Damen und Herren, bezieht sich auf eine neue Form der Berichterstattung zum Gleichstellungsgesetz. Und das möchte ich gern begründen: Bereits 1997 und zum zweiten Mal im Jahr 2000 habe ich einen Bericht über die Durchführung des Gesetzes zur Gleichstellung, Sie werden sich erinnern, vorgelegt. Die bisherige Gleichstellungsberichterstattung, wie sie das Gleichstellungsgesetz vorgibt, beschränkt sich methodisch auf die Analyse institutsbezogener Angaben zur beruflichen Situation von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst.
Der erste Bericht basierte auf Datenauswertungen des Landesbesoldungsamtes, der zweite auf Analysen von Daten, die über eine aufwendige Berichterstattung der Institutionen des öffentlichen Dienstes gewonnen worden waren. Eine Analyse von Entwicklungen, die den differenzierten Problemlagen der Gleichstellungspolitik und dem Verwaltungshandeln im Interesse von Gleichstellungspolitik gerecht wird, war auf dieser Grundlage nicht zu erreichen. Vorarbeiten der zweiten Berichterstattung zeigten außerdem sehr eindrucksvoll, dass die Datenerhebung einen erheblichen Aufwand für die Behörden des öffentlichen Dienstes mit sich gebracht hatte. Da gab es also großes Stöhnen. Diese Daten mussten, um vergleichbar zu sein, aufbereitet werden, was wieder einen zusätzlichen Aufwand darstellte. Deshalb habe ich neue konzeptionelle Ansätze zur zukünftigen Gleichstellungsberichterstattung entwickelt, die sich in der vorliegenden Gesetzesänderung niederschlagen.
Die neue Konzipierung kann zu einer Minimierung des behördlichen Aufwandes bei der Datenerhebung führen und erlaubt eine umfassende Datenauswertung. Und Sie können mir glauben, die Behörden werden uns dankbar dafür sein, wenn wir das beschließen. Gleichzeitig soll künftig mit der Gleichstellungsberichterstattung erreicht werden, dass nicht die gesellschaftlichen Bedingungen und Verhältnisse ausgeblendet werden, die die Geschlechterdifferenzierungen zu einem Problem machen und auf deren Lösung die Gleichstellungspolitik zielen müsste. Ich bin nämlich sehr dafür, wenn man ehrlichen Herzens Gleichstellungspolitik betreiben will, dann muss man so etwas auch weiterentwickeln und sinnvolle Gesetze erlassen,
Die Gleichstellungsberichterstattung muss deshalb künftig prozess- und handlungsorientiert stattfinden. Neben Entwicklungsprozessen müssen sich Handlungsempfehlungen für Maßnahmen im Interesse der Gleichstellung weiblicher und männlicher Beschäftigter im öffentlichen Dienst begründen lassen. Daneben müssen die bei den empirischen Analysen zum Einsatz kommenden Erhebungsinstrumente Informationen liefern, die über
Jahre hinweg vergleichbar und tatsächlich geeignet sind, Entwicklungsprozesse zu beschreiben. Deshalb wird die Gleichstellungsberichterstattung künftig in ihren Kernbereichen auf standardisierte Erhebungsinstrumente gestützt und durch Ursachenorientierung abgerundet.
Aber auch die Zielstellung, die beteiligten Behörden zu entlasten, darf nicht aus den Augen verloren werden. Künftig soll die umfassende Datenerhebung nicht mehr notwendig sein und die Gleichstellungsberichterstattung nur noch alle fünf Jahre vorgelegt werden. Der 5-JahresZeitpunkt erweist sich als sinnvoll, weil die Entwicklungen im öffentlichen Dienst in Zukunft durch Einsparungen im Personalbereich nicht mehr so schnell vonstatten gehen werden. Ich kann mir vorstellen, dass Sie vielleicht über diesen 5-Jahres-Zyklus diskutieren werden, weil er dem der Legislaturen nicht gleich ist, aber darüber kann man ja reden. Das ist ein Vorschlag von mir.
Auch vorhandene Unterrepräsentanzen werden nicht durch Personalmaßnahmen in zwei oder drei Jahren abzubauen sein. Ich denke, das wissen wir alle. In einem Zeitraum lassen sich allerdings Tendenzen erkennen und es gibt Möglichkeiten, anhand der Ereignisse der Berichterstattung über die Notwendigkeit von vermehrten Gleichstellungsbemühungen erneut nachzudenken.
Zur Vorbereitung der Berichterstattung soll in der Startphase eine Präzisierung der Problemdefinition vorgenommen und es sollen Hypothesen erarbeitet werden. Eine Iststandsanalyse wird aus basisbezogenen Daten per Personalstatistik erstellt. Diese Ergebnisse werden durch die Konzipierung und Durchführung qualitativer Erhebungen, das heißt Befragungen, ausgewertet. Daher wird es zukünftig nicht mehr notwendig sein, dass die einzelnen Behörden aufwendige Erfassungs- beziehungsweise Erhebungsverfahren für die Gleichstellungsberichterstattung durchführen.
