Protocol of the Session on March 3, 2016

Die Wettanbieter befinden sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone, mit Ausnahme derjenigen in Schleswig-Holstein, die zumindest bis zur Übernahme durch Rot-Grün einen eigenen rechtlich sauberen und wesentlich sachgerechteren Weg gegangen sind. Den Kopf in den Sand zu stecken kann bei aller Sympathie für Ihre Renitenz gegenüber der Brüsseler Eurokratie aber nicht die Lösung sein. Wir halten nämlich das materielle Anliegen hinter diesem Antrag für zustimmungswürdig. Monopole sind von einigen Ausnahmen abgesehen ökonomisch stets ineffizient und damit schädlich. Ein staatliches Glücksspielmonopol stellt dabei keine Ausnahme dar. Auch beim Glücksspiel

wird kein Ziel durch ein staatliches Monopol besser erreicht als ohne. Genau das ist aber eines der Hauptargumente für ein staatliches Glücksspielmonopol. Das Entstehen von Glücksspielsucht soll verhindert und bestehende Sucht wirksam bekämpft werden. Das sind hehre Ziele, die doch kaum besser durch den Staat erreicht werden können als durch private Anbieter, die ihrerseits natürlich einen Lizenzierungsprozess haben durchlaufen müssen und unter staatlicher Aufsicht stehen. Maßnahmen zur Kontrolle und Verhinderung von Glücksspielsucht kann der Staat auch privaten Anbietern auferlegen, etwa eine Alterskontrolle, Kontrolle von Personalien zum Herausfiltern von Personen mit übermäßiger Nutzung und dergleichen mehr. Eines staatlichen Monopols bedarf es dafür nicht. Auch wenn die Begründung der FDP ein zu starkes Gewicht auf die EU und ein zu geringes auf den Inhalt legt, ist der Antrag in der Sache richtig. Einmal hat das blinde Huhn EU-Kommission ein Korn gefunden, und das erkennen wir gern an und werden daher dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Frau Oelschläger. – Das Wort hat Herr Oetzel von der FDP-Fraktion.

Frau Blömeke, auch wenn es Sie traurig macht, muss ich doch noch einmal das Wort ergreifen. Sie haben gerade so schön alles vorgelesen, was der Glücksspielstaatsvertrag erfüllen soll und welche Ziele er verfolgt. Hätten Sie sich aber näher damit auseinandergesetzt, wüssten Sie, dass all das, was Sie gerade vorgelesen haben, leider momentan mit der vorhandenen Regelung nicht möglich ist und wir dringend die Liberalisierung des Glücksspielmarktes brauchen, um die Ziele zu erfüllen, die Sie gerade genannt haben.

(Christiane Blömeke GRÜNE: Das sehen Sie so; wir sehen es anders!)

Frau Vértes-Schütter, Sie sagen, für Sie stehe der Verbraucherschutz im Vordergrund. Die momentane Rechtslage sieht aber nicht vor, dass Verstöße gegen das Gesetz geahndet würden. Das heißt, die momentane Rechtslage treibt, wie Herr Wolf gesagt hat, faktisch den halben Markt in die Illegalität und damit vollends aus dem Blick des Staates. Aber gerade wenn wir Verbraucherschutz als Ziel voranstellen, brauchen wir endlich eine Reform dieses Gesetzes, um diesen Markt überhaupt in den Blick nehmen und entsprechende Regularien anwenden zu können. Das ist mit der momentanen Gesetzeslage faktisch unmöglich. Herr Wolf, Sie sagten gerade, Liberalisierung sei offenbar Selbstzweck. Es ist natürlich kein Selbstzweck, sondern genau der richtige Weg, um diesen Wildwuchs ei

(Stephan Jersch)

ner Gesetzeslage zu beenden und Verbraucherund Jugendschutz als vorrangiges Ziel zu erfüllen.

Eines noch zum Schluss: Ich finde es erschreckend, damit hatte ich nicht gerechnet – von der LINKEN hatte ich es nicht anders erwartet –, dass Rote und GRÜNE offenbar den Menschen nicht zutrauen, in der Lage zu sein, verantwortungsvoll mit Glücksspiel umzugehen.

