Mit unserem heutigen Haushaltsantrag wollen wir zehn weitere Stellen bei der Staatsanwaltschaft schaffen, um so einen substanziellen Beitrag zur Abschöpfung rechtswidrig erworbenen Vermögens zu leisten.
Dieses Instrument ist eines der wichtigsten zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Wir sorgen dafür, dass Straftätern sämtliche Erträge aus ihren Taten entzogen werden, und nehmen ihnen somit die Basis für die Begehung weiterer Straftaten. Diese Entscheidung kommt absolut zum richtigen Zeitpunkt, denn der Bundesgesetzgeber fasst gerade die rechtlichen Grundlagen für die strafrechtliche Vermögensabschöpfung vollständig neu. Somit wird der Zugriff auf aus Straftaten erlangtes Vermögen deutlich erweitert und Opfer werden künftig unbürokratisch und einfacher geschützt werden können.
Wir ziehen hier mit unserem sozialdemokratischen Justizminister Heiko Maas an einem Strang und sorgen dafür, dass dessen gesetzgeberische Vorhaben in der Praxis so wirksam wie möglich bei uns in Hamburg umgesetzt werden. Der erfreuliche Nebeneffekt für uns ist, dass die zu erwartenden Erlöse in diesem Bereich so hoch sind, dass sich die für die Vermögensabschöpfung eingerichteten Stellen mittelfristig selbst tragen werden. Das ist aus meiner Sicht richtige, nachhaltige und solide Justizpolitik.
Natürlich legen wir auch bei den Gerichten nach. Wir arbeiten aber bewusst nicht nach dem Prinzip Gießkanne.
Es hat sich bewährt, den regelmäßigen Dialog mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte zu pflegen. Aus diesem Dialog haben wir die Schlussfolgerung gezogen, dass wir den Stellenpool um fünf weitere Richterstellen und fünf weitere Stellen für Servicekräfte ergänzen werden, und das zum einen mit Blick auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit, wo mit einer wachsenden Zahl von Asylfällen zu rechnen ist, zum anderen aber auch mit Blick auf die Möglichkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die, wenn wir nichts tun, weiter mit wachsenden Beständen zu kämpfen hat, zu stärken.
(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – André Trepoll CDU: So schnell habe ich Sie noch nie sprechen hören!)
Schließlich, und das halte ich für ausgesprochen wichtig, verstärken wir das Hanseatische Oberlandesgericht um einen ganzen Staatsschutzsenat im Hinblick auf eine leider geänderte terroristische Bedrohungslage. Diese Verfahren sind rechtlich anspruchsvoll und fordern ein hohes Arbeitspensum ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein starker Rechtsstaat, der Sicherheit und Rechtssicherheit gewährleistet, ist quasi die rote beziehungsweise rot-grüne Linie unserer Justizpolitik.
Zudem stärken wir den Landesdatenschutzbeauftragten entsprechend seiner neuen Aufgaben nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung mit vier weiteren Stellen.
Wir haben für die kommenden beiden Haushaltsjahre einen ausgewogenen Haushalt entwickelt, mit dem die dritte Gewalt sicher durch die nächsten zwei Jahre steuern kann.
Insofern sollten sich alle Anwesenden in der Lage sehen, diesem Haushaltsplan zuzustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei so viel Einigkeit – über die ich mich freue, Herr Seelmaecker – kann ich nicht verstehen, warum Sie den Justizsenator im Abklingbecken sehen.
Ich möchte deshalb noch einmal hervorheben, wie viel diese 77 Stellen sind, und weil das schon ausführlich dargestellt wurde, nur noch einmal kurz auf die jeweiligen Bedarfe eingehen, auf die wir reagieren. Denn, wie Herr Tabbert gerade sagte, wir gehen hier nicht nach dem Gießkannenprinzip vor, sondern sehr gezielt: bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten wegen der zunehmenden Asylverfahren und andauernd hohen Fallzahlen, beim Oberlandesgericht als Reaktion auf andauernde Belastungen und Terrorismus, beim Vormundschaftsgericht auch wegen der vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. Bei der Staatsanwaltschaft sind die Stichworte Salafismus und Wirtschaftskriminalität und die strafrechtliche Vermögensabschöpfung, also Zurückzahlen von Gewinn. Darüber hinaus haben wir schon sehr früh diesen Verstärkungspool mit Richterinnen und Richtern geschaffen, die flexibel einsetzbar sind. Und – das ist ein Punkt, den ich besonders betonen möchte – wir verstärken auch immer parallel dazu die jeweiligen Servicekräfte, denn die sind wichtig für das Funktionieren der Arbeitsabläufe. Das ist immer mit zu bedenken, und das ist genau das, was die Opposition nicht tut.
