Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn sei die Bemerkung erlaubt, dass FDP und DIE LINKE offensichtlich gleichermaßen von als Transparenz getarnter Neugier geplagt werden. Das ist verständlich, hilft uns aber in der Sache nicht weiter. Da haben wir es nämlich mit einem klassischen Zielkonflikt zu tun. Einerseits ist größtmögliche Transparenz notwendig; Hamburg ist Eigentümer und haftet bekanntlich in großem Umfang für die Fehler und Verfehlungen des HSH-NordbankManagements. Andererseits muss wegen dieser Haftung das Interesse der Stadt sein, den Verkaufsprozess möglichst störungsfrei durchzuführen, und das heißt auch, vertrauliche Informationen nicht einem zu großen Kreis zugänglich zu machen – und der Kreis ist eindeutig zu groß, wenn alle Bürgerschaftsabgeordneten Zugang zum Datenraum erhalten und noch dazu eine Begleitperson mitnehmen können. Dieses Prozedere entspricht auch nicht dem sonst sinnvollerweise praktizierten Vorgehen, dass die Fachleute der Fraktionen, also die Ausschussmitglieder, Einsicht nehmen können. Den hier beantragten Datenraumtourismus lehnen wir ab.
Die FDP möchte darüber hinaus auch noch Informationen zu den Kaufinteressenten. Diese Daten erscheinen, allemal aus Käufersicht, als sensibel und noch schützenswerter. Und während beim An
trag der LINKEN die Antwort auf die grundsätzliche Sinnfrage noch positiv ausfällt, fehlt es hier dabei tatsächlich an Mehrwert. Im Gegenteil: Interesse, das frühzeitig öffentlich bekannt wird, kann einen Abschluss verhindern. So sehr ich also persönlich auch neugierig bin, wer die Kaufinteressenten sind, halte ich meine Neugier zurück. Im Interesse der Hamburger Bürger sollte sich die FDP ebenso zügeln. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Abschluss des Beihilfeverfahrens und der Entlastung von einem Teil ihrer Altkredite wurde die HSH Nordbank so stabilisiert, dass wir eine hohe Inanspruchnahme der Länder aus der Gewährträgerhaftung endgültig abwenden konnten. Dieses lag sehr im Interesse der Steuerzahler, denn Anfang 2009 bestand noch eine Gewährträgerhaftung von über 60 Milliarden Euro, die mittlerweile auf rund 3 Milliarden Euro gesunken ist. Aber der Preis für die Fortführung der Bank ist hoch. Die Länder haben 2009 3 Milliarden Euro frisches Kapital eingebracht und eine Garantie über weitere 10 Milliarden Euro übernommen, die vermutlich in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. Herr Hackbusch und Herr Kleibauer, es ist nicht so, dass die voraussichtliche Inanspruchnahme 2012 1,2 Milliarden Euro war und über Nacht waren es dann plötzlich 10 Milliarden Euro, sondern genau genommen ist die voraussichtliche Inanspruchnahme seit Übernahme und Bestehen der Garantie stetig kontinuierlich gestiegen, so wie die wirtschaftliche Entwicklung der Kredite jeweils war, und über diesen Zwischenstand ist zu jedem Zeitpunkt seit 2009 berichtet worden. Es ging immer um die voraussichtliche Inanspruchnahme, und diese entwickelte sich so, wie die wirtschaftliche Entwicklung in den Kreditverhältnissen war, in den letzten Jahren geprägt durch die besonders schwere Schifffahrtskrise eben in einem besonders starken Umfang.
Die Entscheidungen der Länder waren in all diesen Fragen kein Wunschkonzert, sondern immer eine Abwägung von Chancen und Risiken, um die Folgen einer verfehlten Landesbankenpolitik auf die Länderhaushalte so gering wie möglich zu halten. Eine Abwicklung der Bank zu einem Zeitpunkt vor 2016, wie sie aus den Reihen der Opposition immer wieder gefordert wurde, wäre ein schwerer Fehler gewesen, der unseren Haushalt mit zusätzlichen Milliarden Schulden belastet hätte. Stattdessen hat die Bank das riskante Altportfolio von über 180 Milliarden Euro auf nunmehr rund 30 Milliarden Euro abgebaut – dies war sehr in den Vermö
gensinteressen ihrer Eigentümer –, aber dabei muss sie auch jeden zusätzlichen vermeidbaren Verlust abwenden.
