Das Operationelle Programm umschreibt den Rahmen, der von der Europäischen Union genehmigt wurde. Da die vom Land vorgelegte Ergänzung zur Programmplanung deckungsgleich mit dem Operationellen Programm sein muss, hat die EU-Kommission mit Schreiben vom 06.04.2001 Detailfragen gestellt, die beantwortet werden mussten und die Genehmigung der EzP verzögert haben. Jetzt kommt eigentlich das Kuriose: Das Schreiben der Kommission war an die Verwaltungsbehörde gerichtet, aber komischerweise wurden danach alle Sozialpartner mit diesem Schreiben beglückt. Und hier wittert die Opposition sofort Morgenluft: Hier ist schlecht gearbeitet worden, hier sind Fehler gemacht worden und hier müssen wir draufhauen.
Aber ich muss Ihnen sagen: Ein schwerwiegender Fehler oder ein Fehler der Landesregierung liegt hier nicht vor. Es gibt kein Fehlverhalten. Im Gegenteil, selbst andere Länder profitieren davon, dass vertikale Verschiebungen möglicherweise erst nach einer Evaluierung 2003 möglich sein werden. Und alle Signale deuten darauf hin – und das sage ich ganz bewusst –, dass der am 31.05.2001 tagende Begleitausschuss die Kohärenz zwischen Operationellem Programm und Ergänzung feststellen wird.
Meine Damen und Herren, der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium hat in der 78. Sitzung des Finanzausschusses am 17. April diesen Jahres die wesentlichen Gründe, die zu den Unstimmigkeiten zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der EU-Kommission geführt haben, dargelegt, und zwar das Verfahren der vertikalen Verschiebungen in den Bereichen der gewerblichen Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt ist derzeit noch nicht, sondern erst ab 2003/04 möglich. Bis dahin sind nur horizontale Verschiebungen möglich. Andererseits mussten nach Verabschiedung des Landeshaushaltes 2001 im Dezemb e r 2000 Änderungen bezüglich der Tourismusförderung,
Förderung von Existenzgründerinnen und Ergänzungen im Straßenbaubereich in den Prozess eingespeist werden.
Ihr Vorwurf, dem Land gehen Millionen verloren, wurde im Finanzausschuss ebenfalls widerlegt. Die Finanzministerin hatte ausgeführt, dass das Land immer in Vorleistung geht. Dieses Verfahren ist also nicht ungewöhnlich, sondern gängige Praxis. Das Land hat zudem, gerade weil es so frühzeitig die Bestätigung seines Operationellen Programms bereits im August 2000 erhalten hatte, Vorschüsse von der EU-Kommission in Höhe von 172 Millionen Euro erhalten. Der größte Teil des im Jahr 2001 bislang bewilligten Förderbescheides wurde aus den Vorschüssen bedient. Nach aktuellem Stand hat die Landesregierung daraus resultierend, und das wurde auch schon von Herrn Rehberg gesagt, rund 81 Millionen DM für die EUProgramme vorgeschossen, die von der EU noch nicht überwiesen wurden. Und ich weise darauf hin, dass die frühzeitigen Genehmigungen im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht etwa Zinsverluste eingebracht haben, sondern dass Zinsgewinne realisiert werden konnten. Aber natürlich sind diese Zinsgewinne mit den Zinsverlusten zu saldieren, die aus Auszahlungsständen resultieren, die die Vorschusshöhe übertreffen.
