Protocol of the Session on March 15, 2000

(Unruhe bei den Abgeordneten)

Danke schön. Also 31 Gegenstimmen bei der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS. Und nun bitte ich noch einmal um die Stimmenthaltungen. – Eine Stimmenthaltung bei der Fraktion der SPD und drei Stimmenthaltungen bei der Fraktion der PDS. – Danke schön.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung MecklenburgVorpommern, Drucksache 3/722, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 3/1128.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/722 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 3/1128 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Das Wort zur Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 3/722. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 3/1128 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, PDS und CDU sowie einer Stimmenthaltung angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf Artikel 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind Artikel 3 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/1128 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 3/1128 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Jagdgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/913(neu), hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses, Drucksache 3/1150.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Jagdgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesjagdgesetz – LJagdG M-V) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 3/913(neu) –

Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses – Drucksache 3/1150 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 3/1169 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 3/1170 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 3/1171 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 3/1172 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 3/1173 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 3/1174 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Herr Scheringer von der Fraktion der PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf Drucksache 3/1150 liegen Ihnen Beschlussempfehlung und Bericht des Landwirtschaftsausschusses zum Entwurf eines Jagdgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor.

Abweichend von der allgemeinen Praxis des Ausschusses, in der den Landwirten eigenen Kürze Beschlüsse zu begründen, ist der schriftliche Bericht dieses Mal recht umfangreich ausgefallen. Das war dem Bestreben geschuldet, transparent darzustellen, wie der im Bundesjagdgesetz bestehende Rechtssetzungsspielraum der Länder entsprechend den Erfordernissen unseres Landes hier in Mecklenburg-Vorpommern genutzt worden ist. So sind insbesondere der Paragraph 10 „Hegegemeinschaft“ und damit im Zusammenhang der Paragraph 21

„Abschussregelung“ sowie Paragraph 24 „Wildschutzmaßnahmen“ und Paragraph 27 „Wildschadensausgleichskasse“ und nicht zuletzt Paragraph 32 „Wildfolge“ Gegenstand intensiver Beratungen und Veränderungen durch den Ausschuss gewesen.

Ziel war es, ein gerichtsfestes Gesetzeswerk zu erarbeiten, um den Jägern des Landes so Rechtssicherheit zu geben sowie die Landesjägerschaft insgesamt aufzuwerten. Bekanntlich waren es Verwaltungsgerichtsentscheide zur Satzungsbefugnis in Bezug auf die Wildschadensausgleichskasse, die dazu führten, dass das Ablösegesetz erarbeitet werden musste.

Darüber hinaus hat der Ausschuss eine Präambel beschlossen, in der die Jagd und insbesondere die Hege als hochrangige gesellschaftliche Aufgabe definiert wird. Obwohl von einer Präambel keine rechtliche Bindung ausgeht, macht sie doch deutlich, dass Jäger im Auftrag und zum Nutzen der Gesellschaft tätig werden. Dafür gebührt ihnen, wie in einer Verbandsstellungnahme formuliert worden ist, der minimalste Schutz der Gesellschaft und – ich will dem ausdrücklich hinzufügen – die Wertschätzung der Gesellschaft.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Ohne die Jägerschaft, deren Interessenvertreter ein nach Paragraph 29 des Bundesnaturschutzgesetzes anerkannter Naturschutzverband ist, die bereits weit vor der Wende aktiven Naturschutz betrieben hat, wäre eine aktive Naturraumgestaltung wohl kaum möglich, ganz zu schweigen von der Vermeidung von Wildschäden und der Eindämmung der Schweinepest.

(Vizepräsidentin Kerstin Kassner übernimmt den Vorsitz.)

Dass nun bei einem Gesetzgebungsverfahren nicht alle Wunschvorstellungen berücksichtigt werden können, liegt auf der Hand. Der Ausschuss hat sich aber bemüht, in vielen Fällen die Empfehlungen der Sachverständigen des Expertengespräches zu berücksichtigen. Die Bilanz, meine Damen und Herren, spricht für sich. Von über zwei Dutzend Änderungsvorschlägen des Landesjagdverbandes sind mit Ausnahme der Ordnungswidrigkeiten gerade einmal fünf nicht in der einen oder anderen Art und Weise berücksichtigt worden.

