Protocol of the Session on April 12, 2000

Sie müssen mir erlauben, zur Erläuterung beziehungsweise auch zur Erinnerung etwas weiter auszuholen, auch wenn wir jetzt schon eine fortgeschrittene Stunde haben. Das Gemeinschaftliche Förderkonzept – kurz GFK genannt – wird von der Kommission auf Grundlage des Inputs erstellt, den Bund und Länder mit dem Regionalentwicklungsplan, mit dem so genannten REP, vorgelegt haben. Der Regionalentwicklungsplan Mecklenburg-Vorpommern wurde zusammen mit dem Operationellen Programm am 03.08.1999 vom Kabinett verabschiedet. Am 03.08.1999!

(Beifall Angelika Gramkow, PDS: Ja, das war wirklich früh!)

Diese beiden Dokumente waren zuvor im Unterausschuss zum GFK-Begleitausschuss mit den Wirtschaftsund Sozialpartnern und anderen maßgeblichen gesellschaftlichen Gruppierungen abgestimmt worden. Das bedeutet, dass bereits spätestens seit Juli letzten Jahres die Schwerpunktsetzungen der Operationellen Programme öffentlich bekannt sind. Seit Juli vergangenen Jahres! Warum also, frage ich Sie, Herr Vierkant, wird erst ein Dreivierteljahr später eine Änderung der damals beschlossenen Größenordnungen beantragt, also heute, ein Dreivierteljahr später?

Nun ist es beileibe nicht so, dass ein Antrag auf Überarbeitung des Operationellen Programms selbst zum damaligen Zeitpunkt eine Berechtigung gehabt hätte. Ich werde Ihnen das erläutern. Für den Regionalentwicklungsplan ist eine volkswirtschaftliche Analyse der Ergebnisse des Mitteleinsatzes in der Förderperiode 1994 bis 1999 vorgenommen worden. Und diese Analyse hatte beispielsweise zum Ergebnis, dass die Diversifizierungsprozesse innerhalb des verarbeitenden Gewerbes weiter voranzutreiben sind. Eine Konzentration der Investitionsförderung auf diesem Sektor hat neben den direkten positiven Effekten auch indirekte Wirkungen im Baugewerbe und bei den unternehmensnahen Dienstleistungen. Also diese Analyse war Ausgangspunkt für das REP, was wir in diesem Lande verabschiedet haben.

Man kam ferner zu dem Ergebnis, dass die Förderung stärker auf Investitionsgüter- und Finalproduzenten auszurichten ist, da diese in der Regel eine vergleichsweise hohe Wertschöpfung realisieren. Außerdem sind sie in der Lage, hochwertige, einkommensstarke Arbeitsplätze zu schaffen. Eine weitere zentrale Erkenntnis der Untersuchungen war, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien in weiteren Anwendungsbereichen zu nutzen sind und dass die Einbeziehung der vorhandenen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Unternehmensnetzwerke voranzutreiben ist. Auch das – über dieses Thema haben wir heute lang und breit gesprochen –

hat Eingang gefunden. Der Grundtenor der Aussage der Analyse ist somit klar: Wir müssen von der Förderung mit der Gießkanne Abstand nehmen. Es ist eine Binsenweisheit, aber sie stimmt: Nicht jede in produktives Sachkapital investierte Fördermark erbringt den gleichen Nutzen.

Die Dimension des Mittelansatzes bei den produktiven Investitionen leitet sich daneben aus dem beobachteten Trend beim Investitionsverhalten der Unternehmen ab. Bis zur Mitte der neunziger Jahre bestand ein hoher Bedarf an Nachholinvestitionen. Das steht im Übrigen auch in der Studie, die Sie erwähnt haben. Seitdem weist der Trend bei den Bruttoanlageinvestitionen in Mecklenburg-Vorpommern im gewerblichen Bereich nach unten. Diese Tendenz ist in allen neuen Bundesländern zu beobachten, nicht nur wir haben das beobachtet. Sie können es, wie gesagt, in dieser Studie in dem neuesten Investitionstest Ost des Ifo-Institutes für Wirtschaftsforschung nachlesen.

