Protocol of the Session on August 22, 2018

Schönen Dank, Herr Jarchow. – Als Nächster erhält das Wort Herr Nockemann von der AfD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Einer freiheitlich organisierten Gesellschaftsform drohen diverse Gefahren, nicht nur von außen, sondern auch von innen. Aus diesem Grund haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes diese Verfassung nicht nur mit einer Reihe von Freiheitsrechten ausgestattet, sondern sie haben sie auch als wehrhafte Verfassung konzipiert. Erklärten Feinden dieser Verfassung sollte und soll der Kampf gegen das Grundgesetz unmöglich gemacht werden. Daher ist auch jede staatliche Regelung, die verhältnismäßig, die maßvoll ist und die Staatsfeinde aus dem öffentlichen Dienst fernhält, nicht nur legitim, sondern es ist eine gute und gebotene Regelung.

(Dr. Anjes Tjarks GRÜNE: Und Herr Höcke wird dann auch entfernt?)

Dazu komme ich später noch.

(Carl-Edgar Jarchow)

Das, was allerdings SPD, FDP und CDU sich im Jahr 1972 mit dem damaligen Extremistenbeschluss oder Radikalenerlass geleistet haben, ist aus heutiger Sicht im Lichte nüchterner und unaufgeregter Betrachtung nur noch eingeschränkt verständlich. Dieser Radikalenerlass von 1972, den damals alle Parteien in seltener Einmütigkeit vertreten haben, hat sich eben nicht nur gegen erklärte Verfassungsfeinde gerichtet. Viele Bürger, die seinerzeit rein zufällig in das von den Sicherheitsbehörden vorgegebene Sicherheitsraster gefallen sind, wurden dann mit den anlasslosen Regelanfragen des Verfassungsschutzes konfrontiert. Vielfach kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass es zu unrechtmäßigen Berufsverboten gekommen ist, wobei ich nicht verhehle, dass ich diesen Begriff Berufsverbot, der ein linker Kampfbegriff ist, eigentlich nur ungern verwende, aber es war wohl so. Lehrern und anderen Berufsgruppen, die nur für den öffentlichen Dienst ausgebildet waren, wurde es teilweise unmöglich gemacht, diesen Beruf auszuüben. Der damalige Radikalenerlass schoss somit weit über das legitime Ziel hinaus, erklärte Verfassungsfeinde aus den Institutionen fernzuhalten. Er konstituierte vielmehr einen mit der Verfassung nur schwer zu vereinbarenden Generalverdacht – und da auch nur nach links.

Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht seinerzeit diese Regelung unter anderem mit dem Hinweis auf die wehrhafte Verfassung für rechtmäßig erklärt. Und auch bei dem heute vielfach zitierten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war die Sachlage nicht so eindeutig, sondern es gab damals eine Reihe sogenannter dissenting votes. So eindeutig rechtswidrig, wie SPD und GRÜNE das mit ihrem Antrag also heute darstellen, war diese Regelung nicht, erst recht nicht vor dem Hintergrund, dass es seinerzeit durchaus erhebliche Gründe dafür gegeben hat, einen derartigen Erlass in die Welt zu setzen. Der Sozialistische Deutsche Studentenbund, SDS, und Rudi Dutschke haben damals ihre Sympathisanten aufgefordert, den sogenannten langen Marsch durch die Institutionen zu vollziehen. Verfassungsfreunde waren das jedenfalls nicht. Die DKP ist damals zugelassen worden, Systeme wurden infiltriert, ich erinnere zum Beispiel auch an Herrn Guillaume, ich erinnere auch an bestimmte Polizeibeamte, die in Berlin ihr Unwesen getrieben haben.

Vor diesem Hintergrund ist der damalige Erlass vielleicht gerade eben noch verständlich. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist, dass die SPD seinerzeit vor dem Hintergrund, dass sie sich ja wegen ihrer Ostpolitik auch von Kommunisten durchaus abgrenzen wollte, diesen Erlass in die Welt gesetzt hat nach dem Motto: Seht her, wir sind ja gar keine Kommunistenfreunde, sondern wir halten sie fern. Das war sicherlich keine legitime Motivation.

Aus den hier bereits genannten Gründen werden wir dem Antrag der SPD und der GRÜNEN nicht zustimmen, insbesondere das Wording dunkle Vergangenheit ist für uns völlig unpassend.

