Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Von CumEx-Geschäften habe ich 1995 erstmals gehört. Erste Warnungen, dass dem Staat mit CumExund CumCum-Geschäften Milliarden verloren gehen, kamen allerdings schon 1992. Natürlich habe ich die BFH-Rechtsprechung verfolgt, die Dividendenstripping und Leerverkäufe grundsätzlich damals als rechtmäßig eingestuft hat. Geärgert habe ich mich schon damals. Wenn Gesetze Lücken haben oder schlecht sind, dann müssen sie geändert werden. Das ist über Jahre allerdings, fast über Jahrzehnte, nicht passiert. Es wurde ein wenig Kosmetik betrieben und eine richtige Änderung kam dann erst im Jahr 2007, allerdings eher so ein bisschen aus Versehen oder als Nebenbei-Effekt.
Ein BFH-Urteil von 2015 brachte rechtliche Klarheit und Rechtssicherheit und der Druck zahlreicher Medienveröffentlichungen ließ die Berliner Regierung handeln, wenn auch nicht so zielstrebig wie erhofft. Dass es dann 2016 die GRÜNEN und die LINKEN waren, die einen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags zu CumEx-Geschäften ins Leben riefen, ist löblich. Genauso löblich sehe ich den Antrag der Fraktion DIE LINKE
an, Licht in diese merkwürdigen Zeitungsmeldungen zu bringen. Nun darf ein Finanzsenator nicht gegen das Steuergeheimnis verstoßen. Doch das Petitum der Links-Partei ist zumindest in den Punkten 1 und 2 vorsichtig formuliert. Ich bin ziemlich sicher, dass Auskünfte erteilt werden dürfen. Aus diesem Grunde werden wir eine Überweisung an den Ausschuss befürworten. Die Steuereinnahmen Hamburgs zu sichern ist unser aller Anliegen. Die Vollstreckungsstellen der Hamburger Steuerverwaltung sperren oft genug aufgrund von Kleinbeträgen Konten ohne vorhergehende Mahnung oder Ankündigung. Ein Steuerpflichtiger, der in der Zeitung liest, dass die Hansestadt möglicherweise 50 Millionen Euro oder 100 Millionen Euro nicht eintreibt beziehungsweise verjähren lässt, fühlt sich nicht nur ein wenig im falschen Film. So ein Eindruck sollte gar nicht erst entstehen und es scheint ja auch nicht so zu sein. Sprechen wir im Ausschuss noch einmal darüber. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Fraktion DIE LINKE! Wenn man einen Antrag zu einem konkreten Steuerfall formuliert und zur Debatte anmeldet, gibt es ein Problem, das schon genannt wurde. Sie zitieren in Ihrem Antrag Verdächtigungen gegen die Steuerverwaltung, die nicht belegt werden, die man aber auch nur widerlegen kann, indem man Informationen aus konkreten Steuerakten veröffentlicht. Genau dies aber ist den Finanzämtern und allen anderen am steuerlichen Verfahren beteiligten Personen und Dienststellen einschließlich der Finanzbehörde nach Paragraf 30 der Abgabenordnung untersagt. Das Steuergeheimnis zu brechen ist eine Straftat, und dazu sollte man niemanden auffordern.
Gleichwohl kann ich einige allgemeine Grundsätze der Arbeitsweise und auch Zahlen der Finanzämter nennen, die, wie gesagt, keine Aussagen für einen konkreten Einzelfall darstellen, aber eine Einordnung Ihrer Fragen auch im Zusammenhang mit sogenannten CumEx-Fällen ermöglichen.