Ich will hier weder etwas schönreden, noch das Problem verniedlichen, sondern ich warte die Entscheidung des Begleitausschusses ab und ich empfehle Ihnen, Gleiches zu tun. Solange das Ergebnis über die Förderfähigkeit der von Mecklenburg-Vorpommern eingereichten Programme nicht vorliegt, ist alles andere pure Spekulation. Und ich möchte Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir als Gesetzgeber bereits mit dem Haushaltsrechtsgesetz 2000 mit dem Absatz 1 a in Paragraph 17 das Finanzministerium ermächtigt haben, „im Einvernehmen mit den beteiligten Fachministerien im Zusammenhang mit dem Einsatz der EU-Strukturfonds nach Bestätigung des Operationellen Programms haushaltsneutrale Ausgabeumschichtungen vorzunehmen, sofern die im Haushaltsplan vorgesehenen Verwendungszwecke und/ oder Ansätze für EU-Mittel nicht umgesetzt werden können bzw. um die noch zu spezifizierenden Maßnahmen zu untersetzen“.
Herr Riemann hatte in der Finanzausschusssitzung Zweifel, ob die Umschichtungsermächtigung nach Paragraph 17 Absatz 1 a Haushaltsrechtsgesetz überhaupt greife und dass man darüber zu reden hätte, wenn denn durch Maßnahmen, für die das Land in Vorleistung gegangen sei, aber von der EU für nicht förderwürdig gehalten würden, dem Land ein Schaden entstanden sein könnte. Im Protokoll können Sie nachlesen, dass Sie eine konkrete Antwort spätestens nach der Tagung des Begleitausschusses Ende Mai erwarten. Nun frage ich Sie zu guter Letzt: Was soll der Antrag eigentlich, in dem Sie unterstellen, dass ein Schaden entstanden ist, und der Landtag soll sich Ihrer Auffassung noch anschließen? Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion – ich sagte es schon – lehnt den Antrag ab, die Gründe habe ich genannt. – Ich danke Ihnen.
Reden, die die CDU geliefert hat, nämlich der Kontrast zwischen der Rede von Herrn Rehberg und Herrn Helmrich, lässt mich doch noch mal ans Rednerpult treten.
Ich denke, was Herr Helmrich hier im Landtag zum Thema gesagt hat, ist bedenkenswert. Es ist nicht sozusagen per Beschluss und heute umsetzbar, aber man muss sagen, es ist was dran. Und darüber kann man nachdenken und das ist eine bedenkenswerte Rede aus der Oppositionsfraktion, die das Parlament in dieser oder jener Weise etwas bewegen kann. Und dafür sind wir doch eigentlich da. Und wenn ich mich hier umgucke, das Parlament ist leer und alle sind sehr müde.
Wir reden viel zu wenig, sozusagen konstruktive Auseinandersetzung, über tatsächliche Politikangebote.
Und deswegen, denke ich mir, wäre es ja ein Angebot an die CDU – ich weiß, sie wird’s nicht annehmen, sondern entrüstet von sich weisen: Wechseln Sie doch mal den Fraktionsvorsitzenden!
Dann würde es ja vielleicht möglich sein, dass wir hier im Landtag auch mal Angebote bekämen, über die man nachdenken könnte,
und nicht ewig nur die Selbstdarstellung eines Herrn, der überhaupt nicht bereit ist zu diskutieren.
Das ist doch das Problem. Und deswegen sind Sie auch so eine traurige Opposition, die keine Chance hat. Wahrscheinlich ist es so, dass der Herr Rehberg auch gar nicht will, dass man miteinander redet, sondern seine ganze Strategie besteht darin, sozusagen zu polarisieren und die Bevölkerung auf die Palme zu bringen. Das bringt Sie nicht voran und es wird auch zu keinem Ergebnis bei diesem Punkt am heutigen Tag führen, sondern es führt einfach nur dazu, dass wir frustriert sagen: Also, Herr Rehberg, Ihren Antrag, den lehnen wir ab.
Ich habe die Frage, ob Sie das, was Sie hier im Laufe der letzten drei Minuten gesagt haben, auch schon vor drei Wochen gesagt hätten oder ob das etwas zu tun hat mit den Problemen, die Sie in den letzten acht Tagen hatten?
