Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wohnraum vor Missbrauch schützen ist eine gute Sache, und die AfD-Fraktion unterstützt das auch. Leerstand, zum Beispiel, aus spekulativen Gründen fällt unzweifelhaft darunter oder die Untervermietung von Sozialwohnungen zu Wuchermieten, möglichst noch an Menschen, die ohnehin schon in prekären Lagen sind. Das sind alles Dinge, die gehören unterbunden und geahndet, in letzter Konsequenz. Und dann gibt es Sachverhalte, die wir ein
bisschen differenzierter betrachten müssen, und da kommen bei Ihnen jetzt die Ferienwohnungen ins Fadenkreuz. Sie sehen darin eine Gefahr und wollen ihr mit einem Maßnahmenkatalog und einer Verschärfung des Gesetzes begegnen. Das kann angebracht sein, wobei man in diesen Fällen immer sehr mit Augenmaß vorgehen muss. Grundsätzlich stellt die AfD-Fraktion an dieser Stelle fest, dass es per se nichts Anrüchiges, nichts Dubioses oder Verwerfliches ist, wenn jemand seine Wohnung als Ferienwohnung weitervermietet. Das klang hier so in der einen oder anderen Debatte an; es ist weit entfernt davon. Eine Verteufelung dieses Umstands ist völlig unangebracht. Die Vermietung von Ferienwohnungen ist einfach Bestandteil des Tourismus und fördert den kulturellen Austausch,
eigentlich eine Sache, die allerorten immer gefordert wird. Und es gibt eben Lebensmodelle, die das zulassen. Alles soll gesharet werden,
aber diese Wohnungen nicht? Na gut. Da gibt es halt verschiedene Messlatten, die man sich dann aus der jeweiligen Kammer herausholt.
Auch die modernen Mittel, die wir dank der fortschreitenden Technik haben und die ermöglichen, dass solche Ferienwohnungen in entsprechenden Internetportalen angeboten werden können, sind nicht schlecht oder böse, im Gegenteil, sie bieten einfach neue Möglichkeiten des wirtschaftlichen Handelns. Diesen neuen Techniken sollte man nicht mit Angst begegnen, sondern sie sollten gefördert werden. Der faire und transparente Wettbewerb durch diese Portale, durch diese neuen Möglichkeiten, sollte geregelt werden, aber zugelassen werden.
Andererseits birgt das Angebot von Wohnungen als Feriendomizil Risiken, davon sind einige schon angesprochen worden. So kann niemand ein Interesse daran haben, dass ganze Straßenzüge oder Viertel sich in Feriendomizile verwandeln.
Auch kann es nicht sein, dass bei einer Knappheit von Mietwohnungen Ferienwohnungen in einer nahezu unverhältnismäßigen Zahl angeboten werden. Und dann gibt es, wie wir es auch schon gehört haben, die Superschlauen, die meinen, sie könnten immer noch mal 'ne Mark nebenbei machen, am Fiskus vorbei, das sogenannte Schwarzgeld. Auch da sind Ihre diesbezüglich vorgesehenen Kontrollmaßnahmen samt der in Aussicht gestellten Strafen uneingeschränkt zu begrüßen.
Auf der anderen Seite sind wir aber noch immer eine Gesellschaft, für die die Freiheit ein hohes Gut ist, und dazu gehört, dass man über sein Eigentum möglichst uneingeschränkt verfügen sollte. Diese Freiheit wird hier in Teilen stark reglementiert. So wurde die Frist der zeitlichen Ausnahmeregelung drastisch von 24 auf 8 Wochen reduziert. Auf welcher Grundlage geschieht das? Sie haben eben nach Zahlen gerufen, Herr Münster, auf welcher Grundlage passiert das hier? Das ist eine willkürliche Festlegung. Und auch, wenn eine Sonderregelung möglich ist, deren Handhabung wir noch abwarten müssen, ob sie praxisgerecht angewandt wird, sind Sie hier unserer Meinung nach übers Ziel hinausgeschossen. Daher haben wir einen Zusatzantrag gestellt, welcher eine Überprüfung der zur Abstimmung stehenden Gesetzänderung vorsieht, der wir letztendlich mit diesen beschriebenen Bauchschmerzen, aber unterm Strich zustimmen werden.
