Protocol of the Session on March 31, 2016

Wir werden jedenfalls darauf achten, dass das Projekt gut weiterläuft, Herr Trepoll. Unser Antrag sagt einiges dazu, dass wir weiterhin genau hinsehen werden, da wir es uns in solchen Zeiten eben nicht leisten können, nicht auf den Euro zu achten, wo wir vor der Schuldenbremse, der Flüchtlingskrise und vielen anderen Problemen stehen.

(Beifall bei der SPD und bei Farid Müller GRÜNE)

Wir freuen uns auf dieses Projekt, wir freuen uns auf die Elbphilharmonie und wir freuen uns darauf, dass wir uns dieses Haus leisten können und leisten werden, ohne dabei die anderen Kultureinrichtungen und Kulturangebote dieser Stadt zu beeinträchtigen. Das ist ein wichtiges Signal, das kann man nicht oft genug sagen, und das haben wir heute bekräftigt. – Danke.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Quast. – Das Wort hat Herr Müller von der GRÜNEN Fraktion.

(André Trepoll CDU: Sie wurden doch gar nicht gelobt!)

Es wurde an dem Zusatzantrag der Regierungsfraktionen herumgekrittelt. Das kam zum einen von der CDU, zum anderen von der LINKEN. Offenbar unterschätzen Herr Wersich und Herr Hackbusch die Debatte in der Stadt, ob wir darauf achten, dass dieses Haus, nachdem es fertiggebaut ist, ordentlich finanziert betrieben wird. Dieser Antrag zeigt gar kein Misstrauen gegenüber dem Senat. Die Senatorin hat sich sogar sehr gefreut, da sie nämlich weiß, dass es Misstrauen in der Stadt gibt. Das wissen wir alle. Solche Anträge, wie wir sie gestellt haben, haben eine Wirkung in die Stadt. Sie zeigen, dass sich dieses Parlament – und ich hoffe, dass Sie sich daran beteiligen – darum kümmern wird, dass die Vorgaben zum Betriebshaushalt, die wir für die Elbphilharmonie beschlossen haben, von uns sehr genau kontrolliert werden und dass im Fall einer

anderen Entwicklung keine anderen Kulturinstitutionen in dieser Stadt darunter leiden würden. Das ist das Signal in die Stadt. Das mögen Sie geringschätzen, Herr Wersich. Wir haben aber verstanden, welche Stimmung in der Stadt herrscht, und wir wollen deswegen dieses Signal heute aussenden.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank, Herr Müller. – Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen damit zu den Abstimmungen.

Wir beginnen mit dem Bericht des Haushaltsausschusses, der Drucksache 21/3696.

Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen worden.

Hierzu bedarf es einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer will nun den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist ebenfalls mit Mehrheit und damit endgültig beschlossen worden.

Weiter mit der Drucksache 21/3857, dem gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNEN. Diesen möchte die CDU-Fraktion ziffernweise abstimmen lassen.

Wer möchte nun zunächst den Ziffern 1 bis 3 folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen worden.

Wer möchte auch Ziffer 4 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit so beschlossen.

Schließlich zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus der Drucksache 21/3843.

Wer stimmt diesem Antrag zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 48, Drucksache 21/3557, Antrag der FDP-Fraktion: Gewaltprävention und Konfliktmanagement in Erstaufnahmeeinrichtungen.

[Antrag der FDP-Fraktion:

(Jan Quast)

Gewaltprävention und Konfliktmanagement in Erstaufnahmeeinrichtungen – Drs 21/3557 –]

Die Fraktionen der SPD, CDU und der GRÜNEN möchten diese Drucksache an den Innenausschuss überweisen. Vonseiten der FDP-Fraktion liegt ein Antrag auf Überweisung der Drucksache an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration vor.

Die Fraktionen sind übereingekommen, diese Debatte zu streichen. Wir kommen damit sofort zur Abstimmung.

Wer möchte zunächst die Drucksache 21/3557 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Wer möchte die Drucksache dann an den Innenausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 51, Drucksache 21/3664, Antrag der AfD-Fraktion: Keine Barauszahlung der in Paragraf 3 Absatz 1 Satz 5 Asylbewerberleistungsgesetz geregelten Leistungen zur Deckung des "notwendigen persönlichen Bedarfs" (Taschengeld) in den Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge – Umstellung des Systems auf Geldkarten, mit denen bestimmte Konsumgüter gekauft werden können.

