Protocol of the Session on January 20, 2016

fort. Ich wiederhole das noch einmal: die Orientierung an der individuellen Situation des einzelnen Gefangenen. Sie sei ein ganz wichtiges Instrument bei der Resozialisierung. Das haben Sie damals hier gesagt. Heute, sechseinhalb Jahre später, machen Sie mit der Zerschlagung des Hamburger Jugendstrafvollzugs das genaue Gegenteil. Der geschlossene Jugendstrafvollzug soll nach Schleswig-Holstein, die Jugenduntersuchungshaftanstalt soll nach Billwerder und der offene Jugendvollzug nach Fuhlsbüttel. Ich sage Ihnen schon jetzt, dass in diesem Bermudadreieck der grünen Justizpolitik jegliche Chancen zur Resozialisierung verschwinden.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Aber schon in Ihrer ersten Amtszeit haben Sie Hahnöfersand weiter verrotten lassen. Sie wussten ganz genau von dem Sanierungsstau. Sie haben billigend in Kauf genommen, dass weitere immense Kosten entstanden. Wir sind jetzt bei 16,5 Millionen Euro, wie meine Anfrage neulich gezeigt hat. Nun schließen Sie Hahnöfersand, um uns ein Tauschgeschäft mit Schleswig-Holstein als Sparmodell zu verkaufen, und setzen das zulasten der Qualität des Vollzugs um.

Herr Steffen, so mutieren Sie zum grünen Umfaller, der erfolgreiche Resozialisierung gefährdet. So zerschlagen Sie den leistungsfähigen Jugendvollzug aus einem Guss in Hamburg. So bringen Sie aus angeblicher Sparnot die noch in Hamburg sitzenden Jugendstraftäter in die Gefahr, als Entlassene mangels guter Zukunftsperspektive eben doch die Täter von morgen zu werden. Das kön

(Stephan Jersch)

nen wir nicht zulassen. Das alles ist angesichts Ihrer früheren vollmundigen Auftritte zu diesem Thema ein Armutszeichen sondergleichen. Wir legen Ihnen deshalb heute zusammen mit der CDU-Fraktion einen interfraktionellen Antrag vor, um diese schweren Fehler zu verhindern.

Erstens: Wir wollen vermeiden, dass die Resozialisierung unter die Räder kommt.

Zweitens: Wir wollen, dass der Jugendstrafvollzug in Hamburg bleibt. Der Jugendstrafvollzug in Hamburg hat eine bundesweit hoch anerkannte Qualität. Diese muss erhalten werden. Dafür braucht es den bewährten fachlichen, organisatorischen und personellen Verbund aller Vollzugsformen, als da sind – noch einmal –: Untersuchungshaft, Jugendstrafhaft, Sozialtherapie und offener Vollzug. Denn sonst wird ein differenzierter und sinnvoll aufeinander aufgebauter Vollzug völlig unnötig erschwert. Gerade bei jungen Straftätern sind Wohnortnähe und Familienbezug besonders maßgeblich, und nur dann kann ein erfolgreiches Übergangsmanagement mit den Trägern und Kooperateuren in Hamburg überhaupt klappen. Genau das alles besagt auch der Bericht der Fachkommission zur Resozialisierung von 2010, den Sie alle kennen. Sie, Herr Steffen, müssten das einfach nur umsetzen.

Drittens: An den Planungen zur Umstrukturierung sind alle relevanten Stellen zu beteiligen, und zwar sowohl die Praktiker als auch die externen Sachverständigen. Sie reden vorzugsweise vom angeblich ersparten Steuergeld. Aber auch diese Aussage ist so wenig wert wie Ihre früheren Bekenntnisse. Bisher stehen nämlich die tatsächlichen Kosten der Umzugsrochaden, die Sie vorhaben, überhaupt noch nicht fest. Insbesondere die erforderlichen Umbaumaßnahmen sind noch gänzlich unbeziffert. Ich nenne dies eine verantwortungslose Politik.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

In diesem eben von mir beschriebenen grünen Krater der Vernachlässigung leisten allerdings Jugendvollzugsbeamte vor Ort einen unglaublich guten Job. Aber sie werden von Senator Steffen, wie schon 2010, allein gelassen. Denn bereits jetzt ist klar, dass über 30 Beamte von diesem Frühjahr an von Hahnöfersand nach Billwerder werden pendeln müssen.

