Deswegen, das will ich gleich vorwegnehmen, bin ich sehr froh und dankbar, dass die Fraktionen übereingekommen sind, die Anträge, die zu diesem Thema gestellt worden sind, an den Sozialausschuss zu überweisen. Dort ist der Raum, um auf die verschiedenen komplexen Aspekte dieses Themas im Detail einzugehen und die Haltung des Senats dazu zu erläutern.
Drei, vier Fakten möchte ich aber dennoch darstellen. Es spielt selbstverständlich eine Rolle, dass Hamburg Bundesland und Kommune zugleich ist und wir deswegen besondere Verpflichtungen ha
ben, was den Umgang mit dem Thema Erstaufnahme angeht. Das machen übrigens auch das Spektrum der Anträge und die Einlassungen von CDU, FDP und AfD deutlich. Das ist das eine. Selbstverständlich ist es trotzdem so, dass wir eine humanitäre Verpflichtung haben. Der kommen wir nach, indem wir unter dem Stichwort "Wir helfen den Helfern" vor Ort schauen, wo wir flankierend tätig sein können, um das, was es gibt, zu unterstützen und zu etablieren, und um an geeignete Kontakte zu vermitteln. Gleichwohl ist es aber so, dass wir Menschen unter die Arme greifen, die anderen Menschen dabei helfen, ihre Reise in Richtung Skandinavien oder wohin auch immer fortzusetzen. Das ist nicht ganz trivial, und daher bitte ich Sie darum, in einem ordentlichen, sachlichen Rahmen zu diskutieren, wie wir tätig werden sollen.
Es gibt gute Ansätze. Es gibt übrigens auch schon Feedback von den Ehrenamtlichen, die sich vorstellen können, dass es so, wie wir es in den letzten Wochen machen, erfolgreich sein kann. Gleichzeitig gibt es aber auch das starke Signal der Stadt, ein Angebot der Innenbehörde – und das meinen wir durchaus ernst –, dass wir Wert darauf legen, dass diejenigen, die von uns staatlich strukturierte Hilfe im Rahmen von Ansprüchen einfordern wollen, sich in das Angebot der Innenbehörde begeben und sich hier registrieren lassen. Dann kommen sie in den Genuss einer etablierten Gesundheitsversorgung, eines Unterkunftsangebots, eines geordneten Asylverfahrens bis hin zu einer Unterbringung in einer Folgeeinrichtung. Zu dieser Verpflichtung stehen wir. Dazu gehört aber auch, dass man die rechtsstaatlichen Grundsätze an dieser Stelle ernst nimmt.
In diesem Spektrum befinden wir uns. So komplex die Lage auch ist und so verführerisch es sein mag, nach schnellen und einfachen Lösungen zu rufen, sei es durch viel Geld oder durch viel Restriktion, sollte man sich nicht dazu verleiten lassen, zu weiteren komplizierten Sachverhalten wie der Veränderung der gesundheitlichen Situation in Europa in einer globalisierten Welt Dinge zu sagen, die ich sehr bedenklich finde.
Jeder weiß, dass Krankheiten wie Tuberkulose, die wir längst ausgerottet oder zumindest eingedämmt geglaubt haben, in den vergangenen Jahren durchaus auch in Westeuropa wieder aufgetreten sind. Das ist aber kein flüchtlingsrelevantes Problem, Frau Dutschke; es hat einfach etwas damit zu tun, dass Sie mit dem Flieger innerhalb eines Tages sehr schnell von A nach B kommen. Wenn ich mir das zu Herzen nehme, was Sie gerade am Pult gefordert haben, dann würde das bedeuten, dass wir den Reiseverkehr aus dem Osten Europas – und zwar den legitimen, gesetzlich statthaf
ten Reiseverkehr von Menschen mit geschäftlichen oder familiären Interessen oder einem Aufenthaltstitel in Deutschland – komplett einschränken müssten.
Wir sollten uns insofern überlegen, ob wir dem Druck, der auf uns alle ausgeübt wird, die wir in der Stadt Verantwortung tragen, sei es als Abgeordnete, sei es als Senat, so weit nachgeben, dass wir uns zu solchen Interpretationen hinreißen lassen. Das finde ich problematisch.
