Meine Damen und Herren! Herr Präsident! Ich wollte ursprünglich nichts mehr zu dem Bürgerbeauftragtenbericht sagen, muss aber aufgrund der Aussagen, die hier Herr Nitz gemacht hat, doch noch mal das Wort ergreifen.
Ich denke schon, dass wir den Antrag, den die CDU eingebracht hat, nicht in Bausch und Bogen abgeschmettert hätten, so, wie das hier behauptet wurde. Ich brauche eine Landesregierung, nur um sie zu beschäftigen – das sage ich jetzt mal ganz allgemein –, nicht zu beauftragen, eine Sache zu prüfen, an der sie bereits arbeitet, wo schon Gesetzgebungsverfahren eingeleitet sind, wo sich zum Teil nicht nur das Kabinett damit befasst, sondern auch entsprechende Ressortabstimmungen stattgefunden haben beziehungsweise Verbandsanhörungen im Gange sind. Also das wäre dann eine absolute Beschäftigungstherapie. Bei dem Punkt vier, wo es um das Arzneimittelbudget geht, haben wir ganz klar und deutlich gesagt, dass wir bei unserer Auffassung bleiben, dass der Deckel, der im Moment darauf gepackt wird, zu strukturellen Veränderungen notwendig ist. Dass das kein generelles Lösungsproblem ist, wissen wir selber, aber es ist ein Mittel, um strukturelle Veränderungen angehen zu können.
Aber ich möchte noch mal zu der Problematik Opfer erster, zweiter Klasse etwas sagen. Nach dem Material, was ich gelesen habe, und an einigen Veranstaltungen der Enquetekommission habe ich auch teilgenommen, hat es eben keine Differenzierung detailliert gegeben, das eine war der Unrechtsstaat und das andere ist der Rechtsstaat gewesen, sondern es hat eine Differenzierung dahin gehend gegeben, dass in diesen staatlichen Ordnungen Recht wie auch Unrecht geschehen ist. Und das haben wir auch nie abgestritten.
Uns kam es darauf an, dass wir ganz klipp und klar sagen: Egal, wo das Unrecht geschehen ist und wem es geschehen ist, diese Opfer, ohne sie zu kategorisieren, haben einen Anspruch auf Wiedergutmachung.
Und dafür sollte das Geld sein. Und wenn ich daran denke, dass eine ganze Reihe von Opfern, die unter dem faschistischen Regime gelitten haben, bis heute noch nicht rehabilitiert und entschädigt sind – ich denke nur an diese Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, wo die Wirtschaft bis heute noch nicht die Gelder zusammen hat.
Und ich denke, dass auch die Leute, die zu DDR-Zeiten Unrecht erfahren haben, mittels einer solchen Stiftung zu einer Wiedergutmachung, so man es überhaupt machen kann, kommen sollten. Ich sage mal, wenn ich da an die Opfer des faschistischen Deutschlands denke, man kann das gar nicht wieder gutmachen. Aber auch Menschen, die in der Umbruchzeit von der DDR in die BRD hinein Unrecht erfahren haben, sollten einen Anspruch darauf haben, denn es ist nicht mit allen koscher umgegangen worden, das müssen wir hier auch festhalten.
Aber es gab eine ganze Reihe Leute, die hier heftig Unrecht erfahren haben, und auch die hätten einen Anspruch über eine solche Stiftung. Das wollte ich hier noch sagen. – Danke.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Sehr richtig. – Angelika Gramkow, PDS: Super.)
Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion angenommen.
In Ziffer 2 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, den Fünften Bericht des Bürgerbeauftragten auf Drucksache 3/1232 zur Kenntnis zu nehmen. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 3/2010 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion und einer Stimme der CDU-Fraktion, ansonsten Stimmenthaltungen der CDUFraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages zum Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über den Betrieb des Archivs der Kunstsammlungen von Parteien und Massenorganisationen und Staatsorganen der DDR durch das Land Brandenburg, Drucksache 3/1744, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Drucksache 3/2013.
Antrag der Landesregierung: Zustimmung des Landtages zum Verwaltungsabkommen zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über den Betrieb des Archivs der Kunstsammlungen von Parteien und Massenorganisationen und Staatsorganen der DDR durch das Land Brandenburg (Verwaltungsabkommen Kunstarchiv) – Drucksache 3/1744 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 3/2013 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist auch das so beschlossen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/2013, den Antrag der Landesregierung unverändert anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 3/2013 mit den Stimmen der SPD- und PDS-Fraktion und einer Stimme der CDU-Fraktion, ansonsten Stimmenthaltung bei der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und PDS – FußballWM 2002 und 2006 für alle im Free-TV, Drucksache 3/1991.
