würde das bedeuten, dass künftig vielleicht die Entscheiderinnen und Entscheider beim Bundesamt überprüft werden sollten.
und Dienstleistung anbietet, ist Ihnen suspekt. Das ist eine Denke, die ich brandgefährlich finde. Sie treibt einen Keil in diese Gesellschaft, in eine Gesellschaft, in der wir sowieso viele soziale Probleme haben. Sie kommen immer und glauben, Sie könnten sich in der Presse damit wunderbar präsentieren, bekommen aber hier dann immer Ihre diversen Ohrfeigen, Herr Nockemann, wo Sie sich als nichtwissend outen müssen, wo Sie sich als jemand outen müssen, der Dinge beantragt, die er gar nicht möchte. Sie sind wirklich brandgefährlich für dieses Land und schaden auch diesem Parlament. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Volksvertreter! Den ausländerrechtlichen Ausführungen von Herrn Nockemann möchte ich nichts hinzufügen. Es gibt aber noch einen anderen wichtigen Aspekt: die Position der Ärzte. Ich selbst habe in sieben Ländern außerhalb Deutschlands in Krankenhäusern gearbeitet. In keinem dieser Länder gilt das Wort oder die Unterschrift eines Arztes weniger als in Deutschland. Damit dies nicht noch schlimmer wird, werden Atteste von niedergelassenen Ärzten in vielen Zusammenhängen, die vielleicht banal erscheinen, heutzutage nicht mehr anerkannt. Ein Beispiel: Ein Ingenieur bei Airbus, der wegen eines Wirbelsäulenleidens einen höhenverstellbaren Schreibtisch wünscht, braucht ein amtsärztliches Attest.
Die niedergelassenen Fachärzte sind nicht traurig darüber. Regelungen, die Gefälligkeitsatteste ausschließen, verhindern also auch, dass Ärzte, wie Eugen Roth es ausdrückt, sich selbst ein Armutszeugnis ausstellen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Flocken. – Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Hause? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer möchte zunächst die Drucksache 21/10910 an den Innenausschuss überweisen? Ich bitte ums Votum. – Wer möchte das nicht? – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer möchte diesem seine Zustimmung geben, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – War abgelehnt. Damit ist dieser Antrag insgesamt abgelehnt.
Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 40, Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN, Drucksache 21/10916: Amt der Senatskoordinatorin/des Senatskoordinators für die Gleichstellung behinderter Menschen stärken.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Amt der Senatskoordinatorin/des Senatskoordinators für die Gleichstellung behinderter Menschen stärken – Drs 21/10916 –]
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 hat sich Deutschland dazu verpflichtet, den gesellschaftlichen Ansatz der Inklusion umzusetzen. Diese Verpflichtung führt dazu, dass die Konvention in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden muss und der Inklusionsgedanke sich so nach und nach in der Gesellschaft verfestigt. Einen großen Anteil dieser Arbeit tragen die Behindertenbeauftragten im Bund, in den Ländern und in den Kommunen bei. Mit ihrem unermüdlichen Einsatz durch Aufklärung und offenen Dialog wollen die Beauftragten die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken.
Im Jahr 2005 hat die Bürgerschaft das Hamburgische Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verabschiedet, das erstmals das Amt der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators für die Gleichstellung behinderter Menschen gesetzlich regelt. In Hamburg ist es seither die Aufgabe der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators, zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung zu vermitteln, als Ansprechpartner für behinderte Menschen und deren Verbände und Organisationen zur Verfügung zu stehen und darauf hinzuwirken, dass die Gleichstellung behinderter Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde in Hamburg unter maßgeblicher Mitwirkung der Senatskoordinatorin mit der Erarbeitung des Landesaktionsplans in 2012 eingeleitet. Sie initiierte dazu einen weitreichenden Beteiligungsprozess. Der Landesaktionsplan gibt die Marschrichtung vor, wie es in Hamburg mit der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vorangehen soll.
Mit dem Inkrafttreten der UN-BRK haben sich die Aufgabenstellung und die Tätigkeit der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators, aber auch aller anderen Beteiligten in der Behindertenhilfe grundlegend verändert. Vielschichtigkeit und Umfang der Aufgaben sind im Laufe der Zeit stetig angestiegen. Damit die Umsetzung der UN-BRK gelingen kann, bedarf es eines offenen Dialogs, eines regen Austausches mit der Gesellschaft. An erster Stelle steht der Dialog mit den Menschen mit Behinderungen, dem Landesbeirat, der LAG mit ihren Behindertenverbänden und den Inklusionsbeiräten. Weiter geht der Dialog mit den Behörden, den Abgeordneten der Bürgerschaft, der Bezirksversammlung über Gewerkschaften bis hin zu den Schwerbehindertenvertretungen. Hinzu kommen Gespräche mit der Wirtschaft und Institutionen des Sports und der Kultur. Auch die notwendige Mitwirkung der Senatskoordinatorin bei der Erarbeitung des neuen Bundesteilhabegesetzes erforderte einen hohen zeitlichen Aufwand. Dieser wird sich zukünftig im Rahmen der Umsetzung und Evaluierung des Bundesteilhabegesetzes aus Sicht behinderter Menschen fortsetzen.
