Protocol of the Session on April 12, 2000

über Trainings- und Feststellungsmaßnahmen, anschließende Qualifizierung und dann über ein Jahr Zeitarbeit diese Menschen in Unternehmen vermittelt werden und damit beide eine Chance haben – der Unternehmer, der entleiht, und auch derjenige, der verleiht wird, sich auszuprobieren, ist das etwas für mich.

Und über eine Entlastung der Unternehmen – das entleihende Unternehmen zahlt also 30 Prozent der Lohnkosten und die Lohnnebenkosten übernimmt derjenige, also diese Bildungsfirma, die die Verleihung vornimmt – gibt es positive Impulse. Immerhin sind von über 160 Teilnehmern in diesem Programm, welches modellhaft gelaufen ist, 56 konkret in Arbeit vermittelt worden. Das spricht für sich. Ein nächster Schritt wird sein, im Arbeitsamtsbezirk Schwerin diese Erfahrung ganz konkret auszuweiten.

Ich meine, meine Damen und Herren, es ist ein richtiger Antrag zur rechten Zeit, auch wenn im letzten Jahrhundert gestellt. Aber ich meine, er weißt darauf hin, dass wir hier politischen Handlungsbedarf haben. Ich wollte Ihnen nachweisen, dass wir, unabhängig von dem heutigen Beschluss, bereits aktiv waren, um diese Dinge umzusetzen.

Ich möchte Sie bitten, auch im Zusammenhang mit Jobrotation, dass wir uns alle, Opposition oder Koalitionsfraktionen, in die Diskussion zur Novellierung des Sozialgesetzbuches III einbringen. Da spielen alle diese Fragen wieder eine Rolle und weitere mehr. Aber genau die Fragen, die der Ausschuss und ich auch in Güstrow erlebt haben, zeigen eben, dass es sehr wohl bundesgesetzliche Grenzen gibt zur Umsetzung, sozusagen zur breiten Anwendung dieser Modelle. Das müssen wir also mit einer politischen Debatte, aber auch mit einer fachlichen Debatte zur Novellierung des Sozialgesetzbuches III, Arbeitsförderung, erreichen.

Ich möchte, dass mit diesem Beschluss, der heute dann wohl gefasst wird, auch eine Aufforderung an Politik und Sozialpartner formuliert wird, hier nicht nachzulassen, sondern tatsächlich Ideen und neue Wege zu entwickeln, damit wir gemeinsam erfolgreich Arbeitslosigkeit bekämpfen können. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Beyer von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bildung und Qualifizierung sind kein Luxus, sind auch keine Zumutung für Betriebe, sondern eine Notwendigkeit. Die Diskussion des vorliegenden Antrages hat eine breite Diskussion verschiedener Modelle innerhalb des Landes angestoßen. Und ich erlebe es an vielen Stellen, wo ich hinkomme, dass ich darauf angesprochen werde, dass man sich Gedanken macht, wie man neue Wege gehen kann, um eben den hohen Qualifizierungs- und Bildungsbedarf, der auch durch die aktuelle Diskussion jetzt noch mehr, viel mehr, offen gelegt wurde, zu befriedigen.

Betriebsnahe Qualifizierung ist eine Notwendigkeit, eine Herausforderung, der sich jeder Arbeitnehmer und jeder Arbeitergeber stellen muss. Das zeigt die aktuelle Diskussion und mir scheint, neben der Spendenproble

matik der CDU ist es das aktuelle Thema überhaupt. Es ist das Thema, das einen akuten Handlungsbedarf nicht nur in der IT-Branche offen legt. Das Ingenieurwesen beklagt einen Spezialistenmangel wie die Tourismusbranche. Das Bauwesen beklagt einfach Kräftemangel ebenso wie das Handwerk. Hier zeigt sich, dass Billiglöhne von unter 10 DM pro Arbeitsstunde nicht nur Abwanderung, sondern auch den Verlust von Fachpersonal bedeuten und dass damit einhergehend auf lange Sicht die Wettbewerbsfähigkeit unserer einheimischen Unternehmen eingeschränkt wird.

Auch die Praxis, auf die Ausbildung von Lehrlingen zu verzichten und stattdessen auf ungeschulte Kräfte zurückzugreifen, führte zu dem bestehenden Fachkräftemangel, der uns vielerorts begegnet. Es macht betroffen, wenn ein qualifizierter und spezialisierter Elektromechaniker lieber am Fließband arbeitet, weil er dort mehr verdient, und anderenorts notwendige Wartungs- und Serviceleistungen von Angelernten in unzureichender Qualität erbracht werden müssen.

