Protocol of the Session on November 15, 2000

die, so meine ich, immer einen Bezug zur tagespolitischen Situation haben sollte, eignet, wage ich zu hinterfragen, schließlich ist die Betroffenheit der Landwirte seit dem 1. Oktober gegeben, so dass mithin bereits sechs Wochen ins Land gegangen sind.

(Angelika Gramkow, PDS: Das wissen Sie doch viel besser, Herr Brick! – Birgit Schwebs, PDS: Hätten Sie ja beantragen können letztes Mal!)

Aber vielleicht ist das ja ein Spiegelbild, Frau Gramkow, der Aktualität von Ereignissen in Mecklenburg-Vorpommern, wo ja nach Meinung eines bekannten früheren Politikers alles ein paar Tage später geschieht als im übrigen Land.

Verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich will das noch weiter erhärten. Die EU-Kommission hat mit ihrer Entscheidung vom 29. Juno dieses Jahres – und spätestens da wusste man, was auf die Bauern zukommt – in der Tat unseren Landwirten eine schwere Bürde auferlegt, die so manchen Tierproduzenten in die Knie gehen lässt. Deutschland als BSE-freies Land muss spezifiziertes Risikomaterial entsorgen.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass zwischen Rot-Grün manchmal eine ähnliche Klubstimmung aufkommt wie bei uns zwischen Rot-Rot. Da schiebt eine grüne Gesundheitsministerin Fischer den Verbraucherschutz vor einer möglichen BSE-Infektion vor und Bundeslandwirtschaftsminister Funke knickt ein und bürdet damit einzig und allein die Last des Verbraucherschutzes den Landwirten auf. Dies ist nicht zu verstehen. Was für ein Verständnis, frage ich, hat die Bundesregierung von ihrer außenpolitischen Verpflichtung für die Landwirtschaft und die Bauern. Mir scheint, zumindest in diesem Fall, gar keines. Und, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, was das kostet!

Die rot-grüne Bundesregierung stimmt in der Kommission nicht etwa dagegen. Nein, salomonisch enthält sie sich der Stimme, ohne vorher nach Verbündeten gesucht zu haben, die es durchaus gegeben hätte. Deutschland hat eine sichere Methode zur Abwehr. Nichtablehnung bedeutete, bewusst die Kosten in Kauf zu nehmen. Verehrte Koalitionäre! An dieser Stelle muss unbedingt eine Korrektur vorgenommen werden und auch die Futtermittelverwertung von Risikomaterialien im Sinne der Kreislaufwirtschaft weiter möglich sein.

Erreicht die Bundesregierung – und nur sie kann es – keine Korrektur, gilt für mich der Grundsatz: „Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen.“ Das war ja wohl, wie wir oft in diesem Hause gehört haben, Anliegen des Antragstellers dieser Aktuellen Stunde. Selten einmütig hat in Vorleistung Mecklenburg-Vorpommern das Seine getan, und zwar 2 Millionen DM in den Haushalt eingestellt, sicher noch nicht endgültig abgesegnet. Aber der Vorwurf bleibt bei der Bundesregierung als Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Die Bundesregierung bleibt weiter gefordert, die Kosten zu übernehmen. Dafür muss sich die Landesregierung jetzt, wenn auch reichlich spät, einsetzen. Ansonsten zwingt sich der Eindruck auf, nichts zu tun ist besser, als mit aller Mühe nichts zu schaffen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Brick.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schildt von der Fraktion der SPD. Bitte schön, Frau Schildt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit etwa einem Jahrzehnt sorgt BSE, die schwammähnliche Hirnkrankheit, die bei Rindern zu Rinderwahnsinn führt, für Besorgnis und immer neue Irritationen. Die Frage, ob BSE auf den Menschen übertragbar ist, wird mittlerweile von der Wissenschaft bejaht. Man weiß, dass es durch Übertragung von BSE-Erregern bei Menschen, besonders bei älteren Menschen, nach einer jahrelangen Inkubationszeit zu Hirnerkrankungen kommt. Die bekannteste ist die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit. Man weiß, dass die BSE immer tödlich verläuft, dass die Erreger extrem wiederstandsfähig sind, durch übliche Desinfektionsverfahren nicht sicher abgetötet werden und zwischen verschiedenen Tierarten übertragen werden können.