(Farid Müller GRÜNE: Da wird gar nichts be- trieben!)

Gerade haben Sie gesagt, Glücksspiel sei ein nicht gewünschtes Phänomen, dem man entgegentreten müsse. Insofern gehen Sie davon aus, dass ein verantwortungsbewusster Umgang mit Glücksspiel nicht möglich ist. Aber genau das würde eine Liberalisierung des Marktes ermöglichen, weil wir damit eine Aufsicht und Mindeststandards schaffen würden, die jeder, der Glücksspiel auf dem Markt anbieten möchte, erfüllen muss. Wir brauchen die Liberalisierung, damit jeder, der sich an die Regeln hält, Glücksspiel verantwortungsbewusst anbieten kann. Damit diese Regularien des Jugend- und Verbraucherschutzes Maßstab für das Glücksspiel sein können, brauchen wir diese Regulierung. Das momentane Konzessionsverfahren taugt dazu eindeutig nicht.

(Beifall bei der FDP – Christiane Blömeke GRÜNE: Da irren Sie gewaltig!)

Vielen Dank, Herr Oetzel. – Das Wort hat Herr Professor Kruse von der AfD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kern des Antrags der FDP ist, dass das Monopol auf Glücksspiel fallen sollte. Das ist absolut richtig. Ich möchte das kurz ökonomisch begründen, da wir bisher eine juristische Debatte hatten, der ich als Nichtjurist nicht folgen konnte. Das Monopol soll deshalb fallen, weil man mit dem Monopol kein einziges Ziel besser verfolgen kann als ohne Monopol.

(Christiane Blömeke GRÜNE: Und das wert- frei?)

Nein, nicht völlig wertfrei.

Wir müssen zwei Aspekte berücksichtigen, nämlich einerseits die Einnahmen des Staates und andererseits die Suchtbekämpfung. Der eine Aspekt ist die Erzielung von Erlösen, das sind zum Beispiel beim Lotto 1,17 Milliarden Euro für Lotteriesteuer und für Konzessionsabgaben 1,61 Milliarden Euro. Das ist etwas, auf das jeder Staat Wert legt. Und ich sage Ihnen, das ist ganz einfach erreichbar auch ohne Monopol, indem man jeden Anbieter von Glücksspiel in der entsprechenden Höhe besteuert. Dazu braucht man kein Monopol, das kann man mit ganz normalem Marktmechanismus ma

chen, wie man das in anderen Märkten sonst auch tut.

Der zweite Punkt, Glücksspielprävention. Zunächst einmal zur Größenordnung: Die Zahl der Spielsüchtigen liegt bei deutlich unter 1 Prozent. Das heißt nicht, dass das kein Argument ist, aber man muss dann auch vergleichen, wie es entsprechend mit Tabak, Alkohol, Marihuana, harten Drogen und so weiter aussieht. Das sind Dinge, die man auf der gleichen Ebene sehen muss und bei denen wir verschiedene Argumente einsetzen.

Ich akzeptiere, dass Spielen für manche Leute ein demeritorisches Gut ist, weil es süchtig machen kann. Aber dann verträgt sich das nicht mit staatlicher Werbung für Lotto und Toto, was gemacht wird. Dadurch kann man natürlich genauso süchtig werden. Und es verträgt sich auch nicht damit, dass im Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich nur Glücksspiele und keine strategischen Spiele genannt sind, die mindestens genauso süchtig machen können und die vom Vertrag nicht erfasst sind, aber erfasst werden sollten.

Ich will auf das zurückkommen, was Frau Oelschläger schon sehr richtig gesagt hat. Liberalisierung bedeutet nicht, dass jeder machen kann, was er will, sondern es heißt, man kann das auf verschiedene Weise regeln, entweder durch Verhaltensregulierung oder durch Lizenzierung, wie man es auf vielen Märkten macht. Ich würde fast sagen, auf den meisten Dienstleistungsmärkten nimmt man entweder Verhaltensregulierung oder Lizenzierung vor. Das heißt, Sie brauchen eine Lizenz und bekommen sie nicht nach objektiven Maßstäben der objektiven Lizenzierung, das ist in der Regel ineffizient, sondern durch eine subjektive Lizenzierung.

