Protocol of the Session on November 1, 2018

Im Wahlprogramm der AfD Hamburg finden sich zu Kindeswohl und Gesundheitsprävention nur Allgemeinplätze. Sie hatten offenbar denselben Geis

(Sylvia Wowretzko)

tesblitz wie die NPD in Mecklenburg-Vorpommern, denn Sie haben hier nahezu den gleichen Antrag eingereicht. Sich zum einen also zum Geschwister im Geiste mit der NPD zu machen und das dann auch noch hier in der Bürgerschaft zu thematisieren, finden wir schändlich.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Alexander Wolf AfD: Gilt das auch für die Parlamente von England, Frankreich und Italien?)

Wenn es der Hamburger AfD ernst gewesen wäre mit dem Nichtraucherschutz, hätte sie sich solider mit den Nichtraucherschutzgesetzen befassen können. Da gäbe es im Nichtraucherschutzgesetz eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die kritikwürdig sind und dringend überprüft werden sollten. Aber darauf gehen Sie gar nicht ein. Daher finden wir die Initiative des Hamburger Senats bei der Gesundheitsministerkonferenz unterstützenswert, aber andererseits auch unzureichend, weil es immer noch eine Menge von Schutzgesetzen gibt, die einen Flickenteppich über dem Bundesgebiet bilden. Daher ist es auch schwer, gesundheitliche Effekte zu messen. Immer noch sterben jährlich über 120 000 Menschen an den Folgen des Rauchens und daher bedarf es umfassenderer Maßnahmen der Regierung, um Nikotin- und Tabaksucht einzudämmen.

Das Thema ist auch emotional extrem aufgeladen, die Fronten verhärten sich sehr schnell. Deshalb ist eine sachliche und fachlich fundierte Auseinandersetzung vonnöten und keine Schnellschüsse wie von der NPD 2015 oder wie jetzt von der AfD. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort erhält nun die Abgeordnete Dutschke für die Fraktion der Freien Demokraten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Gesundheitsministerkonferenz hat letzte Woche einen Antrag auf den Weg gebracht, in dem sie das Rauchverbot in Autos mit Minderjährigen und Schwangeren fordert. Damit ist der AfD-Antrag obsolet. Das wusste die AfD zwar, als sie auf der letzten Plenarsitzung um Vertagung genau dieses Antrags gebeten hat, aber bei dieser Debattenanmeldung geht es vermutlich wieder einmal um etwas anderes.

(Dr. Alexander Wolf AfD: Populismus!)

Es geht darum, dass die Bürgerschaft heute einen Antrag ablehnen soll, den die Gesundheitsministerkonferenz letzte Woche mit Unterstützung von Hamburg beschlossen hat, damit die AfD sich einmal wieder als Opfer inszenieren kann, dessen Vorschläge hier abgelehnt werden.

(Beifall bei der FDP, der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der LINKEN – Dirk Nocke- mann AfD: Sie sind ja hellsichtig!)

Die AfD will die Bürgerschaft damit an der Nase herumführen, aber das wird Ihnen nicht gelingen. Wir lehnen diesen Antrag nicht aus formalen Gründen ab. Keiner zweifelt daran, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist und dass es verantwortungslos ist, wenn in Gegenwart von Schwangeren oder Kindern im Auto geraucht wird. Auch ich persönlich lehne es ab, wenn im Auto in Anwesenheit von Kindern geraucht wird, aber es geht hier meines Erachtens nach auch um eine generelle Debatte, wie viel Staat sich eigentlich einmischen darf. Für mich stellt sich die Frage, wie weit die Verbotskultur in unserem Land dabei gehen darf. Wie weit soll der Staat noch in die Privatsphäre seiner Bürger vordringen dürfen und welche Verbote folgen als Nächstes, wenn man jetzt an dieser Stelle anfängt? Werden in Zukunft ungesunde Lebensmittel für Kinder verboten, weil sie ebenfalls gesundheitsschädigend sind? Oder für Erwachsene vielleicht auch, weil der Staat ihnen nicht zutraut, selbstbestimmt mit der eigenen Gesundheit umzugehen? Meines Erachtens sind Verbote der falsche Weg. Wir müssen an die Eigenverantwortung der Eltern appellieren und durch Aufklärung Präventionsarbeit leisten, statt die Verbotskultur in diesem Land noch weiter aufzublähen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Arno Münster SPD und André Trepoll CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer also zunächst die Drucksache 21/14525 an den Gesundheitsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diesem Überweisungsbegehren nicht gefolgt worden.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache.

Wer möchte sich dem AfD-Antrag aus Drucksache 21/14525 anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen dann zum Tagesordnungspunkt 21, Drucksache 21/14657, Antrag der AfD-Fraktion: Leistungsmissbrauch verhindern: Sachleistungen für Asylbewerber und Ausreisepflichtige.

[Antrag der AfD-Fraktion: Leistungsmissbrauch verhindern: Sachleistungen für Asylbewerber und Ausreisepflichtige – Drs 21/14657 –]

(Deniz Celik)

Hierzu liegt vonseiten der AfD ein Überweisungsbegehren federführend an den Innenausschuss sowie mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration vor. Es handelt sich auch hier um eine von der AfD angemeldete Kurzdebatte mit je zwei Minuten Redezeit pro Debattenbeitrag.