Dass es sich dennoch um kein Jagdgesetz des Landesjagdverbandes handelt, wird anhand der Dissenspunkte deutlich, die auch im Ausschuss kontrovers diskutiert worden sind. Das betrifft insbesondere die Frage der Mustersatzung und der Hegegemeinschaften zum Paragraphen 10, die Aufgabe der Obersten Jagdbehörde bei der Abschussplanung im Paragraphen 21, die Bestellung von Jagdaufsehern durch die Jagdausübungsberechtigten im Paragraphen 25, die Verordnungsermächtigungen zum Ausgleich von Schäden durch Wildarten, bei denen die Einflussnahme der Jäger gering ist, im Paragraphen 28, sowie die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Landesjägerschaft im Paragraphen 40.

Sie erkennen sicher, meine Damen und Herren, dass gerade diese Probleme die Schnittstellen zu den hoheitlichen Aufgaben des Landes in Bezug auf die Jagd darstellen. Der Ausschuss war der Auffassung, dass diese nicht privatisiert werden sollten, um die Gemeinwohlfunktion der Jagd insgesamt zu bewahren.

Die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse zum Entwurf des Jagdgesetzes waren kurz und bündig.

Der Finanzausschuss hatte aus seiner Sicht keine Bedenken. Der Innenausschuss empfahl, die Stellungnahme der Gebietskörperschaften zu berücksichtigen. Das Votum des Umweltausschusses wurde in allen Punkten berücksichtigt.

(Peter Ritter, PDS: Sehr gut.)

Herr Ritter, es kommt nachher noch eine andere Formulierung dazu.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, PDS)

Dem Votum des Innenausschusses ist der Landwirtschaftsausschuss, was das rückwirkende Inkrafttreten des Paragraphen 7 betrifft, aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich rückwirkender Regelungen, abgeschlossener Vorgänge und hinsichtlich der Gleichbehandlung nicht gefolgt. Das bedeutet, dass nach Zusammenlegung von Gemeinden die Struktur der Jagdgenossenschaften nicht zwingend geändert werden muss.

Es wäre aus meiner Sicht, lieber Kollege Herr Ritter, wünschenswert gewesen, wenn sich der Umweltausschuss zu den Stellungnahmen der grünen Naturschutzverbände BUND und NABU aus naturschutzfachlicher Sicht etwas genauer positioniert hätte. In Ermangelung dessen und aufgrund der teilweise deutlich überzogenen und nicht hinreichend begründeten Forderungen hat der Landwirtschaftsausschuss diese abgelehnt.

Was in Gesamtheit bleibt, ist ein Gesetz, von dem alle Verfahrensbeteiligten hoffen, dass es länger Bestand hat als das Vorgängergesetz. Das entbindet das Parlament jedoch nicht, nach angemessener Zeit ein Auge darauf zu haben, wie sich das Gesetz in der jagdlichen Praxis bewährt und wie die Landesregierung das ihr zugebilligte Ermessen beim Erlass von Verordnungen nutzt.

Gestatten Sie mir abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, allen Beteiligten, insbesondere den Verbandsvertretern, den Jagdreferenten des Landwirtschaftsministeriums, dem Sekretariat des Landwirtschaftsausschusses und den Ausschussmitgliedern, für die geleistete konstruktive Arbeit zu danken. Sie ist deshalb so dankenswert, weil wir, wenn wir heute diesem Gesetz unsere Zustimmung geben, mit Beginn des neuen Jagdjahres ab 1. April ein neues gutes Jagdgesetz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Ich bitte Sie deshalb, der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses Ihre Zustimmung zu geben. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Kollege Scheringer.

Zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Landwirtschaftsausschusses auf Drucksache 3/1150 liegen Ihnen sechs Änderungsanträge der Fraktion der CDU auf den Drucksachen 3/1169 bis 3/1174 vor, die zwischenzeitlich verteilt worden sein müssten.

Wir kommen jetzt zur Aussprache. Im Ältestenrat wurde dazu eine Redezeit von 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Brick von der CDUFraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das vorliegende Gesetz muss verabschiedet werden,

(Minister Till Backhaus: Richtig.)