Die Erkenntnis, dass Betriebe auf dem Weltmarkt nur mit ausgezeichneter Qualität Überlebenschancen haben, scheint sich hoffentlich durchzusetzen. Darum ist eine gute Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung der Beschäftigten das Gebot der Stunde. Das Modell Jobrotation ist dabei eine wirksame Möglichkeit, besonders kleine und mittlere Unternehmen fit für den Qualitätswettbewerb zu machen und zu halten. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Arbeit und Landesentwicklung. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Volker Schlotmann, SPD)

Danke, Frau Beyer.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den letzten Wochen haben wir in den Ausschüssen und im Zusammenhang mit dem Arbeitsbesuch in Güstrow über den Antrag der Koalitionsfraktionen „Betriebsnahe Beschäftigungspolitik“ diskutiert und die heutige Beschlussempfehlung erarbeitet. Für mich entstand während der Diskussion folgendes Bild: Fraktionsübergreifend waren sich alle einig darüber – aktive Arbeitsmarktpolitik muss so betriebsnah wie möglich erfolgen. Aus diesem Grunde kann ich das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten der CDU-Fraktion im Ausschuss auch nicht nachvollziehen, zumal kein konstruktiver Beitrag in die Diskussion eingebracht wurde.

Richtig ist – und das wurde im Rahmen der Antragseinbringung im Herbst 1999 nicht nur einmal betont –, betriebsnahe Beschäftigungspolitik findet bereits durch die Nutzung der unterschiedlichsten Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik statt. Aber die Diskussion hat auch Folgendes gezeigt: Für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gibt es kein Rezept. Und wer sich ernsthaft mit dem Problemen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auseinander setzen will, sollte die unterschiedlichsten Instrumente und deren Anwendung analysieren, die bestehenden Erfahrungen nutzen und weiterentwickeln. Die Wahrnehmung dieser Verantwortung sollten wir nicht nur der Regierung überlassen. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen haben einen enormen Qualifizierungsbe

darf, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein. Und in Bezug auf die Nutzung der Instrumente gibt es noch viele Reserven. Das vorhandene Potential wird noch nicht voll ausgenutzt. Diese Fragen sollten aus meiner Sicht auch ganz konkret im Bündnis für Arbeit weiter diskutiert werden.

Auf einige Probleme, an deren Lösung wir gemeinsam arbeiten sollten, sei an dieser Stelle hingewiesen:

Zum einen sehe ich das Fehlen einer konkreten Analyse über den vorhandenen Qualifizierungsbedarf entsprechend des Bedarfs der unterschiedlichsten Akteure in der Region. Das setzt aus meiner Sicht voraus, dass die unterschiedlichen Partner, wie zum Beispiel in Güstrow, sich finden, ihre Bedarfe definieren und gemeinsam nach Lösungswegen suchen.

Notwendig ist es auch, gemeinsam mit den Bildungsträgern über die Anforderungen der Region, über eine bedarfsgerechte Qualifizierung zu sprechen und entsprechende Qualifizierungskonzepte zu entwickeln. Diesem Grundgedanken wird auch das neue Programm für Arbeit und Qualifizierung in Mecklenburg-Vorpommern gerecht.

Gleichzeitig zeigen die vorhandenen Beispiele, dass insbesondere die Beratung der Erwerbslosen entsprechend ihrer persönlichen Situation verbessert werden muss, um nachhaltige Entwicklungen zu erzielen. Offene Fragen wie die des materiellen Ausgleichs – zum Beispiel bei der Jobrotation – sind zu klären, und zwar auf Bundesebene im Rahmen der Diskussion zur Novellierung des SGB III. Hier sollte meiner Ansicht nach auch die flexiblere Anwendung von bestimmten Instrumenten der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf der Grundlage der regionalen Bedarfe einbezogen werden.

Zu berücksichtigen sind in der weiteren Arbeit auch die sich entwickelnden Probleme bei der Kofinanzierung von SAM durch die Kommunen und Träger.