Deshalb unser Appell an Sie: Retten Sie doch Ihren Rest an Glaubwürdigkeit, kehren Sie um, und beweisen Sie endlich einmal echtes soziales Engagement im Sinne der Resozialisierung. Unterlassen Sie die Verlegung, Herr Steffen. Ersparen Sie Hamburg dieses unwürdige Tauschgeschäft, Jugendliche gegen Frauen, mit Schleswig-Holstein. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das Wort bekommt Herr Tabbert von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegen von Treuenfels und Seelmaecker, die Sie für diesen Antrag, den wir besprechen, verantwortlich zeichnen, zunächst einmal muss ich Ihnen beiden ein ehrlich gemeintes Kompliment machen. Was Schriftliche Kleine Anfragen zum Strafvollzug angeht, sind Sie, insbesondere der Kollege Seelmaecker, wirklich bienenfleißig.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Von daher kennen Sie auch die Ausgangsposition, mit der wir es hier zu tun haben. Sie haben gerade erwähnt, Frau Kollegin von Treuenfels, dass auf Ihre Schriftliche Kleine Anfrage hin noch einmal deutlich wurde, dass allein die Sanierung von Hahnöfersand mindestens 16,5 Millionen Euro kosten würde. Auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Kollegen Seelmaecker hin haben wir erfahren – was wir natürlich aber schon wussten und auch diskutiert haben –, dass die Ausbildungslehrgänge im Justizvollzug im Moment quasi auf Volllast fahren, drei Ausbildungslehrgänge, mehr geht auch gar nicht. Und dennoch haben wir das Problem, dass die Schere zwischen Personalbestand und Personalbedarf leider immer weiter auseinandergeht – Problem Nummer zwei.

Problem Nummer drei, und auch das kann man nicht nur, aber eben auch den Antworten auf Ihre Schriftlichen Kleinen Anfragen entnehmen, Herr Kollege Seelmaecker: Die Leerstände im hamburgischen Justizvollzug sind unverändert hoch. Zum einen dank rückläufiger Gefangenenzahlen – das hat sich wohl mittlerweile auf dem jetzigen Niveau ziemlich stabilisiert, aber wir haben immer noch hohe Leerstände –, zum anderen verdanken wir das natürlich aber auch der Erblast Billwerder – das muss man leider immer wieder sagen, wenn es um Umstrukturierungen des Justizvollzugs geht – aus der Ära Kusch, in der es im Übrigen einen FDP-Staatsrat gab, der dafür verantwortlich zeichnete. Dieses Problem muss leider bei allen Umstrukturierungsmaßnahmen wieder neu beleuchtet und berücksichtigt werden. Und last, but not least unterliegen wir auch in Hamburg der Schuldenbremse, der auch FDP und CDU zugestimmt haben und die die CDU immer noch weiter vorziehen will.

Das ist die Ausgangssituation, mit der wir es zu tun haben. Das heißt, wir haben starken Handlungsbedarf. Alle die eben von mir genannten Aspekte müssen in die Umstrukturierungsdebatte einfließen, die wir jetzt wieder über den Hamburger Strafvollzug führen müssen. Das haben wir als rotgrüne Koalitionspartner auch frühzeitig erkannt und haben daher das Ziel einer Verdichtung der

(Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein)

hamburgischen Strafvollzugslandschaft in weiser Voraussicht auch in den Koalitionsvertrag geschrieben. Denn Verdichtung, so kritisch man das auch immer aus vollzugsfachlicher Sicht sehen mag, bietet immerhin die Chance, den genannten Problemstellungen insgesamt beizukommen. Dabei sollten wir selbstverständlich auf keinen Fall das Ziel des von Ihnen, Frau von Treuenfels, erwähnten hohen fachlichen Niveaus des hamburgischen Strafvollzugs und eben auch des hamburgischen Jugendvollzugs aus dem Auge verlieren und darauf achten, dass wir dieses Niveau erhalten und, wo es möglich ist, noch durch Synergieeffekte ausbauen, die wir im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen erzielen können.