Hier kommt man zu dem Ergebnis, dass die Investitionen der ostdeutschen Industrie noch weitere ein bis zwei Jahre sinken werden. Die Wirtschaftsstruktur Mecklenburg-Vorpommerns mit vielen kleinen Unternehmen im produzierenden Gewerbe und sehr vielen Kleinstunternehmen im Dienstleistungssektor lässt darüber hinaus den Rückschluss zu, dass zumindest auf absehbare Zeit förderfähige Investitionsvorhaben überwiegend geringere Investitionsvolumina realisieren. Im Bereich der gastgewerblichen Unternehmen, die zwischen 1994 und 1998 allein ein förderfähiges Investitionsvolumen von etwa 1 Milliarde Euro repräsentierten, ist die Aufbauphase abgeschlossen. In weiten Bereichen der Fremdenverkehrswirtschaft verfügen wir heute über hinreichende Kapazitätsreserven.

Meine Damen und Herren, was wird denn nun eigentlich kritisiert? Etwa die Ausstattung des OP-Schwerpunktes „Produktive Investitionen“ mit 15,3 Prozent der Strukturfondsmittel? Ich will Ihnen sagen, welche Zahlen sich dahinter verbergen. Der Anteil steht für eine Gemeinschaftsbeteiligung von rund 361 Millionen Euro oder mehr als 700 Millionen DM. Es darf erwartet werden, dass in den Jahren bis 2006 über die Verknüpfung mit nationalen und privaten Mitteln mehr als 3 Milliarden DM an Gesamtinvestitionsvolumen im gewerblichen Bereich ausgelöst werden. 3 Milliarden DM! Diese Summe macht etwa 28 Prozent des gesamten veranschlagten Programmvolumens aus und über den so genannten Leverage-Effekt gelingt es uns damit, die direkte Förderung …

(Heiterkeit bei Wolfgang Riemann, CDU: Rechnen Sie mal die privaten Investitionen gleich mit ins Programmvolumen ein!)

Ja, natürlich, das müssen Sie doch machen, Herr Riemann. Wenn Sie das nicht mit ins Feld führen, dann gehen Sie doch von völlig falschen Zahlen aus. Sie können doch nur die verlorenen Zuschüsse werten.

Das heißt, über den Leverage-Effekt gelingt es uns damit, die direkte Förderung der gewerblichen Wirtschaft zur zweitgrößten Position nach der Entwicklung des ländlichen Raums zu machen. Im Übrigen: Auch hinter dem Schwerpunkt „Entwicklung des ländlichen Raums“ verbergen sich beträchtliche Anteile investiver Maßnahmen.

Nun hat die Anpassung des Schwerpunktes „Gewerbliche Wirtschaft“ ihre Entsprechung in der Aufstockung des Schwerpunktes „Infrastruktur“. Sie sind ja schon darauf

eingegangen. Meine Damen und Herren, den Schwerpunkt „Infrastruktur“ haben wir nicht umsonst mit 27,5 Prozent aller Strukturfondsfördermittel ausgestattet. Die Verlagerungen in den Bereich der weitestgehend unternehmensorientierten Infrastrukturmaßnahmen sind ganz einfach folgerichtig. Eine weitere Diversifizierung innerhalb des verarbeitenden Gewerbes und eine erhöhte Wertschöpfung im Bereich der Dienstleistungen sind zentrale Ziele der Wirtschaftspolitik des Landes und sie werden mit aller Kraft verfolgt. Dennoch kann der Prozess der sektoralen Transformation der Wirtschaft unseres Landes als weitgehend abgeschlossen gelten. Worauf kommt es in erster Linie jetzt an?

Es gilt, die in den vergangenen Jahren getätigten Investitionen im gewerblichen Sektor wie auch im Dienstleistungsbereich – und hier insbesondere auch im Tourismus – abzusichern. Die ansässigen Unternehmen müssen ein Umfeld für bessere Wachstumsbedingungen erhalten. Die Standorte des Landes müssen überdies noch attraktiver für die Ansiedlung neuer Betriebe werden.

Es ist insbesondere die Verkehrsinfrastruktur, die das Flächenland Mecklenburg-Vorpommern weiter verbessern muss, um die Verbindung mit den überregionalen Märkten zu intensivieren. Die von uns nun forcierte Infrastrukturförderung wird harte wie auch weiche Standortfaktoren des Landes weiter verbessern und damit Bürgern und Unternehmen von großem Nutzen sein. Wir haben in den neuen Ländern allein 1,9 Milliarden DM, die zusätzlich faktisch an Strukturfondsmitteln in die neuen Länder kommen, im Bereich der Infrastruktur eingesetzt, und davon rund 700 Millionen hier im Land Mecklenburg-Vorpommern.

