Auch dieser Tagesordnungspunkt ist vonseiten der LINKEN als Kurzdebatte angemeldet worden, sodass wiederum jeder Rednerin und jedem Redner pro Debattenbeitrag jeweils zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen. Und weil die Debatten so kurz und schnell sind, bitte ich doch um etwas mehr Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Hamburgerinnen und Hamburger, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Digitalisierung endet momentan in Hamburg an den Gefängnismauern. Es ist so, dass Menschen in Haft bisher von der Möglichkeit, das Internet zu nutzen, weitgehend ausgeschlossen sind. Mit unserem Antrag "Internetzugang für Inhaftierte" wollen wir dazu beitragen, diese vollkommen unnötige Ausgrenzung zu überwinden.
Rot-Grün hat sich die Digitalisierung und die Resozialisierung auf die Fahnen geschrieben. Da könnte einmal Butter bei die Fische gegeben werden. Deshalb hätte ich es auch schön gefunden, wenn wir diesen Antrag im Ausschuss debattiert hätten. Denn Resozialisierung soll nach Gesetzeslage bereits ab dem ersten Tag der Haft beginnen. Der Strafvollzug dient gemäß dem Hamburgischen Strafvollzugsgesetz dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung auch in Freiheit leben zu können.
Es ist ja so, dass per Internet die Digitalisierung voranschreitet, und es ist wichtig, dass Menschen in Haft von dieser Entwicklung nicht abgeschnitten werden. Es ist so, dass durch den Internetzugang möglich wäre, dass Menschen auf Wohnungssuche gehen könnten, sich auf dem Arbeitsmarkt umsehen könnten, Bildungsangebote, Weiterbildungsangebote wahrnehmen könnten …
(unterbrechend) : Herr Dolzer, einen Moment bitte. – Meine Damen und Herren! Ich bitte noch einmal um etwas mehr Ruhe, etwas mehr Aufmerksamkeit. Das mögen Sie entscheiden, aber es ist für die Debatte einfach besser, wenn es etwas ruhiger ist. – Herr Dolzer, fahren Sie bitte fort.
… und so auch zum Beispiel durch ein Studium an der Fernuniversität später leichter einen Zugang zum Leben finden könnten. Die Nutzungsmöglichkeiten könnten dabei durch Sicherheitsmaßnahmen so gesichert werden, dass vor Missbrauch geschützt ist. Da gibt es gute Beispiele. Zum Beispiel gibt es in Berlin ein ähnliches Pilotprojekt gerade für 60 Inhaftierte. Da hat das Fraunhofer-Institut ein sehr gutes Sicherheitssystem entwickelt, sodass der Zugang zu sozialen Netzwerken oder zu missbrauchsfähigen Inhalten nicht gewährleistet ist. In Antwerpen gibt es schon lange eine Prison Cloud, wo das möglich ist.
In Berlin kostet das Projekt 250 000 Euro pro Jahr für 60 Gefangene. In Hamburg wäre das auch möglich. Wir haben die Fonds mit dem Innovationsfonds "Digitale Stadt" dafür. Deshalb plädiere ich dafür, bitte stimmen Sie dem Antrag zu. – Danke.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Dolzer, ich finde es gut, dass wir das Thema hier einmal anreißen, aber wie Sie wissen, haben wir uns mit dem Thema auch schon im Justizausschuss im letzten Jahr im Juli befasst und haben das Thema Innovation im Strafvollzug dauerhaft auf der Tagesordnung. Insofern ist Ihnen da wahrscheinlich der Debattenstand dann auch bekannt.
Wir sind auch nicht grundsätzlich dagegen, dass Digitalisierung im Strafvollzug stattfindet. Wie Sie vielleicht wissen, ist es so, dass EDV auch derzeit Bestandteil von Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Strafvollzug ist. Selbst ein Fernstudium ist derzeit auch schon möglich. Die von Ihnen beschriebenen Resozialisierungsaspekte, die auch alle wichtig sind, von Wohnungssuche bis hin zu Fortbildungsmaßnahmen und anderem, sind auch alles Aspekte, die im Rahmen des Resozialisierungsprozesses aufgegriffen werden.
Wir haben übrigens auch derzeit schon – das Gesetz hatten wir schon in der letzten Legislaturperiode beschlossen – in der Sicherungsverwahrung die Möglichkeit des Internetzugangs unter engen Voraussetzungen. Da haben wir allerdings so ein
bisschen das Problem, dass das Ganze einen hohen Überwachungs- und Personalaufwand erfordert. Wie wir alle wissen und hier auch schon vielfältig diskutiert haben, haben wir im Moment im Strafvollzug eine angespannte Personalsituation. Von daher scheint es uns im Moment nicht opportun, uns an derartigen Programmen zu beteiligen.
