(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS – Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)
Meine Damen und Herren, es ist sicherlich nicht zu übersehen, dass der Nachholbedarf und die Probleme der ostdeutschen Bundesländer weiterhin riesengroß sind. Damit sie endlich auf die Füße kommen, müsste zum Beispiel die ostdeutsche Wirtschaft doppelt so schnell wachsen wie in Westdeutschland. Zurzeit geht die Schere Ost/West noch weit auseinander, die Arbeitslosenzahlen sind viel zu hoch, die notwendige Angleichung der Lebensverhältnisse verzögert sich und es verstärkt sich auch weiterhin die Abwanderungstendenz vor allem von jungen Menschen in die alten Bundesländer. In dieser Situation sieht die Neuregelung zum Länderfinanzausgleich und zum Soli II eine große, eine faire Chance, weil Planungssicherheit für die Finanzausstattung der ostdeutschen Länder bis 2020 auf hohem Niveau gegeben ist. Es liegt nun allerdings auch an uns, wie wir diese Chance nutzen. Die an uns gestellte politische Verantwortung ist riesengroß, denn vorhandene Finanzmittel müssen noch effektiver und noch intelligenter eingesetzt werden. Dazu gehört auch, dass es keine Alternative zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gibt, damit die Politik zukünftig neue Spielräume für die Gestaltung unserer Zukunft gewinnt. Für unser Land bedeutet das ganz konkret, wie für die anderen Bundesländer auch, aktuell natürlich in dem Falle auch Berlin, an der Zielsetzung festzuhalten, die Nettokreditaufnahme kontinuierlich zurückzufahren.
Hiermit zitiere ich die Neubrandenburger IHKGeschäftsführerin Petra Hintze. Und ich möchte an dieser Stelle auch klar sagen, dass aus meiner Sicht die Ergebnisse vom Wochenende bezüglich Länderfinanzausgleich und auch Soli II ein wichtiges Signal sind, mit Optimismus und Selbstbewusstsein die künftigen Herausforderungen in Angriff zu nehmen. – Vielen Dank.
der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1915, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses, Drucksache 3/2150.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Dienstrechts- änderungsgesetz – DienstrÄndG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/1915 –
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
und das ist auch keine Frage der Größe des Zettels, sondern es ist eine Frage des Gegenstandes, über den wir hier reden. Und dieser Gegenstand, ein Dienstrechtsänderungsgesetz, ist ein Gegenstand, der inhaltlich in den sehr großen Zusammenhang „Modernisierung unserer Verwaltungen“ passt. Dass eine Modernisierung unserer Verwaltungen notwendig ist, ist zwischen den politischen Kräften unstrittig. Die verschiedenen Gruppierungen, seien es die politischen, seien es die Tarifparteien, haben natürlich unterschiedliche Akzentuierungen, wohin denn die Reise geht, und genau hier liegt das Problem.
Einigkeit, meine Damen und Herren, besteht aber auch in der Frage, dass die wichtigste Ressource, mit der wir es in unseren Verwaltungen zu tun haben, der Mensch ist und dass es darum gehen muss, Modernisierung der Verwaltung dadurch zu erreichen, dass wir mit der Ressource Mensch anders umgehen, als wir dies in der Vergangenheit gelernt haben, und dass wir uns hier moderner Methoden bedienen und uns den Herausforderungen unserer Zeit stellen.
Das Beamtenrecht, wie wir es kennen, stammt aus dem vorvorigen Jahrhundert. Es ging davon aus, dass ein Mensch seine gesamte Arbeitskraft in den Dienst eines Dienstherrn stellt und dass er dafür vom Dienstherrn Alimentation und Schutz erwarten kann. In dieses Modell passt natürlich eine moderne Vorstellung von Teilzeit von Arbeit als nur einem Aspekt im menschlichen Leben nicht. Von daher war es ja lange Zeit recht schwierig, Teilzeit überhaupt in das Beamtenrecht hineinzubekommen. Nun, dies haben wir erreicht.
Mit dem vorliegenden Entwurf gehen wir einen weiteren Schritt. Teilzeit soll möglich werden, sowohl für denjenigen oder diejenige, der/die zunächst einmal Beamter beziehungsweise Beamte wird. Die derzeitige Rechtslage geht davon aus, dass man zunächst Vollzeitbeamter wird
und dann auf Teilzeit zurückgehen kann. Dieses wollen wir ändern. Und das Gesetz wird es möglich machen, dass wir Teilzeit bei älteren Beamten nutzen, um arbeitsmarktpolitische Spielräume zu gewinnen.
Dieses, meine Damen und Herren, ist, so denke ich, positiv und es wurde von allen, auch den Kräften, die wir in der Anhörung des Innenausschusses angehört haben, im Grundsatz begrüßt. Mit bestimmten Anregungen im Detail, die in dieser Anhörung gekommen sind, werden wir uns sicherlich auseinander setzen müssen. Ich möchte aber feststellen, dass keine der in diesem Hause vertretenen Parteien und Fraktionen diese darüber hinausgehenden Anregungen aufgegriffen und zu Anträgen gemacht hat. Von daher, glaube ich, ist es berechtigt, wenn wir jetzt dieses Papier so auf den Tisch legen und die weitergehenden Anregungen zunächst einmal zurückstellen.
