Eine Frage – von Herrn Caffier, wenn ich es richtig weiß – bezog sich auf das Verfahren und den Zeitpunkt der Verlegung. Dazu ist zu sagen, die Entscheidung über die Verlegung wird noch getroffen, und zwar unter Einbeziehung der Personalvertretungen, völlig selbstverständlich. Wir streben an, die Verlegung rechtzeitig vor dem neuen Ausbildungsjahr, dies beginnt im September, durchzuführen. Das heißt praktisch gesprochen in den Sommermonaten, aber selbstverständlich, auch das ist völlig klar, unter Einbeziehung der Personalvertretungen.
Die Frage war, wie viel Beschäftigte gibt es überhaupt in Neustrelitz. Bei der dortigen Polizeischule gibt es 70,5 Personalstellen, 35 im Lehrbetrieb und der Rest ist in der Verwaltung.
Die nächste Frage war die nach den Ausgleichsmaßnahmen. Ich habe eine Liste vor mir liegen, die könnte ich Ihnen jetzt von A bis Z über die Verteilung von Landesbehörden in den Kreisstädten des Landes vortragen. Ich trage sie hier nicht vor, ich will nur soviel sagen, Neustrelitz steht auch nach Wegzug der Polizeischule am besten
da. Ich werde die Frage nach den Ausgleichsmaßnahmen hier beenden, denn sonst kommen alle anderen Landräte und stellen sie auch.
Dann sind einige Fragen gestellt worden zur Nutzung der Sporthalle in Güstrow. Diese kann genutzt werden.
In dem Zusammenhang will ich sagen, dass ich gern bereit bin, weitere Lokaltermine in Güstrow für alle interessierten Abgeordneten einzuräumen.
Wenn Sie es wünschen, machen wir einen zweiten und gegebenenfalls auch einen dritten. Wir können uns alles ansehen, auch die Sporthalle.
Herr Innenminister, wo nehmen Sie die Ermächtigung her, Investitionskosten, Umzugskosten zu bezahlen? Im Haushalt ist davon nichts eingestellt.
Investitionskosten muss ich nicht bezahlen, weil Güstrow die Räumlichkeiten vorhält. Umzugskosten kann ich bezahlen, weil diese in meinem Haushalt sehr wohl eingestellt sind.
Also ich will es kurz machen. Das Parkplatzproblem in Güstrow ist jedenfalls zur Zufriedenheit aller zu lösen, vielleicht nicht so optimal wie in Neustrelitz, da ist selbstverständlich mehr Platz, aber Parkplätze haben wir auch in Güstrow zur Verfügung und, Herr Körner, einen Kraftraum für die Beamten auch. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da die Debatte geschlossen ist, möchte ich mich zur Geschäftsordnung bezüglich des Umganges mit den Anträgen noch mal äußern.
Ich möchte als eine der Antragstellerinnen beantragen, dass beide Anträge in den Innenausschuss überwiesen werden, weil ich denke, dass allen hier klar geworden ist, dass es, obwohl der Innenminister sehr umfänglich berichtet hat zu dem jetzigen Stand, weitere offene Fragen gibt, die einfach gemeinsam beraten werden müssen, um das Problem ganz sachlich zu lösen. In diesem Sinne bitte ich Sie um die Überweisung beider Anträge. – Danke.
Ich lasse über die Überweisung des Antrages auf Drucksache 3/1049 – also der Antrag der Abgeordneten Barbara Borchardt, Monty Schädel, Caterina Muth und Torsten Koplin von der Fraktion der PDS und der Abgeordneten Klaus Schier und D r. Klaus-Michael Körner von der Fraktion der SPD – in den Innenausschuss abstimmen. Wer stimmt für diesen …
Zunächst über diesen Antrag. Wer stimmt der Überweisung dieses Antrages zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der CDU, einer Stimme aus der SPD-Fraktion, Stimmen der PDS-Fraktion, sieben Enthaltungen bei der PDS-Fraktion sowie zwei Gegenstimmen bei der PDSFraktion und Gegenstimmen der SPD-Fraktion angenommen.