Herr Helmrich, eigentlich hätte ich ja gedacht, über die vielen Jahre, die wir hier schon gemeinsam im Parlament und im gemeinsamen Ausschuss arbeiten, wären wir uns einig, wie wir miteinander umgehen und dass wir miteinander nicht anders umgehen, als wir es heute tun. Insofern habe ich nichts anderes gemacht und nichts anderes gesagt, als ich immer sagen würde. Es hat mich nur so sehr frustriert. Und irgendwann kommt man dann mal an den Punkt, dem Partner doch zu sagen: Wechselt mal die Pferde!
(Dr. Armin Jäger, CDU: Das glaubt Ihnen keiner. – Götz Kreuzer, PDS: Oder das Futter. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU, PDS und Ministerin Sigrid Keler)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/2058. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag der CDU mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Schließung des Bahnbetriebswerkes Stralsund, Drucksache 3/2026. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der PDS und SPD auf Drucksache 3/2083 vor.
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Vierkant von der CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Vierkant.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nicht zum ersten und wohl leider auch nicht zum letzten Mal müssen wir uns heute an dieser Stelle mit den Folgen der Bahnpolitik im Land auseinander setzen. An den Planungen zur Schließung des Bahnbetriebswerkes Stralsund wird uns wieder einmal in aller Deutlichkeit klar gemacht, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern im Konzept der Bahnstrategen kaum eine Rolle spielt. Wir dürfen jedoch keinesfalls müde werden, die Folgen solcher Strukturentscheidungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern immer und immer wieder anzusprechen, um so zu versuchen, aus der sich abzeichnenden Misere noch das Beste zu machen.
Ich meine, ich muss Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, nichts über die Strukturschwäche der Region Vorpommern erzählen. Die Schließung des Bahnbetriebswerkes Stralsund würde zu einem weiteren Rück
bau statt zu einem dringend erforderlichen Ausbau von Infrastruktur führen. Ich denke, auch über die Bedeutung von Infrastruktur für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklungsprozess brauche ich an dieser Stelle keine Worte zu verlieren. Allerdings wundert es mich schon sehr, dass sich angesichts der bevorstehenden EU-Osterweiterung nicht auch ein logistischer Vorteil für die Standorte in Stralsund und Neustrelitz ergibt. Ich denke, im Hinblick beispielsweise auf ein Oberzentrum Stettin wäre der Standort Stralsund ein ganz hervorragender. Was mich an der bevorstehenden Entscheidung zudem verwundert, ist die Tatsache, dass der Standort Rostock die betriebsnahe Instandsetzung des Standortes Stralsund übernehmen soll, denn im Gegensatz zu Rostock wären in Stralsund keine zusätzlichen Investitionen nötig, um alle 140 Fahrzeuge zu warten, während beispielsweise in Rostock heute noch teilweise unter freiem Himmel repariert wird und erst noch in erheblichem Umfang investiert werden muss, um die Aufgaben wahrzunehmen.
In Stralsund sind 60 direkte und 80 mittelbare Arbeitsplätze in Gefahr. Auf der einen Seite fordern wir von privaten Unternehmen wie beispielsweise Coca-Cola immer wieder die Verantwortung für die Beschäftigten ein, bekanntermaßen ja auch nicht ganz erfolglos, auf der anderen Seite lassen wir uns von einem Unternehmen, das eine hundertprozentige Tochter des Bundes ist, so behandeln.
Ich denke, es sollte uns da heute nicht schwer fallen, uns für den Erhalt des Bahnbetriebswerkes in Stralsund auszusprechen und die Landesregierung aufzufordern, …
Darauf komme ich in der Aussprache noch zu sprechen. Es geht um Bahnbetriebswerke überhaupt. Es geht um mehrere Bahnbetriebswerke in Ihrem Änderungsantrag. Ich habe das gelesen. Und ich kann es auch schon vorwegnehmen: Wir werden unter der Bedingung, dass der Sinn dieses Wortes „umgehend“ in Punkt 4 wirklich auch im Sinne aller seiner Schärfe gelesen wird, mit dieser Forderung verbunden werden wir …