1996 entdeckten Wissenschaftler eine neue Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, deren Ursache mangels anderer Erklärung im Kontakt mit dem BSE-Erreger vermutet wird. An dieser bis dahin unbekannten Krankheitsform erkranken vor allem junge Menschen. Nach Bekanntwerden dieser Ereignisse sah sich die Europäische Kommission verpflichtet, Konsequenzen zu ziehen. Frau

Schwebs hat das neue Krankheitsbild und den neuen Erreger geschildert. Das brauche ich hier nicht noch einmal fortzusetzen.

Gleichzeitig hat Deutschland, wie fast alle EU-Mitgliedsstaaten ein Importverbot für Rinder, Rindfleisch, Rindererzeugnisse und Tiermehl aus Großbritannien und Nordirland verhängt. Da in der Schweiz ebenfalls nicht importbedingte BSE-Fälle aufgetreten sind, wurde auch sie bei der nationalen Umsetzung in das Exportverbot mit einbezogen. Erfasst werden damit auch Ausgangsmaterialien zur Herstellung von Lebensmitteln, Kosmetika, Medizinprodukten und Arzneimitteln. Milch und Milchprodukte gelten nach dem heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand als sicher, da alle Übertragungsversuche des BSE-Erregers durch Milch negativ verliefen. In Deutschland ist bis heute kein heimischer BSE-Fall aufgetreten. Die sechs aufgedeckten BSE-Fälle stammen nicht aus deutscher Zucht.

Das Ergebnis positiver Inspektionen in Großbritannien hat die EU am 14. Juli 1999 letztlich bewogen, das Exportverbot für bestimmtes britisches Rindfleisch ab dem 1. August 1999 zu lockern. Voraussetzung ist, dass das Schlachtrind während seiner gesamten Lebensdauer eindeutig gekennzeichnet war. Seit September 2000 gelten EU-weite Regelungen zur Etikettierung von Rindfleisch. Anhand der Etikettierung soll der Verbraucher erkennen, in welchem Land das jeweilige Tier geschlachtet und zerlegt wurde. Zusätzlich ermöglicht eine Referenznummer, das Fleisch bis zum einzelnen Tier oder einer Gruppe von Tieren zurückzuverfolgen. Die deutsche Fleischwirtschaft, das Fleischerhandwerk und der Lebensmitteleinzelhandel können zunächst auf freiwilliger Grundlage bei staatlicher Überwachung zusätzliche Angaben machen. Damit wird die von der SPD seit langem geforderte Transparenz der Nachweispflicht vom Kalb bis zur Ladentheke verwirklicht. Deutschland erweist sich hier als Klassenbester der EU.

Mecklenburg-Vorpommern hat übrigens mit seinem vom Landtag im vergangenen Jahr beschlossenen Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz einen vorbildlichen und vertrauensbildenden Beitrag für den Verbraucherschutz geleistet, meine Damen und Herren.

(Beifall Dr. Henning Klostermann, SPD)

Rindfleischprodukte von in Deutschland geborenen und aufgezogenen Tieren gelten nach wie vor als unbedenklich. So ist jedenfalls die offizielle Auffassung. Die Frage ist nur, meine Damen und Herren: Wie und mit welchen Rechtsmitteln kann der mit krimineller Energie arbeitenden internationalen Futtermittel- und Fleischmafia das Handwerk gelegt werden? Auf diese Frage herrscht allgemeine Ratlosigkeit. Kann ausgeschlossen werden, dass verseuchtes Tiermehl in Kombination mit anderen Kraftfutterstoffen auch in deutsche Viehställe gelangt und schon gelangt ist?

