dass eine maßvolle Ausweitung der verkaufsoffenen Sonntage den Sonntagsfrieden in dieser Stadt nicht gefährdet.
Was für Vorteile bringt die Lösung, die wir Ihnen vorschlagen? Für Händler: keine Bürokratie, keine Rechtsunsicherheit.
Bei der Nachweispflicht der Besucherströme können sie die besucherstarken Wochenenden als Aufhänger nehmen. Dann kann in Altona weiterhin während der altonale geöffnet werden und der Hafengeburtstag könnte ein Anlass sein für die verkaufsoffenen Sonntage in Mitte. Und das Tollste ist: All diejenigen Vorredner, die das kritisiert haben
danach lasse ich die Zwischenfrage gern zu –, haben offensichtlich nicht die Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage zu diesem Thema gelesen. Darin steht nämlich explizit, dass diese Großveranstaltungen geeignet sind, um verkaufsoffene Sonntage zu begründen. Deswegen kann man die sehr wohl nehmen. – Bitte, Herr Dressel, Ihnen brennt etwas auf der Seele.
Erster Vizepräsident Dietrich Wersich (unterbre- chend): Herr Dr. Dressel, Sie erhalten das Wort für eine Zwischenfrage oder eine Zwischenbemerkung.
Die Frage ist: Wie weit haben Sie dieses Urteil vom Bundesverwaltungsgericht eigentlich gelesen, mit detaillierten Anforderungen an die Veranstaltungen, die Anlass sein können, dass eine Öffnung stattfindet: dass räumlich und zeitlich klar ist, dass das kein Annex sein kann, sondern der Veranstaltungsanlass Ausgangspunkt ist und dann darauf bezogen eine Öffnung möglich sein muss? Und was nutzt ein Hafengeburtstag im Tibarg Center in Niendorf? Da werden Sie diese Konnexität nicht hergestellt bekommen.
Herr Dressel, danke für diese Zwischenfrage. Sie zeigt, dass Sie nicht verstanden haben, was wir Ihnen heute vorschlagen.
Lassen Sie mich doch bitte wenigstens antworten, Herr Dressel. So viel Höflichkeit sollte noch sein.
Wir haben gesagt, dass diese Veranstaltungen in der Lage sind, eine bezirkliche Öffnung zu begründen. Das antwortet selbst Ihr Senat. Wenn Sie das
nicht bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dann ist das, ehrlich gesagt, Ihr Problem, und nicht meins.
Aber ich möchte Ihnen dazu noch etwas sagen. Es ist bemerkenswert, was Sie in diesem Bereich unter Beteiligung verstehen. Sie machen ein Gespräch bei der Handelskammer. Sie und Herr Duge sind bei der Handelskammer. Sie machen dabei Zusagen an die Handelskammer.
Sie wissen genau, dass alle IGs Ihnen gesagt haben, sie möchten gern zwei verkaufsoffene Sonntage wie bisher zu Themen und zwei für Bezirke. Und was haben Sie daraus gemacht, Herr Dressel? Sie haben den Eindruck vermittelt, Sie hätten mit denen geredet, sind weggegangen und haben das in den Konsens nicht einbezogen. Ich erhalte täglich mehrere Mails von IGs in dieser Stadt, die sagen, das ist nicht Beteiligung, das ist Verhohnepipelung, Herr Dr. Dressel. Deswegen stimmen Sie heute unserem Vorschlag zu, dann sind nämlich auch die IGs wieder dabei. – Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP – Dr. Andreas Dressel SPD: Die IGs müssen sich auch an Recht und Gesetz halten!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der grundsätzlich geschützte Sonntag gibt der Gesellschaft Struktur und Halt. Er bietet Zeit für Familie, Zeit für Kirche, Zeit für Besinnung und auch für Müßiggang. Für 25 Prozent aller Arbeitnehmer gilt schon heute, dass Arbeit auch am Sonntag Alltag ist. Das sind völlig andere Dimensionen, als sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben vorstellen können, völlig andere Dimensionen, als sie in der Bundesrepublik lange vorgeherrscht haben. Längst sind es nicht nur Polizisten, Feuerwehrleute, Krankenschwestern, Ärzte oder Schauspieler und Nachrichtensprecher, die regelmäßig am Sonntag arbeiten. Nein, heute sind neben den genannten Berufsgruppen in einem wesentlich größeren Umfang als noch vor wenigen Jahrzehnten auch Personen sonntags beschäftigt, um dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung zu tragen und zeitgemäßen Bedürfnissen zu entsprechen. Es gibt einerseits beispielsweise viel mehr Pflegekräfte, weil eine älter werdende Gesellschaft dies nachfragt, während Pflege in der Familie seltener wird. Es gibt andererseits einen Trend zu verstärkten Freizeitaktivitäten, vom Ausgehen ins Restaurant, ins Kino oder Theater bis hin zum Städtetrip über das Wochenende. Von solchen Freizeitaktivitäten hängen heute in Hamburg viele Arbeitsplätze ab. Diese Arbeitsplätze im Touris
mus, im Theater oder im Musical, in der Gastronomie und nicht zuletzt im öffentlichen Personennahverkehr, der heute selbstverständlich auch am Sonntag in einer recht komfortablen Taktung unterwegs ist, müssen auch und gerade am Sonntag besetzt sein. Und an dieser Stelle sagen wir: Lassen Sie uns die Realitäten anerkennen und nicht stur an Prinzipien festhalten. Eine Gesellschaft, in der ein Viertel aller Arbeitnehmer – mit steigender Tendenz – an Sonntagen arbeitet, hat sich von der Idee eines komplett arbeitsfreien Sonntags bereits weitgehend verabschiedet. Uns schwebt daher auf Dauer ein Kompromiss vor, unter Berücksichtigung der Vorgaben der Gerichte. Lassen Sie uns die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch an Sonntagen gesellschaftliches Leben stattfinden kann, wie wir es heute verstehen.