Vor diesem Hintergrund habe ich persönlich aus justizfachlicher Sicht sogar große Sympathien für das Grundanliegen, das in Ihrem Antrag zum Ausdruck kommt.

(Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein FDP: Zu spät!)

Allerdings ist die Problemstellung, wie eben schon erwähnt, so komplex, dass wir sie nicht auf die von Ihnen fokussierte Alternative verengen können, wenngleich – und das ist mir wichtig – wir auch die von Ihnen erwähnte Variante der Verlagerung des Justizvollzugs nach Billwerder nicht ungeprüft außen vor lassen wollen. Dies soll im Übrigen ja auch mitnichten geschehen. Das kommt zum Beispiel in der Pressemitteilung der Justizbehörde vom 15. Dezember 2015 zum Ausdruck, die Sie auf der Homepage der Justizbehörde lesen können. Darin steht, dass Planungsalternativen wie etwa die Verlagerung des Justizvollzugs in ein Bestandsgebäude oder den Neubau einer umfassenden Jugendanstalt sowie alternative Möglichkeiten der Finanzierung und der werterhaltenden Bewirtschaftung der Immobilien ausdrücklich in die Planung mit einbezogen werden.

Ganz so leicht, wie Sie es im Einleitungstext zu Ihrem Antrag vom 5. Januar 2016 andeuten, in dem Sie am Ende schreiben, in der Justizvollzugsanstalt Billwerder stehe ein voll sanierter Trakt mit getrennten Zuwegen leer und man könne damit die komplette Verlegung des Jugendvollzugs nach Billwerder sicherstellen, ist es jedoch nicht. Den Eindruck kann man gewinnen, wenn Sie das so schreiben. Immerhin hätten Sie das aufgrund der Antwort vom 22. Dezember 2015, also 14 Tage vor Ihrem Antrag, auf die Schriftliche Kleine Anfrage des Kollegen Seelmaecker vom 14. Dezember 2015 wissen können. Demnach ist nämlich innerhalb der gegenwärtigen Außensicherungsanlagen der JVA Billwerder der nötige Raum für die Durchführung des gesamten Jugendvollzugs nicht vorhanden.

Wenn Sie also Alternativen haben, die den Problemstellungen Leerstände im Vollzug beseitigen, Schere zwischen Personalbestand und Personal

bedarf schließen, hohes fachliches Vollzugsniveau erhalten, hohe Sanierungsbedarfe berücksichtigen und Schuldenbremse beachten gerecht werden, dann immer her damit. Ihrem bisherigen Antrag konnte ich die Lösung leider nicht entnehmen, und daher können wir es uns nicht erlauben, die Prüfung von Umstrukturierungsalternativen derart zu verengen, wie in Ihrem Antrag geschehen. Natürlich soll dabei auch die Einbindung aller am Justizvollzug beteiligten Institutionen und Akteure erfolgen. Dies hat der Senat bereits in seiner Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage vom 14. Dezember 2015 zum Ausdruck gebracht, sodass wir Ihren Antrag insgesamt guten Gewissens ablehnen können, ohne dass uns fachliche Grundanliegen trennen würden. Nur leider ist eben alles nicht so einfach, wie Sie sich das vorstellen, und deswegen werden wir als Fraktionen der SPD und der GRÜNEN das Thema im Frühjahr gern auf die Tagesordnung des Justizausschusses nehmen, um den bis dahin vorliegenden Planungsstand gemeinsam besprechen und weiter begleiten zu können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Farid Müller GRÜNE)