Und jetzt an DIE LINKE gerichtet: Ich halte es für absolut unglaubwürdig, um nicht zu sagen verlogen, wenn Sie sich gegen diesen Radikalenerlass von damals hier so zur Wehr setzen. Denn Sie und Ihre Straßenkämpferfreunde von der Antifa sind heute die Ersten, die Sympathisanten meiner Partei bei ihren Arbeitgebern und Vermietern anschwärzen und damit zu einem faktischen Berufsverbot kommen wollen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Nockemann. – Zu Wort gemeldet hat sich noch Frau Friederichs von der SPD-Fraktion.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend noch einige Worte zu dem Antrag hier vorbringen. Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir heute einen interfraktionellen Antrag beschlossen hätten. Wir haben es eben gehört: Den einen ging es zu weit, den andern ging es zu wenig weit, was wir heute beschließen wollen. Andere haben sich im Vorfeld an der Diskussion überhaupt nicht beteiligt und stehen heute mit offenen Fragen da, Herr Ovens.

Ich glaube, dass der Antrag, den wir als Regierungsfraktionen heute vorlegen, als Konsens aus der Mitte des Parlaments zu bezeichnen ist. Diesen Schritt unseres Parlaments sollten wir an dieser Stelle auch nicht kleinreden. Wir sind eines der wenigen Bundesländer, das dritte, Herr Tabbert hat es vorhin schon erwähnt, das sich parlamentarisch dieses Themas annimmt und einen Beschluss zur Aufarbeitung fasst. Andere Bundesländer haben sich explizit dieses Themas nicht angenommen, sind nicht zur Beschlussfassung bereit, obwohl dort noch viel mehr Fälle faktischer Berufsverbote stattfanden.

Auch in Hamburg, das muss man im Nachhinein sagen, waren es zu viele Fälle. Genau das soll sich jetzt angeschaut werden. Es soll eine Aufarbeitung der Einzelschicksale und der Zahlen geben. Auch das ist unser Auftrag und unser Wunsch an die wissenschaftliche Aufarbeitung. Im Vorwege gab es zahlreichen Austausch mit Betroffenen und Ehrenamtlichen, die sich des Themas angenommen haben, und dieser Austausch soll natürlich auch nicht mit der Beschlussfassung heute aufhören. Das ist kein Abschluss heute, sondern der Beginn der Aufarbeitung. Man muss sich, das kann man sich immer noch einmal vergegenwärtigen, in die Situation damals, in die damalige Zeit hineinversetzen; das ist heute auch noch einmal besonders hervorgehoben worden. Wir sehen das alles mit der Brille von heute. Der Europäische Gerichts

(Dirk Nockemann)

hof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung 1995 zum Thema Entlassung einer Lehrerin aus dem Staatsdienst hier ganz prägnante Worte zur Verletzung der Meinungsfreiheit gefunden:

"Im Lichte des Vorstehenden kommt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die Gründe, die von der Regierung zur Rechtfertigung des Eingriffs in Frau Vogts Recht auf freie Meinungsäußerung vorgebracht wurden, sicherlich relevant sind, jedoch nicht ausreichen, um überzeugend nachzuweisen, dass ihre Entlassung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig war. Auch wenn man einen gewissen Ermessensspielraum einräumt, muss man zu der Schlussfolgerung kommen, dass Frau Vogts Entlassung aus ihrer Stellung als Gymnasiallehrerin als Disziplinarstrafmaßnahme gegenüber dem damit verfolgten berechtigten Ziel unverhältnismäßig war."

Ich glaube, diese Worte sind sehr prägnant und können wir so stehen lassen. Ich bin sehr gespannt, was die Aufarbeitung und die Ausstellung dann ergeben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Friederichs. Sehe ich weitere Wortmeldungen? – Ja. Frau Schneider von der Fraktion DIE LINKE, Sie haben das Wort.

Ich habe natürlich eben die Unruhe bei der SPD bemerkt, die ja auch nicht so gern zuhören wollte. Das kann ich verstehen; das ist ein schweres Kapitel, das ist völlig klar. Aber ich habe erwartet, dass Sie heute Fragen beantworten, und zwar die Frage: Warum keine Entschuldigung? Diese Frage ist offen. Es gibt die Forderung nach Entschuldigung und ich frage: Warum soll sich nicht entschuldigt werden? Was ist denn daran eigentlich so schwer?

(Beifall bei der LINKEN)

Sie schreiben: wissenschaftliche Aufarbeitung in angemessener Weise. Jetzt gibt es ja schon diese Doktorarbeit; ich weiß jetzt nicht genau, welche Vorstellungen Sie von weiterer wissenschaftlicher Aufarbeitung haben, aber die Frage ist: Warum schreiben Sie nicht rein, im Austausch mit den Betroffenen? Denn das meiste dazu können die Betroffenen beitragen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist schmerzhaft, aber ich finde, das ist nötig.

