die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Jugendlichen beider Länder und dass sich Junge wie Ältere besser verstehen können, indem vor allem Deutsche ihre Sprachdefizite abbauen und Polnisch lernen. Das ist vor allen Dingen eine deutsche Aufgabe.
Diese Aufgaben haben wir damals mit der Krugsdorfer Erklärung bereits benannt. Und bis heute sind sie nicht geklärt. Wir finden sie eben in der Beschlussempfehlung wieder.
Also, es hätte weitaus mehr geschehen können und müssen, damit auf unserer Seite die Chancen, die sich aus dem zu erwartenden Beitritt Polens zur EU ergeben, vergrößert und die Risiken minimiert werden. Unsere heutigen Beschlussempfehlungen sind sehr komplexer Natur und immer wenn das so ist, besteht die Gefahr, dass sie nicht durchgeführt werden. Es bedarf daher der andauernden Kontrolle und auch der Aktivität zunächst des Landtages selbst. Aber auch die Landesregierung wird durch uns aufgefordert, in verschiedensten Richtungen tätig zu werden, ebenso die Bundesregierung und die EU.
Es ist also an der Zeit, darüber nachzudenken, wie dieser Beschluss umzusetzen wäre, und nicht nur sich darüber zu freuen, dass wir ihn zustande gebracht haben. Zunächst halte ich es für nötig und wichtig, dass in jedem Ausschuss – in jedem Ausschuss! – über die Konsequen
zen nachgedacht wird. Ferner sollten wir am Ball bleiben und in absehbarer Zeit die Regierung bitten, dem Landtag über ihre Aktivitäten zur Umsetzung des Beschlusses zu berichten.
Drittens scheint es mir ein Manko, dass unser Landtag – anders als etwa der sächsische oder der brandenburgische – k e i nen selbständigen Europaausschuss hat, zumindest einen Unterausschuss Europa sollten wir jetzt schnell im Rechtsausschuss bilden.
Meine Damen und Herren, seit Krugsdorf haben sich die Bedingungen für die Zusammenarbeit mit der polnischen Seite durch die Verwaltungsreform in Polen entschieden verbessert. Es gibt nunmehr in den Woiwodschaften Parlamente, Sejmiki, die ähnliche Aufgaben wie unser Landtag haben. Die Woiwodschaft Westpommern hat etwa die gleiche Einwohnerzahl wie Mecklenburg-Vorpommern, Kreise sind auf polnischer Seite neu entstanden. Dies und die langsam wachsende Bereitschaft in der Bevölkerung Vorpommerns – ich sage mit Absicht, langsam wachsende Bereitschaft –, sich auf freundschaftliche Kontakte mit polnischen Menschen einzulassen, stimmen mich optimistisch. Der Landtag sollte seine unmittelbare Aufgabe darin sehen, fruchtbare Arbeitskontakte mit dem Sejmik in Szczecin aufzubauen. Meine Damen und Herren, ich bin fest davon überzeugt, die größte Entwicklungschance unseres Landes liegt nicht im Westen, sondern in der Freundschaft und in der engen Zusammenarbeit mit Polen.
Ich freue mich jetzt, unseren neuen Kollegen ankündigen zu dürfen. Bitte schön, Herr Kollege Neumann von der PDS-Fraktion, Sie haben jetzt die Gelegenheit, Ihre Jungfernrede hier zu halten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein erster Arbeitstag als Mitglied des Landtages und wirtschafts- und europapolitischer Sprecher der PDS-Fraktion war ein Montag, der Montag nach der nächtlichen Einigung der europäischen Staats- und Regierungschefs in Nizza. Mit ihren Beschlüssen hat die EU ihre Hausaufgaben endlich gemacht und den Weg zur Erweiterung der Europäischen Union geebnet.
dass Deutschland seinen Widerstand gegen eine Gleichgewichtung der Stimmen im Rat aufgegeben hat. Damit hat Deutschland Verantwortung bewiesen.
Ich teile aber auch die harsche Kritik Romano Prodis gestern vor dem Europäischen Parlament an der egoistischen Haltung einiger Mitgliedsstaaten, die er sinngemäß so beschrieb: Manche Länder verstehen Europa als Verteilungsmechanismus, für den man so lange ist, wie man
Es wurde nicht nur ein wichtiger Tag für unseren unmittelbaren Nachbarn Polen, sondern auch für die Europäische Union und insbesondere für Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin überzeugt, dass Polen neben vielem anderen mit seiner über 200-jährigen Verfassungstradition auch wichtige Impulse zur dringend notwendigen Demokratisierung Europas einbringt. Werner Thieme formulierte unter der Überschrift „Verfassungen Europas“ treffend: „Je mehr jedoch die Verfassung eines neuen Europas Gestalt annimmt, desto wichtiger wird auch die Frage nach den historischen Wurzeln des Europas unserer Zeit.“ Und hier sollten wir nicht vergessen, dass dazu insbesondere auch die polnische Geschichte gehört.