Das Wort bekommt der viel zitierte Herr Seelmaecker von der CDU-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Hamburgs Jugendvollzug muss in Hamburg bleiben. Auch wenn ich es gut finde, dass Sie die Kosten ehrlich angesprochen haben, dürfen wir den Jugendvollzug und die Verlagerung beziehungsweise den Tausch mit Frauen und Jugendlichen nicht auf ein Kostenproblem reduzieren. Dann ist die Sicht tatsächlich verengt. Wenn wir uns nämlich nur noch diese beiden Gruppen und nur diese eine Alternative Schleswig-Holstein und nicht Niedersachsen oder andere Bundesländer ansehen, dann frage ich mich, wo die Weite des Blicks ist. Das ist nicht weit, meine Damen und Herren, das ist eng.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Ziel des Jugendvollzugs ist die Erziehung – nicht die Bestrafung, sondern die Erziehung. Das bedeutet, dass der beste Schutz der Allgemeinheit ist, wenn wir in der Erziehung erfolgreich sind. Das heißt, die Qualität des Jugendvollzugs ist letztlich das Kriterium, das zählt. Dabei ist wichtig, dass die Mitarbeiter mitgenommen werden, dass die Jugendgerichtshilfe mitgenommen wird, dass alle an der Resozialisierung Beteiligten mitgenommen werden; das hat der Justizsenator in der Vergangenheit zu Recht betont. Das war früher ein Schwerpunkt seiner oppositionellen Tätigkeit, und

(Urs Tabbert)

dazu sage ich, dass wir in diesem Punkt einmal ausnahmsweise genau deckungsgleich sind. Denn es ist richtig, dass gute Resozialisierung dafür sorgt, dass Straftaten künftig vermieden werden.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Im Gesetzentwurf des heutigen Justizsenators aus dem Jahre 2007 heißt es zu Paragraf 18, Entlassung – Zitat –:

"Es wird ausdrücklich festgelegt, dass externe Kräfte frühzeitig mit dem Ziel zu kontaktieren sind, einen möglichst reibungslosen Übergang des Lebens in die Freiheit zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Personensorgeberechtigten, die Jugendämter und die […] Bewährungshelferinnen und -helfer […]."

Und so geht es weiter. Recht hat er, kann ich da nur sagen. Aber wie soll das denn, bitte schön, gewährleistet werden, wenn die Jugendlichen später in Schleswig oder in Neumünster im Vollzug sitzen? Das kann gar nicht funktionieren.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Und da sehe ich auch wieder die Friktion und die fehlerhafte Deckung der Argumente, wenn ich mir, wie heißt es so schön, das Rahmenkonzept der Teilanstalt für Frauen ansehe. Nun mussten Sie diese Kröte schlucken, dass die Frauen nach Billwerder gehen – was Sie ja auch nicht wollten –, und machen sich die Mühe, ein Rahmenkonzept zu erstellen, das ich im Grunde genommen auch hätte unterschreiben können. Darin steht:

"Im Gegensatz zu männlichen Gefangenen bleiben viele Frauen in sozialen Gefügen integriert. Sie haben häufiger Kinder, Ehemänner, Lebensgefährten, Eltern oder Geschwister, mit denen sie während der Haft in Kontakt bleiben und nach der Haft wieder zusammenleben werden."