Allein die Aufzählung dieser Probleme zeigt, dass wir auch nach der heutigen Beschlussfassung die Diskussion nicht beenden sollten. Ich hoffe aber, darüber sind wir uns alle einig.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bezüglich der weiteren Diskussion möchte ich noch auf ein anderes Problem hinweisen. Deutlich ist geworden, dass betriebsnahe Beschäftigungspolitik immer reduziert wird auf die Betriebe oder Unternehmen auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt. Mit dieser Reduzierung werden wir aber den Anforderungen der Zeit auf Dauer nicht gerecht werden.

Unbestritten ist für mich, dass gerade in Bezug auf die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vereinen und Verbänden, in den gemeinwohlorientierten Arbeitsförderprojekten oder in den vielen Strukturanpassungsmaßnahmen der Bedarf der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch enorm hoch ist. Die jeweiligen Träger sind aber nicht in der Lage, diese Qualifizierung selbst zu organisieren und schon gar nicht zu finanzieren. Wenn wir wollen, dass hier die durchgeführten Tätigkeiten verstetigt werden sollen, dass die öffentliche Beschäftigung an Akzeptanz in der Gesellschaft gewinnen soll, müssen wir uns auch diesen Fragen stellen.

Ich bin überzeugt davon, dass wir mit der Behandlung dieses Themas und der heutigen Beschlussfassung Impulse gegeben haben, um gemeinsam die Arbeitslosenquote in Mecklenburg-Vorpommern zu senken.

Der Empfehlung des Abgeordneten Born an die Koalitionsfraktionen, den Antrag als erledigt zu erklären, kann ich nicht folgen, denn der Beschlussentwurf weist deutlich auf einen Handlungsauftrag an die Regierung hin. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke, Frau Borchardt.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschuss für Bau, Arbeit und Landesentwicklung, den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 3/673 unverändert anzunehmen. Wer der Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich lasse nun über die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer der Ziffer 2 der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages zu der „Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen“, Drucksache 3/1203.

Antrag der Landesregierung: Zustimmung des Landtages zu der „Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen“ – Drucksache 3/1203 –

Das Wort zur Begründung hat der Umweltminister Herr Professor Methling.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Antrag bitten wir den Landtag um nachträgliche Zustimmung zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Küstenländern über die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen vom 27. April 1995. Sie können sich sicherlich erinnern, dass wir vor nicht allzu langer Zeit im Landtag darüber gesprochen haben. Wir folgen damit auch einer Empfehlung, einem Beschluss des Finanzausschusses.

Vielleicht darf ich zur Geschichte dieser Vereinbarung noch etwas sagen und auch zu Argumentationen, die auf diesem Feld geführt werden. Ich denke, es ist auch angemessen, dass ich etwas sage, wie sich diese Vereinbarung bewährt hat, ob es notwendige Änderungen geben muss in dieser Vereinbarung und zu ein paar anderen Konsequenzen auch noch.

Ich darf zunächst erst einmal feststellen, dass das Kabinett in seiner Sitzung am 14.12.1993 dem Entwurf einer Vereinbarung zwischen Bund und den Küstenländern

zugestimmt hat. Diese Vereinbarung wurde vom damaligen Minister für Bau, Landesentwicklung und Umwelt Herrn Seidel am 09.03.1995 unterzeichnet. Die Ausgaben zur Finanzierung der Vereinbarung wurden erstmals im Haushalt 1995 im Kapitel 1302 mit zwei Titeln veranschlagt.

In der Präambel dieser Vereinbarung wird übrigens ein Zustimmungsvorbehalt der verfassungsmäßigen Organe unterstellt. Aus dieser Vereinbarung – ich habe sie mir heute diesbezüglich noch einmal durchgelesen – würde ich ableiten, dass der Landtag über diese Vereinbarung hätte beraten müssen und die Zustimmung geben müssen. Das war also im Jahr 1995 beschlossen worden. Deswegen finde ich es sehr richtig und konsequent, dass der Landtag auch nachträglich dann die Zustimmung zu dieser Vereinbarung gibt. Der Landesrechnungshof kam dann in seinem Jahresbericht 1998 zu der Schlussfolgerung, dass dieses Verwaltungsabkommen, da Haushalte betroffen sind, der Zustimmung des Parlaments bedarf. Ich selber habe keine andere Auffassung. Ich stelle nur fest, dass diese Feststellung eigentlich schon im Jahr 1995 hätte getroffen werden können und die Umsetzung auch.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Caterina Muth, PDS: Tolles Tempo!)