Bei der Diskussion der polnischen Verfassung vom 3. Mai 1791 – übrigens einige Monate vor der französischen verabschiedet – soll der radikalste politische Reformer jener Zeit Hugo Kolla˛taj gerufen haben: „Wenn wir die Gestaltung der polnischen Regierung nicht mit Menschenrechten beginnen, wenn wir nicht sagen, dass Polen das Land eines freien Volkes ist, dann täuschen wir uns selbst und werden zum Gespött freier Völker. Dann wird unser Land zu einem Dschungel, in dem abwechselnd die eigene Oligarchie und fremde Gewalt uns quälen wird, bis der polnische Name völlig verschwindet.“ So schmerzhaft sich die Weissagung bewahrheitet hat, so wichtig und aktuell ist die Erkenntnis des notwendigen Ausgangspunktes für die Gestaltung des europäischen Hauses in Menschenrechten.
Man mag an der am Freitag unterzeichneten Grundrechtscharta einiges bemängeln, sie vielleicht sogar ignorieren und sich aber vor allen Dingen noch einiges wünschen. Vor allem ist natürlich die Ausgestaltung der dort verankerten Rechte als einklagbare Rechtsansprüche zu fordern. Überfällig war sie allerdings längst. Sie wird die weitere Ausgestaltung Europas voranbringen. Schon lange hat der Europäische Gerichtshof in Ermangelung einer Europäischen Grundrechtscharta die gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedsländer zur Rechtsprechung herangezogen und daraus einen Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger entwickelt. Auch dieses Vorgehen war ein Stück europäischer Einigung, verhinderte es doch den allerorts befürchteten Rechtsabbau durch die europäischen Organe.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt, in einer europäischen Partnerschaft können gemeinsam alle Probleme im grenznahen Gebiet in Vorpommern bewältigt werden. Den Weg dahin zeigt die vorliegende Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses. Als Neuling im Parlament bin ich natürlich bei der Bewertung des Beschlussentwurfes auf das vorliegende Material und auf Berichte meiner Kolleginnen und Kollegen beschränkt. Die lange Dauer der Befassung mit dem Thema könnte man zu Recht kritisieren, wenn da nicht ein so ausgewogenes Ergebnis vorliegen würde. Bei dem Lesen des Berichtes musste ich etwas schmunzelnd an den Satz denken: Der Weg ist das Ziel.
Hier bewies sich diese These zumindest insoweit, als dass die Befassung mit dem Thema schon ein Stück der Umsetzung der heute vorliegenden Zielstellung war, nämlich, den regelmäßigen politischen Meinungs- und Erfahrungsaustausch in allen Bereichen zu verstärken. Und so
würde ich am liebsten empfehlen, heute dem Beschlussvorschlag nicht zuzustimmen und die Anträge wieder – dann aber in alle Fachausschüsse des Parlamentes – zu überweisen. Denn mit der heutigen Beschlussfassung ist das Thema nicht erledigt,
von der IHK bis zum Kleingartenverband –, der kommunalen Gebietskörperschaften und des Landtages selbst. Es gibt schon heute keinen gesellschaftlichen Bereich, der von der europäischen Einigung unbeeinflusst ist. Und so fehlen mir heute die mitberatenden Voten des Umweltausschusses, des Finanzausschusses, des Sozialausschusses, des Bildungsausschusses und, und, und.
(Angelika Gramkow, PDS: Es gab gar keine Finanzrelevanz in diesem Antrag, mein lieber Freund. – Heiterkeit bei Herbert Helmrich, CDU)
Ja, darüber kann man im Ergebnis auch streiten. Aber zumindest dann, wenn die Umsetzung ansteht, wird die Finanzrelevanz sehr deutlich werden.
Ich möchte aber auch – und das sei mir gestattet, zumindest bei meiner ersten Rede, auch wenn alle Fraktionen zugestimmt haben – sagen, dass der Punkt in der Beschlussfassung des mitberatenden Votums des Wirtschaftsausschusses für mich ein, ja, schon ein starkes Stück darstellt. Dort ist in einem Anstrich unter 2. in der Anlage zu lesen: „Um die besonders hohe Arbeitslosigkeit im Bereich der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern zu Polen zu berücksichtigen, setzt sich die Landesregierung nachdrücklich dafür ein, angemessene Übergangsfristen bei der Regelung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer durchzusetzen.“ Ich freue mich, dass diese Empfehlung nicht in die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses übernommen wurde, denn hier, denke ich, greift man ja gerade einen Kernbestand der Europäischen Union an,
die Freizügigkeit der Arbeitnehmer einschränken zu wollen für einen Übergangszeitraum. Das ist die falsche Antwort auf die richtige Frage. Es gibt schon heute – und das sieht man ja in den Stellungnahmen und in den Diskussionen – ausreichend Bereiche, wo ein Fluss der Arbeitnehmer von der einen Seite zur hiesigen, aber auch andersherum passiert. Den einzuschränken hieße schlicht und ergreifend, die Grundidee dieser Europäischen Union zu ignorieren.
Herr Kollege, ist Ihnen bekannt, dass bei fast allen Beitritten von Ländern, in denen es besonders gravierende Unterscheide auch hinsichtlich
der wirtschaftlichen Situation gegeben hat, solche, genau die von Ihnen kritisierten Übergangsregelungen eingeführt wurden oder stattgefunden haben?
Es ist mir bekannt, dass in der Geschichte der Europäischen Union eigentlich bei jedem Beitritt und bei jeder Veränderung genau diese Befürchtungen geäußert wurden. Es ist mir genauso bekannt,...
(Dr. Ulrich Born, CDU: Er hatte ja die Frage nicht richtig verstanden. – Zuruf von Dr. Arnold Schoenenburg, PDS)