Übrigens ist es so, dass wir in der Erstaufnahme sehr stark darauf achten, das Thema Impfen voranzubringen, dass zu der gesundheitlichen Erstuntersuchung ein Röntgenbild gehört, und so weiter. Insofern muss man sehr vorsichtig damit sein, die Ausbreitung von welch ansteckenden Krankheiten auch immer in Verbindung zu bringen mit Menschen, die von A nach B reisen und unter Umständen auch Flüchtlinge sind. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Erstens finde ich es gut, dass es die Debatte heute gab. Soweit wir gehört haben, bestand eine der Hauptkritiken darin, dass es keine öffentliche Zurkenntnisnahme der Situation und dieser großen Hilfsbereitschaft durch die Stadt gibt und deshalb auch keine Anerkennung für diese wirklich außerordentlich aufopferungsvolle Arbeit. Da, finde ich, sind wir heute ein Stück weitergekommen, jedenfalls auf dieser Seite des Hauses.
Zweitens haben wir natürlich nicht umsonst von der Notwendigkeit einer humanitären Hilfe gesprochen, Frau Blandow. Zu Ihrer Formulierung "unter dem Radar fliegen": Wir wissen, dass die Situation rechtlich nicht unproblematisch ist – wir sind ja nicht doof. Aber das Problem ist, dass das rechtliche Risiko heute diejenigen tragen, die als Helferinnen und Helfer am Hauptbahnhof aktiv sind. Die sind nämlich auch in einer Situation, wo es hoffentlich klappt, dass unter dem Radar geflogen wird. Ich spreche das nur einmal an. Nach der heutigen Debatte bin ich aber eigentlich sehr zuversichtlich, dass wir im Ausschuss mit der Debatte weiterkommen. Wir wissen auch, dass es nicht nichts gibt. Wir wissen natürlich auch, dass es etwas im Hintergrund gibt. Wir sagen nur: Das ist nicht genug. Wenn sich jetzt durch die Debatte im Sozialausschuss etwas weiterbewegt, dann ist das schon ein
Erfolg – wir beanspruchen auch nicht das Erstgeburtsrecht. Uns ist wichtig, dass die Hilfe verstärkt wird, und daran wollen wir gern mitarbeiten. – Danke.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 21/2208 in der Neufassung, 21/2354 und 21/2369 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 43 auf, Drucksache 21/2227, Antrag der FDP-Fraktion: Asylverfahren entlasten und vorübergehenden Schutz durch spezifischen Flüchtlingsstatus gewähren – Gesetzentwurf zur Gewährung vorübergehenden nationalen humanitären Schutzes in den Bundesrat einbringen.
[Antrag der FDP-Fraktion: Asylverfahren entlasten und vorübergehenden Schutz durch spezifischen Flüchtlingsstatus gewähren – Gesetzentwurf zur Gewährung vorübergehenden nationalen humanitären Schutzes in den Bundesrat einbringen – Drs 21/2227 –]
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Debatte nicht stattfinden zu lassen. Dann lasse ich abstimmen.
Wer möchte die Drucksache 21/2227 an den Innenausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig und somit ist der Antrag überwiesen.
Ich rufe auf Punkt 25, Drucksache 21/2192, Antrag der AfD-Fraktion: Haushaltsentlastung durch Prüfung einer Zusammenlegung von Hundesteuerund Hunderegisterstelle.
[Antrag der AfD-Fraktion: Haushaltsentlastung durch Prüfung einer Zusammenlegung von Hundesteuer- und Hunderegisterstelle – Drs 21/2192 –]
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frei nach Loriot ist ein Leben ohne Hund zwar möglich, aber sinnlos. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat daher für die Anmeldung eines Hundes eine vorbildliche Seite im Internet entwickelt. Mit der Meldung zum Hunderegister wird gleichzeitig die Anmeldung für steuerliche Zwecke bei der Hundesteuerstelle des Finanzamts erledigt und es gibt zahlreiche Hinweise für Hundehalter. Das ist vorbildlich und ein Beispiel für eine moderne effiziente Verwaltung und als solches ein Baustein für eine innovative und wettbewerbsfähige Region.
Komfortable Zugangswege zu den Leistungen der Behörden sind dabei genauso gefragt wie die schnelle Abwicklung der Verfahren. Deshalb ist die Optimierung der Verwaltungsabläufe und -strukturen wichtig. Im Mittelpunkt muss dabei stehen, dass die Prozesse beschleunigt, Kosten gesenkt und bürokratische Hemmnisse abgebaut werden. Nur wer einen Antrag auf Erlass der Hundesteuer stellen möchte, muss sich derzeit noch an das zuständige Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz in Hamburg wenden, bei dem die Hundesteuerstelle geführt wird. Für den Bürger ist bei der Anmeldung des Hundes auf diese Weise erst einmal alles zufriedenstellend geregelt.