Die Durchführung der Gleichstellungsberichterstattung in dieser Form wird über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich Kosten, das ist ja auch immer interessant, in Höhe von etwa 15.000 Euro entstehen lassen, die ich aus meinem Haushalt abdecken kann, weil ich das vorher ja auch bezahlen musste. Ich bin zuversichtlich, dass durch eine derartige Berichterstattung über die Entwicklung der Beschäftigen im öffentlichen Dienst wichtige gleichstellungspolitische Impulse gewonnen werden können, denn bevor die einzelnen Dienststellen gleichstellungspolitisch wirksam werden können, müssen auch die Ursachen für die Defizite in der Gleichstellung der männlichen und weiblichen Beschäftigten aufgedeckt werden. Das halte ich für außerordentlich wichtig. Soweit sich dabei herausstellt, dass diese Ursachen von der Landesregierung beeinflussbar sind, muss ein Konzept erarbeitet werden, um diese Ursachen zu beseitigen und die Gleichstellung im öffentlichen Dienst noch effektiver voranzutreiben.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, es gibt interessante Fragen zu beantworten, die für die Gleichstellung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes von großer Bedeutung sind. Und ich hoffe, dass Sie also Verständnis für diese Änderung haben und meinem Vorschlag folgen können, und beantrage deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Letzte Woche war der 8. März, der Internationale Frauentag. Insofern war zu erwarten, dass ein frauenpolitisches Thema auf dieser Tagesordnung erscheinen wird. Dagegen ist prinzipiell ja auch nichts einzuwenden, wenn ein solcher Antrag durch Substanz gekennzeichnet wäre. Nun steht aber auf der Tagesordnung nicht etwa eine Diskussion über Möglichkeiten der Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern oder die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nein, meine Damen und Herren, wir unterhalten uns heute über das Ansinnen der Koalitionsfraktionen, Gesamtgleichstellungsbeauftragte für die Lehrerinnen des Landes einzuführen. Diese Gesamtgleichstellungsbeauftragten sollen alle Maßnahmen nach Paragraph 12 des Gleichstellungsgesetzes, die das Schulamt für nachgeordnete Schulen trifft, begleiten und die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Gleichstellungsgesetz wahrnehmen. Weiter soll die Gleichstellungsbeauftragte bei allen Maßnahmen beteiligt werden, an denen der Hauptpersonalrat beteiligt ist, wie es so schön in der Einleitung zum Gesetzentwurf heißt. Ferner werden Veränderungen bei der Gleichstellungsberichterstattung vorgenommen. Meine Damen und Herren, jetzt frage ich mich: Brauchen wir das eigentlich?
Brauchen wir für die Schulen Gleichstellungsbeauftragte, Gesamtgleichstellungsbeauftragte, wenn das Lehrpersonal zu einem großen Teil, ja sogar zum weit überwiegenden Teil aus weiblichen Mitarbeiterinnen besteht?
Meine Damen und Herren, aus dem Statistischen Jahrbuch des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2000 darf ich zitieren, dass von 16.341 Lehrern im Jahr 1999 13.175 weiblichen Geschlechts sind.
Meine Damen und Herren, exakt 80 Prozent aller Lehrer im Land sind Lehrerinnen. Hier dürfte doch wohl die Gleichstellung von Mann und Frau weiß Gott kein Problem mehr darstellen,
es sei denn, wir müssten ernsthaft überlegen, einen Gleichstellungsbeauftragten für die 20 Prozent männliche Kollegen einzurichten.
Dies ist vielleicht gar nicht so schlecht, denn häufig fühlen sich die männlichen Kollegen unterprivilegiert in den Lehrerzimmern.
(Unruhe bei Abgeordneten der SPD und CDU – Beifall Reinhardt Thomas, CDU: Richtig. Die armen Männer!)
Und, meine Damen und Herren, die Kostensituation? Hierzu heißt es lapidar im Gesetzentwurf: „Die für die Gleichstellungsbeauftragten notwendigen Personalstellen (2) sind im Stellenplan des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur enthalten.“
Meine Damen und Herren, sollten wir diese zwei Stellen nicht eher für die Unterrichtsversorgung einsetzen, für die Förderung schwacher und benachteiligter Schüler, aber auch für die Förderung begabter Schüler? Sollten wir nicht lieber mit diesen Stellen die Integration behinderter Kinder in Regelklassen erleichtern und entsprechende Stellen zur Verfügung stellen?
Meine Damen und Herren, das Land Mecklenburg-Vorpommern schafft statt neuer Lehrerstellen zwei Stellen für Gesamtgleichstellungsbeauftragte, so der Wille von SPD und PDS. Auf diesem Wege werden wir das Ausbildungsniveau in den Schulen nicht verbessern, zumal wir zunehmend mit der Aussage, übrigens auch von Regierungsseite, konfrontiert werden, dass die Regionalschule ein Sparmodell für die Landesregierung ist.
Meine Damen und Herren, beim vorliegenden Gesetzentwurf müssen sich Lehrer, Eltern und Schüler zu Recht fragen, ob angesichts der PISA-Ergebnisse die Einrichtung von Gleichstellungsbeauftragten das richtige Signal für unsere Schulen ist.
Ich frage mich zunehmend, ob das Büro der Gleichstellungsbeauftragten des Landes nicht in der Lage ist, die Aufgaben zu bewältigen,