der ja politischer Beamter ist und ohne Begründung entlassen werden kann, entlassen worden ist, nunmehr, und das ist zeitlich durchaus richtig, die PDS bereit ist, Mitglieder in die PKK zu senden. Wenn Sie das Wort „lügen“ noch mal wiederholen sollten, möchte ich Sie dringend darauf hinweisen, dass ich vielleicht von der Präsidentin da noch einen Hinweis bekomme, aber ich bin durchaus in der Lage, meine Rechte zu wahren, Herr Kollege.
Es ist in der Tat so, dass Sie damit einen Ausdruck gebraucht haben, den wir hier als unparlamentarisch eingestuft haben, Herr Dr. Körner. Ich möchte Sie wirklich auffordern, sich in Zukunft solche Worte zu überlegen.
Der nächste Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Abgeordnete Herr Dr. Schoenenburg von der PDSFraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Mitarbeit an der Gesetzesnovelle wie auch ein möglicher Eintritt in die PKK ist der Beitrag der PDS zu einer sachlichen Erörterung des Themas Verfassungsschutz sowie zu einem sachlichen Umgang mit dieser real existierenden, durch Bundesgesetz geschaffenen und erhaltenen und somit durch uns zurzeit unabschaffbaren Geheimdienstorganisation dieses Landes.
(Siegfried Friese, SPD: Nun reden Sie mal nicht um den heißen Brei herum! Sie sind dafür und das ist gut so.)
Die Gesetzesnovelle ist ein Kompromiss, den wir mittragen. Wir tragen ihn deshalb mit, weil bestimmte Schranken für die Kontrolle des Verfassungsschutzes und seine Transparenz beseitigt sowie dem Verfassungsschutz stärkere rechtsstaatliche Bandagen und Zügel angelegt, ja in gewissem Maße auch die Flügel gestutzt worden sind. Und sehen Sie: Wat denn einen sien Ul, is denn annern sien Nachtigall. Was für Sie, meine Damen und Herren von der CDU, eine Verschlechterung ist, ist für uns eine Verbesserung.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, das ist wenigstens ehrlich.)
Ich will im Einzelnen hierzu nicht das wiederholen, was in der Märzdebatte zur Einbringung des Gesetzentwurfes gesagt wurde. Für uns sind kurz gesagt folgende Gesichtspunkte wichtig, Herr Friese, fünf Punkte:
Erstens die Präzisierung der Eingriffsschwellen, dass der Verfassungsschutz hinsichtlich seines Tätigwerdens
gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen im Prinzip auf die Beobachtung gewaltbereiten, aggressiven und, ich sage auch, damit die menschliche Würde beeinträchtigenden Tuns beschränkt wird. Der Verfassungsschutz hat sich aus der Ausspähung der Sphäre der politischen Auseinandersetzung herauszuhalten. Meinungsäußerungen, auch radikale Äußerungen,
und selbst harte Kritik an Institutionen und am Staatsapparat sowie seinen Repräsentanten müssen für den Verfassungsschutz tabu sein. Geistige Auseinandersetzung muss jenseits geheimdienstlicher Überwachungen bleiben.
Zweitens. Auch für den Betroffenen wird der Verfassungsschutz transparenter, indem ihm im Prinzip Auskunft gegeben werden muss, was der Verfassungsschutz über ihn weiß. Falls es nicht anders funktioniert, kann er Kenntnis mit Hilfe des Landesdatenschutzbeauftragten erlangen. Was in dem Zusammenhang auch nicht ganz nebensächlich ist, die Speicherung von persönlichen Daten unterliegt strengeren rechtsstaatlichen Grenzen als bisher.