Zunächst aber zum dritten Punkt Ihres Antrags, der Frage, wie der Senat in steuerlichen Angelegenheiten vorgeht. Die Antwort lautet: Er lässt die Finanzämter nach Recht und Gesetz ihre Arbeit machen und nimmt keinen Einfluss auf deren Entscheidungen, schon gar nicht in konkreten Einzelfällen. Für die Hamburger Steuerverwaltung gilt: Sie geht Hinweisen auf mögliche CumEx-Fälle konsequent und ohne Ausnahme nach. Die Prüfung erfolgt für alle Steuerpflichtigen in gleicher
Weise und ausschließlich nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten. Eine politische Einflussnahme hierauf gibt es nicht. Sie wäre rechtswidrig und würde von den Finanzämtern gar nicht akzeptiert werden. Hamburgs Finanzämter verfolgen nach meiner Einschätzung unrechtmäßige Steuergestaltungen sogar aktiver und erfolgreicher als in anderen Ländern. Deshalb haben wir, früher als andere, einen der ersten CumEx-Fälle in Deutschland aufgedeckt und das finanzgerichtliche Verfahren 2014 beim Bundesfinanzhof auch gewonnen. Es kommt nämlich bei hochkomplexen steuerrechtlichen Sachverhalten nicht darauf an, möglichst viele Bescheide oder sogar Vorwürfe in die Welt zu setzen. Die Finanzämter müssen genau die Fälle aufgreifen, in denen tatsächlich Steuern hinterzogen wurden und die letztlich auch vor einem Finanzgericht durchgesetzt werden können. Ansonsten drohen dem Staat teure Rückzahlungen, Schadenersatzforderungen oder sogar Haftungsansprüche. Der Schaden durch CumEx- und CumCum-Geschäfte, so der Punkt 1 Ihres Antrags, ist groß genug; den sollte man durch unrechtmäßiges Vorgehen nicht noch vergrößern.
Nun liest man, dass einige Bundesländer Sondereinheiten zur Verfolgung von CumEx-Geschäften eingerichtet haben. Dazu kann ich nur sagen: viel Erfolg. Hamburg hat seit Jahren ein Spezialfinanzamt für Großunternehmen, das große Konzerne und insbesondere auch Kreditinstitute systematisch und lückenlos prüft. Hinweise auf CumEx-Geschäfte werden dabei konsequent verfolgt. Bei Kreditinstituten ermitteln immer erfahrene Bankenund Fonds-Fachprüfer, die speziell für diese Aufgabe ausgebildet werden. Eine sorgfältige Prüfung ist auch deshalb erforderlich, weil die juristische Aufarbeitung und Rechtsprechung im Falle von CumEx-Geschäften noch keineswegs eindeutig ist. Deswegen wäre es in Hinblick auf eine Verjährung von Ansprüchen, die in Punkt 2 Ihres Antrags angesprochen wird, in der Tat sehr hilfreich gewesen, wenn das Bundesfinanzministerium die zweifelhafte Rechtslage früher als 2011 klargestellt hätte.
Bei großen Betrugsfällen steht die Hamburger Steuerverwaltung regelmäßig in enger Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium, insbesondere wenn die Länder, wie bei der Kapitalertragssteuer, auch im Auftrag des Bundes tätig werden. Dabei kann das Bundesfinanzministerium jederzeit in das Besteuerungsverfahren eingreifen und den Ländern Weisung erteilen, zum Beispiel aufgrund eigener Erkenntnisse oder steuerrechtlicher Einschätzung. Daran ist nichts auszusetzen oder vorzuwerfen; Hauptsache, es führt zu Entscheidungen, die vor dem Finanzgericht auch Bestand haben.
Vielleicht noch ein paar Zahlen. Die Hamburger Finanzämter haben in ihren CumEx-Fällen bereits rund 170 Millionen Euro Kapitalertragssteuer zurückgefordert. Jedes Jahr erhöht Hamburg seine
personellen Ressourcen, um Steuerhinterziehung konsequent aufzudecken und zu verfolgen. Heute arbeiten in unseren Finanzämtern mehr Steuerfahnder und Betriebsprüfer als je zuvor. Es sind mittlerweile über 620 gut ausgebildete und engagierte Betriebsprüferinnen und Betriebsprüfer.
Und die Ergebnisse zeigen das auch. Die Steuerfahndung hat seit 2011 im Durchschnitt zu Mehreinnahmen von rund 60 Millionen Euro pro Jahr geführt. Bei den Betriebsprüfungen kommt es durchschnittlich zu Mehreinnahmen von über 600 Millionen Euro pro Jahr; das sind insgesamt mehr als 4 Milliarden Euro seit 2011.
Das ist eine hervorragende Arbeit unserer Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten, die große Anerkennung verdient.
Es geht dabei aber nicht um Mehreinnahmen um jeden Preis und mit allen Methoden. Maßstab für die Hamburger Finanzämter ist ausschließlich das Steuerrecht, das nach rechtsstaatlichen Grundsätzen für alle Steuerpflichtigen in gleicher Weise und konsequent angewendet wird. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Gefreut habe ich mich erstens darüber, dass wir sehr einvernehmlich in diesem Haus CumEx-Geschäfte ablehnen und auch sagen, dass sie unbedingt verfolgt werden müssen. Ich halte das für einen wichtigen Schritt im Zusammenhang mit dem, was jahrelang nicht völlig klar gewesen ist.
