Protocol of the Session on December 6, 2017

Das Wort bekommt Herr Dr. Tjarks von der GRÜNEN Fraktion.

(Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP: Jetzt wieder ein bisschen FDP-Ba- shing bitte; wir brauchen das!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So wie die AfD immer zu den Flüchtlingen kommt, würde ich es schaffen, in der Meisterrede auch ein FDP-Bashing unterzubringen, aber darauf verzichten wir heute einmal.

Hamburgs Handwerkerinnen und Handwerker und die Meisterinnen und Meister erleben gerade einen Boom. Wir hatten in der letzten Meisterfeier im Michel 531 Meisterbriefe zu verteilen; ich glaube, die Hamburgische Bürgerschaft sollte dazu zunächst einmal herzlich gratulieren.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Grundsätzlich ist uns allen klar – und deswegen zielt der Antrag auch nicht in eine grundsätzlich falsche Richtung –, dass die Gebühr für die Meisterprüfung nicht immer leicht aufzubringen ist. Wir sind uns auch darüber einig, dass dort, wo es finanziell eng ist, durchaus auch die Gesellschaft helfen sollte und wir alle ein Interesse daran haben, dass das gute Handwerk in Hamburg langfristig gesichert wird. Aber ebenso wie meine Vorrednerin muss ich sagen: Dass die Bildung lebenslang gebührenfrei sein sollte, von der Kita über Schule, Studium bis zur Meisterprüfung, das war bisher eigentlich nicht die Kernkompetenz der CDU. Aber was nicht ist, kann ja noch werden und insofern freuen wir uns dann auch über weitere Anträge und Initiativen in diesem Bereich.

Die entscheidende Stellschraube dafür ist, das haben die Vorredner schon gesagt, das sogenannte Meister-BAföG. Mit dem Meister-BAföG wird auf Bundesebene gerade hantiert, es wird gerade geguckt: Kann es weiterentwickelt werden? Das ist ja ein Thema, das eine geschäftsführende Bundesregierung durchaus noch mit unterbringen kann, sodass wir eine Situation haben, dass auf Bundesebene gerade erhebliche Bewegungen sind.

Wir finden auch, dass in Hamburg der Antrag zwar in die richtige Richtung geht, aber dass – und da wiederhole ich mich aus den Vordebatten – wir eine Situation haben, dass die Finanzierung nicht nur unklar ist, sie liegt in etwa in der vollen Ausprägung bei 12 Millionen Euro jährlich plus dem möglichen Meistertourismus, der da hintendran ist, also durchaus auch, dass das noch ein bisschen mehr

wird. Von den Summen ist das, glaube ich, so, dass eine Finanzierung schon angezeigt ist, wenn man den Antrag hier ernsthaft stellen würde. Da das aber nicht der Fall ist und da wir aber insgesamt Gesprächsbedarf in den Bereichen haben, wir gleichzeitig wollen, dass es in der Richtung weitergeht, und abwarten müssen, was auf Bundesebene passiert, ist es sinnvoll, dass wir diesen Antrag an den Wirtschaftsausschuss überweisen, dort das Thema weiter diskutieren und vielleicht, was ja gute Tradition ist, auch mit der Handwerkskammer dort möglichst einheitlich an diesem Strang ziehen. Ich glaube, das wäre im Sinne der Handwerkerinnen und Handwerker in dieser Stadt, und dann können wir da auch eine gute Debatte führen. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Das Wort bekommt Herr Jersch von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wer die Situation zur Potenzialanalyse der Handwerkskammer Hamburg gelesen hat, der weiß, dass das Problem in der Tat trotz mehr Meisterabschlüssen nicht ausgestanden ist, sondern dass die Lücke zwischen den Betrieben, die aus Altersgründen aufgegeben, abgegeben werden sollen, und dem Angebot an Fachkräften in Zukunft größer wird und dass uns im Handwerk ein Konzentrationsprozess in Hamburg bevorsteht. Das bedeutet Handlungsbedarf für uns. Die Fachkräfte müssen in Hamburg geschult werden. Und das heißt: Wir müssen zumindest für die Berufe, die noch Meisterpflicht haben, ein entsprechendes Angebot sicherstellen.

Wenn man sieht, 33 Prozent weniger Handwerksunternehmen seit 1994/1995, 20 Prozent weniger Tätige in diesem Zeitraum im Handwerk, in einem Bereich, der das Rückgrat unserer Wirtschaft ist, der dynamisch ist, der anpassungsfähig und letztendlich krisenfest ist – ohne das Handwerk hätten wir die Finanzkrise mit Sicherheit nicht so gut überstanden –, wenn man das sieht, weiß man in der Tat, dass hier auch durchaus Geld staatlicherseits in die Hand genommen werden müsste.