Hinzu kommt, dass Hamburg sich als Modellträger zur Erprobung der neuen Eingliederungshilfe beworben hat.
Hierbei wird ebenfalls die Unterstützung der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators nötig sein, wenn Hamburg den Zuschlag erhält. Bisher wird die Arbeit der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators in Hamburg aus dem Ehrenamt getätigt. Dieses Ehrenamt entspricht inzwischen einer Vollzeitstelle, ergänzt durch Abend- und Wochenendtermine, und erfordert somit einen hohen Einsatz und Engagement im höchsten Maße. Im Übrigen ist deswegen die Senatskoordinatorin heute leider nicht anwesend; sie wäre gern gekommen, sie hatte noch einen anderen dienstlichen Termin.
Eine Aufwandsentschädigung wird dieser Aufgabenbewältigung heute nicht mehr gerecht. Daher halten wir es für angemessen, dass die Tätigkeit zukünftig hauptamtlich ausgeführt wird, und wir bitten den Senat, uns einen entsprechenden Gesetzentwurf mit der Änderung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen vorzulegen.
Wichtig ist, dass dabei die Weisungsunabhängigkeit des Amtsträgers weiterhin erhalten bleibt. Im Übrigen werden sich nur so künftig geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für dieses Amt finden lassen. Nicht zuletzt ist die Überführung des Amtes der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators in die Hauptamtlichkeit auch ein Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung der Arbeit der bisherigen Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber.
Ich denke, ich spreche hier im Namen aller, wenn ich bei dieser Gelegenheit unseren Dank und Respekt für die geleistete Arbeit hier zum Ausdruck bringe.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Amt der Senatskoordinatorin aus dem Ehrenamt in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu überführen, ist richtig, konsequent und misst dem Thema die Bedeutung zu, die es verdient. Es ist auch richtig, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Hamburg dadurch besser zum Tragen kommt. Und natürlich sind die Bereitstellung der Mittel und die Weisungsunabhängigkeit wichtige Punkte in der hier beauftragten Gesetzesänderung.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle nur eine Frage, und zwar, warum wir das hier eigentlich heute diskutieren. Eigentlich geht es doch um eine Notwendigkeit und damit aus meiner Sicht um eine Selbstverständlichkeit. Und wir hätten hier und heute auch bereits über einen konkreten Entwurf zur Gesetzesänderung debattieren können, ohne diesen extra zu beauftragen. Dass es beim Thema Gleichstellung von Menschen mit Behinderung leider eher schleppend vorangeht, ist ja nichts Neues. Die Liste der offenen Baustellen ist lang, und das nicht nur im wörtlichen Sinn. Vom barrierefreien Ausbau der S- und U-Bahn-Stationen bis hin zu den Zugangschancen für Menschen mit Behinderungen zum ersten Arbeitsmarkt gibt es noch viel zu tun.
Zusammengefasst: Ich hoffe, dass dieser Antrag heute hier kein Ablenkungsmanöver von den noch offenen Baustellen ist. Wir stimmen ihm jedenfalls zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wollen gerechte und gleiche Teilhabe für alle, wir wollen eine inklusive Gesellschaft. Und deswegen können wir nicht oft genug über Inklusion in diesem Parlament reden und über die Aufgaben, die vor uns liegen, um wirklich eine inklusive Gesellschaft zu schaffen.
Unsere Gesellschaft hat für Menschen mit Behinderung aber besonders viele Barrieren und so brauchen wir viel Engagement für die Inklusion und in allen Bereichen. Auf großartige Weise leistet dies die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen.
Was viele wahrscheinlich gar nicht wussten, dieser Job ist ein Ehrenamt. Dieser Vollzeitjob ist ein Ehrenamt. Und das wird den Anforderungen heutzutage nicht mehr gerecht und ist eigentlich nur durch die Hingabe von Ingrid Körner zu bewerkstelligen.
Es ist daher ein wichtiges Zeichen der Anerkennung, dass wir das Amt der Senatskoordinatorin beziehungsweise des Senatskoordinators nun hauptamtlich machen wollen. Frau Körner ist nicht nur Ansprechpartnerin für Betroffene und ihre Angehörigen, sie engagiert sich in allen Bereichen für Barrierefreiheit und Inklusion in dieser Stadt. Sie bringt eine Vielzahl von Veranstaltungen auf den Weg, vernetzt Initiativen und Vereine. Hier trägt sie wesentlich zu einer guten Kommunikation in der Szene bei. Auf Initiative der Senatskoordinatorin gründete sich zum Beispiel das Netzwerk zur Unterstützung für Geflüchtete mit Behinderung. Und seit 2015 veranstaltet die Senatskoordinatorin jährlich die Woche Inklusion. Mittlerweile sind es Wochen Inklusion und sie laufen gerade. Ich empfehle einen Blick ins Programmheft.