Ich lasse jetzt abstimmen über den Überweisungsvorschlag des Antrages der Abgeordneten Lorenz Caffier, Georg Nolte, Rainer Prachtl und Jürgen Seidel von der Fraktion der CDU auf Drucksache 3/1050 in den Innenausschuss. Wer stimmt der Überweisung dieses Antrages zu? – Sie müssen sich ein bisschen gedulden, wir zählen genau durch. – Danke. Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung dieses Antrages mit 3 4 Stimmen bei 21 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – EUInitiative für ein europäisches Netzwerk „Kinder- und familienfreundliche Städte“ auf Drucksache 3/1060.
Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: EU-Initiative für ein europäisches Netzwerk „Kinder- und familienfreundliche Städte“ – Drucksache 3/1060 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Lorenz von der PDS-Fraktion. Bitte sehr, Frau Lorenz.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Auf den ersten Blick erscheint dieser Antrag kompliziert und verwoben und nicht jeder will sich das antun, wie es aussieht. Der Antrag macht zunächst eines deutlich: Es gibt verschiedenste Initiatoren auf den verschiedenen politischen Ebenen – im Land, im Bund, europaweit –, die mit den unterschiedlichsten Begrifflichkeiten ähnliche Ziele beschreiben. Auf den zweiten Blick erschließt sich, Adressat ist immer die Kommune.
Nun steht die Frage: Brauchen wir eine Deklaration dieses Landtages gerichtet an die Gemeinden in unserem Land? Brauchen wir eine Belehrung der Kommunen, was sie für Kinder, Familien und Jugendliche tun sollen? Brauchen wir weitere Sonntagsreden zum Thema Kind, wo doch das Jahrhundert des Kindes vorbei ist? Nein, all das brauchen wir nicht und haben es mit diesem Antrag auch nicht vor. Vielmehr halten wir es für erforderlich, die Gemeinden bei ihren Vorhaben zu unterstützen. Wichtige Möglichkeiten der Unterstützung sind ganz sicher die Informationen über europäische und bundesweite Initiativen und die Organisation, möglicherweise Institutionalisierung, von Erfahrungsaustauschen, zu denen wir hier anregen wollen.
Die Initiative des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen der EU will einen Beitrag leisten, um auf die Bedürfnisse von Familien und Kindern, auf Erfordernisse besserer Lebensbedingungen für deren Leben in ihren Lebensorten einzugehen, sie im zusammenwachsenden Europa zu fördern. Sie regt an, ganz besondere Aufmerksamkeit auf die Verbesserung der Lebenschancen nachwachsender Generationen zu richten. In diesem Sinne sollen sich europäische Städte vernetzen und regelmäßig den Meinungs- und Erfahrungsaustausch pflegen.
Ein Wort am Rande: Es ist bedauerlich, dass dieser Beschluss der Würzburger Konferenz nur mit großem Aufwand zu beschaffen ist. Die Kollegen aller Fraktionen haben da sicherlich ganz ähnliche Erfahrungen gemacht – vermute ich. Und wie ich gehört habe, hatte es auch die Staatskanzlei schwer, sich die Unterlagen zu beschaffen. Um so wichtiger erscheint es mir, dass wir zur Verbreitung des Gedankens alle beitragen.
Dieser Logik entsprechend bringt sich das Bundes-, Jugend- und Familienministerium mit einem Modellversuch ein, anknüpfend an einen Bundeswettbewerb der CDU/FDP-Regierung – also schon alt. Ein Rahmenkonzept, entwickelt von einem Hannoveraner Institut, wird für zunächst zwei Jahre in ausgewählten Kommunen in Ostund Westdeutschland erprobt. Das Modellprojekt der Bundesregierung soll zur Einrichtung regionaler Zirkel führen.
Dass keine Kommune aus unserem Land zu den ausgewählten gehört, sollte uns nicht davon abhalten, die Einrichtung regionaler Zirkel auch bei uns anzustreben, denn das Rahmenkonzept steht uns ja zur Verfügung, auch wenn wir nicht Ausgewählte sind, und Erfahrungsaustausch ist die billigste Investition. Wir haben viele gute Beispiele kinderfreundlicher Städte und Gemeinden im Land und wohl auch einen Grundkonsens aller Gemeinden, kinder- und familienfreundlich sein zu wollen. Dabei unterscheiden sich freilich die Ansichten, was unter den Begriffen „Kinderfreundlichkeit“ und „Familienfreundlichkeit“ zu fassen sei.