[Antrag der AfD-Fraktion: Keine Barauszahlung der in § 3 Absatz 1 Satz 5 Asylbewerberleistungsgesetz geregelten Leistungen zur Deckung des "notwendigen persönlichen Bedarfs" (Taschengeld) in den Hamburger Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge – Umstellung des Systems auf Geldkarten, mit denen bestimmte Konsumgüter gekauft werden können – Drs 21/3664 –]

Zu dieser Drucksache liegt ein Antrag der AfDFraktion auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration vor. Wer wünscht das Wort? – Herr Nockemann von der AfD-Fraktion, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Maxime allgemeiner Lebensklugheit lautet: Geht schonend mit euren Ressourcen um und vermeidet es vor allem, das Rad zweimal zu erfinden. Man muss schon Politiker sein, um das Rad nicht nur zweimal zu erfinden, und zwar mit hohem Ressourcenverbrauch und hoher politischer Überzeugung, sondern auch, um es dann, wenn man es erfunden

hat, in die Ecke zu stellen und nicht zu nutzen. Die Rede ist von den sogenannten Sachleistungen oder Geldersatzleistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber. Bereits im Jahr 1992/ 1993 gab es einen Asylkompromiss mit verfassungsändernder Mehrheit unter anderem von CDU und SPD. Damals wurde das Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt, das es den Erstaufnahmeeinrichtungen ermöglicht, Sachleistungen an die Asylbewerber auszuzahlen, und zwar auch für den notwendigen persönlichen Bedarf, sprich für das Taschengeld.

In dem damaligen Gesetzesmaterial ist nachzulesen, dass man damals schon wusste, dass Bargeldleistungen oft nicht für den dringenden persönlichen Bedarf eingesetzt, sondern häufig in die Heimat geschickt werden, damit sich mit diesen Mitteln weitere Personen von dort auf den Weg nach Deutschland machen können. Außerdem sollten die Schlepper bezahlt werden. Für den normal denkenden Politiker war es damals nicht nur opportun, sondern geradezu zwingend, ein derartiges Gesetz zu verabschieden. Durch das sogenannte Rechtsstellungsverbesserungsgesetz vom März 2015 wurde dieses Gesetz wieder rückgängig gemacht, ein kurzsichtiger, desaströser und jeder Lebenserfahrung widersprechender Schildbürgerstreich, denn tatsächlich ist ausgezahltes Bargeld ein Anreiz, nach Deutschland zu kommen.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Einladung von Frau Merkel an alle Flüchtlinge dieser Welt, nach Deutschland zu kommen, wirkte die Wiedereinführung von Bargeldleistungen als Katalysator für eine millionenfache Zuwanderung nach Deutschland. Man darf in diesem Zusammenhang ruhig erwähnen, dass die monatliche Taschengeldleistung hier in Deutschland ungefähr dem Monatseinkommen eines albanischen Polizisten entspricht. Aber wie es üblich ist, hatte sich die Politik im März 2015 nicht lange gedanklich mit den Folgen ihres Handelns beschäftigt und hatte dieses Gesetz beschlossen, nur um es im Oktober 2015 zu revidieren und für die Erstaufnahmeeinrichtungen wieder die Leistung von Sachleistungen zu beschließen, kehrt marsch, zurück zur Gesetzgebung von 1993. Die Begründung war, als hätte man es nicht anders erwartet, wir müssten die Anreize für Flüchtlinge begrenzen, nach Deutschland zu kommen.

Damit nicht genug Schilda, nein, jetzt, wo man wieder die Möglichkeit hat, die Taschengeldzahlungen als Geldersatzleistung zu gewähren, sträuben sich in Hamburg die Vertreter der GRÜNEN und sagen, Sachleistungen seien des Teufels, das komme überhaupt nicht in Betracht, und Leistungen per Geldkarte kämen nur in Betracht, wenn man die Leistungen über diese Geldkarte nicht auf bestimmte Produkte beschränke.

(Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg)

Die Medien überbieten sich geradezu mit Vorwürfen an die AfD, wir hätten nie irgendwelche sachdienlichen Vorschläge zu machen. Mit uns hätte es diese gravierenden Fehler der Vergangenheit überhaupt niemals gegeben, die hier fast zu einem Staatsnotstand geführt haben. Wir hätten die Tore niemals so weit geöffnet, dass wir uns auf Österreich und auf die Balkanstaaten hätten stützen müssen, um den Zugang nach Deutschland zu verriegeln.