An den vielen Verstärkungsmaßnahmen sieht man, wie ernst wir die im Koalitionsvertrag geforderte angemessene Ausstattung nehmen und wie zielgerichtet wir dies umsetzen. Dazu beobachten wir, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Entwicklung der Arbeitsbelastung in Hinblick auf die Eingangszahlen, die Verfahrensdauer und die Komplexität der Fälle.
nau das, was wir machen: Wir reagieren schnell und zielgerichtet auf neue Situationen, aktuelle Trends und dauerhafte Belastung, indem wir Stellen schaffen und nicht nur darüber reden. Wir schaffen sie. Und natürlich schaffen wir auch Ausbildungskapazitäten für Justizangestellte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger,
im Justizvollzug und auch für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher. Herr Seelmaecker, die Probleme dort sind bekannt. Sie werden angegangen. Und auch die Zwangsvollstreckung steht nicht vor einem Kollaps.
Darüber hinaus investieren wir 1,4 Millionen Euro in die Sicherheit an den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft.
Jetzt möchte ich gern noch auf den Punkt eingehen, bei dem die Einigkeit etwas geringer ist, nämlich der Strafvollzug. Die Opposition fordert viele einzelne Maßnahmen, die wir zum Teil in der Bürgerschaft schon behandelt haben, zum Beispiel Mindestlohn für Häftlinge oder Gründerkurse. Wir wollen dagegen langfristige Verbesserungen durch strukturelle Veränderungen, weil das mehr bringt als Einzelmaßnahmen. Im Sinne dieser strukturellen Veränderung prüfen wir – die Betonung liegt auf prüfen – das Modell der Kooperation mit Schleswig-Holstein. Damit schaffen wir keine Tatsachen, denn nach Abschluss der Prüfung wird das Kooperationsmodell noch gegen Planungsalternativen abgewogen.
Wir wollen einen effizienten, qualitativ hochwertigen Strafvollzug und gehen die Defizite des gegenwärtigen Strafvollzugs gezielt an. Wir haben aktuell das Problem, dass es viele kleine Anstalten gibt. Da ist die Betreuung schwerer und auch für das Personal ist die Situation schwierig, weil es sich dann aufteilen muss. Wir wollen das mit einer gemeinsamen Infrastruktur künftig besser bündeln. Das bietet auch Chancen.
Es bietet Chancen im Sinne von sehr qualifizierten Angeboten für Ausbildung, Arbeit, Betreuung, Therapie und Ähnliches. Wir können all das jetzt sehr viel zielgerichteter ausbauen und eine Vielzahl von Häftlingen in einer Vollzugsart gezielt unterstützen. Dazu gehört beispielsweise intensiver schulischer Unterricht zum Erwerb von Grundqualifikationen wie Sprache, Alphabetisierung oder der Erwerb eines Schulabschlusses als Voraussetzung für weitere Qualifizierung. Das gilt übrigens – Frau Suding, ich spiele auf Ihren Beitrag von gestern an – auch für Jugendliche. Die müssen jetzt nach Hahnöfersand und das ist so abgelegen und die Verkehrsanbindung so schlecht, dass man dort in
Im Zuge der Resozialisierung wollen wir den offenen Vollzug Glasmoor weiterentwickeln: mehr Haftplätze, keine Saalbelegung mehr. Die Kosten dafür sind jetzt solide ermittelt. Sie werden eingehalten. Herr Seelmaecker, das ist durchgeplant, und eben weil es durchgeplant ist, gibt es eine Nachtragsdrucksache, in der das vorgestellt wird. Das ist solide ermittelt und dieser Betrag wird jetzt auch eingehalten.
Für das nächste Jahr planen wir, ein Resozialisierungsgesetz zu verabschieden: Fallmanagement, individuelle Hilfeplanung, Übergangsmanagement. Der Gesetzentwurf ist in Arbeit. Sämtliche Fachleute sind im Rahmen eines Kongresses einbezogen worden.
Jetzt habe ich leider nur noch sehr wenig Zeit für den Datenschutzbeauftragten. Wir haben vollständige Unabhängigkeit verliehen. Eine derart starke Position ist wichtig, auch in der Auseinandersetzung mit Internetriesen wie Facebook, Google oder WhatsApp, in der gerade unser Datenschutzbeauftragter sehr aktiv ist. Er hat vor Kurzem eine Anordnung gegen Facebook erlassen wegen der Übernahme von Daten von WhatsApp. Das ist ein Beispiel für die Kehrseite der Digitalisierung. Das Datenmissbrauchsrisiko wird immer größer. Nicht umsonst gibt es die Forderung nach einer digitalen Grundrechtecharta für die EU. Deshalb haben wir auch dort Stellen geschaffen, und das ist auch im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch von meiner Seite, bevor ich einen Angriff starte, natürlich erst einmal herzliche Genesungswünsche an unseren Justizsenator. Aber trotzdem geht es jetzt los.
Auf geht's. – Die Rechtsprechung ist der Wahrheitsfindung eng verbunden. Das zumindest hofft der rechtsuchende Bürger, und er hofft natürlich auch, dass das für den obersten Dienstherrn der Justiz in unserer Stadt gilt, den Senator. Ob diese
Hoffnung immer erfüllt wird, sei dahingestellt. Denn was sich seit Beginn der Wahlperiode zeigt, lässt sich an einigen eklatanten Beispielen der letzten Wochen besonders gut illustrieren. So lesen wir zum Beispiel, dass entgegen den Versprechungen des Justizsenators Steffen doch ein Sexualstraftäter in Billwerder einsitzen soll.