Die Drucksache 21/17297 möchten die Fraktionen der LINKEN, FDP und AfD an den Verkehrsausschuss überweisen. Vonseiten der FDP-Fraktion liegt zudem ein Antrag auf Überweisung der Drucksachen 21/17321, Neufassung, und 21/17422 ebenfalls an den Verkehrsausschuss vor.
Verehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Es ist gut, dass auf Bundesebene endlich eine Regelung für Elektrokleinfahrzeuge gefunden wurde. E-Roller lösen zwar unsere Verkehrsprobleme nicht, sind aber eine innovative Ergänzung zum bisherigen Mobilitätsangebot. Sie passen zusammengeklappt in Bus und Bahn und können dazu beitragen, die berühmte letzte Meile zum ÖPNV zu überwinden.
Die jahrelange Debatte um die Elektrokleinstfahrzeuge mag zwar typisch deutsch klingen. In Österreich hat man dafür einen Satz gebraucht. Wir im deutschen Staat brauchen dafür über 50 Seiten. Alles erscheint sehr bürokratisch. Wir begrüßen nicht, dass künftig viele Fahrzeugklassen ausgeschlossen werden. Da müssen wir vielleicht noch einmal nacharbeiten.
Umso besser ist es, dass nun im Bundesrat eine Einigung erzielt wurde und vermutlich Mitte Juni die E-Roller in Deutschland endlich legal durch Deutschland rollen können und auch in Hamburg auf die Straßen kommen. Wir wollen, dass die E-Roller möglichst schnell und möglichst problemlos zur innovativen Ergänzung unseres Mobilitätsangebotes unserer Stadt werden.
Klar und vernünftig ist, dass Durchfahrten von E-Rollern, die bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren können, nur dort erlaubt sind, wo auch Radfahren erlaubt ist. Das muss rübergebracht werden, um Unfälle zu vermeiden, aber auch, um Horrorvorstellungen Einhalt zu gebieten.
Durch die bürokratischen Regelungen der Verordnung des deutschen elektrischen Kleinstfahrzeugs – 33 Buchstaben und ein Bindestrich, 55 Seiten Verordnung – wird es viele Fragen geben. Es herrscht immer noch große Verwirrung darüber, was wann wo und wie erlaubt ist, nicht zuletzt wegen der jahrelangen Debatten und Verzögerungen. Um Ängste und Verunsicherungen bei Verkehrsteilnehmern abzubauen, ist eine Verkehrssicherheitskampagne sicher notwendig. Genauso muss es klare Ansprechpartner für Sharing-Anbieter geben und Innovationen darüber, welche Fahrzeuge zugelassen werden.
Aufgrund unserer SKA, wie gut Hamburg auf die Einführung dieser E-Roller vorbereitet sei, hat sich ergeben, dass der Senat in dieser Richtung noch etwas dünn war. Umso besser ist es, dass es in Reaktion auf den FDP-Antrag jetzt Vorschläge der Regierungskoalition gibt.
Richtig ist zum Beispiel, dass Leihroller nicht irgendwo herumstehen und andere Verkehrsteilnehmer behindern dürfen. Die im Antrag anklingende Standortüberwachung aller E-Roller durch die Stadt sehen wir allerdings kritisch. Abgesehen von Datenschutzfragen fragen wir uns, ähnlich wie beim Vorschlag der LINKEN eines staatlich organisierten Abschleppdienstes für falsch parkende E-Roller,
Nach unserer Kritik ist der Senat derzeit auf diese neue Innovation nicht richtig vorbereitet. Wir müssen im Ausschuss über die genauen Dinge, wie das in Hamburg verlaufen soll, noch einmal reden.
Wir werden uns heute zum Antrag der SPD und der LINKEN enthalten und zunächst eine Überweisung aller Anträge an den Verkehrsausschuss beantragen. Den Antrag der LINKEN werden wir ablehnen, weil es, wie ich vorhin gesagt habe, andere Maßnahmen gibt, um die Fahrzeuge, wenn sie denn abgestellt werden, einzusammeln. Diejenigen, die diese Roller zur Verfügung stellen, müssen dafür sorgen, dass diese wieder aufgeladen und überprüft werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Sie sehr beruhigen, Herr Aukes, der Senat ist auch in diesem Bereich sehr gut aufgestellt. Aber wir teilen Ihre Freude darüber, dass der Bundesverkehrsminister mit etwas Anschubhilfe aus Hamburg nun endlich diesen notwendigen Rechtsrahmen für die E-Roller geschaffen hat. Übrigens können Hamburger Unternehmen, die diese Mobilitätskonzepte mit entwickelt haben und schon jahrelang international tätig sind, jetzt auch in Deutschland ihre Produkte auf den Markt bringen.
Abgasfrei, falt- und tragbar bieten die E-Roller eine wirklich gute weitere Möglichkeit für nachhaltigen und effizienten Mobilitätsverkehr in Hamburg und auch für eine Reduzierung des Autoverkehrs, zumal auch die Mitnahme in Bussen und Bahnen möglich sein soll. Wir wissen, dass sehr viele Autofahrer noch immer die Kurzstrecke mit dem Auto nutzen. Wer aus welchen Gründen auch immer die Kurzstrecke nicht mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu
rücklegen möchte oder nicht kann, hat jetzt eine dritte Alternative, um auf Autofahrten auf kurzen Strecken zu verzichten.