Eine Änderung haben wir allerdings im Innenausschuss gemacht und wir haben sie nicht einvernehmlich gemacht. Darauf muss der Ehrlichkeit halber verwiesen werden. Es ist die Frage, ob wir es ermöglichen wollen, dass wir bei einem Beamten, dem eine Führungsposition auf Probe und damit auf Zeit übertragen worden ist, schon vor Ende dieser Probezeit zu dem Ergebnis kommen, dass er für diese Funktion nicht geeignet ist und dass wir ihn deshalb von dieser Führungsposition abberufen. Dieses, meine Damen und Herren, haben die Vertreter der Koalition bejaht, weil wir glauben, es ist besser, die Reißleine zu ziehen, um Schaden für den Betroffenen, aber auch für die Behörde abzuwenden, und nicht das Prinzip der Probezeit so extensiv auszulegen, dass man sagt, der muss die Gelegenheit haben, die gesamte Zeit, die man ihm eingeräumt hat als Probezeit, dort weiter zu fungieren. Dieses wäre unseres Erachtens schädlich für die Behörde und es bestünde die Gefahr, dass es auch dem Betroffenen zum Nachteil gereicht, deshalb diese Veränderung, die wir im Entwurf vorgenommen haben. Ansonsten haben wir im Innenausschuss und in den Beratungen keine weitergehenden Veränderungen gemacht. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zum Beschlussvorschlag des Innenausschusses. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Soweit in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung die verbindlichen Vorgaben des Beamtenrechtsrahmengesetzes berücksichtigt werden, macht die CDU-Fraktion keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Dienstrechtsänderungsgesetz geltend. Ich warne jedoch vor allzu hohen Erwartungen, dass sich durch den Ausbau von Teilzeitbeschäftigung die Arbeitsmarktlage entspannen wird.
Die neu eingeführte Einstellungsteilzeit setzt voraus, dass dem Beamten alternativ eine Vollzeitstelle angeboten wird, da der Beamte nach den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Annahme einer Teilzeitbeschäftigung gezwungen werden darf. Vor dieser Alternative kann ich mir nur wenige Fälle vorstellen, in denen Beamte freiwillig eine Teilzeitbeschäftigung mit geringem Gehalt annehmen. Und auch die Altersteilzeit ab Vollen
Die Beamten, die jetzt 55 Jahre und älter sind und erst nach 1990 erstmals zum Beamten ernannt wurden, werden aufgrund ihrer geringen Dienstzeiten darauf angewiesen sein, bis zum Erreichen ihres 65. Lebensjahres voll zu arbeiten, um die angemessene Altersversorgung zu erreichen.
Im Übrigen stellt sich die generelle Frage, ob über Teilzeitarbeit eine Regulierung des Arbeitsmarktes erfolgen kann. Dies würde voraussetzen, dass neue Arbeitnehmer eingestellt werden, um die fehlende Teilzeitarbeitskraft zu ersetzen. Dies ist eher unwahrscheinlich, da zwei halbe Stellen für den Arbeitgeber kostenintensiver sind als eine Vollzeitstelle. Bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit hat der Beamte trotz Verringerung seiner Arbeitszeit um die Hälfte einen Anspruch von 83 Prozent seiner bisherigen Nettobesoldung. Es wird wahrscheinlich eher dazu kommen, dass die frei werdenden Stellen nicht wieder besetzt werden, und damit ist unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten nichts gewonnen.
Positiv ist meines Erachtens eine Verschärfung des Nebentätigkeitsrechtes für Beamte zu beurteilen. Hier gilt es, eventuellen Missbräuchen einen Riegel vorzuschieben. Es ist doch nicht einzusehen, dass Beamte – und da schließe ich auch uns als Abgeordnete mit ein –, die über besondere Kenntnisse und Verbindungen aufgrund ihrer Diensttätigkeit verfügen, diese ausnutzen, um sich ein lukratives Nebeneinkommen zu verschaffen. Insbesondere müssen die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Überprüfung einer einmal erteilten Nebentätigkeitsgenehmigung erweitert werden. Dies gilt auch für nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten wie zum Beispiel schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeiten, wenn sie ein Ausmaß erreichen, welches es zweifelhaft erscheinen lässt, dass der Beamte diese Arbeiten außerhalb seiner Dienstzeit erledigt.
