Im Rahmen der Beratungen hat die Fraktion der CDU einen umfangreichen Beschlussvorschlag mit acht Punkten eingebracht. Da die Punkte alle in der Beschlussempfehlung aufgeführt sind, verzichte ich hier auf die Nennung der einzelnen Punkte. Ich denke, es kann jeder dazu in der Beschlussempfehlung nachlesen.
In der Einzelabstimmung wurden alle Punkte seitens der Koalitionsfraktionen abgelehnt, wobei es bei Punkt vier der Beschlussvorlage eine Enthaltung gegeben hat. Begründet wurde die Ablehnung des Antrages damit, dass an der Umsetzung wesentlicher Teile der in Rede stehenden Forderungen bereits gearbeitet wird. So hat es zum Nachbarrechtsgesetz bereits eine Kabinettsbefassung gegeben. Hinsichtlich des Arzneimittelbudgets wurde seitens der Koalitionsfraktionen eine gesetzliche Initiative momentan nicht für gerechtfertigt gehalten. Die Arzneimittelbudgetierung wird für einen Übergangszeitraum benötigt, so die Bemerkung. Bezüglich der Beantwortung von Bürgeranfragen wurde angemerkt, dass nach eigenen Recherchen diese Vorfälle nur vereinzelt auftreten und man hier keine grundsätzliche Festlegung treffen kann. Außerdem wurde darauf verwiesen, dass es sich bei Punkt sieben des Antrages der Fraktion der CDU um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung handelt.
Vor diesem Hintergrund ist von den Koalitionsfraktionen beantragt worden, den Tätigkeitsbericht des Bürgerbeauftragten zur Kenntnis zu nehmen und dem Beschlussvorschlag des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung beizutreten. Diesem Antrag stimmte der Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 21. März einvernehmlich bei Stimmenthaltung seitens der CDU-Fraktion zu.
Gestatten Sie mir, mich am Ende meiner Berichterstattung recht herzlich für die gute Zusammenarbeit mit dem ehemaligen Bürgerbeauftragten, in dessen Amtszeit ja der
heute diskutierte Bericht fällt, aber auch mit der neuen Bürgerbeauftragten zu bedanken, und ich wünschte mir zu diesem Problem, den Bürgeranliegen, bessere Aufmerksamkeit. – Danke.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten keine Konsequenzen geben soll, und schon gar keine verbindlichen, dann entwerten Sie das Amt der Bürgerbeauftragten. Wir haben aber …
(Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Aber warum haben Sie die zwei denn nicht beschlossen, als Sie die Mehrheit hatten? Warum ist das so?)
Aber wir haben doch die Möglichkeit, die Probleme, die der Bürgerbeauftragte aufzeigt, aufzugreifen und hier in entsprechende Beschlüsse zu fassen und umsetzen zu lassen.
Die CDU-Fraktion hat die Anregungen des Bürgerbeauftragten aufgegriffen und vorgeschlagen, die Landesregierung zu bitten zu prüfen. Das ist ja wohl in diesem Fall kein Oppositionsgehabe. Aber genügend Probleme haben wir wahrscheinlich auch ohne die Sorgen der Bürger des Landes. Das kann es wohl nicht sein. Das kann wohl auch nicht Ihre Auffassung sein, meine Damen und Herren hier von den linken Bankreihen.
Ich möchte eigentlich nur zu zwei Schwerpunkten sprechen, die die CDU-Fraktion herausgearbeitet hat und die leider bislang abgelehnt wurden. Die Landesregierung sollte aufgefordert werden zu prüfen, ob die rechtliche und finanzielle Situation der überlebenden Zivildeportierten jenseits von Oder und Neiße verbessert werden kann. Und dass diese Dinge nicht längst erledigt sind, Herr Dr. Schoenenburg, in der Vergangenheit, das ist in der Tat beschämend auch für uns. Das muss man ganz klar benennen, das ist so und das ist eigentlich traurig. Der Bürgerbeauftragte weist in dem vorliegenden Bericht darauf hin. Wir haben es aufgegriffen in einem Antrag. Was ist daran falsch? Sie wissen genau, was die Menschen durchmachen mussten und wie sie zu Recht verbittert sind, weil ihr Schicksal kaum zur Kenntnis genommen wird, während man darum streitet, ob einige dynamische IMs beim MDR weiter auf Sendung bleiben sollen oder nicht. Und dabei geht es gar nicht so sehr um Geld, sondern um eine späte Form der Anerkennung. Wer in irgendeiner Weise selbst von Unrecht betroffen war und auch
heute ist, weiß, wie wichtig das ist. Jeder kennt das subtile „Na, wer weiß“ hinter dem Rücken. Und Diffamierung ist ja inzwischen ein Volkssport. Man lenkt so vom eigenen Versagen ab und dabei ist keiner frei von Irrtum und Schuld.
… hierzulande immer die Opfer mancherlei Strebsamkeit, auf die manche auch noch stolz sind. Was ist also ernsthaft dagegen zu sagen, dass die Landesregierung mittels ihrer Fachleute an der Nahtstelle zu den Opfern, wie zum Beispiel Versorgungsämter, Amt für Rehabilitierung und Wiedergutmachung, Landesbeauftragte, überprüft, ob es nicht Möglichkeiten gibt zu helfen? Eine Bundesratsinitiative wäre denkbar. Also lassen Sie uns bitte prüfen, und das mit dem Willen, einen Weg zu finden. Was täte an einer Zustimmung hierzu nun so weh? Und an dieser Stelle von Geld zu reden wäre in der Tat beschämend.
Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert, Gleiches für die Gruppe der Zwangsausgesiedelten zu prüfen, deren Problemlage sicher für jeden einsehbar im vorliegenden Bericht recht anschaulich geschildert wurde. Ich will Sie da auch nicht weiter mit klugen Worten belehren, sondern nur ganz einfach bitten, hier mit gutem Willen künftig nach Möglichkeiten zu suchen. Deshalb wird die CDU diese Problematik in entsprechenden Anträgen erneut zur Aussprache bringen. Ich hoffe hier auf die Bereitschaft zur Kooperation.
Also, Herr Nitz, Sie werden sicherlich die Verhandlungen der Enquetekommission „Leben in der DDR, Leben nach 1989“ verfolgt haben. Und stimmen Sie mir nicht zu, dass es ein vernünftiger Vorschlag meiner Fraktion seinerzeit war, eine Stiftung hier im Land einzurichten für Opfer staatlicher Gewalt? Wäre es nicht sozusagen eine Lösung, die alle Parteien hier in diesem Landtag tragen könnten? Ansonsten nehme ich an, glauben Sie das auch so wie ich, könnte es doch wohl sein, dass jede Partei wiederum nur ihre Opfer hat. Und ist es nicht so, dass wir dann niemals unter einen Hut kommen?
Also bei der Enquetekommission ist mir besonders in Erinnerung, dass die Opferverbände diese unter Protest verlassen haben und auch mit den Vorschlägen nicht einverstanden waren. Eine Stiftung für die Opfer staatlicher Gewalt – ohne zu sagen, welcher Gewalt – zu gründen, damit werten Sie die Opfer von SED-Unrecht und auch zuvor von NS-Unrecht ab, wenn Sie das hier gleichsetzen. Opfer staatlicher Gewalt mag es auch heute geben, aber es ist doch eine andere Qualität. Eine Stiftung für die Opfer des SED-Regimes zu gründen,
für die Zwangsausgesiedelten oder für die Zivildeportierten, für die Schüler, wie auch immer, wäre sicherlich ein gangbarer Weg.
Ja, Herr Nitz, das ist eben meine Frage. Wäre es nicht möglich, dass Sie diesen Standpunkt überdenken,
in dem doch in gewisser Weise sozusagen Opfer erster, zweiter und dritter Klasse vorhanden sind? Ich denke, Opfer staatlicher Gewalt sind Opfer staatlicher Gewalt. Und muss man da nicht etwas Übergreifendes tun, wenn man zum Zuge kommen will?
Also diese Formulierung, die Sie gewählt haben – Opfer staatlicher Gewalt –, das ist eine Gleichsetzung von Rechtsstaat und Unrechtsregime. Das geht meiner Meinung nach nicht. Und das kann ich mir auch so nicht vorstellen. Also ein Opfer von einem Unrechtsregime, das ist erstens eine andere Quantität, eine andere Qualität als Opfer, die es zweifelsohne auch in einem Rechtsstaat durch staatliches Handeln gibt, natürlich. Es gibt Justizirrtümer, es gibt Übergriffe, Polizeiübergriffe und dergleichen. Es gibt aber auch rechtsstaatliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Es gibt also Riesenunterschiede. Für mich ist das eine Gleichsetzung, die nicht geht, und die ging damals auch nicht. Ich weiß nicht, ob das der Hauptgrund war, es war aber sicherlich auch ein Grund, dass die Opferverbände damals die Enquetekommission verlassen haben. Also es ist eine Gleichsetzung von Unrechtsregime mit einem Rechtsstaat. Und das kann es nicht geben, das halte ich für nicht möglich.
Aber bleiben wir bei der PDS. Es gibt eine Forderung nach mehr Kompetenzen im Petitionsrecht, liebe Kollegin Koburger, eine Forderung, die Sie öffentlich gestellt haben, die ich voll und ganz teile. Die hätte man theoretisch sogar gemeinsam stellen können. Aber wenn Sie auf einer Seite mehr Kompetenzen fordern, dann passt es eben nicht zusammen, wenn die vorhandenen Kompetenzen nicht ausgeschöpft werden. Und das wären eben solche Sachen, wie unseren Vorschlägen zu folgen, die Landesregierung zu bitten zu prüfen, nicht mehr,
(Annegrit Koburger, PDS: Das haben wir nicht gemacht. Wir haben die nicht in Bausch und Bogen abgelehnt, sondern begründet.)
Ja, ja, ja, mit der Begründung, das wäre alles erledigt. Ich verzichte jetzt darauf, die Punkte vorzulesen, aber erledigt ist von den acht Punkten nicht einer, nicht einer. Ich sehe auch die Notwendigkeit gar nicht. Wenn ich mich
so in Ihre Lage als regierungstragende Fraktion versetze, dann sehe ich überhaupt keinen Grund, warum man diese Anliegen, wenigstens die wichtigsten, nun überhaupt nicht mittragen kann.
Frieder Jelen als Bürgerbeauftragter hat oft mit Windmühlenflügeln gekämpft, das lag ein wenig auch an uns, weil wir seiner Arbeit nicht den gebührenden Stellenwert eingeräumt haben. Und das wird auch jetzt wieder deutlich. Er ist aber, wenn es um diese bitteren und sehr schweren Sorgen der Menschen ging, in seinem Kampf nicht müde geworden. Und Sie, liebe Frau Lorenz, haben den Staffelstab längst übernommen. Um der Menschen in diesem Land willen sei Ihre Arbeit erfolgreich. Ich persönlich wünsche Ihnen viel Glück. – Herzlichen Dank.