Dazu gehört, selbst wenn das sehr schwer zu akzeptieren ist, ein Verzicht auf Forderungen, wenn die Kreditnehmer diese ohnehin nicht mehr aufbringen können und wenn damit die Wahrscheinlichkeit größer wird, dass die Bank überhaupt noch etwas von dem Geld zurückbekommt, das sie in den Jahren bis 2008 in großem Umfang ohne ausreichende Sicherheiten und auf Risiko der Länder verliehen hat. Deshalb wird es angesichts der anhaltenden Schifffahrtskrise auch weitere Restrukturierungen geben müssen, die Forderungsverzichte beinhalten. Die HSH Nordbank und auch die hsh portfoliomanagement AöR haben im Interesse der Steuerzahler die Pflicht, um jeden Euro hart zu verhandeln, den sie aus den Krediten zurückerhalten können.
Noch nie war die Information über die HSH Nordbank so umfassend wie in den letzten Jahren. Wir berichten den Abgeordneten heute in vertraulichen Sitzungen detailliert über die Risiken der Bank und ihrer Altgeschäfte, über die man das Parlament eigentlich hätte informieren müssen, als diese Geschäfte seinerzeit abgeschlossen wurden. Auch über die Entwicklungen in den Anstalten erhalten Sie zu jedem Zeitpunkt die vorliegenden belastbaren Informationen und auch Zahlen, aber eben keine Spekulationen in die Zukunft und auch keine Rechenschaft für die Zukunft, sondern immer das, was wir wahrheitsgemäß zum jeweiligen Berichtszeitpunkt sagen können. Wir berichten genauso detailliert über den Fortschritt des Privatisierungsverfahrens, das wir unter den Auflagen der Europäischen Kommission so durchführen, wie es die rechtlichen und ökonomischen Anforderungen verlangen. Herr Kruse, dass Sie sagen, Sie seien null informiert, besagt nichts über unsere Informationsaktivität,
sondern über die Art und Weise, wie Sie in diesen Ausschusssitzungen offensichtlich die Ausführungen, die von mir kommen und die auch, ausdrücklich auf meinen Wunsch, von unseren Beratern kommen, verfolgen.
Wie in anderen Bieterverfahren auch, gewährleistet eben nur eine hohe Vertraulichkeit die Prozesssicherheit und die Chance auf eine erfolgreiche Privatisierung. Diese Vertraulichkeit ist keine Meinung, die strittig ist. Wir sind uns einig zwischen beiden Ländern, zwischen allen Beratern und der Bank und der Aufsicht. Hier gibt es keine zwei Meinungen, und die der Beteiligungsverwaltung können Sie von mir in diesem Punkt heute gern erfahren. Einige Bieter haben ausdrücklich er
klärt, dass sie aus dem Verfahren aussteigen, wenn ihre Beteiligung zu einem frühen Zeitpunkt öffentlich wird. Diese Vertraulichkeit entspricht dem Vorgehen bei vergleichbaren Verkaufsverfahren und dient der von der Kommission geforderten Wettbewerblichkeit und Marktgerechtigkeit der Preisfindung. Der heute vorliegende FDP-Antrag ist insofern geeignet, das Verkaufsverfahren zum Nachteil der Länder zu belasten, wenn nicht sogar zum Scheitern zu bringen. Er entspricht der widersprüchlichen Oppositionshaltung, mit großer Rhetorik einen Verkauf der Bank zu fordern, und dann alles zu kritisieren, was dafür erforderlich ist.
Auch eine Einsichtnahme in den Datenraum ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die HSH Nordbank ist eine Aktiengesellschaft, die unter strengen aufsichtsrechtlichen Bedingungen am Kapitalmarkt tätig ist. Sie hat nicht nur die Rechte der Eigentümer zu wahren, sondern auch die Geschäftsgeheimnisse ihrer Kunden und die Interessen ihrer Investoren aus dem Kapitalmarkt. Der Datenraum ist daher streng transaktionsbezogen, dient gerade nicht der allgemeinen Auskunft über den Zustand der Bank und darf auf vertraglicher Grundlage nur Bietern gewährt werden, die ein begründetes Interesse am Kauf der Bank darlegen.