Wird das Wort gewünscht? – Herr Nockemann hat es für die AfD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Horst Seehofer Bundesinnenminister ist, schwadroniert er von seinem Masterplan Migration. Erreicht hat er bislang gar nichts. Unter Punkt 39 seines Masterplans Migration spricht er von der Bekämpfung des Asylmissbrauchs durch konsequente Anwendung des Sachleistungsprinzips, Geldleistungen sollen so weit wie möglich unterbleiben. Das ist zwar in der Sache richtig so, wird aber in der Tat derzeit kaum umgesetzt. Leider ermöglicht die derzeitige Migrationspolitik immer noch eine weitgehend unkontrollierte Einreise nach Deutschland. Geld- und Sachleistungen sind der Anreiz, nach Deutschland zu kommen.

(Jörg Hamann CDU: Sie sind ja auch hier!)

Das Geld wird nicht zur Teilhabe am kulturellen Leben verwendet, sondern zum großen Teil in die Heimat überwiesen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Erbringung von Sozialleistungen für Asylbewerber und für geduldete Ausländer. Nach Paragraf 3 Absatz 2 Satz 3 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz können der notwendige Bedarf und der notwendige persönliche Bedarf durch Sachleistungen gedeckt werden. Und genau das fordern wir.

Wir fordern weiterhin, dass ausreisepflichtige Ausländer in Sammeleinrichtungen untergebracht werden und dort auch nur noch Sachleistungen erhalten. Menschenwürdiges Existenzminimum ist zu gewährleisten, nicht weniger und nicht mehr.

(Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Aber Luft dürfen sie noch atmen, oder?)

Anreize durch Geldleistungen müssen vermieden werden. Das gilt umso mehr, als die Bundesregierung sehr wahrscheinlich im Dezember den UN-Migrationspakt unterzeichnen wird,

(Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Und wie ist das mit Bananen?)

mit dem alle Illegalen legalisiert werden sollen, mit dem jeder, der dann nach Deutschland kommt, einen Anspruch darauf hat, Sozialleistungen zu kassieren wie alle Deutschen auch. Deswegen gilt es hier, entsprechende Anreize zu entziehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort erhält nun Herr Abaci für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Im Asylbewerberleistungsgesetz ist geregelt, welche Hilfe die Schutzsuchenden vom deutschen Staat erhalten können. In Hamburg erhalten sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen die sogenannten notwendigen Bedarfssachleistungen. Daneben erhält ein alleinstehender Schutzsuchender monatlich 135 Euro für den notwendigen persönlichen Bedarf.

Die antragstellende Fraktion, die AfD, verlangt eine Ausweitung des Sachleistungsprinzips auch auf den notwendigen persönlichen Bedarf.

(Dirk Nockemann AfD: Herr Seehofer aber auch!)

Also sie sollen diese 135 Euro nicht mehr in bar bekommen. Darüber wurde vor zwei Jahren im Rahmen einer Prepaid Card schon diskutiert; das scheiterte damals aus rechtlichen Gründen. Außerdem wäre diese Umstellung mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen.

Weiterhin verlangt die Fraktion der AfD die Einführung einer neuen Regelbedarfsstufe. Eine solche neue Regelbedarfsstufe war im Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgesehen. Dieses Gesetz ist genau an dieser Regelung im Dezember 2016 im Bundesrat gescheitert. Es gibt keine Mehrheit dafür – damals nicht, auch jetzt nicht.

(Dirk Nockemann AfD: Deswegen fordern wir es ja!)

Die AfD verlangt außerdem, dass ausreisepflichtige Personen zukünftig in Gemeinschaftsunterkünften oder Ausreiseeinrichtungen untergebracht werden sollen, um auch nur dort Sachleistungen zu erhalten. Die AfD ist einmal wieder nicht auf dem aktuellen Informationsstand.

In Hamburg werden diese Menschen, die neu eingereist sind aus sicheren Herkunftsstaaten, oder die Dublin-Fälle für die Dauer des Verfahrens bis zur Ausreise im Ankunftszentrum Rahlstedt untergebracht. Für die Betroffenen soll es damit auch zu einer Verfahrensbeschleunigung kommen. Von dieser Regelung sind Familien mit schulpflichtigen Kindern ausgenommen. Solange Asylbewerber sich in Erstaufnahmezentren wie in Hamburg-Rahlstedt aufhalten, bekommen sie vorrangig Sachleistungen. Werden sie außerhalb von Erstaufnahmeeinrichtungen,

(Glocke)

also dezentral, untergebracht, dann bekommen sie das Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Forderungen von Ihnen beruhen auf Falschannahmen und

(Vizepräsident Dr. Kurt Duwe)

Fehlinformationen, daher lehnen wir den Antrag ab.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Herr Abaci, Ihr Beitrag war etwas zu lang.

(Dirk Nockemann AfD: Deswegen gehe ich auch noch mal rein! – Zuruf: Aber er war gut!)

Wir erteilen hier keine Haltungsnoten, zumindest vom Präsidium nicht. – Das Wort hat nun Herr Warnholz für die CDU-Fraktion.

(Zuruf: Mal sehen, ob er mit der Zeit aus- kommt!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der AfD, Ihr Antrag zeigt, wie wenig Sie selbst nach Lösungen suchen,