Dann die Frage: Warum keine Härtefallregelung? Kein Mensch redet davon, dass jetzt alle irgendwie entschädigt werden sollen; davon kann überhaupt nicht die Rede sein. Deshalb sage ich auch: Die Gelder, um die es geht, sind begrenzt. Aber kön

nen Sie mir sagen, warum Sie der Meinung sind, dass das super ist? Ich nehme an, das finden Sie alles gut, und ich finde es auch sehr gut und sehr solidarisch, dass Betroffene den neuen HeinrichHeine-Fonds eingerichtet haben, in den sie monatlich einzahlen, damit andere, die durch zum Beispiel jahrelanges Berufsverbot bei ihren Renten erhebliche Abstriche haben … Warum kann man nicht einen Ausgleich, eine finanzielle Härtefallregelung suchen, damit auch dieses Unrecht, das sich finanziell auswirkt, in gewisser Weise entschädigt wird? Um mehr geht es nicht, aber um weniger geht es, ehrlich gesagt, auch nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich finde, die Gefahr ist, dass wir uns das jetzt ganz einfach machen: Für uns ist das Thema abgehakt und dann soll der Senat jetzt gucken, was er wissenschaftlich aufarbeitet. Das, finde ich, ist ein echtes Problem.

Ich würde noch gern etwas zu Ihnen sagen, Herr Jarchow. Ich habe eben den FDPler zitiert und er hat gesagt, was zur Demokratie gehört und was für ihn die Grenze ist, nämlich wenn jemand diese Freiheit tatsächlich missbraucht, um die Verfassung außer Kraft zu setzen. Jetzt ist hier immer unterstellt worden, beim Marsch durch die Institutionen sei es darum gegangen, die Verfassung zu stürzen. Nein, da haben Hunderte und Tausende von jungen Leuten gesagt, sie möchten Lehrer werden, weil sie etwas ändern möchten. Ich bin zum Beispiel mit Nazilehrern groß geworden, ich bin von Nazilehrern erzogen worden. Und es gab natürlich den großen Wunsch, dass man diese Verhältnisse ändert, dass man die Gesellschaft weiterentwickelt, dass man nicht mehr mit diesen Nazilehrern … sondern dass der Unterricht anders wird. Das könnte ich für alle anderen Bereiche sagen, zum Beispiel bei Sozialarbeit, bei Sozial… na, wie heißt das? Also Sie wissen, was ich meine.

Ja, und da gab es die Bereitschaft zu … Natürlich gab es auch, wie soll ich sagen, Dinge, die eindeutig verfassungsfeindliche Tendenzen aufwiesen; das will ich zugeben, das gab es. Aber betroffen ist man nicht deshalb, weil man zum Beispiel sagt, man wolle den Staat stürzen, sondern betroffen war man … Ich habe ein Schreiben des Hamburger Senats mitgebracht – jetzt habe ich es leider auf dem Platz liegen lassen –, in dem steht, sie sei Delegierte gewesen, sie sei in die Wohngebietsgruppe Rothenburgsort-Moorfleet-Veddel eingetreten, sie sei dann zur Gastdelegiertenkonferenz der DKP im Kreis Mitte eingeladen worden und sie sei auch noch 1974 auf einem örtlichen Parteitag der DKP gewesen.

(Zuruf: DKP?)

Diese Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass sie den Anforderungen, die man an sie als Ange

(Martina Friederichs)

stellte hatte – sie wollte nämlich in die familiäre Fürsorge –, nicht genüge. Das ist Hunderten von Leuten hier passiert und da bleibt doch etwas weg. Es ist nicht geprüft worden: Ist sie geeignet für den Job? Das ist ja gar nicht geprüft worden. Es ist auch bei den Lehrern nicht geprüft worden. Es gibt Fälle, wo zum Beispiel ein Lehrer während des Unterrichts aus der Schulklasse rausgeholt worden ist und ihm Betretungsverbot der Schule erteilt worden ist. Was macht das denn mit den Schülern? Die haben übrigens gestreikt.