Antrag der Fraktionen der SPD und PDS: Fußball-WM 2002 und 2006 für alle im Free-TV – Drucksache 3/1991 –
Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Friese von der SPD-Fraktion. Bitte sehr, Herr Friese.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestern Abend schaute Deutschland in die Röhre und sah nichts. Was war geschehen? In der britischen Stadt Manchester standen sich die Fußballmannschaften von Manchester United und Bayern München gegenüber. Millionen Fans freuten sich auf ein großes Fußballspiel, das im Fernsehen übertragen werden sollte. Die Freude schlug in Enttäuschung um. Das Spiel wurde zwar übertragen, aber im Pay-TV, dem Bezahl-Fernsehen. Zuschauen konnten nur jene, die bereit waren, die so genannte D-Box zu erwerben beziehungsweise zu leihen. Mit dieser können die verschlüsselten Signale wieder zu einem realen Fernsehbild, in unserem Falle dem Fußballspiel, umgewandelt und so gesehen werden. Für diese DBox muss freilich eine Gebühr entrichtet werden, monatlich etwa 70 DM. Wer dieses Geld nicht hat oder nicht bereit ist, es zu zahlen, schaut eben in die Röhre wie gestern Abend viele von uns.
Und damit sind wir bei unserem Antrag. Dieser verfolgt das Ziel, dem Rechtekauf von großen gesellschaftlichen Sportereignissen Einhalt zu gebieten. Dabei sind drei Problemfelder zu beachten:
Erstens. Wir müssen die Frage beantworten, ob wir in unserer Gesellschaft die Berichterstattung über gesell
schaftliche Großereignisse von einzelnen Fernsehsendern käuflich erwerben lassen oder nicht und ob die Teilnahme der Zuschauer dann per se nur gegen eine zusätzliche Gebühr zu empfangen ist.
Ein zweites Problemfeld sollte einen Blick auf die aktuellen Verhandlungen zur Ausstrahlung der Fußball-Weltmeisterschaften 2002 und 2006 beinhalten.
Drittens müssen wir die Frage beantworten, welche Lösungsvorschläge wir als Landtag dafür haben. Und ich sage, wir haben als Landtag die Kompetenz, nicht der Bundestag. Die Länder haben die Hoheit in Rundfunkfragen und sie entscheiden per Rundfunkstaatsvertrag über die Rundfunkrechte in Deutschland.
Zur ersten Frage: Dürfen Großereignisse in der Gesellschaft privatrechtlich erworben und nach den Gesetzen des Marktes vermarktet werden oder gibt es ein Recht der Allgemeinheit auf Teilnahme an diesen Ereignissen über die Medien per se? Wenn man Realist ist, muss man anerkennen, dass die privaten Fernsehsender den Weg des privatrechtlichen Erwerbs gesellschaftlicher Großereignisse längst beschritten haben und dagegen nur wenig Widerstand geleistet wurde. Ich halte diese Entwicklung für falsch. Warum?
Informationen über gesellschaftliche Großereignisse werden in Zukunft nicht mehr für jedermann zugänglich sein, sondern nur für jene Bürger, die fähig und bereit sind, dafür einen zusätzlichen Geldbetrag zu zahlen. Dieser Zustand verstößt meiner Meinung nach gegen das Demokratieprinzip nach dem Grundgesetz, das die Möglichkeit der Teilhabe aller Bürger an allen wichtigen Vorgängen in der Gesellschaft voraussetzt. Bei sportlichen Großereignissen mag diese Gefahr als hinnehmbar gesehen werden. Das ist es aber nicht. Es ist der Anfang. Wer sagt uns denn, dass künftig nicht Ereignisse vom Informationsangebot für alle ausgeschlossen werden, die politischer Natur sind oder die über wichtige Vorgänge aus den Bereichen von Wirtschaft, sozialem Leben, von unserer Feiertags- und Alltagskultur berichten? Ich halte diese Entwicklung auch deshalb für falsch, weil sie künftig Bürger erster und zweiter Klasse schafft. Die einen können zahlen und sehen deshalb alles im Fernsehen, die anderen können nicht zahlen und sehen deshalb nur den deutschen Heimatfilm, werden aber von der Kenntnisnahme über wichtige gesellschaftliche Großereignisse ausgeschlossen. Das halte ich für eine Ungerechtigkeit, wenn nicht gar Nötigung des Bürgers.
Zum zweiten Bereich: Sie wissen alle, die Verhandlungen darüber, wer die Fußball-Weltmeisterschaft 2002 und 2006 im Fernsehen ausstrahlen darf, laufen zurzeit. Die Kirch-Gruppe hatte für viel Geld die Rechte von der FIFA erworben und sucht jetzt nach einem Sender, der diese Spiele ausstrahlt, weil sie aus ihrer eigenen Familie dafür keinen großen Gewinn erwarten.