Die EU-Kommission hat entschieden, dass ab 1. Oktober 2000 spezifiziertes Risikomaterial, also unter anderem Hirn und Rückenmark, unschädlich zu machen ist. Gegen eine solche Entscheidung ist nichts einzuwenden, sie muss sein, weil es darum gehen muss, den Verbraucherschutz so verlässlich wie möglich zu machen, und unsere Bürger sind Verbraucher. Sie klagen diesen Schutz ein und wir sind dafür verantwortlich, ihn umzusetzen. Im nächsten Redebeitrag werde ich zur Umsetzung etwas sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke, Frau Schildt.

Das Wort hat jetzt der Landwirtschaftsminister Herr Backhaus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hätte mir natürlich auch ein anderes Thema lieber gewünscht, als das Thema BSE heute in der Aktuellen Stunde zu diskutieren. Aber wenn man denn meint, es sei nicht aktuell, sehr geehrter Herr Kollege, dann vermag ich dem in Bezug auf die SRM-Problematik vielleicht sogar noch zuzustimmen. Und ich meine schon, dass von der PDS der Antrag – ich brauche mich dafür auch nicht zu verteidigen – breiter angelegt ist, nämlich insgesamt diese Problematik zu diskutieren, und zwar: Welche Gefahren und Risiken gehen von BSE aus für die Menschheit? Jeder Einzelne – und das sage ich auch an dieser Stelle –, ob er jung oder alt ist, jeder einzelne Mensch, der diesem angeblichen Problem BSE zum Opfer fällt, ist einer zu viel.

(Beifall Heidemarie Beyer, SPD)

Und da werden wir alles tun, um die Kosten im Rahmen zu halten, auf der anderen Seite aber alles tun, um da Hilfe zu schaffen.

Wieder einmal bestimmt das Thema BSE die Schlagzeilen und Meldungen in den Medien. In Frankreich hat die Debatte um die Gefahren des so genannten Rinderwahnsinns eine politische Krise ausgelöst. Und ich meine schon, Herr Timm, dass das auch ein innenpolitisches Problem werden könnte, wenn man sich dieses Themas nicht wirklich verantwortungsbewusst annimmt. Und insofern, meine ich, ist dieses Thema tatsächlich brandaktuell.

(Beifall Johann Scheringer, PDS)

In den Niederlanden, meine Damen und Herren, wurden kranke Tiere für den Verzehr geschlachtet und in den Verkehr gebracht. Die Kette der Hiobsbotschaften reißt nicht ab. Die wirtschaftlichen Interessen sind so groß, dass die Probleme verschwiegen werden. Ich erinnere hier nur an die Regierung Major, eine konservative Regierung, die das Thema als solches verniedlicht hat und auch die Gutachten nicht zur Verfügung gestellt hat. Ich meine schon, dass das deutlich geworden ist, wo die Ursachen in der Vergangenheit gelegen haben. Wer nicht spurt, meine sehr geehrten Damen und Herren, der muss in dieser Frage tatsächlich um sein Leben fürchten. Der Mord an einem Tierarzt in den Niederlanden vor einigen Jahren zeigt, was tatsächlich in dieser Fleischbranche zum Teil möglich ist.

In der Tat ist die Lage ernst genug und damit ein berechtigter Anlass für eine Aktuelle Stunde hier im Landtag. Ich sage nochmals: Ich hätte mir im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ein anderes Thema lieber gewünscht, aber die Aktualität ist nun mal vorhanden. Sie, Herr Brick, haben angesprochen, dass praktisch der Zeitraum der Inkraftsetzung – da haben Sie Recht – im Juni 2000 liegt. Sie wissen aber genauso gut wie ich, dass die Entscheidung der Kommission vom 30. Juli 1997 herrührt und dass andere Mitgliedsstaaten – darauf komme ich nachher noch einmal – bereits seit 1997 SRM-Material unschädlich beseitigt haben, aber Deutschland dieses Verfahren nicht eingeführt hat. Deswegen betone ich an

dieser Stelle noch einmal: Aus meiner Sicht hat es wirklich keinen Zweck, dieses Thema parteipolitisch für die eine Seite oder die andere Seite auszuschlachten, denn es hat aus meiner festen Überzeugung heraus einen nahtlosen Übergang in den Positionen zwischen Herrn Seehofer oder auch des Bundeslandwirtschaftsministers Borchert und anderen Ministern seinerzeit gegeben. Es gibt hier eine klare Symbiose und es hat eine klare Übergabe dieser Auffassung auch in Richtung der Ministerien unserer heutigen Bundesregierung gegeben, das heißt, zwischen Herrn Funke und Frau Fischer gibt es da Einvernehmen und es haben sich keine Positionen verändert.