Die Meisterausbildung attraktiv zu machen, ist in der Tat ein guter Schritt in diese Richtung, da gebe ich der CDU mit ihrem Antrag recht. Obwohl mich die Feststellung, dass das Studium in Deutschland kostenlos ist, doch etwas irritiert hat, wenn ich sehe, wie viele Studentinnen und Studenten am Schluss ihres Studiums natürlich auf ihren BAföGKosten weiterhin sitzen bleiben; so kostenlos ist es nicht. Das führt dazu, dass wir dafür plädieren, in den Ausschuss mit diesem Antrag einzusteigen, denn wir sollten auch in der Tat das eben besprochene Meister-BAföG noch mit in unsere Betrachtung einbeziehen und eine ganzheitliche Position

(Birte Gutzki-Heitmann)

zu dem Thema beziehen, wie wir wirklich zu einer Chancengleichheit zwischen der Meisterausbildung und dem Studium kommen können, ohne hier neue Ungleichheiten zu schaffen.

(Beifall bei der LINKEN und bei Christiane Blömeke GRÜNE)

Insofern freue ich mich natürlich auf die wirklich interessante Diskussion im Ausschuss. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort bekommt Herr Aukes von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sie stimmen mir sicher zu, wenn ich sage, dass das Handwerk einer der bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren in Hamburg ist. 15 000 Handwerksbetriebe erwirtschaften mit fast 130 000 Beschäftigten einen Jahresumsatz von 13 Milliarden Euro.

(Vizepräsidentin Antje Möller übernimmt den Vorsitz.)

Wo liegen aber die grundsätzlichen Probleme? Hier gibt es zahlreiche, wie das Nachwuchsproblem und den Mangel an Fach- und Führungskräften; meine Vorredner sind darauf eingegangen. Dabei gibt es doch gerade beim Handwerk den Begriff "Handwerk hat goldenen Boden" und es muss unser gemeinsames erklärtes Ziel sein, dass sich mehr junge Menschen für einen handwerklichen Beruf entscheiden.

Wir Freien Demokraten teilen die Zielrichtung des Antrags.

(Beifall bei der FDP)

Dazu gehört, die Möglichkeiten für die Befreiung der angehenden Meister und Meisterinnen von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu prüfen. Dazu gehört auch: Die Fortbildung zum Meister oder zur Meisterin darf keine unüberwindbare finanzielle Belastung für den Einzelnen darstellen. Hier stimmen wir der Auffassung insbesondere auch der Handwerkskammer zu. Die Nutzung des MeisterBAföG – mein Vorredner hat das gerade angesprochen – muss unberührt bleiben, das möchte ich hier ausdrücklich betonen. Wenn Sie das alles zusammenfassen, kommen auf jeden Aspiranten schon sehr große Belastungen zu, die es zu stemmen gilt. Allein die Prüfungsgebühren machen einen vierstelligen Betrag aus.

Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang aber auch, zu betonen – und da sollte gerade der rotgrüne Senat aufmerksam zuhören –: Es geht in diesem Fall nicht nur um Prüfungsgebühren, sondern es geht auch um die Kosten für die Meistervorbereitungskurse. Die Prüfungsgebühren betragen etwa, wenn Sie die Hamburger Meister neh

men, 300 000 bis 400 000 Euro. Wenn Sie die Meistervorbereitungskurse nehmen – ich habe das hier einmal für einen Tischler vorliegen –, sind das 17 500 Euro für einen Meistervorbereitungslehrgang. Das ist viel Geld. Gerade diese Kosten machen den Löwenanteil des für die Erlangung des Meisterbriefes aufzubringenden Aufwands aus.

Wir müssen das große Ganze im Blick haben. Das bedeutet: Nicht nur die Gebühren für Meisterprüfungen und Kurse im Handwerk sind auf den Prüfstand zu stellen, denken Sie auch an viele kleine und mittelständische Unternehmen, etwa in der Industrie. Auch dort ist der Berufsweg zum Meister aufwendig und mit hohen Kosten verbunden.

Wir müssen den Standort Hamburg stärken und unseren Mittelstand, insbesondere unser Handwerk und unsere Industrie, unterstützen. Da erwarte ich vom Senat nicht nur wohlmeinende Worte in der Öffentlichkeit, sondern handfeste Hilfe für junge bildungswillige Menschen. Bundesweit einheitliche Lösungen sind da auch wichtig, das ist im Petitum 5 des Antrags ausdrücklich genannt. Auch hier erwarten wir mehr Einsatz vom rot-grünen Senat.

Noch ein kurzes Wort an die Antrag stellende CDU. In Petitum 4 sagen Sie, dass die Gebühren der Meisterprüflinge staatlich finanziert werden sollen, in Petitum 1 dagegen wollen Sie einen Prüfauftrag erteilen. Da sind Sie noch etwas widersprüchlich. Das muss im Haushalt ordentlich dargestellt werden. Wir wollen ein in sich stimmiges Konzept in dieser Angelegenheit und dann können wir aufgrund dieser Entscheidung entscheiden.