So, und dann kann ich es mir an dieser Stelle nicht verkneifen zu erwähnen, dass nicht einmal 1 Prozent – ob es jetzt ein Tickchen drüber ist oder ein Tickchen drunter – des aktuellen Mietwohnungsbestands temporär als Ferienwohnung angeboten wird. Dafür wurde um diese Gesetzesänderung ein Riesentrara gemacht. Eine Pressekonferenz in Starbesetzung mit dem Bürgermeister und der Senatorin schien nötig, um sie in das rechte Licht zu rücken. Wenn ich mir das anschaue, frage ich mich, wie Ihre Prioritätensetzung in der Politik aussieht. Wir haben einen Hafen, der mit Ansage zunehmend den Anschluss verliert und immer noch Hauptarbeitgeber dieser Stadt ist. Wir haben im ÖPNV wichtige Projekte wie die S-Bahn-Verlängerung ins Umland, die nicht vorankommen oder sich dahinschleppen, eine Stadt, die tagtäglich aufs Neue im Verkehrsstau versinkt, und bei Ihnen kreist der Elefant. Etwas weniger Schaufenster und mehr Konzentration auf die dicken Bretter dieser Politik möchte ich hier anmahnen. – Danke.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Volksvertreter, liebe Landsleute! Ich würde gern das, was vonseiten der FDP eben sehr zutreffend, aber vielleicht etwas theoretisch gesagt worden ist, mit ein bisschen konkretem Leben füllen. Stellen Sie sich einmal Leute vor aus Süddeutschland, aus Österreich, aus Ungarn oder Tschechien, die schon oft im Mittelmeerraum Ferien gemacht haben, aber noch nie einen Hafen gesehen haben. Und die wollen einfach einmal ein verlängertes Wochenende machen und billig unterkommen. Ist denn das so böse? Leute, die beruflich nach Baden-Württemberg verschlagen werden, aber ihre Probezeit
noch zu bestehen haben und die deshalb ihre Wohnung hier nicht aufgeben wollen, oder Paare, die zusammengefunden haben, die aber noch nicht genug Vertrauen zueinander haben, als dass sie jetzt eine Wohnung aufgeben wollen. Alle diese Leute würden unter einer solchen Gesetzgebung leiden, und das ist einfach nicht fair. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man mit Vertretern anderer europäischer Großstädte über das Thema Wohnen spricht, fällt immer das Stichwort Airbnb. In den portugiesischen Großstädten wie Lissabon oder Porto ist die Vermietung von Ferienwohnungen inzwischen so lukrativ, dass viele Bewohner aus den Stadtzentren verdrängt werden und es große Demonstrationen gegen die Ferienwohnungsvermietung gibt. Viele große Städte haben bereits Maßnahmen ergriffen – wir haben das in unserer Drucksache dargestellt –, um diese systematische Missnutzung von Wohnraum einzudämmen, und es gibt einige, die diese Maßnahmen noch planen.
Das ist gut so, und das ist richtig. Es sind Berlin, London, Paris und Amsterdam, die schon Maßnahmen ergriffen haben, und andere, die darüber nachdenken.
In Portugal, um dieses Beispiel wieder aufzunehmen – es ist besonders eklatant –, ist es jetzt möglich, sogenannte kontrollierte Zonen zu schaffen. In diesen Zonen ist die Ferienwohnungsvermietung scharf reguliert, um so die weitere Ausbreitung und die damit verbundenen negativen Effekte für die Bevölkerung sowie die Stadtentwicklung einzudämmen.
ist es in diesen Fällen so, dass die Vertretungen dieser großen Städte, ganz einvernehmlich meistens, sich gegen diesen Missstand ausgesprochen und Maßnahmen beschlossen haben; die Vertretungen vieler großer europäischer Städte – nur die hamburgische FDP ist leider dagegen. Aber so ist das Leben.
Ganz generell: Der strukturelle Missbrauch von Wohnraum als Ferienwohnung entzieht den Menschen dringend benötigten Wohnraum, treibt die Preise hoch und hat eine negative Wirkung auf die betroffenen Quartiere und auf die Nachbarschaf
ten. Dabei geht es nicht um die einmalige kurzzeitige Vermietung der eigenen Wohnung, zum Beispiel, wenn man berufsbedingt im Ausland ist. In Hamburg war dies, ist dies und wird dies auch weiterhin erlaubt bleiben. Aber bei einer Vermietung von mehr als acht Wochen pro Jahr pro Wohnung muss grundsätzlich Schluss sein. Hier liegt im Regelfall nämlich keine private Zwischenvermietung vor, sondern es geht um ein Geschäftsmodell, und dem schieben wir einen Riegel vor.
Wer seine Wohnung für mehr als acht Wochen im Jahr für Nichtwohnzwecke vermieten möchte, der braucht in Zukunft eine Zweckentfremdungserlaubnis.