(Glocke)

Das heißt, jeder, der bestimmte Bedingungen erfüllt, bekommt die Lizenz und muss sich dann …

Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Herr Abgeordneter, ich habe geklingelt, und dann müssen Sie bitte Ihren Vortrag unterbrechen. – Herr Münster, Frau Möller und Herr Dr. Petersen, wenn Sie sich unterhalten wollen, machen Sie das bitte draußen. Herr Abgeordneter, man diskutiert auch nicht mit dem Präsidenten. Ich habe einen Hinweis gegeben, bitte halten Sie sich daran.

Fahren Sie bitte fort, Herr Professor Kruse.

Danke, Herr Präsident. – Was Sie immer tun können, ist natürlich, jeden Anbieter an bestimmte Regeln zu halten, die mit der Lizenz verbunden sind, beispielsweise Alterskontrolle zum Jugendschutz. Das ist in der Regel ein wichtiger Aspekt, den man beachten sollte. Im Übrigen geht es nur um bestimmte Leute,

(Daniel Oetzel)

nämlich die Süchtigen, die Heavy User sind, und diese sind in der Regel auch erfassbar und erfasst, genauso wie es in Spielbanken Namenslisten gibt. Man muss die Anbieter einfach nur verpflichten, dass solche Leute nicht an dem Spielbetrieb teilnehmen dürfen, dann hat man den größten Teil dieser Leute gewissermaßen schon vom Tisch.

Ich glaube, dass Sie auch alles andere, zum Beispiel ein Verbot der Werbung, problemlos machen könnten. Dazu brauchen Sie kein Monopol. Ich will damit sagen, dass alle Argumente, die Sie vortragen, kein Monopol begründen. Das kann man auch anders regeln. Deshalb bin ich ganz eindeutig für den FDP-Antrag, das Monopol des Glücksspiels ersatzlos zu streichen und durch eine Lizenzierung zu ersetzen.

(Beifall bei der AfD und der FDP)

Vielen Dank, Herr Professor Kruse. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer möchte eine Überweisung der Drucksache 21/3300 federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien sowie mitberatend an den Sportausschuss beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir stimmen dann in der Sache ab.

Wer möchte dem Antrag der FDP-Fraktion aus der Drucksache 21/3300 seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 53, Drucksache 21/3331 in der Neufassung, Antrag der AfD-Fraktion: Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Vorgaben und Abläufe in den Jugendämtern sowie zur Erarbeitung von Maßnahmen zu strukturellen Änderungen für das behördeninterne Procedere.

[Antrag der AfD-Fraktion: Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission zur Untersuchung der Vorgaben/Abläufe in den Jugendämtern sowie zur Erarbeitung von Maßnahmen zu strukturellen Änderungen für das behördeninterne Procedere – Drs 21/3331 Neufassung –]

Dieser Antrag wurde von der AfD-Fraktion zurückgezogen, deshalb entfällt auch die entsprechende Debatte.

Dann rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 6, die

Drucksachen 21/3115 bis 21/3117, Berichte des Eingabenausschusses.

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 21/3115 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 21/3116 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 21/3117 –]

Ich beginne mit dem Bericht aus der Drucksache 21/3115.

Wer möchte sich der Empfehlung anschließen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 63/16, hier betreffend "Ermöglichung der freiwilligen Ausreise", abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Wer möchte nun der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 596/15 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Wer stimmt dann noch den Empfehlungen zu den Eingaben 805/15, 8/16, 37/16, 47/16 und 63/16, hier betreffend "weiterer Aufenthalt", zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen worden.

Wer sich darüber hinaus den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen worden.

Nun zum Bericht aus der Drucksache 21/3116. Zunächst zu Ziffer 1.

Wer möchte sich hier den Empfehlungen anschließen, die der Eingabenausschuss zu den Eingaben 812/15, 815/15 und 705/15, alle aus 2015, abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Wer stimmt sodann den Empfehlungen zu den Eingaben 798/15 und 818/15 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei einigen Enthaltungen einstimmig beschlossen worden.