Zweitens möchte ich aber auch deutlich sagen: Jeder, der mich kennt und meine Reden hier gehört hat, weiß, dass ich ein großer Freund der Steuerverwaltung bin. Ich habe mich mit dem Senator eher immer darum gestritten, dass dieser Bereich aufgestockt gehört, und dementsprechend immer gesagt, es sei ein wichtiger Bereich, bei dem ich nie daran gezweifelt habe, dass dort ordentlich gearbeitet wird.
Drittens will ich einmal sagen: Hier hat keiner gegeifert und irgendwelche Anschuldigungen oder Ähnliches gemacht, sondern es geht darum, einen Vorwurf, der insgesamt in der Stadt vorhanden ist, aufzuklären.
Herr Wersich, dieser Vorwurf kommt nicht aus irgendeiner Ecke. Ich will es noch einmal deutlich sagen: Das Rechercheteam von der "Süddeutschen Zeitung", NDR und WDR, das sind diejenigen, die die Paradise Papers, Panama Papers, das heißt, die gesamten Steuersumpfgeschichten in dieser Welt, aufgedeckt haben. Das sind die Vorwürfe, die gemacht worden sind, und ich komme hier meiner politischen Verantwortung nach, dass diese Fragen noch einmal im politischen Raum geklärt werden müssen
und nicht irgendwo zur Seite geschoben werden mit dem Hinweis: Wenn wir das klären wollen, kritisieren
wir die Steuerverwaltung oder Ähnliches. Das ist Unsinn, sondern wir müssen uns damit auseinandersetzen.
Dementsprechend wird noch einmal deutlich: Das sind die Punkte, die dort genannt worden sind und mit denen man sich auseinandersetzen muss. Der wesentliche Vorwurf ist: Es gab schon einen fertigen Bescheid im Jahr 2016, der erst im Jahr 2017 zugestellt wurde. Aufgrund dessen sind mehrere Millionen Euro an Steuergeldern verloren gegangen. Das ist ein Vorwurf, mit dem man sich auseinandersetzen muss.
Und das Zweite ist der Vorwurf und der Hinweis bezüglich des Steuergeheimnisses. Wir haben in unserer Fraktion sehr lange über den Paragraf 30, Abgabenordnung und Steuergeheimnis, diskutiert. Ich habe hier schon einige Zitate genannt. Es ist nicht so, dass man in dem Augenblick, in dem man sagt, es solle aufgedeckt werden – das ist der erste Hinweis, ich werde ihn noch einmal wiederholen –, man das unabhängig von diesem Paragraf 30 allgemein diskutieren und erklären kann. Ich finde es immer noch eine Frechheit,
dass die SPD es nicht ermöglicht hat, dass wir morgen im Haushaltsausschuss normal darüber diskutieren können.
Das Dritte: Es gibt dort eine Möglichkeit der Ausnahmen. Das kann man dann ja diskutieren. Aber zu sagen, wenn ich darauf hinweise, wäre das eine Unverschämtheit aus der linken Ecke, ist eine Art und Weise, wie man etwas vom Tisch wischen will, sich nicht damit auseinandersetzen will. Es ist die politische Aufgabe und Verantwortung
dieser Bürgerschaft, das eben auch zu machen, und das verlange ich von Ihnen und da können Sie noch so viel quaken. – Danke.
(unterbrechend) : Herr Kollege Hackbusch, ich sehe, dass Sie die Zwischenfrage noch zulassen wollen, obwohl Sie scheinbar schon am Ende Ihrer Rede waren.
Herr Kollege Hackbusch, ich weiß nicht, ob Sie die Info noch erreicht hat, dass wir gern morgen zu dem Thema unter Verschiedenes reden können; das haben Sie ja auch noch einmal angemeldet. Insofern wird das morgen ein Thema im Haushaltsausschuss sein.
Das habe ich wohl vernommen und Sie wissen, dass es ein wichtiger Unterschied ist in meinen Rechten als Abgeordneter, ob das unter Verschiedenes irgendwie besprochen wird oder ob wir das als Thema machen,