Wir Freie Demokraten wollen das Handwerk stärken und zukunftssicher machen. Dazu gehört ein leistungsfähiges Ausbildungssystem für alle, die es wollen und können. Deshalb stimmen wir für die Verweisung an den Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Joachim Len- ders CDU)

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, das Wort bekommt nun Herr Lorkowski von der AfD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Handwerk hat goldenen Boden, sagt man, und ebenso ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Stimmt genau. Meister fallen nicht vom Himmel, sondern müssen sich ihre Ausbildung bis zum Erlangen des Meisterbriefs teuer erkaufen. Die Ausbildung zum Meister setzt sich nach Angaben der Handwerkskammer aus vier Lehrgangsbausteinen zusammen. Teil 1 und 2 umfassen die handwerkliche Ausbildung, Teil 3 betrifft die kaufmännische Betriebsführung und Teil 4 schließlich die Ausbildung der Auszubildenden. Dazu kommen für jeden Teil gesonderte Prüfun

(Stephan Jersch)

gen. Und all dies hat, wie wir alle wissen, seinen Preis. So kommen für die Teile 1 und 4 allein Prüfungsgebühren von 995 Euro zusammen, für die Lehrgänge selbst dann auch noch einmal 10 000 Euro oder mehr. Die Sachanalyse des CDU-Antrags ist somit durchaus richtig. Nach Abzug der unterschiedlichen Fördermöglichkeiten bleiben für den angehenden Meister noch circa 3 200 Euro als Eigenanteil zur Finanzierung.

Nun sind wir in der AfD-Fraktion zwar der Meinung, dass jeder für in Anspruch genommene Leistungen auch selbst einen Kostenanteil tragen soll, besonders wenn dadurch hinterher ein finanzieller Vorteil erreicht werden kann. Aber im Vergleich mit einem Studium liegt hier tatsächlich eine Ungleichbehandlung vor. Das heißt, dass unterschiedliche Gruppen bei ungefähr vergleichbaren Vorgängen ungleich behandelt werden. Von daher begrüßen wir den zugrunde liegenden Ansatz Ihres Antrags.

Zu den einzelnen Punkten des Antrags. Im Punkt 1 wird ersucht, die Möglichkeit für die Befreiung der angehenden Meister von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und somit eine Finanzierung aus dem Bildungsetat zu prüfen. Dem können wir uns inhaltlich anschließen. Ohnehin sind wir der Ansicht, dass staatliche Förderungsinstrumente, welcher Art auch immer, regelmäßig ergebnisoffen einer Prüfung auf Sinnhaftigkeit unterzogen werden sollen. Allgemein möchten wir jedoch bei allen Überlegungen in Richtung Finanzierung von Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen anregen, immer den erfolgreichen Abschluss dieser Maßnahmen zu honorieren. Daher beantragen wir, dass erst nach bestandener Prüfung ein sogenannter Meisterbonus gezahlt wird, der die Prüfungsgebühren abdeckt; dies wird bereits in Bayern und Sachsen so gehandhabt. Und als Letztes hierzu verweise ich noch auf die geübte Praxis in Bayern, im Rahmen eines sogenannten Meisterpreises eine besondere Leistung bei einer Prüfung finanziell zu honorieren. Dies sehen wir als weiteren Ansporn zu hoher Qualität. Auch dies ist Inhalt unseres Zusatzantrags.

Dem Punkt 2 bezüglich der Nutzung des MeisterBAföG gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz können wir zustimmen. Allerdings handelt es sich hier bei dem AFGB um eine Bundesförderung.

Punkt 3, die Einbindung der Handwerksorganisationen, der Handwerkskammer und relevanter Betriebe in die Überlegung und Umsetzungswege, betrachten wir als selbstverständlich.

Petitumspunkt 4, im Sinne unseres Zusatzantrages ausgelegt, können wir zustimmen, ebenso den letzten beiden Punkten, die die bundeseinheitliche Regelung und die Berichterstattung betreffen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Meine Damen und Herren, ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/11088 an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.

Wer dann die Drucksache 21/11207 ebenfalls an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag in der Sache.

Wer möchte also dem AfD-Antrag aus Drucksache 21/11207 seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Kurzdebatte, das bedeutet hier immer ein kleines technisches Umstellen. Ja, wenn zwei Präsidenten oder Vizepräsidenten das machen, dann wird es auch nicht besser. Das muss ich jetzt einmal dem Kollegen überlassen, damit ich Ihnen uneingeschränkt meine Aufmerksamkeit widmen kann.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 23, Drucksache 21/10990, Unterrichtung durch die Präsidentin: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 13. Dezember 2016: "Kostenlose Ferienbetreuung von Kindern im SGB-II-Bezug".

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 13. Dezember 2016: "Kostenlose Ferienbetreuung von Kindern im SBG-II-Bezug" – Drs. 20/6981 – Drs 21/10990 –]