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang, dass Infrastrukturförderung mittelbar immer auch Förderung der gewerblichen Wirtschaft ist. Die Umsetzung von Infrastrukturprojekten wird schließlich von der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere der Bauwirtschaft, vorgenommen.

Und noch eines möchte ich zu bedenken geben, meine Damen und Herren: Mecklenburg-Vorpommern hat im Interventionszeitraum 1994 bis 1999 den EFRE durchgängig zu 100 Prozent an die Investitionsförderung angebunden. Andere neue Bundesländer – ich bin schon darauf eingegangen – haben die hierzulande mit dem vorliegenden OP eingeleitete teilweise Entkopplung von GA und EFRE bereits in der abgelaufenen Förderperiode vorgenommen. Und auch dies gilt es zu berücksichtigen, wenn man zu einer sachgerechten Bewertung der Ausstattung der Förderschwerpunkte des Operationellen Programms kommen will.

Um noch einmal zum Beginn meiner Ausführungen zurückzukommen: Detailregelungen und -anforderungen des Programmplanungsprozesses sind in der Tat oft sehr spät von der Europäischen Kommission offengelegt worden und auch der Rücktritt der Kommission unter Herrn Santer und nachfolgende Umstrukturierungen haben da eine Rolle gespielt. Aufgrund der Anstrengungen aller an diesem Prozess Beteiligten ist eine Genehmigung des „Gemeinschaftlichen Förderkonzeptes“ heute jedoch in greifbare Nähe gerückt. Und es ist uns bei den Gesprächen des Ministerpräsidenten und mir von Herrn Banier auch noch einmal bestätigt worden. Eine Überarbeitung des OPs – wenn sie denn überhaupt irgendeine Berechtigung hätte – käme jetzt absolut zur Unzeit. Sie

würde den Startschuss für die europäischen Fördergelder nicht nur in unserem Land, sondern wahrscheinlich auch in allen anderen neuen Bundesländern verzögern. Das können Sie doch nicht ernsthaft wollen!

Lassen Sie mich zusammenfassen, meine Damen und Herren. Aus zahlreichen gewichtigen Gründen gibt es keinerlei Veranlassung für eine Überarbeitung des Operationellen Programms des Landes. Noch einmal die wichtigsten Punkte in Kürze:

Die finanziellen Größenordnungen des OPs sind mindestens seit Juli 1999 öffentlich bekannt. Die in der Vergangenheit betriebene Förderung über eine breite Palette von Wirtschaftszweigen ist stärker auf Schlüsselbranchen zu orientieren. Im gewerblichen Bereich werden zwischen 2000 und 2006 voraussichtlich etwa 3 Milliarden DM an Gesamtinvestitionsvolumen angeschoben. Die besonderen Anstrengungen im Schwerpunkt „Infrastruktur“ werden die im gewerblichen Sektor wie auch im Dienstleistungsbereich getätigten Investitionen absichern. So viel zum ersten Teil Ihres Antrages.

Im zweiten Teil Ihres Antrages, Herr Vierkant, wird ein Bericht über Umsetzungserfahrungen mit den einzelnen Strukturfondsprogrammen gefordert. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: So, wie das Ansinnen einer Überarbeitung des Operationellen Programms zu spät kommt, kommt diese Berichtsforderung zu früh. Denn selbstverständlich wird die Landesregierung dem Parlament auch unaufgefordert über die Erfahrungen mit der Umsetzung des neuen Programms berichten.

(Wolfgang Riemann, CDU: So, wie Sie mit unseren Kleinen Anfragen umgehen als Landes- regierung, habe ich erhebliche Zweifel daran.)

Das geschieht, sobald hinreichende Ergebnisse vorliegen. Ich darf in Erinnerung rufen, dass wir uns am Beginn der Förderperiode befinden. Umfassende und gehaltvolle Erkenntnisse können zum heutigen Zeitpunkt nicht ernsthaft erwartet werden. Was ich an dieser Stelle aber gerne tun will, ist, anhand einiger Beispiele aufzuzeigen, wie die Förderung im neuen Programmplanungszeitraum der EU so übergangslos wie möglich durchgeführt wird.