Auch im ständigen Veterinärausschuss in Brüssel wird derzeit als einziger Tagesordnungspunkt die aktuelle BSE-Situation beraten, nämlich am heutigen Tage. Anlass für diese kurzfristig einberufene Sondersitzung sind die nationalen Schutzmaßnahmen, die Spanien und Österreich wegen der BSE-Neuerkrankungen in Frankreich und Belgien ergriffen haben. Ohne Frage geben die jüngsten Zahlen tatsächlich Anlass zu absoluter Sorge. Allein in diesem Jahr wurden in Portugal 112, in Nordirland 101, in Frankreich 99 und in Belgien 8 originäre BSE-Ausbrüche gemeldet.

Verbraucherschutz, Verbraucherschutz und nochmals Verbraucherschutz hat für Mecklenburg-Vorpommern die allerhöchste Priorität. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland sehe ich aber zurzeit – und es ist Vorsicht geboten mit dieser Aussage – keinen Grund für eine Panik. Jeder weiß, oder vielleicht wissen es die meisten tatsächlich nicht, britisches Rindfleisch ist nach Deutschland in einer Größenordnung von 18 Kilogramm geflossen und diese 18 Kilogramm sind auf der Anuga in Hamburg verbraucht worden, und zwar als ein Beitrag, den die Briten selber geleistet haben, um für den Rindfleischmarkt mehr zu tun. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht also kein Anlass zur Sorge, dass nach Mecklenburg-Vorpommern in Größenordnungen – jedenfalls ist uns nicht ein Fall bekannt – Rindfleisch aus Großbritannien eingeführt worden ist. Nach meiner Kenntnis haben Großbritannien und Deutschland als einzige der Nationen die Kennzeichnungsvorschriften der Europäischen Union für Rindfleisch tatsächlich national umgesetzt. Das ist ja von Frau Schildt schon gesagt worden.

Vor diesem Hintergrund zeigt sich, wie richtig es auch war, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetzgebung voranzubringen. Es ist ja von vielen beschmunzelt worden, es wird heute wieder getan, dafür habe ich sogar Verständnis, da es das längste Gesetz, zumindest von der verbalen Ausdrucksweise, ist, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es war richtig, dass wir es gemacht haben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Damit haben die Verbraucher und die Verbraucherinnen natürlich eine zusätzliche Gewähr für sicheres – ich betone, für sicheres – Rindfleisch aus Mecklenburg-Vorpommern.

Wir müssen andererseits auch folgende Fakten zur Kenntnis nehmen: Die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen, sicheren Lebensmitteln ist in Deutschland seit vielen, vielen Jahren gewährleistet. Und ich mache auch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in Deutschland schon seit langem geltende Regelung, nämlich das Verbot des Einsatzes von Tiermehl im

Bereich der Wiederkäuer, leider in der Europäischen Union erst seit 1996 gegriffen hat und umgesetzt worden ist. Leider, betone ich, ist es in den anderen EU-Staaten in der Vergangenheit nicht umgesetzt worden. Erforderlich ist und bleibt eindeutig aber ein verantwortungsbewusstes Handeln auf allen Ebenen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das heißt also beim Erzeuger angefangen über die Verarbeitung bis hin zum Handel. Und der Verbraucher trägt selbst – und das muss der Appell von dieser Stelle aus sein – durch sein eigenes Verhalten dazu bei, die Risiken wirklich zu minimieren. Dennoch nehme ich den Vertrauensverlust der Verbraucherinnen und Verbraucher sehr ernst. Schließlich sind über 80 Einzelfälle der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit in Großbritannien bekannt geworden. Neuerdings werden sogar Kinder von dieser schrecklichen Krankheit – das ist ja auch schon gesagt worden – heimgesucht und wir müssen alles dafür tun, dass wir unseren Unternehmen hier helfen, und das heißt, dass wir uns einbringen werden, um auch den landwirtschaftlichen Unternehmen zu helfen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Scheringer von der Fraktion der PDS. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aktualität, die kann man bei diesem Thema nicht leugnen, wenn man die Entwicklung dieser Krankheit und das Bekanntwerden, was sich auf diesem Gebiet alles abspielt, in den letzten Wochen verfolgt hat.