Ich weise zudem darauf hin, dass normalerweise der Weg aus dem Strafvollzug auch oft über den offenen Vollzug geht. Im offenen Vollzug kann natürlich auf soziale Medien zurückgegriffen werden. Wir werden weiter an dem Thema dranbleiben. Wie gesagt, wir haben das Thema Innovation im Strafvollzug auf der Agenda des Justizausschusses. Deswegen können wir, ohne das Thema zu vernachlässigen, hier Ihren Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen. Wir werden den Antrag auch ablehnen, nicht weil Resozialisierung nicht wichtig wäre – das ist sogar sehr wichtig –, aber er ist schlichtweg überflüssig, weil die Dinge, die da angesprochen sind, in den wesentlichen Bereichen tatsächlich schon bestehen. Nun bin ich hier unverdächtig, glaube ich, die Regierung zu loben, aber an der Stelle muss man sagen, bei den wesentlichen Dingen, nämlich angesprochen war sehr konkret bei den Sicherungsverwahrten … Wir haben es bei der Sozialtherapie und wir haben es im offenen Vollzug. Da bestehen diese Möglichkeiten, und zwar genau darauf zurechtgeschnitten, wie auch der Bedarf ist. Das heißt, diejenigen, die beispielsweise im offenen Vollzug sind, können die Internetplätze mit bestimmten Schwärzungen nutzen, um beispielsweise auf Wohnungssuche und auf Arbeitsplatzsuche zu gehen. Da ist diese Sache tatsächlich schon implementiert. Wir brauchen es nicht.
Eine weitere Ausweitung sehe ich derzeit auch nicht als erforderlich an. Ich will nicht, dass Strafgefangene, die da mehrere Jahre absitzen, mit Tablets im Internet herumsurfen. Das ist gar nicht erforderlich. Die können andere Dinge tun, die sinnvoller sind. Die Überwachungen, die wir in der Tat dazu sonst benötigen würden, würden einen Riesenaufwand bedeuten. Wir brauchen im Strafvollzug derzeit eine möglichst starke Entlastung der Mitarbeiter, damit dort am Ende erst einmal die wesentlichen Dinge erledigt werden können. Deswegen passt es auch derzeit nicht in die Zeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu dem Thema ist tatsächlich im Prinzip alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Deshalb fasse ich mich hier auch nur sehr kurz.
Nur noch die Punkte, zu denen ja auch schon etwas gesagt worden ist: Wir haben das Thema in der Ausschusssitzung im Juli 2017 bereits auf der Grundlage eines FDP-Antrages behandelt, der im Prinzip dieselbe Zielrichtung hat. Da haben die Senatsvertreter das Projekt im Wesentlichen für gut befunden und auch dargestellt, dass sie grundsätzlich verfolgen, was in anderen Bundesländern abläuft, und prüfen, ob und inwieweit das für Hamburg zu übernehmen ist.
Bezogen auf die Internetnutzung gibt es im Rahmen von Computerkursen die Möglichkeit, vor allem mit dem Schwerpunkt Qualifizierung und Berufsorientierung; und das ist nämlich der entscheidende Punkt. Es ist aufgrund der Debatte im Ausschuss letzten Jahres, in dem auch der Senat ausführlich berichtet hat, beschlossen worden, das Thema Innovationen im Strafvollzug regelmäßig im Ausschuss weiterhin zu behandeln. Dort werden wir das weiter bewegen. Deshalb ist der Antrag als erledigt abzulehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, Herr Dolzer, ob Sie sich vielleicht daran erinnern können, dass wir einen relativ ähnlichen, wenn auch etwas differenzierteren, wenn ich das einmal vorsichtig formulieren darf, Antrag im Ausschuss schon behandeln und dass wir dann auf unsere Initiative hin – und damit waren alle einverstanden, auch der Senator – genau dieses Thema als Selbstbefassung weiter besprechen wollen.