Zum Hintergrund: Am 22. November vergangenen Jahres hat die Kommission das Operationelle Programm des Landes als prüffähig entgegengenommen. MecklenburgVorpommern gehörte damit zu den ersten Ländern, die das Testat „prüffähig“ bekamen. Das Datum 22. November 1999 ist von Bedeutung, weil seit diesem Tage im Rahmen des Programms förderfähige Ausgaben bezuschusst werden können. Strukturfondsmittel werden selbstverständlich erst nach der Programmgenehmigung fließen können. Ich will Ihnen erläutern, wie wir in dieser Situation mit dem EFRE verfahren.

Nach wie vor werden beachtliche Anteile der EFRE-Mittel an die Gemeinschaftsaufgabe gebunden. Die Bundesrepublik Deutschland stand hier vor einem Förderhindernis und das war nicht die ausstehende OP-Genehmigung. Die beihilferechtliche Genehmigung des 29. Rahmenplanes durch die Kommission musste erreicht werden. Das war eine wichtige Aufgabe und die liegt nun seit einigen wenigen Tagen endlich vor. Damit ist die letzte und entscheidende Barriere in der Investitionsförderung beseitigt. Bescheide werden jetzt ausgefertigt. Es sind Landesgelder, die jetzt fließen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Anfang April!)

Sobald die OP-Genehmigung vorliegt, setzt die Kofinanzierung aus dem EFRE ein. Und es ist natürlich auch klar, wenn Sie das AQMV beanstanden, muss natürlich aus Landesmitteln eine Vorfinanzierung gemacht werden, damit wir das dann nachher ablösen können durch die entsprechenden ESF-Mittel.

Auch in anderen Einsatzbereichen des EFRE erfolgen Bewilligungen bereits vor der OP-Genehmigung. So erhielt der Landestourismusverband Zuwendungen, die mit EFRE-Mitteln kofinanziert werden. Der Verband hat kontinuierlich werbliche Maßnahmen umzusetzen.

(Zuruf von Reinhardt Thomas, CDU)

Wir können die Imagepflege des Landes nicht in der Nachsaison weitermachen. Vom 20. April bis 3. Juni fährt unser Ausstellungsschiff, dafür mussten die Gelder bereit gestellt werden.

Der Punkt ist also: Sollte die Kommission eine Einzelmaßnahme, die jetzt eine Bewilligung erfährt, nicht als EFRE kofinanzierungsfähig billigen, dann ist das nicht gleich das Ende für diese Maßnahme. Wir haben dafür Vorkehrungen getroffen. Der Bewirtschaftungserlass des Finanzministeriums vom 22.12.1999 erlaubt es, Ausgabeumschichtungen vorzunehmen, im Rahmen derer Auffanglösungen möglich sind.

Ganz knapp möchte ich noch auf den Stand der Umsetzung in den anderen Fonds eingehen. Beim EAGFL sind in den Bewilligungsstellen die Vorbereitungen für den Programmstart getroffen worden. Hier wird für die Kofinanzierung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz eine Zwischenlösung angestrebt. In Kürze werden Landkreise und die Ämter für Landwirtschaft ermächtigt, Genehmigungen für den vorzeitigen Maßnahmebeginn im Bereich Flurneuordnung, Wegebau und Dorferneuerung zu erteilen. Damit soll die kontinuierliche Förderung bis zur Genehmigung des OPs gesichert werden. Das Ministerium für Arbeit und Bau finanziert die ESF-Förderung auf der Basis des Bewirtschaftungserlasses des Finanzministeriums mit Landesmitteln vor. Mit der Förderung nach dem Landesprogramm „Arbeit und Qualifizierung für Mecklenburg-Vorpommern“ wurde am 1. März 2000 begonnen.

Der Fischereifonds FIAF schließlich nimmt Anträge auf Fördermittel der Periode 2000 bis 2006 zur Bearbeitung entgegen. Darüber hinaus wird in Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium der vorzeitige Maßnahmebeginn für Einzelmaßnahmen zugelassen. Nach Genehmigung des FIAF-OPs, die für den Frühsommer erwartet wird, können dann ganz zeitnah auch Bewilligungen ausgesprochen werden.