Die Dosis bestimmt dabei die Wirkung der Medizin. Hier können wir uns einen verkaufsoffenen Sonntag pro Monat vorstellen, gern stadt- oder zumindest bezirksweit abgestimmt. Der Sonntagvormittag bleibt in jedem Fall Familie und Kirche vorbehalten, auch wenn die Amtskirchen zuletzt bereits deutlich auf dem Rückzug sind. Aber die Möglichkeit bleibt erhalten. Wir gehen dabei davon aus, dass längst nicht alle Einzelhändler permanent am Sonntag öffnen wollen oder können. Schon heute reizen, unabhängig von ihrer Größe, Geschäfte die Möglichkeiten der Öffnungszeiten nicht aus; möglich wäre ja bereits eine Rund-um-die-Uhr-Öffnung von Montag bis Sonnabend. Der Markt wird diesbezüglich regulierend eingreifen.
Wovor wir uns aber hüten sollten, sind ideologisch verschwurbelte Vorgaben, unter welchen Vorzeichen offene Sonntage stattfinden sollen. Dies sollte den lokalen Geschäften und Bezirken überlassen werden. Vielfach gibt es, zum Beispiel in Bergedorf, auch bereits örtliche Traditionen, an die schon heute angeknüpft wird. Ein zentraler Marschbefehl ist da überflüssig. Wir stimmen also gegen diesen schwarz-grünen Antrag
und sprechen uns stattdessen für eine zeitgemäße, eine liberale Neuregelung innerhalb der verfassungsrechtlichen Vorgaben aus. – Schwarz-grünrot. Ja, Sie haben recht. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, meine Damen und Herren! Schon seit einiger Zeit beschäftigen sich mehrere Gerichte in Deutschland mit Laden
öffnungen an Sonntagen. In der Folge gab es immer wieder Forderungen nach einer größeren Flexibilisierung des Ladenschlusses am Sonntag. Diese Wünsche sehe ich mit Sorge. Was der Sonntag für uns bedeutet, individuell und für unsere Gesellschaft, darüber wurde in dieser Bürgerschaft in der Vergangenheit schon sehr oft gesprochen.
Die Sonn- und Feiertagsruhe ist nach unserem Grundgesetz ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut, sie ist Ausdruck unserer Wertevorstellung und steht im Spannungsfeld vieler Rahmenbedingungen, nicht nur der kulturellen, kirchlichen und ökonomischen Aspekte. Welchen Stellenwert haben dabei Freizeit, Konsum, Wettbewerb und individuelle Freiheit für uns und alle anderen? Diesen Fragen müssen wir uns bei der Neubewertung des Sonntagsschutzes stellen.
In Hamburg haben wir im Ladenöffnungsgesetz diesbezüglich einen sehr bewährten Kompromiss gefunden, den sogenannten Hamburger Sonntagsfrieden. Damit haben wir in der Praxis bisher sehr gut leben und arbeiten können. An sechs Werktagen kann der Einzelhandel seinen Kunden die Pforten öffnen und es gibt keine zeitlichen Beschränkungen. Die Ladenöffnungen an Sonntagen bilden in Hamburg eine wahrnehmbare Ausnahme. Am Sonntag herrscht keine typisch werktägliche Geschäftstätigkeit, aber vier Mal im Jahr gibt es die Möglichkeit für den Einzelhandel, die Läden zu öffnen. Dieser Kompromiss ist für mich ein Zeichen des gegenseitigen Respekts zwischen den Gewerkschaften, der Kirche, den Kammern, dem Einzelhandel und letztlich auch der Politik.
In der Verwaltungspraxis sind unsere Behörden in Hamburg dabei, hier ein verlässlicher Partner zu sein. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Ende 2015 den von der Ladenöffnung unabhängigen Anlass als Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung in den Fokus genommen hat, ist die Situation für unsere städtischen Einzelhändler nicht mehr ganz so komfortabel wie bisher. Seit Anfang dieses Jahres haben wir, das heißt vor allem die bezirklichen Ansprechpartner in Bezirksämtern und meiner Behörde, die Händler dabei unterstützt, im Sinne der Rechtsprechung die geeigneten und damit rechtlich belastbaren Veranstaltungen umzusetzen.