Drittens. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes wird durch eine stärkere rechtliche Stellung der PKK verbessert. Ich weiß gar nicht, was es da zu beklagen gibt. Es bestehen Möglichkeiten, bis in die Einzelfälle hinein die Kontrolle auszuüben. Es besteht ein Akteneinsichtsrecht, ferner die Möglichkeit, Bedienstete und Auskunftspersonen des Verfassungsschutzes zu befragen, Sachverständige können mit der Untersuchung zur Kontrolle des Verfassungsschutzes beauftragt werden. Das Haushaltsgebaren des Verfassungsschutzes unterliegt nunmehr gänzlich der Kontrolle der PKK. Darüber hinaus bleibt unabhängig von den Möglichkeiten der PKK selbstverständlich die Kontrolle des Landtagsplenums und des Innenausschusses bestehen und beziehen sich die verfassungsmäßigen Informationsrechte der Abgeordneten auch auf den Verfassungsschutz. Es bleibt also die Möglichkeit, selbst Untersuchungsausschüsse gegen den Verfassungsschutz einzurichten. Die erweiterte Transparenz durch öffentliche PKK-Sitzungen und die Aufhebung von Geheimhaltungspflichten stehen im Kontext mit der verbesserten Kontrolle.
Viertens. Die Datenverarbeitung durch den Verfassungsschutz unterliegt zukünftig stärkeren rechtsstaatlichen Bindungen. Das uneingeschränkte Kontrollrecht des Landesdatenschutzbeauftragten ist gesetzlich klargestellt.
Fünftens. Die geheimdienstlichen Mittel sind erschöpfend gesetzlich definiert, so dass auch keine neuen erfunden werden können.
Natürlich hat dieser Kompromiss, also der Entwurf, wie jeder Kompromiss seine Ecken und Kanten. Das Papier ist das eine, die Praxis das andere. Man wird sehen, wie sich das Gesetz bewährt, ob denn auch in Wirklichkeit mehr Kontrolle, Transparenz und Rechtsstaatlichkeit herauskommen. Es gibt ja nicht wenige Kritiker auf der linken Seite oder auch auf der demokratischen Seite, das ist ja immer ein bisschen schwierig, die erklären, dass das, was
wir hier versuchen, auch als PDS, der Versuch an einem untauglichen Objekt sei, denn ein Verfassungsschutz sei nie öffentlich zu machen und auch nie richtig zu kontrollieren. Aber das wollen wir sehen, was dabei herauskommt.
Wir als PDS-Fraktion werden jedenfalls, wenn wir in die PKK einsteigen, dies in der PKK wie auch im Landtag besonders aufmerksam verfolgen, ob das möglich ist. In diesen gesetzlichen Verbesserungen und nicht in angepasstem Opportunismus lag es somit begründet, dass wir aktiv an der Ausarbeitung der Gesetzesnovelle mitgearbeitet haben. Ich denke, die Koalition hat damit für diese Legislatur ihre Schulaufgaben gemacht und ein Verfassungsschutzgesetz ausgearbeitet, das sich in puncto Liberalität und Rechtsstaatlichkeit dem Standard beispielsweise des niedersächsischen, nordrhein-westfälischen oder brandenburgischen Gesetzes angleicht – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Loblieder, meine Damen und Herren, werden wir dennoch nicht auf dieses Gesetz singen, wie Sie es zum Verfassungsschutz von uns auch nicht erwarten können. Unsere Haltung zum Verfassungsschutz bleibt kritisch. Akzeptanz hin und her, aus unserer Sicht gibt es am Verfassungsschutz als Institution eben nicht allzuviel anzupreisen.
Wir bleiben bei unserer grundlegenden Kritik an der Institution. Für nach innen gerichtete Geheimdienste gibt es – das ist unsere Überzeugung – in einer offenen und pluralistischen, also freiheitlich-demokratischen Grundordnung letzten Endes keine Existenzbedingungen,
denn der einzige legitime Schutz der Verfassung sind die verfassungsmäßig funktionierenden demokratischen Institutionen, ist die aktive Mündigkeit der Bürger und sind auch Strafverfolgungsorgane und die Polizei, die kraft Verfassung und Strafprozessordnung als einzige für die Verfolgung von Straftaten gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zuständig sind. Und die Organe der Spionageabwehr, deren Tätigkeit bekanntlich nach außen gerichtet ist, wollen wir einstweilen ebenfalls, solange es auf diesem Gebiet keine internationale Entspannung und Abrüstung gibt, ebenfalls als legitimierte Dienste konzedieren. Das Gesetz, das wir heute auch mit unseren Stimmen verabschieden werden, vermag allerdings aus unserer Sicht die Legitimationskrise des Verfassungsschutzes hierzulande und auch im Bund nicht zu beheben.