Meine Damen und Herren, es wird ja auch von vielen Interessenverbänden und in Studienuntersuchungen oft dargelegt, dass wir in Deutschland keine mit BSE infizierten Tiere halten und folglich eine Ausbreitung der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit durch den Verzehr von deutschem Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch ausgeschlossen ist. Auch ich neige dazu, aber vielleicht ist das auch durch meinen Beruf ein bisschen oberflächlich gesehen, denn unter diesem Blickwinkel kann man natürlich auch die Forderungen nach einer Wiedereinführung des Importverbotes von Rindfleisch aus Großbritannien oder anderen Ländern – notfalls auch im nationalen Alleingang – sehen.

Damit hat sich auch der Bundesrat am 11.10. beschäftigt. Er hat sich jedoch nicht endgültig entschieden und hat den Antrag erst einmal zur Behandlung in die Fachausschüsse überwiesen. Unterstellt wird also auch hierbei, dass Deutschland BSE-frei ist. Meine Vorredner haben das auch versucht ausdrücklich zu begründen. Folglich sei also auch die Entscheidung der EU-Kommission über die Verwendung des spezifisierten Risikomaterials mit allen ihren Folgen nicht auf Deutschland anzuwenden. Die Sicherheit, Deutschland als BSE-frei zu bezeichnen, ist, glaube ich, jedoch nicht im gesamten Umfang gegeben.

Erstens ist die Inkubationszeit von BSE relativ lang. Es ist insofern nicht komplett auszuschließen, dass infizierte Tiere noch vor Ausbruch der Krankheit geschlachtet werden.

Und zweitens wurden die BSE-Tests nicht ausreichend durchgeführt. Also die Feststellung und die Erhaltung des

Status eines lokalen seuchenfreien Gebietes wurde nicht energisch genug verfolgt. Damit wurden Erfahrungen aus der erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung in anderen Fällen nicht berücksichtigt. Das ist, denke ich, eine sehr wichtige Feststellung, weil hier auch auf der Landesebene Handlungsbedarf entsteht, und nur deshalb ist die Entscheidung der Kommission über den Umgang mit diesem Risikomaterial auch für Deutschland zu verstehen.

Meine Damen und Herren, ich warne trotzdem, auch die Verhältnismäßigkeit bei aller Ernsthaftigkeit der Situation zu berücksichtigen, denn mich berühren sicher – das können Sie mir glauben – die 16 Verkehrstoten am letzten Wochenende viel mehr als die heiße Debatte um BSERisiko in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern. Aber bei 16 Verkehrstoten geht eben jeder, nachdem er es gelesen hat, scheinbar sofort wieder zur Tagesordnung über.

Welche Auswirkungen hat nun die Entscheidung für die Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern konkret? Wir sind nunmehr gezwungen, das spezifizierte Risikomaterial – also Hirn, Augen, Rückenmark – aus Schlachtrindern beziehungsweise Ziegen und Schafen auszulösen und zu verbrennen. Das machen die Schlachthöfe auf Kosten der Landwirte. Der Streit entzündet sich jedoch im Wesentlichen an der Entsorgung von verendeten und nicht schlachttauglichen Rindern, Schafen und Ziegen. Es gibt wieder einmal zwei Möglichkeiten:

1. Man kann diese Tierkörper in ihrer Gesamtheit beseitigen, also verbrennen.