So treiben wir den Stellenausbau – die Zahl 170 seit 2015 wurde genannt – weiter voran, 27 neue Stellen, und das alles jenseits dessen, was wir noch erwarten dürfen aus dem Pakt für den Rechtsstaat, wofür wir hier in Hamburg, wenn man
Im Justizvollzug oder auch bei den Gerichtsvollziehern trägt die Ausbildungsoffensive Früchte. Wir sind jetzt nicht nur in der Lage, die Altersabgänge zu kompensieren, sondern können sogar für Personalzuwachs sorgen.
Mit dem Resozialisierungs- und Opferhilfegesetz haben wir bundesweit ein einzigartiges Gesetz geschaffen, mit dem wir Gefangenen erstmals einen individuellen Anspruch auf Resozialisierung geben. Diese Innovation unterfüttern wir auch noch mit Stellenhebungen im allgemeinen Justizvollzugsdienst, denn unser Credo, Resozialisierung ist der beste Opferschutz, wird so mit Verbesserungen für alle Betroffenen in die Praxis umgesetzt.
Mit gleich vier Haushaltsanträgen verstärken wir das Personal in der Justiz um weitere 27 Stellen. Weil sich Straftaten niemals lohnen dürfen, verstärken wir die Staatsanwaltschaft um weitere sieben Stellen. So stellen wir sicher, dass Vermögen aus Straftaten noch schneller abgeschöpft und den Opfern zurückgegeben werden kann. Die Staatsanwaltschaft verstärken wir nochmals um sechs Stellen, um die Strafverfolgung – und dazu hatten Sie nichts gesagt – im Bereich der Partnerschaft und Beziehungsgewalt zu verbessern.
Auch die Sozialgerichtsbarkeit bauen wir um weitere acht Stellen aus, mehr als die Opposition fordert, damit dort die Aktenstände besser ausgebaut werden können, ohne dass sich die Verfahrensdauern verlängern.
Und schließlich erhöhen wir die Kompetenz des Rechtsstandorts Hamburg bei der Schlichtung internationaler Wirtschaftsstreitigkeiten mit sechs neuen Stellen für das Hanseatische Oberlandesgericht.
Damit unterstreichen wir das Renommee der hamburgischen Justiz im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Schließlich erhöhen wir auch noch die Prüferhonorare mit dem Ziel, dass die Prüfer motiviert werden, Examensarbeiten schneller zu korrigieren, und die Studierenden schneller an ihr Ziel kommen. Alles in allem, glaube ich, sind das Anliegen, bei denen wir eine hohe Einigkeit hier im Hause erzielen können und die – im Gegensatz zu manchem Antrag der Opposition, soweit er nicht hinter den unseren zurückbleibt – auch alle solide gegenfinanziert sind.
Das kann man leider nicht zu allen Oppositionsanträgen sagen. Am augenfälligsten ist das bei den Anträgen der LINKEN, bei denen die Gegenfinanzierung durch eine Entkriminalisierung von Bagatelldelikten erfolgen soll; einmal abgesehen davon, dass, selbst wenn man dieses Ziel für wünschenswert hält, uns dazu bereits die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Und außerdem kann man sich natürlich als regierungstragende Fraktion das Leben nicht so leicht machen. Also insofern müssen wir Ihre Anträge …
Herr Dolzer, ich will das gar nicht so polemisch formulieren, denn in der Zielsetzung sind wir da doch gar nicht weit auseinander. Aber man muss eben auch schauen, dass man Dinge, die man hier beantragt, solide gegenfinanziert.
Abschließend möchte ich mich, obwohl dies gerade anders anklang, für die gute und konstruktive Zusammenarbeit auch mit der Opposition, wo wir sicher in Teilen immer einmal wieder Streitigkeiten haben, wie wir zu den Zielen, die wir teilen, am besten gelangen, bedanken. Wir haben, glaube ich, in den letzten Jahren beim Thema Justizvollzugsfrieden Einmaliges geschafft. Wir haben den Streit um Justizstandorte begraben, um Justizvollzugsstandorte begraben – um Justizstandorte hoffentlich auch. Wir haben die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gemeinsam in der Verfassung festgeschrieben und auch mit der Zielsetzung bessere Ausstattung der Justiz ziehen wir doch grundsätzlich am selben Strang, auch wenn wir immer einmal wieder andere Schwerpunkte setzen.
Die Gemeinsamkeiten sieht man an den zu meiner positiven Überraschung vielen deckungsgleichen Haushaltsanträgen, die dafür stehen, dass wir grundsätzlich einen guten, sachorientierten Austausch haben. Das ist gut für den Rechtsstandort Hamburg und dafür bedanke ich mich. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben im Justizbereich in dieser Legislaturperiode bekanntlich den größten Stellenaufwuchs seit Jahrzehnten mit mehr als 170 neu geschaffenen Stellen, und es kann nicht sein, dass Sie als Opposition das ständig kleinreden. Das ist Klein-Klein, was Sie hier vortragen.