Damit, meine Damen und Herren, möchte ich schließen. Es müsste, meine ich, allen klar geworden sein: Eine Überarbeitung des Operationellen Programms wäre ein abwegiges Unterfangen und die Umsetzung der Förderung geht unter den gegebenen Umständen bestmöglich vonstatten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Kassner von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegenwärtig wird sehr konzentriert an der Formulierung und Ausgestaltung der Entwicklungsschwerpunkte und Handlungsfelder für den Einsatz der Strukturfonds im neuen Förderzeitraum 2000 bis 2006 gearbeitet, aber das Prozedere ist ins Stocken geraten. Wir haben heute den 12. April 2000. Es müsste also schon längst damit begonnen worden sein, das umzusetzen. Stattdessen ist das Förderkonzept eben immer noch nicht durch die Kommission durch, das heißt, noch nicht beschlossen. Wenn also die Förderung von Projekten nicht unterbrochen beziehungsweise neue Vorhaben nicht gefährdet werden sollen, so sind Eile und zügiges Arbeiten geboten.

Am 3. August vorigen Jahres hat das Kabinett den Entwurf des Operationellen Programms als Arbeitsgrundlage für die Abstimmung mit der Europäischen Kommission bereits beschlossen. Dabei wurden bewusst andere Maßstäbe der Verteilung der Mittel vorgesehen. Das hat der Wirtschaftsminister hier sehr deutlich dargelegt. Es ist so, das wissen Sie alle, dass für den Zeitraum 1994 bis 1999 etwa 30 Prozent der Strukturfondsmittel für den Schwerpunkt Nummer 1 „Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen“, und nur etwa 10 Prozent der Mittel für den Schwerpunkt Nummer 2 „Infrastrukturmaßnahmen“ eingesetzt wurden.

Wir waren damals das einzige der Länder, das so eine strikte Bevorzugung der einzelnen betrieblichen Investitionen vornahm. Alle anderen Länder hatten einen größeren Schwerpunkt auf den Ausbau der Infrastruktur gelegt. Der Anteil von zehn Prozent war das Minimum von dem, was überhaupt möglich war. Weniger durfte nicht sein.

(Präsident Hinrich Kuessner übernimmt den Vorsitz.)

Diese Entwicklung führte nun zu der Situation, dass wir in einzelnen Unternehmen einen hohen technischen Standard erreicht haben, aber genau diese Unternehmer jetzt immer deutlicher zum Ausdruck bringen, dass der ungenügende Ausbau der Infrastruktur zum Hemmnis für die weitere Entwicklung ihrer Betriebe wird.

Mecklenburg-Vorpommern hat zwar ein modernes Kommunikationssystem, der Ausbau der Landesstraßen und – gucken Sie sich um in Ihren Wahlkreisen – in noch erheblicherem Maße der Ausbau der Straßen der Kommunen beziehungsweise der Kreise ist sehr zurückgeblieben.

(Wolfgang Riemann, CDU: Da geht aber das Geld nicht hin, Frau Kassner. Das wissen Sie auch!)

Das gilt im Weiteren auch für die Entwicklung der so genannten weichen Standortfaktoren, die für die Unternehmen eine immer größere Bedeutung erlangen.

Im Haushalt 2000 sind erste Schritte für die Umsetzung dieser Philosophie gegangen worden. Der Haushalt des Wirtschaftsministeriums sieht 70 Millionen DM aus den EFRE-Mitteln für den Straßenbau und 36,2 Millionen DM für die Förderung von Technologie, Konversion und erneuerbarer Energien, für die Förderung der Verbesserung des Managements der Unternehmen, die Begleitung von regional bedeutsamen Unternehmen

(Wolfgang Riemann, CDU: Das ist doch alles sehr vernünftig.)

sowie für Werbemaßnahmen im Export und im Tourismus vor. 67 Millionen DM können die Ministerien außerhalb des Wirtschaftsministeriums für die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen einsetzen, wohlgemerkt außerhalb. Das kommt ganz sicher auch produktiven Unternehmen zugute.

Wenn Sie den Haushalt nun unter dem Gesichtspunkt Ihres Antrages analysieren, so wird deutlich, dass wir zwar weniger direkte Investitionshilfe darin eingeräumt haben, dass aber ein wesentlich größeres Auftragsvolumen für Unternehmen möglich geworden ist. Mittel für Straßenbau sind eindeutig Aufträge für die Bauwirtschaft.