Dasselbe gilt doch aber genauso für Jugendliche. Gerade für Jugendliche gilt doch, dass diese sozialen Bindungen aufrechterhalten werden müssen. Ich ahne schon, worauf sich die Argumentation später verengt, nämlich auf Verkehrsmittel und wer nach Hahnöfersand fahre, wie viele Kilometer das seien, und wie weit es nach Neumünster sei. Darüber werden wir unterschiedliche Auffassungen haben. Das ist aber nicht der Hauptpunkt. Der Hauptpunkt ist, dass wir Verantwortung für unsere Häftlinge haben. Und gerade im Bereich der Jugend haben wir eine besondere Verantwortung. Wir können uns gerade im Bereich des Jugendvollzugs in Hamburg doch nicht aus unserer Verantwortung stehlen, indem wir ihn nach SchleswigHolstein delegieren. Ich möchte den Kollegen in Schleswig-Holstein nicht zu nahe treten,

(Farid Müller GRÜNE: Besser ist das!)

aber allein schon aus der parlamentarischen Kontrollüberlegung heraus können wir als Abgeordnete jugendliche Straftäter doch nicht nach SchleswigHolstein abschieben und hoffen, dass das dann gut funktioniert. Damit werden wir unserer Verantwortung wirklich nicht gerecht.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Im Übrigen ist das alter Wein in neuen Schläuchen. Bereits vor 23 Jahren gab es ein Abkommen beziehungsweise wurde die Vollzugsgemeinschaft mit Schleswig-Holstein erneuert. Frau PeschelGutzeit hat gesehen, dass es so keinen Sinn macht. Ich zitiere:

"Das Abkommen zur Fortsetzung der Vollzugsgemeinschaft hat das Ziel, dem Gesichtspunkt der Wohnortnähe für die Gefangenen besser Rechnung zu tragen."

Ich hätte nie gedacht, dass ich das noch einmal sagen würde: Recht hat sie. Insofern war es richtig, dass damals die Dinge zurückgedreht wurden und diese länderübergreifende Kooperation auf das zurückgeführt wurde, was wirklich zwingend notwendig und sinnvoll ist. Dass ausgerechnet der Justizsenator nun diese Grundsätze über Bord wirft, verstehe ich ganz und gar nicht, weil er im Grunde genommen viele richtige Ansätze hatte. Warum sie jetzt für ein paar Euro über Bord fliegen – so viel wird am Ende nicht gespart –, verstehe ich nicht. Dass nicht ordentlich geplant wird, sehe ich auch. Dass im Wohnungsbauprogramm beispielsweise schon jetzt Wohnungen in der JVA Fuhlsbüttel ausgewiesen sind, finde ich toll. Ich hätte gedacht, wir machen erst einmal ein gesamtes Justizvollzugskonzept und sehen dann, was wir mit den Flächen machen. Jetzt ist dort schon Wohnbebauung vorgesehen – ich bin begeistert. Mal sehen, wie das so weitergeht.

In Zeiten knapper Kassen, muss ich sagen, verstehe ich dann noch weniger, dass es eine Projektgruppe von Theoretikern gibt – nicht Praktikern, sondern Theoretikern –, die zusätzlich 430 000 Euro Personalkosten pro Jahr verursachen werden, statt sich doch erst einmal alle die Leute heranzuholen, die in diesem Bereich täglich in der Praxis arbeiten, die ihre Erfahrungen einbringen, und nicht irgendwelche Anstaltsleiter oder -leiterinnen, die hinschmeißen, weil sie sagen, sie erführen aus der Presse, was aus Hahnöfersand werden soll. Das kann es nicht sein.

Ich fasse zusammen: Meine Damen und Herren, beziehen Sie bitte alle relevanten Stellen bei der Planung ein, holen Sie sich gern noch Rat von unabhängigen Sachverständigen hinzu, aber nicht in einer internen Projektgruppe, und berücksichtigen Sie insbesondere die im Abschlussbericht der Fachkommission "Optimierung der ambulanten

und stationären Resozialisierung in Hamburg" vorgesehenen Punkte. Wenn wir das dann noch im Ausschuss debattieren, kommen wir sicherlich zu einem hervorragenden Ergebnis. Der einfache Tausch Jugend- und Frauenvollzug bringt es nicht, weder pekuniär noch inhaltlich. – Vielen Dank.