Und das ist nicht das einzige Instrument, das wir mit der Novellierung des Wohnraumschutzgesetzes etablieren. Vielleicht noch einmal ganz kurz an den Kollegen von der CDU: Manchmal hilft Lesen. Die Überschrift dieses Gesetzentwurfes heißt "Drittes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Bereich des Wohnungswesens" – jetzt machen Sie einmal einen Gedankenstrich –, und außerdem hat der Senat die Gelegenheit genutzt, um zusätzlich auf Ersuchen der Bürgerschaft Antwort zu geben. Diese Überschrift entstammt also dem, was die Bürgerschaft selbst entschieden hat. Das haben wir nur zitiert. Es hat selbstverständlich nichts damit zu tun, dass wir glauben würden, dieses Gesetz werde das, was wir auf dem angespannten Wohnungsmarkt erreichen wollen, allein bewerkstelligen. Mitnichten.
Und noch eines zu Frau Sudmann: Natürlich haben wir jetzt entschieden, dass es mehr Personal geben soll zur Umsetzung dieser Änderung des Wohnraumschutzgesetzes, aber Personal und die rechtlich veränderten Möglichkeiten aufgrund des Gesetzes gehören eben zusammen, und nur das macht es jetzt auch effektiv, was wir vorhaben. Davon gehen wir jedenfalls unbedingt aus.
Um den Vollzug und die Kontrolle der gesetzlichen Regelungen zu erleichtern, nehmen wir in Zukunft auch die Portale wie Airbnb in die Pflicht. Wir führen eine Registrierungspflicht ein, eine Pflicht zur Angabe der Registrierungsnummer bei Anzeigen und Angeboten für bestimmte Nutzungen, damit leichter nachvollzogen werden kann, wie oft und wie lange eine Wohnung als Ferienwohnung genutzt wird. Die sogenannten Diensteanbieter, also die Portale, werden verpflichtet, nur Angebote zuzulassen, die eine entsprechende Registrierungsnummer haben. Und wir verschärfen auch die Bußgelder für Verstöße.
Meine Damen und Herren, zu diesen Pressemeldungen, die es heute und gestern gegeben hat: Es ist richtig, dass Gespräche zwischen verschiedenen Behörden und Airbnb stattgefunden haben,
und wie es bei Verhandlungen ist, haben wir nicht nur Vorschläge von Airbnb abgelehnt, sondern auch Airbnb hat unsere, wie ich finde, sehr fairen Vorschläge abgelehnt. Es wird nun ein Registrierungsverfahren geben, das unbürokratisch ablaufen wird, es wird nämlich IT-gestützt sein, unmittelbar und kostenfrei. Wir begrüßen selbstverständlich, wenn Airbnb unser Ziel eines niedrigschwelligen und unbürokratischen Verfahrens teilt, und wir freuen uns sehr, wenn Airbnb uns dabei unterstützt. Wir sind gern bereit, weiter über diese Möglichkeiten zu sprechen.
Als Teil unseres Gesetzentwurfs, darauf ist schon hingewiesen worden, ist auch eine für die Kunden von Airbnb mit keinem zusätzlichen Aufwand versehene Weitergabe der Daten an die Steuerbehörden vorgesehen. Damit kann, wie es unseren Gesetzen entspricht, jeder Bürger dann selbst seiner Steuerpflicht nachkommen.
Mit diesem Maßnahmenpaket wollen wir die Stadt und die Wohnungen wieder zurück für die Hamburgerinnen und Hamburger.
Wir wollen Rahmenbedingungen schaffen für alle, die ihre Wohnung kurzzeitig vermieten wollen, aber auch für die Plattformbetreiber, die sich gern als neuen Wirtschaftszweig unter dem Stichwort Sharing Economy darstellen. Meine Damen und Herren, ich denke, dass hier unter diesem Label Sharing Economy ein ganz großer Etikettenschwindel betrieben wird. Denn es geht bei diesen Portalen gerade nicht darum, eine Wohnung zum Zweck des Wohnens zu teilen – da haben Sie vollständig recht –, sondern sie eben für einen anderen Zweck zu nutzen. Hier geht es nicht um das Teilen, sondern um Umnutzung, und das muss man einmal, wie ich finde, sehr klar sagen.
Außerdem ein Letztes, meine Damen und Herren, ganz grundsätzlich: Für jede Wirtschaft soll und muss es Rahmenbedingungen geben, und es ist unsere Aufgabe als Staat, diese zu setzen und auf ihre Einhaltung zu achten. Das tun wir jetzt mit diesem veränderten Wohnraumschutzgesetz, von dem ich hoffe, dass es eine breite Unterstützung erhält zum Schutz des Wohnens, zum Schutz der Nachbarschaften und zum Schutz der Quartiere in unserer Stadt. – Vielen Dank.
Herr Duge und Frau Stapelfeldt wollten noch einmal versuchen, den Eindruck zu erwecken, es sei schon immer genug