Aber jenseits des HSH Nordbank-Fiaskos sind für den weiteren Netzerückkauf schon neue Schulden in Sicht. Deutlich über eine Viertelmilliarde Euro fallen Anfang 2018 für das Gasnetz an und mindestens eine knappe Milliarde Euro steht dann für das Fernwärmenetz 2019 im Raum. Man hat den Eindruck, dass keine Steuerschätzung gut genug ausfallen kann, um den Geldhunger der rot-grünen Raupe Nimmersatt zu stillen.
Da passt es nur ins Bild, dass der Rechnungshof gerade erst am Montag kritisch darauf hingewiesen hat, dass 750 Vollzeitkräfte mehr in den Behörden beschäftigt sind, als der Haushaltsplan das eigentlich vorgibt. Das heißt, rund 40 bis 50 Millionen Euro Mehrkosten pro Jahr. Auch für diese Beschäftigten werden früher oder später Pensionen und Ruhegelder fällig. Hierfür wurden deshalb in den vergangenen Jahren ein paar Rücklagen aufgebaut; der eine oder andere ist darauf eingegangen. Wir Freien Demokraten schlagen Ihnen darum in einem Antrag, der hier ebenfalls heute vorliegt, vor, diese Rücklagen zu schonen. Mit der Anpassung des Finanzrahmengesetzes entsteht der
notwendige Spielraum im laufenden Doppelhaushalt; wir müssen hier nicht die Rücklagen antasten. Ich möchte deshalb auch Sie um Zustimmung zu diesem Vorhaben bitten. Vielleicht können Sie sich ja dazu durchringen, Rücklagen zu schonen.
Doch was den Zusatzantrag von Rot-Grün betrifft: Wie die Konjunkturbereinigung bemessen wird, sollten sich nicht ein paar Abgeordnete von RotGrün überlegen – der Kollege Kleibauer ist darauf schon eingegangen –, vielmehr brauchen wir im Bund und am besten EU-weit ein einheitliches Verfahren zur Ermittlung des Finanzrahmens. Aber davon einmal abgesehen: Die undifferenzierte Hinzuziehung der singulären Komponente Bevölkerungswachstum verkennt die Zusammenhänge der Faktoren, die die Konjunkturentwicklung bedingen, und das erscheint uns zu schlicht. Deshalb beantragen wir die Beratung im Haushaltsausschuss, meinetwegen auch gern mit einer Expertenanhörung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es scheint so einfach, in Hamburg Finanzsenator zu sein. Die Steuereinnahmen 2016 waren auf einem Rekordhoch, die Mai-Steuerschätzung fantastisch und die November-Steuerschätzung toppt diese noch einmal. Nach der jüngsten Schätzung wird die Haushaltsplanung um 133 Millionen Euro übertroffen. Die Stadt wächst, die Zinsen sind niedrig und die konjunkturelle Entwicklung positiv. Zudem stellt der Rechnungshof beim Monitoring Schuldenbremse ein passables Zeugnis aus.
In Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen sind Straßenreinigungsgebühren dem Bürger nicht zu erklären. In Zeiten einer an Einwohnern wachsenden Stadt wird mehr Personal bei Polizei und Feuerwehr, bei Gerichten, bei Kinderbetreuung und der Verwaltung benötigt. In Zeiten einer wachsenden Stadt sind Infrastrukturprojekte noch dringender als sonst. Neben der Stadt wachsen auch die Schulden der Hansestadt kräftig. Hamburg steht bei der Schuldenentwicklung bundesweit auf dem letzten Platz. Die Schuldenlast vergrößerte sich im vergangenen Jahr um knapp 2,3 Milliarden Euro. Das sind jetzt 31 Milliarden Euro Schulden, pro Kopf sind das 17 400 Euro. Der Anstieg der Schulden betrug somit in Hamburg 7,8 Prozent. Das ist keine Schuldzuweisung, sondern eine Feststellung. Der größte Teil dieses Schuldenwachstums liegt an der HSH Nordbank. Trotzdem, auch im Gesamtkonzern wachsen die Schulden weiter. Schauen wir
auf den doppischen Haushalt, so hat Hamburg eine Milliarde Euro mehr Aufwand pro Jahr als Einnahmen.