Deswegen frage ich mich, warum Sie das jetzt hier noch einmal einbringen. Denn in der Tat ist es ja so, dass die – ich hätte jetzt fast gesagt, im Knast – in den Justizvollzugsanstalten nicht ständig im Internet sein sollen, sondern dass das ja nur für Resozialisierungszwecke geeignet ist. Da hatten wir im Ausschuss sehr klar darüber gesprochen, dass wir das weiterentwickeln wollen. Da sind wir auch alle dafür gewesen. Das jetzt hier noch einmal in dieser Fassung anzubringen, in der Sie es heute angebracht haben, ist mir, ehrlich gesagt, etwas unverständlich. Und deswegen können
wir den Antrag jetzt nicht komplett ablehnen, weil er zum Teil das enthält, was wir gefordert haben. Aber wir haben ihn im Ausschuss und deswegen brauchen wir ihn da nicht noch einmal. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich erkennt auch die AfD das Ziel des Strafvollzugsgesetzes an, was darin liegt, den Täter zu resozialisieren und ihn nach der Haft zu befähigen, ein Leben in freier Selbstverantwortung und sozialer Verantwortung zu führen. Dazu gehört sicherlich auch die Unterrichtung in moderner IT-Technik. Wie wir heute bereits mehrfach erfahren haben, ist das Thema bereits im Ausschuss aktuell. Herr Dolzer, ich kann deswegen gar nicht nachvollziehen, warum Sie uns heute mit diesem Antrag hier belasten. Deswegen lehnen wir von der FDP interjection: (sic) Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Jetzt weiß ich nicht, ob die FDP dazu … Frau von Treuenfels, möchten Sie noch einmal das Wort dazu, zu dem letzten Satz? – Okay. – Dann bekommt Herr Dolzer für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Uns geht es hier um eine konkrete Umsetzung der Resozialisierung. Der Antrag der FDP, auf den Sie hier rekurriert haben, bezieht sich nur auf konkrete Bildungsmöglichkeiten für einige Gefangene und nicht in dem Umfang, wie wir das hier anstreben, nämlich dass ein Pilotprojekt gemacht wird, das evaluiert, ob nicht alle Strafgefangenen einen Zugang zum Internet mit den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen haben können. Das ist eine andere Chose und genau deshalb haben wir das hier auch eingebracht.
Und ich möchte Sie noch einmal daran erinnern: Das ist genau das Problem beim Resozialisierungsgesetz und auch bei unseren Debatten im Justizausschuss. Ich zitiere einmal die Straffälligenhilfe e.V. zum Resozialisierungsgesetz:
"Die Erstellung eines Eingliederungsplans als einziges Erfolgskriterium bedingt noch keine Verbesserung der Lebenslage straffällig gewordener Menschen und bleibt hinter den Erwartungen an ein neues Resozialisierungsgesetz weit zurück."
Da wir genau mit diesem Antrag ein spezifisches Angebot für wirklich alle Gefangenen – nicht nur ein Weiterbildungsangebot im digitalen Bereich, wie es die FDP will, und nicht nur ein recht unspezifisches Vorgehen, wie es mit dem Resozialisierungsgesetz bis jetzt angestrebt wird – haben wollen … Denn wir wollen etwas Konkretes, konkrete Schritte, die auch umsetzbar und finanzierbar sind, egal ob wir das jetzt über den Innovationsfonds Digitale Stadt machen oder über die zentralen Mittel der Finanzbehörde in den Einzelplänen 9.1 oder 9.2. 250 000 Euro, damit alle Strafgefangenen wirklich den Zugang hätten später, langfristig nach einem Pilotprojekt, das sind mehr oder weniger Peanuts. Das könnten wir machen und das steht auch gar nicht dem entgegen, dass wir im Strafvollzug eine Überlastung der Beamtinnen und Beamten haben. Denn wenn wir uns einmal die PrisonCloud angucken oder das, was das Fraunhofer-Institut ausgearbeitet hat, ist das mit wenig Personal und für viele Menschen in Haft machbar und für alle würde es ab dem ersten Tag eine Verbesserung der Lebensqualität bedeuten. – Danke.
Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/11509, Pilotprojekt "Resozialisierung durch Internetzugang für Inhaftierte", Antrag der Fraktion DIE LINKE, an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen? Den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte diesen annehmen? Den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zum Punkt 54 der Tagesordnung, dem Antrag der FDP-Fraktion, Drucksache 21/11502: Erlernen der Schreibschrift und richtige Rechtschreibung sicherstellen.
[Antrag der FDP-Fraktion: Erlernen der Schreibschrift und richtige Rechtschreibung sicherstellen – Drs 21/11502 –]
Hier sind die Fraktionen übereingekommen, keine Debatte dazu zu führen. Deshalb können wir sofort zur Abstimmung kommen.
Wer also möchte nun dem Antrag der FDP-Fraktion aus der Drucksache 21/11502 seine Zustimmung geben? Den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.