Meine Damen und Herren! Wenn das Privatisierungsverfahren nach den Empfehlungen der Experten der Citibank weiterhin professionell betrieben wird, haben wir die Chance, über den werthaltigen Teil der HSH Nordbank einen Erlös zu erzielen, der die ohnehin sehr hohen Verluste aus den früheren Geschäften jedenfalls um diesen Betrag verringert. Der Senat hat auf den Verkaufsprozess einen realistischen Blick, denn das Marktumfeld für europäische Banken ist derzeit schwierig. Wir werden in einigen Tagen wissen – nicht heute, aber in einigen Tagen –, ob und in welchem Umfang indikative, also zunächst noch unverbindliche Angebote eingehen, die uns eine aussichtsreiche Fortführung des Bieterverfahrens ermöglichen. Die Bank wird jetzt verkauft oder sie muss ihr Neugeschäft einstellen.
Vieles wird davon abhängen, wie die Altlasten aus den früheren Jahren bewältigt werden. Niemand kann derzeit wissen, welche Optionen die Investoren hierfür sehen und welche Lösungen es dafür geben kann. Aber eines steht fest: Wir werden weiterhin konsequent darauf achten, dass alles, was geschieht, unter streng ökonomischen Maßstäben beurteilt und unter Wahrung der Vermögensinteressen der Länder entschieden wird. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Redezeitbeschränkung auf fünf Minuten hatte mich in der ersten Runde davon abgehalten, konkret zu formulieren, was genau wir mit dem Antrag, den wir konkret gehalten haben, erreichen wollen. Das ist mir jetzt in der zweiten Runde wichtig.
Herr Senator, uns geht es darum, dass wir uns ansehen wollen, was auch ein Unternehmen sieht, das sein Interesse für die Bank bekundet. Es sieht nicht die Kundenbeziehungen und so weiter, denn das sind ja häufig sogar Konkurrenten der HSH Nordbank. Von daher bin ich sehr skeptisch, ob Ihre juristische Einschätzung der Prüfung, die wir sicherlich noch vornehmen werden, standhält. Ich halte es für eine Notwendigkeit oder zumindest im Interesse des Parlaments, gleichgestellt zu werden mit den Konkurrenten der HSH Nordbank, die gegenwärtig in den Datenraum hineinsehen können. Das ist unserer Meinung nach sehr wichtig.
Es ist deswegen besonders wichtig, weil wir kaum eine Information haben, die uns unabhängig von den Aussagen der Bank über die Situation der Bank Aufschluss gibt. Sie haben uns eine unabhängige Untersuchung oder eine unabhängige Einschätzung, wie sowohl in unseren Anträgen als auch in den Anträgen der FDP gefordert, nicht ermöglicht. Sie haben gesagt, das lehnten Sie ab. Wir sind nicht der Meinung, dass das Interesse der Bank identisch ist mit dem Vermögensinteresse der Stadt. Das ist unsere Grundthese. Dementsprechend war bei der letzten Debatte die Unabhängigkeit einer solchen Untersuchung die entscheidende Frage. Das haben Sie uns verwehrt. Der Schritt, zumindest den Datenraum anzuschauen, ist ein kleiner Schritt, den wir eigentlich zusätzlich gehen wollten und den Sie uns anscheinend wieder verwehren wollen.
Warum ist das so wichtig? Weil – und ich finde es erschreckend, dass Sie darauf gar nicht eingegangen sind – das Interesse der Bank und von Herrn Ermisch, der sicherlich ein guter Banker ist, und das Interesse der Stadt nicht unbedingt das Gleiche ist. Wenn Herr Ermisch gegenwärtig in Interviews sagt, dass er sich gut vorstellen könne, künftig Chef der verkauften Bank zu sein, müssen wir doch alle sehr skeptisch sein, ob das auch unser Interesse ist. Da müssen doch auch Sie skeptisch sein oder zumindest Ihr Erstaunen über eine solche Äußerung zum Ausdruck bringen, denn das kann nicht im Interesse der Stadt sein, weil dann plötzlich das Gefüge insgesamt einfach ein anderes ist. Ich habe den Eindruck, dass Sie dort so ähnlich wie Mogli mit der Schlange Kaa agieren.