Meine Damen und Herren, weil wir letzten Endes für die Abschaffung oder Auflösung des Verfassungsschutzes eintreten, hat uns die CDU ja bekanntlich der Verfassungsfeindlichkeit bezichtigt.
Das hat mich etwas geärgert und deswegen möchte ich doch sagen, dass wir mit unserer Auffassung, dass der Verfassungsschutz letzten Endes abgeschafft gehört, nicht allein stehen, sondern dass es eine breite Diskussion ist und wir uns in interessanter Gesellschaft befinden. Auf der Liste derer, die diese Forderung stellten, stehen zum Beispiel die Grünen, die einen entsprechenden Antrag noch 1993 im Bundestag einbrachten. Na gut, da werden Sie sagen, haben wir erwartet. Inzwischen haben die sich ja nun auch gewendet. Dann hat das aber auch die Berliner FDP verlangt, ferner der frühere Chef des Ver
fassungsschutzes Thüringens und sogar dessen Chef, der zuständige SPD-Innenminister in Thüringen. Dieser wollte den Thüringer Verfassungsschutz gar schon bis zum Jahr 2000 abschaffen. Freilich ist er nicht mehr dazu gekommen.
(Minister Dr. Gottfried Timm: Das war aber nicht meine Aufgabe, Herr Schoenenburg. Das war nicht meine Aufgabe. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
Nun passen Sie mal weiter auf! Allein schon aus Kostengründen und weil man den schlanken Staat wollte, gelangten noch im Oktober 1991 der CSU-Generalsekretär, der jetzige Chef der Staatskanzlei der CSU Erwin Huber, und der SPD-Haushaltsexperte Rudi Walther in völliger Einhelligkeit zu der Auffassung, das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Mann und Maus aufzulösen.
Die über 2.000 Beschäftigten sollten anderweitig, ich sage mal, nützlicher eingesetzt werden. Und ich sage auch, die über 70 Planstellen unseres Verfassungsschutzes und seine Haushaltsmittel sind sicher anderweitig nutzbringend anzuwenden.
Die durch eine Ablösung oder Einschränkung freiwerdenden Mittel könnten beispielsweise für die Aufklärungsarbeit gegen Extremismus, für Politikberatung, Bildung und Information genutzt werden oder beispielsweise dafür, den Datenschutz zu stärken, wo es im Augenblick an läppischen drei Stellen hapert. Das alles macht Sinn. Aber ich sage es auch, das im Augenblick zu machen, steht nicht zur Debatte. Allerdings sei die Feststellung erlaubt, dass unser Standpunkt von ehrenwerten Politikern anderer demokratischer Parteien ganz offensichtlich geteilt wird oder wurde und deswegen wohl kaum des Teufels ist.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich habe den Eindruck, Sie unterliegen einer sicher ideologisch bedingten Begriffsverwirrung. Sie verwechseln wahrscheinlich „Verfassungstreue“ mit dem Begriff „Verfassungsschutztreue“. Und das ist bekanntlich wirklich zweierlei.
Was die Änderungen der CDU-Fraktion zum Gesetzentwurf anbetrifft, so sind sie vor allem darauf gerichtet, die vorsichtigen Öffnungen des Entwurfs möglichst rückgängig zu machen. Wir lehnen sie deshalb ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die öffentliche Diskussion über die Gesetzesänderung zum Verfassungsschutz und die Arbeitsweise der Behörde selbst ja nun schon seit einigen Monaten oder Jahren im Gange. Ich habe wahrgenommen, dass der sich so bezeichnende