Ich schätze Sie ja häufig, muss ich sagen, aber in dem Fall, finde ich, sind Sie deutlich zu kurz gesprungen. Und ich hätte schon gern eine Antwort auf die Fragen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Schneider. – Als Nächster erhält das Wort Herr Jarchow von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Schneider, das kann ich natürlich nicht auf mir sitzen lassen. Deswegen nehme ich gern noch einmal dazu Stellung. Ich hoffe sehr, dass Sie zur Kenntnis genommen haben, dass wir als Liberale und auch ich persönlich den Radikalenerlass als einen Fehler bezeichnet haben. Nach dem, was Sie mir eben erzählt haben, hatte ich das Gefühl, Sie haben das Gegenteil getan. Deswegen hier noch einmal für Sie: Ganz klar, das war ein Fehler und wir haben es begrüßt, dass der von Herrn Klose und seinem Senat damals abgeschafft worden ist, und zwar möglichst frühzeitig. Es gab auch in der FDP darüber sicherlich durchaus unterschiedliche Meinungen; das zeichnet uns aus. Ich habe zusammen mit Ihnen und den Kolleginnen Friederichs und Möller bei der Podiumsdiskussion der GEW im November letzten Jahres auf dem Podium gesessen. Wir haben über genau dieses Problem gesprochen und wir haben den Wunsch der dort versammelten GEW-Mitglieder aufgenommen, erstens eine Aufarbeitung dieser Ereignisse auch in Hamburg auf den Weg zu bringen. Ich bin nach wie vor der Meinung und dabei bleibe ich: Eine Aufarbeitung bedeutet für mich von vornherein eine ergebnisoffene Aufarbeitung, denn sonst ist sie nicht wissenschaftlich. Die Ergebnisse sollten wir nicht vorwegnehmen, sondern wir sollten sie neutral führen.

Zweitens gab es den Wunsch, dass eine bereits bestehende Ausstellung zu diesem Thema auch hier im Rathaus, möglichst unten im Foyer, gezeigt wird. Wir, gerade auch Sie und Frau Möller, hatten damals zugesagt, das über die Bürgerschaft eventuell auf den Weg zu bringen. Ich habe seitdem nichts mehr darüber gehört, aber ich würde es begrüßen, wenn wir das auch weiterhin verfolgen würden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP – Christiane Schneider DIE LINKE: Wir auch!)

Vielen Dank, Herr Jarchow. – Es hat sich zu Wort gemeldet Frau Möller von der GRÜNEN Fraktion.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Das ist wahrscheinlich hier gar nicht der richtige Ort, um das im Detail zu diskutieren. Es ist richtig, Herr Jarchow hat das gesagt: Wir waren ja nicht nur ein Mal zusammen bei einer Podiumsdiskussion, sondern zwei Mal, und alle sind sicherlich unterschiedlich, aber weiterhin natürlich im Gespräch einerseits zum Beispiel mit einzelnen Betroffenen, andererseits mit der GEW und den Leuten, die das dort federführend weiter betreiben. Und natürlich gibt es ja schon eine Menge bundesweiter Aufklärung. Es gibt Aufklärung und Ergebnisse der Aufklärung aus mindestens zwei Bundesländern und eine Befassung damit an diversen Universitäten. Deshalb, glaube ich, kann man schon sehr klar die Dinge so benennen, wie wir sie in unserem Antrag benannt haben.

Aber darüber hinaus wissen wir viel zu wenig über die hamburgische Situation und ich glaube, bei diesem Punkt sollten wir auch bleiben. So unterschiedlich wir hier diskutieren, so unterschiedlich sollten wir auch weiterhin diskutieren. Ich gehe davon aus, dass mitnichten mit dem letzten Spiegelpunkt gesagt wird, der Senat solle das jetzt bitte einmal machen, sondern wir, diejenigen zumindest, die sich bisher mit dem Thema beschäftigt haben, werden auch hoffentlich miteinander darüber streiten und konstruktiv weiterkommen. Das Ziel ist nicht irgendeine Briefmarke, die man auf etwas draufklebt und sagt, so, das sei jetzt erledigt, Stempel drauf, fertig, der Senat habe jetzt auch einmal etwas gemacht, sondern das ist doch Teil des Lebens in dieser Gesellschaft, das dort erlebt wurde.

Ich habe eben meinen etwas langwierigen Einstieg gemacht und die jüngere Generation, aber auch uns selbst darauf hingewiesen, sich noch einmal genau die Situation anzugucken und wie es eigentlich dazu gekommen ist. Und im Ernst stehen wir in der realen aktuellen heutigen Politik vor einer ähnlichen kritischen Diskussion: Wie stark ist unsere Demokratie, was hält sie aus, was darf man, was darf man nicht? Darin müssen wir uns erst noch bewähren und deshalb ist es wichtig und gut, dass wir möglichst in einer breiten Koalition – in Anführungsstrichen –, in einer breiten, überparteilichen Zusammenarbeit hier vorankommen und dann möglichst auch denjenigen, die von den damaligen Hamburger Entscheidungen betroffen waren, gerecht werden. Das muss vielleicht erst einmal reichen. Mehr haben wir hier heute nicht.

(Christiane Schneider)

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Möller. – Wenn ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr sehe, kommen wir zu den Abstimmungen.

Wir beginnen mit der Drucksache 21/14053, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.