Umgekehrt ist es aufgrund des Steuergeheimnisses dem Finanzamt allerdings nicht möglich, Daten an das Hunderegister weiterzugeben. Wer also seinen Hund beim Finanzamt abmeldet, erwirkt nicht automatisch eine Löschung des Hundes im Hunderegister. Das Steuergeheimnis ist ein hohes Gut und soll hier auf keinen Fall ausgehöhlt werden. Das Steuergeheimnis ist in Paragraf 30 der Abgabenordnung gesetzlich verankert und bildet das notwendige Gegengewicht zu den umfangreichen Offenbarungs-, Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen und anderer Beteiligter gegenüber der Finanzbehörde. Das Steuergeheimnis soll sicherstellen, dass die im Besteuerungsverfahren dem Finanzamt offenbarten Verhältnisse des Steuerpflichtigen nicht an Dritte weitergegeben werden. Aus diesem Grund erscheint die Führung eines getrennten Hunderegisters und einer Hundesteuerstelle durchaus verständlich. Dennoch werden hier für den gleichen Sachverhalt zwei unterschiedliche Stellen beschäftigt. Die Daten werden sogar von unterschiedlichen Behörden erhoben. Es gäbe auch unter Wahrung des Steuergeheimnisses eine Vielzahl von Möglichkeiten, eine Zusammenlegung der Stellen zu erreichen und somit einen Beitrag zu einer kosteneffizienten Verwaltung zu leisten. Das Hunderegister könnte beispielsweise direkt bei der ersterfassenden Stelle, dem Finanzamt, geführt werden, wo An- und Abmeldung unmittelbar in einen Datenbestand ein
gepflegt werden könnten. Die Bezirksämter könnten mittels eines mit einem technisch überschaubaren Aufwand herstellbaren Zugangs die zur Wahrung der bezirklichen Interessen und Kontrollen notwendigen Daten erhalten. Sämtliche Steuerdaten würden ausschließlich für das Finanzamt einsichtig sein. Aus de facto zwei Registern würde ein Register.
Wer den Pfennig nicht ehrt, ist den Taler nicht wert, heißt es in einer alten Volksweisheit. Hamburg hat zahlreiche Aufgaben zu bewältigen und große finanzielle Belastungen vor sich. Hier könnte die Verwaltung im Kleinen sparen und einen Beitrag für eine sinnvolle Gestaltung des Lebens mit Hund leisten.
Ich hätte gern auf eine Debatte verzichtet und mit Ihnen im Ausschuss diskutiert, aber da Sie das leider nicht wollten, bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof hat 2011 genau dieses Thema aufgenommen. Wir haben 2012 im Parlament beziehungsweise im Unterausschuss Prüfung der Haushaltsrechnung intensiv darüber diskutiert. Wir haben auch bei der Haushaltsberatung 2013/2014, wenn ich mich richtig erinnere, Ende 2012 darüber diskutiert. Die Ergebnisse sind in der Datenbank unseres Parlaments nachzulesen. Der Antrag hat sich demnach erledigt, weil er keine Synergien ergibt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann auch Haushalt. Herr Petersen, ich werde mich ähnlich kurz fassen, ich hätte natürlich auch ähnliche Worte gefunden. Allerdings würden wir einer Überweisung an den Haushaltsausschuss zwecks einer nochmaligen Prüfung zustimmen. Immerhin ist es ein Prüfauftrag und vielleicht gäbe es einen neuen Erkenntnisgewinn. Dem würden wir uns dann natürlich nicht entziehen und die Beispiele vom Rechnungshof würde ich auch nachvollziehen. Der Rechnungshof liefert konkrete und plausible Vorschlä
ge, die wir dann gern überprüfen. Ob diese Überprüfung dem Antrag standhalten würde, hätten wir gern überprüft.
Ansonsten würde ich nur noch zwei Beispiele nennen. Die verfassungsrechtliche Ebene ist schon von einer Seite erwähnt worden. Es gibt zurzeit keine Möglichkeit, den unmittelbaren Datenaustausch zwischen der Hunderegistrierungsstelle und der Finanzbehörde abzusichern. Das ist datenrechtlich absolut verboten.