170 Stellen, das ist viel mehr, als Sie als Opposition mit sämtlichen Haushaltsanträgen zusammen fordern,
und damit sichern wir nicht nur die Funktionsfähigkeit der Justiz, sondern wir stärken den Rechtsstaat insgesamt, und gerade in den heutigen unruhigen Zeiten brauchen wir einen starken Rechtsstaat, auch um die freiheitliche Demokratie zu verteidigen.
Sämtliche Stellenverstärkungen sind gezielte Reaktionen auf konkrete Bedarfe. Um ein paar Beispiele zu nennen, auch über die Haushaltsanträge hinaus: an den Verwaltungs- und Sozialgerichten wegen des Fallzahlenanstiegs bei den Asylverfahren und andauernd hoher Fallzahlen, am Oberlandesgericht als Reaktion auf eine andauernde Belastungssituation, bei der Staatsanwaltschaft unter anderem auch zur Bekämpfung der Einbruchkriminalität und der Wirtschaftskriminalität. Darüber hinaus haben wir nach wie vor den Pool an Verstärkungsrichterinnen und -richtern für den flexiblen Einsatz bei Belastungsspitzen.
Parallel, das ist mir auch noch einmal ein wichtiger Punkt, wurden die Servicekräfte entsprechend mit verstärkt, denn diese sorgen für das Funktionieren der Arbeitsabläufe; sie sind deshalb immer mit zu bedenken, was wir regelmäßig tun.
Mit unseren Haushaltsanträgen sollen jetzt noch weitere Verstärkungen dazukommen, das hat Herr Tabbert schon vorgestellt. Es gibt zusätzliche Richterstellen für die Sozialgerichtsbarkeit, damit können Rückstände dauerhaft effektiv abgebaut werden, ohne dass neue Bestände dazukommen, dass es also irgendwann einmal zum Ausgleich kommt. Das ist notwendig, denn ein effektiver, zeitnaher Sozialrechtsschutz ist wichtig, gerade für Bedürftige.
Und auch kurzfristig sind wir immer dabei, haben sofort reagiert auf die aktuelle Klagewelle aufgrund einer bundesrechtlichen Gesetzesänderung und haben auch da gleich den Unterbau verstärkt mit fünf Stellen, damit die Klagen zumindest rechtzeitig erst einmal in die Bearbeitung gehen können und entsprechend erfasst werden.
Dann haben wir noch für die Staatsanwaltschaft Vermögensabschöpfungen zusätzliche Stellen geschaffen. Das haben wir debattiert am 1. November. Das zeigt, wie wichtig es ist, hier auch stark aufgestellt zu sein, weil es da um die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität geht, nämlich um die Rückgabe von aus Verbrechen erlangtem Vermögen.
Dann gibt es weitere Verstärkungen des Oberlandesgerichts, um gerade nach dem Brexit Hamburg als Gerichtsstandort weiter attraktiv zu machen, denn es ist nicht nur so, dass wir damit dann auch Klagen in dem Sinne anziehen und entscheiden in Hamburg, sondern die Erlöse kommen dann sogar als Gewinn zugute. Es gibt dann eben Gerichtsgebühren, wovon wir auch profitieren. Das haben Sie teilweise ebenfalls gefordert, aber wir gehen noch über Ihre Anträge hinaus.
Zusätzlich noch zum Thema Opferschutz, das haben Sie angesprochen. Wir haben das Thema auch in unseren Anträgen, wir haben den Opferschutz gemeinsam mit dem Sozialbereich in einem Antrag dazu behandelt, denn Opferschutz kann nur wirksam durchgesetzt werden mit juristischen Mitteln; anders kann man die Täter nicht belangen. Und deshalb verstärken wir auch in diesem Bereich.
(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP: Das hat doch damit überhaupt nichts zu tun!)
An diesen vielen Verstärkungsmaßnahmen sieht man, wie ernst wir die laut Koalitionsvertrag geforderte angemessene Ausstattung der Hamburger Justiz nehmen und wie zielgerichtet wir das umgehen … umsetzen.
Dazu beobachten wir, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, konsequent die Entwicklung der drei Kriterien, nämlich Arbeitsbelastung, Eingangszahlen, Verfahrensdauer und Komplexität der Verfahren.
Wir reagieren nicht nur schnell und zielgerichtet auf neue Situationen, aktuelle Trends und dauerhafte Belastungen, indem wir Stellen schaffen, sondern wir planen nämlich auch. Wir setzen effektiv Schwerpunkte und wichtige Akzente für die Zukunft. Bei den einzelnen Verstärkungsmaßnahmen sind wir immer in Gesprächen
mit den Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten, weil man nur da, wenn man vor Ort die Beteiligten mit einbezieht, die konkreten Handlungsbedarfe erkennen kann und dann zielgerichtet und damit sehr viel effizienter und effektiver steuern kann.
Selbstverständlich kümmern wir uns dabei auch um den Unterbau und schaffen zusätzliche Ausbildungskapazitäten für Justizangestellte und Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.