Ich freue mich, dass die freigegebenen Veranstaltungen an den ersten zwei Terminen im Jahr 2017, nämlich im Januar und im April, gut gelungen sind und wir fast alle Wünsche der Kammern und der Händler umsetzen konnten. Meinen Damen und Herren, es wird dabei bleiben, dass nur ein plausibler Anlass den Aufhänger für eine Ladenöffnung am Sonntag bieten kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch ein Wort an die Einzelhändler richten, bei denen es manche Befürchtungen gibt – es ist schon gesagt worden –, dass unser Konzept zu Einschränkungen ihrer künftigen Möglichkeiten führen könnte. Wir sind davon überzeugt, dass das Gegenteil der Fall ist. Erstens ist ziemlich klar – auch das ist schon gesagt worden –, dass die bisherige Praxis der Sonntagsöffnung in Hamburg den verschärften rechtlichen Anforderungen nicht entspricht. Zweitens rechtfertigen Großveranstaltungen immer nur Sonntagsöffnungen in deren räumlichem Einkaufsumfeld und nicht in der gesamten Stadt. Und Drittens sind die genannten Themensonntage in unserem Antrag alle als Anlass für stadtweite, dezentrale Kooperationen mit dem Einzelhandel sehr gut geeignet, da sie jeweils über Hunderte von in der Stadt verteilte Standorte verfügen.
Zum Beispiel der Themenbereich Inklusion und Integration. Allein in der Evangelischen Stiftung Alsterdorf gibt es 180 Standorte. Die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen beheimatet 60 Mitglieder, die alle jeweils sehr viele eigene Standorte haben, und es gibt Hunderte Initiativen für Migration und Integration. Dies gilt auch bei den anderen Themen, die wir genannt haben. Von daher ist es gerade ein Nutzen angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen, dass wir diese Themen setzen und dadurch eine Kooperation zwischen den Einzelhändlern vor Ort mit den dortigen Trägern herbeiführen.
Die Handelskammer hat in den Gesprächen angekündigt, direkt nach der Sommerpause zu einem Workshop einzuladen, in dem die Umsetzung dieses Konzepts gemeinsam beraten wird. Wir sind bereit, dort über die Spielräume der einzelnen Themen zu beraten und die bisherigen Erfahrungen einzubeziehen. Aber eins muss klar sein: Die Gerichte wollen den Vorrang der Öffnung beseitigen. Das müssen auch die Einzelhändler sehen. Der rechtliche Rahmen, der durch das Verfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht gesetzt wurde, muss eingehalten werden. Die beste Möglichkeit dazu ist eine enge dezentrale Kooperation zwischen dem Einzelhandel und den kulturellen, sportlichen und karitativen Trägern des Gemeinwohls in den Stadtteilen, verstärkt durch die öffentliche Wirkung eines gemeinsamen Themas in der ganzen Stadt. Dafür schaffen wir mit diesem An
Das Wort bekommt Herr Westenberger von der CDU-Fraktion, dann Herr Duge. Das war fast zeitgleich. – Herr Westenberger, Sie haben das Wort.
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich greife gern den Vorstoß des Wirtschaftssenators auf, diesen breiten Konsens innerhalb des Parlaments bitte aufzunehmen, und das unmittelbar nach der Sommerpause, mit allen Beteiligten in der Stadt. Hier liegt es am Handel. Sie müssen wir mitnehmen, um den Sonntagsfrieden im Einzelhandel leben zu können. Ich glaube, sie haben auch einen Anspruch darauf – denn die Erwartungen sind hoch –, dass wir gemeinsam mit der Exekutive, mit der der Verwaltung die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass das funktionieren kann. Da nehme ich Sie dann auch in die Pflicht, lieber Senator, dass wir das gemeinschaftlich vor Ort umsetzen können. Denn alle hier sind einer Auffassung: Alle Fraktionen in diesem Haus sind der Auffassung, dass wir das, was wir in der Vergangenheit gemeinschaftlich im Konsens erreicht haben, in Zukunft weiterleben wollen. Gerade die lebendigen Stadtteile – auch außerhalb der Mönckebergstraße – sollen künftig an diesen Sonntagsöffnungen teilhaben können. Und sollte es irgendwo haken, kann ich heute schon sagen: Ein Antrag auf eine Selbstbefassung des Wirtschaftsausschusses schreibt sich recht schnell. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte auf zwei Punkte kurz eingehen, die von Herrn Kruse doch sehr verzerrt dargestellt worden sind. Herr Kruse spielt sich als Vertreter der Interessengemeinschaften aus. Mitnichten ist Ihr Antrag im Interesse der Interessengemeinschaften, weil er genau zum Gegenteil dessen führt, was wir erreichen wollen. Wir wollen etwas erhalten, etwas bewahren, nämlich den Sonntagsfrieden. Ihn wollen wir bewahren. Mit Ihrem Antrag machen Sie genau das Gegenteil und vertreten eben gerade nicht die Interessen von diesen Interessengemeinschaften,
(Michael Kruse FDP: Aber die haben doch die bezirklichen Sonntage selber gefordert! Ich war doch bei dem Gespräch dabei!)