Nun muss man wissen, die Fußballspiele des Jahres 2002 werden in Asien stattfinden und sie werden live in Europa in der frühen Morgenstunde um 9 Uhr zu übertragen sein. Für diese Rechte hat die Kirch-Gruppe 250 Millionen DM von ARD und ZDF verlangt, ohne eine Zusage, dass damit auch ARD und ZDF die Übertragungsrechte für 2006 erhalten. Außerdem hat die KirchGruppe verlangt, dass die öffentlich-rechtlichen Programme, die über Satellit ausgestrahlt werden, in diesem Zeitraum nur über die D-Box der Kirch-Familie ausgestrahlt werden, weil die Kirch-Gruppe auch die Fußballübertra
gungsrechte für Spanien und andere Länder erworben hatte. Das würde bedeuten, dass beispielsweise unser N3-Programm, unser „Nordmagazin“, nicht mehr über den Astra-Satelliten abgestrahlt werden könnte, den der NDR gemietet hat, sondern über die D-Box, die von Herrn Kirch betrieben wird. Eine Absurdität!
Diesem Verhandlungsergebnis haben die ARD-Intendanten nicht zugestimmt. Und danach passierte etwas Eigenartiges. Auf einmal fühlte sich die Politik berufen, hier einzugreifen und darauf hinzuweisen, wie wichtig es doch wäre, wenn ARD und ZDF für 2002 diese Fußballrechte kaufen würden, denn – man höre und staune – diese Qualität der Übertragung, bei dem ein Land sich auch vorstellt, können ja nur die ARD und das ZDF garantieren, die Privatrechtlichen könnten dieses nicht. Ich muss zu meiner Enttäuschung hier sagen, dass ich auch nicht verstehe, dass der Bundeskanzler und Ministerpräsident Beck sich in diese Diskussion eingeschaltet haben. Hier wurde von politischer Seite Druck auf die öffentlichrechtlichen Anstalten ausgeübt, der meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt war.
Danach hat es dann erneute Verhandlungen gegeben und im Unterschied zu dem Bild, das in der Öffentlichkeit dargestellt wird, gibt es dazu kein neues Verhandlungsergebnis. Es gibt Eckpunkte, die besagen, ARD und ZDF können nur die Rechte erwerben für 2002, für 2006 behält sich Kirch die Option offen. Außerdem soll festgelegt werden, dass die Hörfunknetze hier mit einbezogen werden.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Der augenblickliche Rechtehandel über die Fußballweltmeisterschaften ist dazu angetan, dass mit diesem sportlichen Großereignis von privaten Rundfunkveranstaltern sehr viel Geld verdient werden kann zum Nachteil aller anderen, die dieses nicht bezahlen können. Es ist bisher nur gesichert, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten das Eröffnungsspiel, das Endspiel, das Halbfinalspiel und die Spiele mit deutscher Beteiligung übertragen dürfen. Alles andere kann nach der jetzigen Rechtslage von der KirchGruppe im Pay-TV ausgestrahlt, das heißt, nur gegen Gebühren empfangen werden.
Und hier setzt unser Antrag an. Unser Antrag will, dass die Bundesländer eine rundfunkrechtliche Neuregelung dahin gehend treffen, dass wir die gleiche Festlegung gesetzlich haben, wie sie in England gilt, die besagt, alle Spiele der Fußballweltmeisterschaft 2002 und 2006 sind im freien Fernsehen auszustrahlen, das heißt sowohl bei ARD, bei ZDF als auch bei RTL und bei SAT 1, aber eben ohne zusätzliche Gebühr für jedes Spiel. Ich weiß, dass die Rundfunkreferenten der Staatskanzlei dieses im Augenblick prüfen. Wir greifen hier auch nicht in einen Rechtehandel ein. Es ist eine unechte Rechterückwirkung, denn sowohl die Fußballweltmeisterschaft 2002 als auch die Fußballweltmeisterschaft 2006 sind noch nicht abgeschlossen. Wir haben als Gesetzgeber also durchaus die Möglichkeit, hier eine Regelung zu finden, dass 2002 und 2006 alle Fußballspiele der Weltmeisterschaft ohne Zusatzgebühr pro Spiel von allen Bürgern empfangen werden können, ich wiederhole: analog der Regelung in Großbritannien. Dieses sollte machbar sein. Die SPDFraktion und die PDS-Fraktion plädieren dafür, dass die Staatskanzlei sich in diesem Sinne in Verhandlungen begibt mit den Staatskanzleien der anderen Länder,
damit der Rundfunkänderungsstaatsvertrag in diesem Punkt novelliert wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.