(Beifall bei der AfD)

Nach geltender Rechtslage ist es somit nicht nur möglich, sondern geradezu geboten, wenn man das Gesetz richtig versteht, in Erstaufnahmeeinrichtungen grundsätzlich Sachleistungen und Geldersatzleistungen zu gewähren. Warum macht Hamburg das nicht? Warum sind wir immer noch dabei, Barleistungen auszuführen? Das Gesetz ist fast sechs Monate in Kraft und nichts passiert. Kein Elan, keine Überzeugung und kein Mut des Bürgermeisters, hier gegen seine Zweite Bürgermeisterin zu agieren, obwohl dieses eigentlich sachlich geboten wäre. Nein, man streut der Öffentlichkeit Sand in die Augen, behauptet, man habe schöne Gesetze gemacht, nur dann sagt man, man könne sie leider nicht anwenden, weil das politisch nicht opportun sei.

Ich verstehe, dass man vom Sachleistungsprinzip in Hamburg Abstand nimmt. Das würde einen wirklich zu hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Aber warum ist man noch nicht dabei, die Geldkarte einzuführen? Genau das fordern wir mit unserem Antrag. Da wird es dann sicherlich heißen: Warten wir doch ab, was in anderen Bundesländern mit der Geldkarte passiert, es gibt ein Flächenland, in dem das geprüft werden soll, es gibt rechtliche Bedenken, die praktische Handhabung ist unklar. Ich möchte darauf antworten: Zu Zeiten großer Hamburger Bürgermeister war die Hamburger Verwaltung führend in der Verwaltungspraxis, wenn es darum ging, neue Verfahren einzuführen. Ganz Deutschland guckte häufig auf die Hamburger Verwaltung.

Heute ist es so, dass die SPD sicherlich gehindert ist durch die GRÜNEN. Gleichwohl appellieren wir an den Senat, endlich tätig zu werden. Wir beantragen die Einführung von Geldleistungen, mittels derer verhindert wird, dass Flüchtlinge in den Genuss von Bargeldleistungen kommen, und vor allem verlangen wir, dass über diese Geldkarten der Bezug bestimmter Leistungen wie Tabak und Alkohol nicht ermöglicht wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Heiterkeit bei Christia- ne Schneider DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Nockemann. – Das Wort hat Herr Ilkhanipour von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Tatsächlich kann man sich dieser Forderung politisch oder im Hinblick auf ihre Praktikabilität und ihre Folgen ganz sachlich nähern. Zunächst einmal stört mich hier der Duktus, in dem der vorliegende Antrag geschrieben ist. Viel zu oft und auch hier versucht die AfD den Anschein zu erwecken, als würden die Flüchtlinge Unsummen zugesteckt bekommen. Diese Fehlinformation, die die Stammtische bedienen soll, ist Gift für unser gesellschaftliches Zusammenleben.

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und bei Christiane Schneider DIE LINKE)

Fakt ist: Bereits heute werden die wesentlichen Leistungen in der ZEA als Sachleistungen ausgegeben. Um es ganz deutlich zu sagen: Wir sprechen hier von einer Summe abzüglich des HVVTickets von etwas mehr als 100 Euro beim erwachsenen alleinstehenden Flüchtling, in der Regel sogar weniger. Ziel Ihres Antrags – und das haben Sie auch ganz offen gesagt – ist es, finanzielle Fehlanreize zu beseitigen. Mit anderen Worten: Sie versuchen uns mit Ihrem Antrag weiszumachen, dass es einen kausalen Zusammenhang zwischen hohen Flüchtlingszahlen und dieser Summe als Barauszahlung gäbe. Glauben Sie allen Ernstes, dass diese existenzielle Entscheidung, herzukommen, also die Strapazen und Risiken einer Flucht auf sich zu nehmen, von knapp 100 Euro abhängt?

(Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und bei Christiane Schneider DIE LINKE)

Sie wissen selbst, wie wenig glaubwürdig das ist. Es geht Ihnen vielmehr lediglich um billige Effekthascherei.

(Dirk Nockemann AfD: Das steht in der Be- gründung des Gesetzes!)