Auf Wachstum stellt auch Ihr Zusatzantrag ab. Leider erahnen Sie nur Steuermehreinnahmen aus dem Bevölkerungswachstum der Stadt. Auch Ihnen ist klar, dass 100 000 Sozialhilfeempfänger wenig zu einer Steigerung der Steuereinnahmen beitragen würden. Glücklicherweise sind nach Hamburg nicht nur zukünftige Facharbeiter gezogen, sondern auch Menschen, die in Hamburg Arbeit und Verdienst haben. Bei besserer Ausgangsdatenlage wäre Ihr Zusatzantrag insofern sinnvoll. Dennoch, im Jahr 2012 haben Sie, noch ohne Zutun der AfD, ein Finanzrahmengesetz beschlossen. Es soll die Ausgaben Hamburgs deckeln und ich finde, es ist ein gutes Gesetz. Bereits 2015 wurde das Gesetz angepasst und die Obergrenze für die Veranschlagung des bereinigten Finanzmittelbedarfs neu festgelegt. Zwei Jahre später soll jetzt die nächste Anpassung – natürlich nach oben – erfolgen. In wirtschaftlich guten Zeiten würde die kluge Hausfrau die Gelegenheit nutzen, eine Reserve für schlechte Zeiten aufzubauen, sie würde nicht einfach das Ausgabenbudget erhöhen. Warum soll ein öffentlicher Haushalt weniger vorsichtig agieren? Irgendwann sind die Zinsen nicht mehr niedrig, die Steuereinnahmen nicht mehr üppig und die Pensionen müssen gezahlt werden. Dann kann es gut sein, dass künftige Generationen fragen, warum wir unsinnige, aber schneefreie Radwege und goldene Hausfassaden erlaubt haben.
Mein Appell: Ändern Sie den Finanzrahmen nicht nach oben, sondern stecken Sie am Jahresende überzieliges Geld in die Schuldentilgung. Machen Sie diese Stadt zukunftsfest. Und ich stelle fest: Es ist gar nicht so einfach, in dieser Stadt Finanzsenator zu sein. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Haushalts- und Finanzlage der Freien und Hansestadt Hamburg hat sich in den vergangenen Jahren außerordentlich verbessert. Ende 2010 gehörte Hamburg bezogen auf das Haushaltsdefizit pro Einwohner zu den Schlusslichtern in Deutschland, kurz vor den Sanierungsländern Bremen und Saarland. Mittlerweile haben wir Haushaltsüberschüsse in dreistelliger Millionenhöhe und liegen mit unserem Finanzierungssaldo je Einwohner auf der Höhe des Freistaates Bayern. Das ist es, worauf wir in den letzten Jahren konsequent hingearbeitet ha
Der Weg dorthin verlief nicht über ein stures Wegstreichen von Ausgaben, sondern über eine Begrenzung des Ausgabenanstiegs auf der einen Seite in Verbindung mit wirksamen Impulsen an den richtigen Stellen auf der anderen Seite.
Mit einer vorsichtigen Veranschlagung der Steuererträge anhand eines langfristigen Trends konnten wir die Einhaltung der Schuldenbremse der Verfassung sicherstellen. Zugleich haben wir ein gutes Angebot an unverzichtbaren staatlichen Leistungen geschaffen, von der Kindertagesbetreuung, der Bildung und Wissenschaft bis hin zur Inneren Sicherheit, und wir haben zugleich wichtige Investitionen in die Infrastruktur der Stadt vorgenommen.
Die wachsende Attraktivität Hamburgs, das ambitionierte Wohnungsbauprogramm und die Erfolge in der Wirtschafts- und Standortpolitik haben zu einem deutlichen Zuwachs an Arbeitsplätzen, Betrieben, Einwohnern und Steuerzahlern geführt. Die damit verbundene Stärkung der Wirtschafts- und Ertragslage hat neben der Ausgabendisziplin wesentlich zur strukturellen Konsolidierung des Haushalts beigetragen. Allein die seit 2011 zusätzlichen rund 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner führen nach überschlägigen Schätzungen zu strukturell 400 Millionen Euro Steuermehreinnahmen pro Jahr. Wir sehen diesen Effekt seit einigen Jahren zunehmend im tatsächlichen Steueraufkommen und in den Steuerschätzungen, die neben einer positiven Konjunkturkomponente eben auch die strukturelle Wachstumskomponente deutlich machen.