Die Bank sagt Ihnen: Das ist in Ihrem Interesse. Wir regeln das schon für Sie. Die Stadt wird gut dabei wegkommen. Aber nein, ich sage, Sie sollten nicht auf die Schlange Kaa achten. Sie sollten sich freimachen von diesem Interesse und das unabhängig betrachten. Wir wollen das als Parlament. Ich befürchte nach Ihren Äußerungen, dass Sie auch als Senat nicht diese Unabhängigkeit haben, die eigentlich notwendig wäre und die für diese Stadt absolut lebensnotwendig ist. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung und beginnen mit der Drucksache 21/8349, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 62, Drucksache 21/8340, Antrag der FDP-Fraktion: Gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamts stärken – Ehrenamtskarte für Hamburgerinnen und Hamburger.
[Antrag der FDP-Fraktion: Gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamts stärken – Ehrenamtskarte für Hamburgerinnen und Hamburger – Drs 21/8340 –]
Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mehr als 550 000 Menschen in Hamburg engagieren sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich. Sie packen im Sportverein mit an, bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei der Arbeit mit jungen und alten Menschen und nicht zuletzt bei der Hilfe für Geflüchtete, um nur einige der Beispiele zu nennen. Ohne das Engagement dieser Menschen würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren, und sie verdienen dafür Hochachtung und unseren Dank.
Und gerade weil das so ist und weil die Aktiven oftmals nicht die Anerkennung erhalten, die sie verdienen, machen wir Freien Demokraten heute erneut den Vorschlag, in Hamburg eine Ehrenamtskarte einzuführen. Die Ehrenamtskarte ist eine Art Bonusprogramm für Menschen, die sich in ihrer Freizeit für das Wohl der Gesellschaft engagieren.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Einen Moment bitte. – Meine Damen und Herren! Es redet nur Herr Oetzel. Wenn Sie sich unterhalten wollen, verlassen Sie bitte den Raum. – Fahren Sie bitte fort.
Vielen Dank. – Die Bonuspartner können ganz unterschiedlich sein. Es können öffentliche Unternehmen sein,
(Ole Thorben Buschhüter SPD: Wenn es nach Ihnen geht, gibt es doch gar keine öf- fentlichen Unternehmen!)
nicht öffentliche Unternehmen, aber auch jede Organisation, die sich für eine Stärkung des Ehrenamtes einsetzen möchte.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde ein ähnlicher Vorstoß, den wir damals auch schon gemacht haben, abgelehnt mit der Begründung, eine solche Karte sei für den Senat mit zu viel Aufwand verbunden und es seien einfach zu viele Aspekte zu klären. Das ist und bleibt eine Bankrotterklärung der Verantwortungsträger, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen eine solche Karte bereits lange und erfolgreich eingeführt haben. Hamburg ist also überhaupt nur eines von vier Bundesländern, in denen es eine solche Ehrenamtskarte nicht gibt. Und hier soll es unmöglich sein? Meine Damen und Herren, das spricht nicht gegen die Ehrenamtskarte, sondern gegen Ihren Senat,
auch vor dem Hintergrund, dass sich der Senat bei jeder Gelegenheit für die tolle Kooperation mit den umliegenden Bundesländern rühmt, aber bei konkreten Projekten nichts herumkommt. Selbst wenn die Einführung der Ehrenamtskarte mit so viel Aufwand verbunden wäre, wie Sie es immer darstellen, wäre es doch ein Leichtes, einfach einmal die umliegenden Bundesländer anzufragen, welche Erfahrungen und Modelle es gibt und was sich bewährt hat, um das dann als Blaupause für Hamburg einzusetzen.
Liebe Kollegen von den GRÜNEN, in der letzten Legislaturperiode haben Sie das ganz genauso gesehen, aber offenbar waren Sie in der Koalition wieder dran mit Zugeständnissen; die GRÜNEN sind einfach immer dran mit Zugeständnissen. Wir hätten uns über eine Überweisung an den Sozialausschuss gefreut, um zumindest einmal die Möglichkeit zu haben, darüber zu sprechen, wie eine Ehrenamtskarte in Hamburg zu realisieren ist, welche Probleme es konkret gibt, und um zu schauen, welche Bonuspartner möglich sind, und Erfahrungswerte einzuholen. Leider scheitert selbst das offenbar am mangelnden Mut der GRÜNEN, zu ihrer Überzeugung zu stehen, oder am Unwillen der SPD, sich für die Anerkennung ehrenamtlichen Engagements auf einen Weg zu machen, den zwölf andere Bundesländer bereits erfolgreich beschreiten, nur weil das vielleicht Arbeit bedeuten könnte.