Als positiv sehe ich auch an, dass eine im Vorfeld der Novellierung geäußerte Ansicht, den Paragraphen 8 Absatz 4 des Landesbeamtengesetzes zu streichen, gänzlich aus der Diskussion ist. Die weiterhin bestehende Notwendigkeit der Regelung, dass nicht Beamter werden kann, wer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit tätig war und die aus diesem Grunde bestehenden Zweifel an der Eignung nicht ausräumen kann, wurde ausdrücklich von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Deutschen Beamtenbund bestätigt.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf enthält meines Erachtens keine grundlegende Reform des Beamtenrechts, die für eine Modernisierung der Verwaltung erforderlich wäre. Der Gesetzentwurf war aber zur Umsetzung der Änderungsgesetze zum Beamtenrechtsrahmengesetz auf Landesebene notwendig. Wir als CDU-Fraktion werden uns bei diesem Gesetz der Stimme enthalten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
dienstrechtlicher Vorschriften des Landes MecklenburgVorpommern ist mit dem, was er regelt, eher unspektakulär. Etwas anders sieht es mit der Materie aus, die der Gesetzentwurf unberührt lässt. Darauf werde ich gleich zurückkommen und meinem Vorredner besonders widersprechen.
Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung aufgebaut und das Nebentätigkeitsrecht präzisiert. Die Bewährung dieser Regelung wird in der Praxis abzuwarten sein.
Die Koalitionsfraktionen haben zu dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Änderungsantrag im Innenausschuss eingebracht. Damit wird, wie in anderen Bundesländern bereits üblich, auch in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit geschaffen, bei der Vergabe von Führungspositionen auf Probe bereits vor Ablauf der Probezeit aus dem Probebeamtenverhältnis zu entlassen, wenn sich eben bereits vor Ablauf der Probezeit die Nichteignung erwiesen hat – Herr Müller hat das sehr plastisch hier noch mal deutlich gemacht –, eine vernünftige Regelung, wie wir meinen, die durchaus im Interesse beider Seiten ist. Meine Damen und Herren! Damit gerät dieses Probebeamtenverhältnis keineswegs in den Bereich der politischen Beliebigkeit, denn dazu haben wir im Innenausschuss auch eine sehr lebhafte Debatte geführt. Diese Regelung ist, anders als die des politischen Beamten, justitiabel, muss also stichhaltig begründet werden und ist nachprüfbar. Es ist kein Schritt weg vom Beamtenrecht, sondern bestenfalls eine kleine frische Brise.
Aber, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir – und dabei schaue ich auf alle Fraktionen – nach meinem Empfinden eine Chance vertan, auch wenn ich hier Zustimmung lediglich vielleicht von einem guten Drittel dieses Hauses erhalten würde. Der Paragraph 8 Absatz 4 Ziffer 2 des Landesbeamtengesetzes war, ist und bleibt problematisch und umstritten. Der Stil dessen, was auch zwölf Jahre nach dem Ende der DDR unter dem Deckmantel von Vergangenheitsbewältigung praktiziert wird, ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Das vorliegende Dienstrechtsänderungsgesetz hätte diesbezüglich ein der Realität besser entsprechendes Zeichen setzen können und müssen.
Die Argumente aus der öffentlichen Anhörung haben mich hierin eher noch bestärkt als vom Gegenteil überzeugt. Die Einstellung der Überprüfungen, so der Landkreistag, widerspreche der Gleichbehandlung. Meine Damen und Herren, aber auch Dauerhaftigkeit schafft jedenfalls nicht automatisch Gerechtigkeit und schon gar nicht Rechtsfrieden. Nach Auffassung des Städte- und Gemeindetages würden wir mit dem Verzicht auf diese Vorschrift ein falsches Zeichen setzen und die Beamtenschaft allgemein schädigen. Meine Damen und Herren, diesen Beitrag leistet der Beamtenbund doch ganz allein, wenn er nämlich einerseits zwar auf geringe Praxisrelevanz dieser Vorschrift verweist, andererseits aber, man höre und staune, für einen Erhalt dieser Vorschrift aus politischen Gründen plädiert. Zur Wahrheit, denke ich, sollte man kein taktisches Verhältnis haben.
Zu welchen rechtlich unsicheren Situationen diese beamtenrechtliche Regelung und Überprüfung einerseits und demokratisches Wählervotum andererseits führt, lässt sich derzeit im Nordwesten von uns ganz genau beobachten. Auf den Ausgang – und damit möchte ich
schließen – darf man gespannt sein. Ich denke, Beschädigungen dieser Art sind das eigentliche Trauerspiel.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuerst einmal darf ich allen Abgeordneten, die in den Ausschüssen beraten haben, herzlich für die Zügigkeit und Gründlichkeit danken. Im März ist der Gesetzentwurf eingebracht worden, im Juni wird er verabschiedet. Das ist mit Blick auf die zwölf weiteren Gesetzesvorhaben, die wir sonst noch haben, eine gute Vorlage und ich hoffe, dass wir mit dem übrigen Teil unserer Gesetzesvorhaben ebenso gründlich und zügig vorankommen werden. Dafür erst einmal bei diesem Dienstrechtsänderungsgesetz meinen herzlichen Dank!