Mehr Kinder in den Kindertageseinrichtungen, mehr Schülerinnen und Schüler in den Schulen und die höhere Inanspruchnahme vieler gesetzlicher Leistungen machen sich aber auch auf der Kostenseite bemerkbar. Um der Attraktivität und positiven Entwicklung Hamburgs weiterhin die richtigen Impulse geben zu können und die Ertragslage weiter zu verbessern, ist es daher erforderlich, den strukturellen Wachstumseffekt in das Finanzkonzept des Senats einzubeziehen.
Der Senat hat beschlossen, das auf einem 21-jährigen Stützzeitraum beruhende Hamburger Konjunkturbereinigungsverfahren anhand der Entwicklungen der Daten methodisch zu überprüfen. Auf dieser Grundlage werden wir das Ersuchen im Antrag von SPD und GRÜNEN gern beantworten. Dabei ist auch zu beachten, dass die Überprüfung der Einhaltung der grundgesetzlichen Verschuldungsregel nach dem Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs künftig auf Grundlage eines deutschlandweit einheitlichen Konjunkturbereinigungsverfahrens zu erfolgen hat.
Der hierfür zuständige Stabilitätsrat in Berlin hat sich dieser Frage angenommen und wird dazu im kommenden Jahr verbindliche Regeln aufstellen.
Das seit 2011 verfolgte Finanzkonzept des Senats war erfolgreich, weil es anspruchsvoll, aber realistisch war und weil es neben einer konsequenten Begrenzung der konsumtiven Ausgaben und einer stetigen Aufgabenkritik auch den nötigen Raum gelassen hat, um die richtigen Impulse zu setzen für eine positive Entwicklung der Stadt und eine weitere Stärkung ihrer Wirtschafts- und Ertragslage. Diesen Kurs wird der Senat fortsetzen. – Herzlichen Dank.
Wer diesen an den Haushaltsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte sich diesem anschließen, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer möchte sodann die Senatsmitteilung aus der Drucksache 21/11058 an den Haushaltsausschuss überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren angenommen.
Wer möchte hier der Ausschussempfehlung seine Zustimmung geben und das Zweite Gesetz zur Änderung des Finanzrahmengesetzes aus der Drucksache 21/10872 beschließen, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Es ist mit Mehrheit angenommen.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegen
Wir sind Ihnen noch eine Reihe von Wahlergebnissen schuldig; die will ich Ihnen jetzt gern mitteilen.
Bei der Wahl eines oder einer Deputierten der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sind 100 Stimmzettel abgegeben worden, davon waren 3 Stimmzettel ungültig, somit sind 97 Stimmen gültig. Herr Günther Siegert erhielt 41 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen. Damit ist Herr Siegert nicht gewählt worden und wir werden diese Wahl in unserer nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung setzen.
Bei der Wahl eines Mitglieds für den Kontrollausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes sind 108 Stimmzettel abgegeben worden, davon waren 0 Stimmzettel ungültig, somit sind 108 Stimmzettel gültig. Herr Sören Schumacher erhielt 93 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen. Somit ist Herr Schumacher gewählt worden.
Bei der Wahl eines weiteren Mitglieds für den Kontrollausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes sind 108 Stimmzettel abgegeben worden, davon waren 0 Stimmzettel ungültig, somit 108 gültige Stimmen. Herr Ekkehard Wysocki erhielt 93 JaStimmen, 8 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Wysocki gewählt worden.
Bei der Wahl eines Mitglieds für die Kommission zur Durchführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sind 108 Stimmzettel abgegeben worden, davon waren 0 Stimmzettel ungültig, somit 108 Stimmen gültig. Herr Sören Schumacher erhielt 90 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen. Damit ist Herr Schumacher gewählt worden.
Bei der Wahl eines Mitglieds für das Kontrollgremium nach dem Gesetz zur Umsetzung von Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz sind 108 Stimmzettel abgegeben worden. Sie ahnen es: Es waren 0 Stimmzettel ungültig, somit sind 108 Stimmen gültig. Herr Ekkehard Wysocki erhielt 93 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist auch Herr Wysocki gewählt worden.
Wir können zum Punkt 46 unserer Tagesordnung kommen, Drucksache 21/11088, dem Antrag der CDU-Fraktion: Gebühren für Meisterprüfungen abschaffen – Hamburger Handwerk stärken.