Deswegen, weil aus unserer Sicht dieses völlig legitim und erforderlich ist, schlagen wir vor, dass der Landtag unserem Antrag zustimmt. Dass dieses nachträglich geschieht, ist bedauerlich, aber ich denke, wir können diesen Mangel heute beheben.

Gestatten Sie ein paar Bemerkungen dazu, ob eine Vereinbarung angemessen ist oder ein Staatsvertrag. Dieses ist ja des Öfteren in der Diskussion gewesen. Ich will dazu nur wenige Bemerkungen machen: Die erste Bemerkung ist, ein solches Abkommen existierte bereits seit 1975 als Vereinbarung zwischen den Küstenländern. Mecklenburg-Vorpommern ist praktisch 1995 beigetreten. Bei dieser Gelegenheit wurde aber die Vereinbarung novelliert. Es liegt nicht im Ermessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu bestimmen, ob die Länder untereinander einen Staatsvertrag abschließen oder nicht, sondern das ist eine Vereinbarung aller Länder. Im Übrigen ist ein Staatsvertrag auch nur dann erforderlich, wenn Kompetenzen der einzelnen Länder eingeschränkt werden, abgegeben werden. Dieses ist im vorliegenden Fall nicht angemessen, aus unserer Sicht zumindest, und deswegen halten wir es auch für ausreichend, dass eine Vereinbarung zwischen den Ländern abgeschlossen worden ist. Insofern meinen wir, ein Staatsvertrag ist nicht erforderlich. Das ist ja auch einmal im Finanzausschuss diskutiert worden.

Ich darf Ihnen ein paar Informationen geben, wie diese Vereinbarung sich für das Land Mecklenburg-Vorpommern bewährt hat. Durch das Abkommen werden unter anderem Investitionen, die in unserem Lande getroffen werden müssten, für die Bekämpfung von Meeresverschmutzungen geregelt. Danach ist festgelegt, dass Mecklenburg-Vorpommern einen Anteil von 8,5 Prozent an den Investitionen übernimmt, während bei ausschließlichen Ländermaßnahmen wir 17 Prozent zu übernehmen haben.

Die Investitionen, die aus diesem Topf dann zur Verfügung stehen, wurden bei uns im Lande auch eingesetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wurden in den vergangenen

Jahren zwei Ölwehrschiffe, unter anderem die „Vilm“, finanziert. Es wurden zwei Landungsboote, die „Äsche“ und die „Orfe“, finanziert. Es wurde eine Ölwehrgerätehalle in Stralsund eingerichtet und es wurde weiteres Ölwehrgerät zur Bekämpfung von Verschmutzungen beschafft.

Der Wert dieser Investitionen beläuft sich auf 20 Millionen DM. Mecklenburg-Vorpommern hat in den fünf Jahren, die in Frage kommen, jeweils 1,7 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Das sind also 8,5 Millionen DM in Summe. Das heißt, wir haben für unser Land 20 Millionen DM investieren können, haben selber aber nur 8,5 Millionen DM bezahlt. Ich denke, daraus wird auch deutlich, wie Mecklenburg-Vorpommern von diesem Abkommen profitiert.

Mit dieser Vereinbarung sind eine Reihe von Vorteilen gegeben, was die Vorsorgeplanung betrifft, was die Logistik betrifft. Mecklenburg-Vorpommern stehen im Bedarfsfall, im Havariefall alle Teile dieser Ausrüstung der Partnerländer zur Verfügung, ohne dass wir zusätzliche Kosten übernehmen müssen. Die Bundesbehörden erstellen für uns zahlreiche logistische Unterlagen, Daten, Riffmodelle, Wettervorhersagen, Schiffsdaten der betroffenen Schiffe, Ladungsinhalte der Schiffe aufgrund der Hafendaten, Staupläne in den Schiffen und so weiter. Es wurden gemeinsam betriebene IT-Stationen für die Vorsorgeplanung und die Bekämpfung der Meeresverschmutzungen eingerichtet. Die Sonderstellen des Bundes und der Küstenländer entlasten die Landesverwaltung bei der Bearbeitung der notwendigen Vorgänge. Bei der Bekämpfung von Havarien im Ernstfall steht in Cuxhaven die zentrale Einsatzleitgruppe zur Verfügung.