Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte vor allen Dingen zwei Aspekte beleuchten. Ich stehe hier als
Vertreter der Gruppe, die den Tag des Grundgesetzes als Feiertag einführen möchte. In der bisherigen Debatte wurde für mich deutlich, dass die Befürworter des Reformationstages in bestimmter Absicht auch versuchen, dem Tag eine säkulare Bedeutung zu geben. Das ist ehrenwert, aber ich glaube, man kann es drehen und wenden, wie man will, am Ende bleibt es ein protestantischer Feiertag.
Da haben wir mit dem Tag des Grundgesetzes ein anderes Angebot zu machen, denn der Tag des Grundgesetzes wäre auch ein Tag der Grundrechte und damit natürlich auch ein Tag der Glaubensfreiheit, der Bekenntnisfreiheit, auch ein Tag für diejenigen, die mit all dem nichts anzufangen wissen, und eben nicht nur ein Tag einer bestimmten Konfession. Die Verrenkungen, die man beim Reformationstag, indem man ihn jetzt auch Tag der Reformation nennt, machen muss, um ihm eine säkulare Bedeutung zu geben, haben wir beim Tag des Grundgesetzes also nicht. Er ist gleichzeitig ein Angebot an diejenigen, die sich auch eine religiöse Bedeutung für diesen Tag wünschen.
Gleichzeitig, der zweite Aspekt, nehme ich doch viel Sympathie wahr für unseren Vorschlag, den 23. Mai zum Feiertag zu machen. Wenn der Antrag heute keine Mehrheit bekommt, dann liegt es auch daran, dass wir uns doch irgendwie die Regel gegeben haben, zwar einen Feiertag einzuführen, aber doch bitte nur einen. Also Sie müssen sich zwischen den verschiedenen Angeboten, die auf dem Tisch liegen, entscheiden. So viel zum Thema Feiertagsgefälle zwischen Nord und Süd; wir sind ja schon zufrieden, wenn es nur einer mehr wird.
Also Sie müssen sich entscheiden und viele werden dann, so wie es aussieht, nicht für den Tag des Grundgesetzes stimmen. Da haben wir aber eine Ziffer 2 in unserem Antrag parat, mit der wir ausdrücklich das Angebot machen wollen, sich auch noch einmal zu diesem Tag zu bekennen, auch wenn er kein gesetzlicher Feiertag wird, nämlich dadurch, dass wir ihn stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken, ihn anlässlich des Geburtstages allemal, aber auch darüber hinaus feiern, ohne dass er Feiertag wird. Insofern haben wir mit der Ziffer 2 unseres Antrages ein Angebot an das ganze Haus, sich für den Tag des Grundgesetzes auch in dem Fall auszusprechen, dass er als gesetzlicher Feiertag noch keine Mehrheit bekommt.
In meinen letzten Sekunden will ich noch einen letzten Gedanken loswerden. Es wird immer gesagt, es müsste ein bundesweiter Feiertag sein. Ja, das wünschen wir uns auch, aber als überzeugter Föderalist habe zumindest ich kein Pro
blem damit, wenn das letzte Bundesland sich dieser Idee noch nicht angeschlossen hat. Irgendjemand muss ja mal anfangen und beim Reformationstag hat es auch 28 Jahre gedauert, bis der Westen jetzt anfängt, darüber nachzudenken. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin heute auf die Idee gekommen, einmal Facebook zu nutzen und auf meiner Seite eine Umfrage zu starten. Bis jetzt haben sich über 100 Menschen an der Umfrage beteiligt, ob sie für einen religiösen oder politischen Feiertag sind. Mich erstaunt, dass sich 90 Prozent der Beteiligten für einen politischen Feiertag entschieden haben.
Ich möchte dieser Debatte drei Aspekte hinzufügen. Ich würde mich freuen, wenn Sie zuhören; ich habe Ihnen auch zugehört.
Wenn wir uns anschauen, wie Rassismus und rechte Tendenzen in diesem Land, in Europa, in unserem Parlament und auch in europäischen Parlamenten tagtäglich zunehmen, wären wir froh, wenn wir den 8. Mai als kollektiven Gedenktag für uns alle hätten, damit sich das, was sich in der deutschen Geschichte wiederholt hat und 60 Millionen Menschen das Leben gekostet hat, sich nie mehr wiederholt.
Beim zweiten Aspekt, dem 8. März, bin ich, offen gesagt, gespalten. Der 8. März ist der Tag, an dem gefeiert wird, dass Frauen weltweit für Gleichberechtigung gekämpft haben
und durch die Internationale dann auch damit durchkamen. Wie viele andere halte auch ich es für wichtig, diesen Tag zu feiern. Dass auch heute noch Frauen, die die gleiche Arbeit machen wie Männer, 22 Prozent weniger Lohn verdienen, darf nicht hingenommen werden. Das wäre ein guter Anlass, den 8. März als kollektiven Feiertag zu nehmen.