Erlauben wir uns einen Rückblick. Ich zitiere – mit Genuss, das gebe ich zu – die Anlage zum Jugendpflegeerlass des Preußischen Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten vom 18. Januar 1911. Dieser Erlass, der mit dem beachtlichen Fonds von 1 Million Reichsmark ausgestattet war, sollte die vielfältigen Aktivitäten der bürgerlichen Jugendbewegung kanalisieren und kontrollieren und vor allem die Arbeit der Jugendbewegung unterdrücken. Dennoch ist es interes
sant, ihn hier auszugsweise aufzuführen, zeigt er doch, welche Vorstellungen über Bedürfnisse junger Menschen und Wege zu deren Befriedigung am Anfang dieses Jahrhunderts bestanden. Also da heißt es unter der Überschrift „Grundsätze und Ratschläge für Jugendpflege“: „Es kommen als Mittel der Jugendpflege in Frage und haben sich als solche zumeist schon gut bewährt Bereitstellung von Räumen zur Einrichtung von Jugendheimen, Gründung von Jugendbüchereien, Einrichtung von Musik-, Gesangs- und Lesevortragsabenden, von Aufführungen mit verteilten Rollen, überhaupt Gewährung von Gelegenheiten zu edler Geselligkeit und Unterhaltung, Ausnutzung der volkstümlichen Gelegenheiten eines Ortes wie Museen und dergleichen, geschichtlich, naturkundlich, landwirtschaftlich und so weiter sehenswerten Orten, Bereitstellung von Werkstätten für Handfertigkeitsunterricht und dergleichen, Bereitstellung von Spielplätzen und bedeckten Räumen für Leibesübungen,“ – das finde ich spannend – „Schaffung möglichst unentgeltlicher Möglichkeiten zum Baden, Schwimmen und Schlittschuhlaufen. Die Aufzählung der vorstehend genannten Mittel und als wünschenswert bezeichneten Einrichtungen soll nicht bedeuten, dass dies alles erst beschafft oder bereitgestellt werden müsse, ehe mit der Pflege der Jugend begonnen werden könne. Wo Leiter und Leiterinnen mit einigem Geschick und mit Liebe zur Sache und zur Jugend vorhanden sind und von einem tatkräftigen und umsichtigen Ortsausschuss unterstützt werden, wird in der Regel sofort mit irgendeinem Zweig der Jugendpflege begonnen werden können. Es erhöht für die beteiligte Jugend den Reiz der Sache und ist von großem erzieherischen Werte, wenn sie selbst nach Möglichkeit zu dem Ausbau der Einrichtungen beitragen und an ihrer Verwaltung selbstständig mitwirken kann. Zu einer aufbauenden Einwirkung auf die schulentlassene Jugend bedarf es neben der zielbewussten Gewöhnung und Übung vor allem auch der Erweckung eines selbsttätigen Interesses der Jugend für die Zwecke der zu ihren Gunsten getroffenen Veranstaltungen, bedarf es mannigfacher Gelegenheit zu einer selbständigen Betätigung innerhalb und zum besten der Jugendvereinigungen.“ Soweit der Preußische Jugendpflegeerlass, gefunden in einem Reader des Kollegen Claus Wergin. Für mich ist erstaunlich, wie konstant die Auffassungen Erwachsener über junge Menschen und notwendige Angebote sind.
Ist es nun freundlich, so ist die Frage, gegenüber jungen Menschen und Familien, wenn ihnen Angebote gemacht werden? Ja, sicher. Aber ist eine Kommune freundlicher als die andere, weil sie mehr Angebote hat? Ist es freundlich gegenüber jungen Menschen und ihren Familien, wenn das Handeln der Verwaltung und Ergebnisse des Handelns nur verträglich sind? Ja, sicher. Aber ist eine Kommune freundlicher als die andere, weil sie verträglicher ist, oder gibt es andere Qualitäten, durch die sich eine Gemeinde auszeichnen muss, in der Kinder, Jugendliche und Familien gern leben? Ja, es gibt zumindest aus meiner Sicht einen wesentlichen Aspekt, der stärker in den Vordergrund zu stellen ist, und das ist die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien an den Entscheidungsprozessen selbst, über Verträglichkeitsprüfung hinausgehende Möglichkeiten aktiven Eingreifens, und das selbstverständlich in der Kommune.
In der Anhörung zur UN-Konvention über die Rechte des Kindes am 1. September 1999 hier im Sozialausschuss machten Kirchen, Kinderschutzbund und Jugendverbände vor allem eins deutlich: Wir brauchen die Betei