Ein Abgeordneter von Ihnen saß hier vorn – macht acht. Kollege Helmrich hat zugehört, weil er noch reden musste – macht neun. Sie haben geredet. So wird dieses Thema in Ihrer Fraktion ernst genommen. Wie können wir denn dann Ihren Antrag überhaupt ernst nehmen, wenn Sie nicht mal Resonanz in Ihrer Fraktion haben?!
Also ich wiederhole das. Auf besonderen Wunsch der CDU wiederhole ich noch einmal: Vier haben Zeitung gelesen, einer hat demonstrativ die Zeitung entgegengehalten – macht fünf.
Ich will bloß sagen, vor diesem Hintergrund bleibt uns nichts anderes, als den Antrag abzulehnen. Wir können im Rechtsausschuss gerne über dieses Thema reden, aber nicht über diesen Antrag. Keine weiteren Fragen bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch drei Sätze. Zu Beginn möchte ich eins sagen: Ich glaube für unsere Justiz sagen zu können, dass wir dort ein Reformziel nicht verfolgen müssen, nämlich dass dort ernsthaft gearbeitet wird. Ich sehe da vielleicht an manchen Tagen einen gewissen Gegensatz zu dem, was hier geschieht.
Herr Helmrich, Sie haben Recht, dass es eine einhellige Ablehnung der OLG-Präsidenten gegeben hat. Da hat es einen Brief gegeben. Ich will das nicht im Einzelnen ausdeuten, es geht ja da auch um Interessenvertretung, ich will Ihnen nur einige Zahlen mitteilen. Die Reform, die wir anstreben, versucht auch, die Oberlandesgerichte stärker mit Verfahren zu belasten, und zwar vor folgendem Hintergrund: Ein Amtsrichter hat zurzeit durchschnittlich 600 bis 700 Verfahren, ein Richter am Landgericht 170 bis 200 Verfahren und am Oberlandesgericht sind es 60 bis 70 Verfahren. Da sehen wir durchaus Möglichkeiten, noch durch Verfahrensänderungen umzusteuern. Dass das bei den Oberlandesgerichten nicht nur auf Zustimmung stößt, ist, glaube ich, jedem einsichtig. Das Gleiche gilt möglicherweise für die Interessenwahrnehmung der Anwälte. Das mögen Sie beide selbst auch beurteilen aus Ihrer Sicht. Ich könnte mir vorstellen, dass das Reformziel, das ich eben skizziert habe, nämlich zu versuchen, bereits durch eine Entscheidung in der ersten Instanz, durch eine qualitative Verbesserung der ersten Instanz, nach einem ersten Urteil Rechtsfrieden zu erlangen, dass dieses Ziel möglicherweise mit den Interessen der Anwaltschaft nicht übereinstimmt, weil ja dann, wenn wir das Ziel erreichen, eine Instanz wegfällt.
Für mich ist das Wichtigste nicht die Stellungnahme von Interessenvertretern, sondern, daran möchte ich noch mal anknüpfen, für mich ist das Wichtigste das, was mir hier im Lande in Diskussionen bei den Industrie- und Handelskammern, bei den Handwerkskammern, im Gespräch mit den Bürgern gesagt wird, dass nämlich durchaus die Bereitschaft gesehen wird, dass wir diesen Zivilprozess da verbessern, wo das strukturell möglich ist. Wir müssen ganz deutlich unterscheiden zwischen der guten Arbeit der Richterinnen und Richter hier im Lande und zwischen dem, was sie an organisatorischen, an strukturellen Bedingungen vorfinden. Und da, denke ich, lohnt es sich immer, darüber nachzudenken, ob wir da noch Verbesserungen machen können.
Herr Helmrich hat eben angesprochen, das Trojanische Pferd ziele auf die Dreistufigkeit. Also das ist kein Trojanisches Pferd. Wenn ich mich richtig erinnere, haben die
Es geht doch darum, dass die Dreistufigkeit deutlich das bessere Modell ist. Das, glaube ich, ist jedem klar. Wir müssen nur überlegen, ob die Einführung der Dreistufigkeit in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern zu Unverträglichkeiten führt, die man irgendwie abfangen muss.
Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie auch die Ansicht teilen, dass die Frage der Ausgestaltung des Zivilprozesses von fundamentaler Bedeutung für unseren Rechtsstaat ist?
Und wenn das so ist, sind Sie der Meinung, dass das eine Frage ist, die alleine durch den Justizminister des Landes entschieden werden sollte? Oder meinen Sie nicht, dass eine solch grundlegende Frage auch sorgfältig im Parlament in den dafür zuständigen Ausschüssen beraten werden müsste?
Zum Ersten ja. Und zum Zweiten, da denke ich, dass wir inzwischen einen Verfahrensstand haben – Herr Körner hat das ja schon gesagt, dass dieses Verfahren sehr spät ist – und wir uns im Moment in einem Stadium befinden, wo ich mich auseinander setze mit all den Argumenten, die von den B-Ländern vorgebracht werden. Ich muss sagen, wenn Sie an Überweisung denken, ich verspreche mir ehrlich gesagt davon nicht, dass ich neue Argumente höre,
die ich nicht bereits im Bundesrat gehört habe, zumal Sie ja selbst gesagt haben, dass das, was Sie vorgetragen haben, von dort stammt.
Lassen Sie mich noch etwas sagen zu Ihrer Aussage, im Rechtsausschuss des Bundesrates sei eine klare Ablehnung der Reform insgesamt erfolgt. Das stimmt und das bedauere ich sehr. Das bedauere ich genauso, wie ich Ihren Antrag bedauere, der zwölf Elemente, nämlich alle tragenden Elemente dieser Reform auflistet und dazu nein sagt. Ich bedauere sehr, dass es bisher noch nicht zu einem konstruktiven Dialog mit den Wählern gekommen ist, sondern dass Sie diese Reform unter parteitaktischen Gesichtspunkten sehen und einfach nur total nein sagen.
(Angelika Gramkow, PDS: Gebt den Juristen das Wort! – Dr. Arnold Schoenenburg, PDS: Ihr sollt aufpassen, wenn es interessant wird! – Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)
Herr Minister, man kann darüber streiten, ob die Dreistufigkeit auf jeden Fall das bessere Verfahren ist, aber ich mache aus meiner eigenen Auffassung gar keinen Hehl, ich neige ihr durchaus zu.
Wir haben das in den 70er Jahren bereits einmal versucht mit dem gigantischen Eingangsgericht bei den Landgerichten. Diese Gigantomanie ist gescheitert. Und wenn wir nun – und das legt die Reform jetzt schon fest – alle Berufungen an das Oberlandesgericht nach Rostock kriegen, haben wir dort eine gewaltige Massierung. Schätzungen gehen dahin, dass auf die Oberlandesgerichte ungefähr zu dem, was sie jetzt haben, noch mal 140 Prozent dazukommen. Das geht mit den Richtern, auch wenn die dann mehr als 60 oder 70 Sachen im Jahr machen, natürlich auch nicht. Und Sie haben mir ja selbst auf meine Anfrage geantwortet, dass es wahrscheinlich auch zu baulichen Veränderungen kommen muss. Das kriegen wir dann im Ständehaus alles nicht mehr unter. Das ist sicher richtig. Deshalb, wenn überhaupt, dann darf nicht der Flächenstaat von Gerichten entleert werden