Der dritte Aspekt, auch wenn ich persönlich nicht für einen Religionsfeiertag bin: Wenn wir uns anschauen, dass in dieser Stadt ein Drittel der Menschen mit Migrationshintergrund entweder jüdischen, alevitischen, muslimischen oder anderen
Konfessionen angehört, hielte ich es für eine gute Geste, vielleicht mit anderen Konfessionen einen gemeinsamen Feiertag einzuführen, entweder einen alevitischen oder jüdischen oder muslimischen.
Ich bedauere, dass die Aussagen der Bürgermeister und der anderen Bundesländer zur Folge hatten, dass wir hier über Anträge entscheiden, obwohl von vornherein geklärt war, welcher Antrag die Mehrheit bekommt. Ich wäre dafür, dem Antrag für den 8. Mai zuzustimmen, aber mein Herz schlägt auch für den Antrag, den 8. März als Feiertag einzuführen. – Vielen Dank.
Verehrtes Präsidium! Frau Engels, ich empfinde es als eine Dreistigkeit sondergleichen, als eine Unverschämtheit, dass Sie versuchen, der AfD das Recht abzusprechen, sich für den 23. Mai als Feiertag auszusprechen.
Sie haben überhaupt nichts verstanden, Frau Engels, gar nichts. Zur Begründung verweisen Sie frecherweise auch noch auf Artikel 3 des Grundgesetzes. Sie werden aus den Reihen der Hamburger AfD-Fraktion niemals einen Satz gehört haben, der im Widerspruch zu Artikel 3 Grundgesetz steht, im Gegenteil: Wir verstehen uns als Verfechter des Grundgesetzes. Jetzt können Sie gern …
Wir sind die Verfechter dieses Grundgesetzes. Wenn wir darauf hinweisen, dass es ständig Gesetzesbrüche und auch Versuche gibt, die Verfassung auszuhebeln, zum Beispiel im Bereich von Artikel 16a des Grundgesetzes, dann hat das mitnichten, mitnichten irgendetwas mit Rassismus zu tun oder mit irgendeinem Verstoß gegen Artikel 3.
Politische Wirrköpfe gibt es sicherlich in allen Parteien, Frau Engels, und ich halte Ihnen ja auch nicht ständig vor,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Getauft, konfirmiert, aus der Kirche ausgetreten, bin ich gerade auch als Atheistin für die Einführung des 31. Oktobers. Reformation ist mehr als nur die kirchliche Erneuerungsbewegung zwischen 1517 und 1648. Viele Vorredner haben schon auf die Renaissance, die Aufklärung und die Neuzeit hingewiesen und Frau von Berg hat noch einmal auf die Rolle von Johannes Bugenhagen in der Reformation in Hamburg hingewiesen. Anders als Luther fühlte Bugenhagen sich den Juden verbunden und setzte sich für sie ein; das ist verbrieft. Es waren die Reformatoren, die zu Beginn der Neuzeit das Bild der Frau verändert haben. Sie kamen für die damalige Zeit zu einer revolutionären These; sie lautete: "Frauen und Männer sind gleich viel wert."
"Ich bin überzeugt, die Beteiligung der Frauen ist kein Seitenthema der Reformation, sondern sie steht zentral für die reformatorischen Inhalte. Das hat vier Gründe: Erstens […]. Wenn jeder Mensch, der aus der Taufe gekrochen ist, Priester, Bischof und Papst werden kann, dann kann das auch jede getaufte Frau werden. Hier liegt der Schlüssel zum Respekt vor Frauen und in der Konsequenz auch die Zulassung von Frauen zu allen Ämtern […].
Auch wenn die Reformatoren selbst sich diesen Schritt zunächst gewiss nicht denken konnten, so ist er doch in ihrer Theologie angelegt […].
Zweitens wird mit dem Schritt zur Ehe das 'Leben in der Welt' aufgewertet. […] Für Frauen war die Befreiung, die sich durch die Aufwertung von Ehe, Sexualität und Kindererziehung ergab umso größer, als zuvor die Überzeugung bestand, dass Frauen 'eines besonderen Zuganges zur Gnade bedürfen', den mit Gewissheit 'nur die reine Jungfräulichkeit' eröffnen konnte.
Drittens beschränkte sich der reformatorische Bildungsimpuls nicht auf Jungen und Männer, sondern schließt Frauen und Mädchen mit ein. Die Volksschule"