Aber die Elektroroller können auch SharingKonzepten Schwung geben und generell eine Empfehlung für Elektromobilität sein. Diese Chance muss klug genutzt werden. Denn natürlich ist es eine spannende Innovation, die wir auch zulassen wollen, aber gleichzeitig ist uns die Verkehrssicherheit besonders wichtig; darauf müssen und wollen wir achten. Daher begrüßen wir ausdrücklich – dafür hat Hamburg sich im Bundesrat eingesetzt –, dass die Nutzung von E-Rollern auf Gehwegen verboten ist, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 Stundenkilometern eingeführt wird – die die FDP auf Bundesebene übrigens bis zu 45 Stundenkilometern zulassen wollte –,
dass ein Mindestalter gilt und dass eine Versicherungspflicht besteht. Das ist keine Bürokratie, sondern eine notwendige Voraussicht, damit solch ein neues Verkehrsmittel akzeptiert wird.
Aber alle deutschen Städte stehen jetzt vor der großen Herausforderung, wie man diese SharingSysteme, die überall in den Startlöchern stehen, am besten implementiert. Ich glaube, einige von uns haben es miterlebt: Es gab und gibt in Paris oder auch in Städten der USA wirklich chaotische Zustände, weil es überhaupt keine Regelung oder Handhabung für diese Elektroroller im Free-Floating gibt. Deswegen sagen auch die Anbieter in Deutschland, sie seien durchaus für Regelungen, weil ihnen wichtig ist, dass die Akzeptanz für ihren Absatzmarkt erhalten bleibt. Es ist uns wichtig, dass wir auch in Hamburg umfassend gute Regelungen haben. Es wird an einer Kooperationsvereinbarung gearbeitet, um diese unkontrollierte Schwemme von Elektrorollern auf Gehwegen zu verhindern, die verkehrs- oder unfallgefährdend sein kann. Das geschieht übrigens in Abstimmung mit vielen Anbietern; die Verkehrsbehörde ist dort in Gesprächen. Es kann auch mitgearbeitet werden. Die Rückmeldungen, die ich bekomme, sind, dass man genau diesen Weg in Hamburg gemeinsam gehen möchte.
Zu diesen Regelungen gehört, dass man zum einen Abstellflächen, sogenannte Hubs, definiert und No-Parking-Zonen sehr klar ausweist. Der Jungfernstieg und Park- und Grünflächen sollen ausgeschlossen sein. Hingegen ist geplant – auch das finden wir sehr sinnvoll –, die Elektroroller an U-Bahn-Stationen, an switchh-Stationen anzubinden oder sich anzuschauen, ob das auch für Randgebiete ein gutes neues Mobilitätsmittel sein kann. Auch diesbezüglich ist die Hochbahn bereits in Gesprächen.
Zur Regelung gehört auch – da ist der Datenschutz, den wir befürworten, durchaus konstruktiv zu nutzen –, dass die Behörden, die API-Daten bekommen, sodass klar geschaut werden kann, wer sich nicht an die Regelungen hält und wo die Bezirke kostenpflichtig für den Anbieter für Ordnung sorgen können und müssen. Das ist sehr wichtig; auch dazu haben wir positive Rückmeldungen bekommen. Sprich, mit unserem Antrag schaffen wir einen guten und nutzerfreundlichen Rahmen für die Nutzung solcher E-Roller und für Verkehrssicherheit. Deswegen wollen wir, dass die Sicherheitskampagne der Innenbehörde noch einmal auf die Möglichkeiten und Nutzungsgefahren hinweist. Wir wollen aber auch, dass ein Interoperabilitätsstandard auf Bundesebene im Sinne der Nutzungsfreundlichkeit eingeführt wird, sodass im Endeffekt der Nutzer über eine App aller Anbieter die Möglichkeit hat, Ausleihsysteme vorzunehmen.
Deswegen sehen wir den Antrag der FDP als hinfällig an. Den Antrag der LINKEN würden wir heute ablehnen, weil wir uns in der Tat – Entschuldigung, Heike – erst einmal anschauen wollen, wie die Eingriffsmöglichkeiten der Bezirke sein müssen. Wir können darüber gern nachträglich im Ausschuss beraten.
Aber jetzt sollten wir uns erst einmal auf diese wunderbare neue Chance für umweltfreundliche Mobilität freuen. Es macht wirklich Spaß, auf einem E-Roller zu fahren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es heute bei diesem noch sehr warmen Wetter außerhalb der Rathausmauern bemerkenswert. Wir diskutieren die dritte Debatte und nehmen diese bewusst als eine eher umweltpolitische Debatte wahr, denn auch Mobilitätspolitik, Verkehrspolitik sind im weitesten Sinne Umweltpolitik. Vielleicht sind diese vielen Fridaysfor-Future-Demonstrationen, sosehr sie von manchen in diesem Haus auch kritisiert werden, gar nicht so schlecht, sondern helfen uns an dieser Stelle, den Blick auf einige wesentliche Dinge in dieser Stadt zu lenken.
Aber eigentlich finde ich an dieser Debatte heute so bemerkenswert, dass wir sie im Prinzip gar nicht hätten führen müssen, wenn dieser Senat seine Hausaufgaben machen würde. Wir haben gerade von Kollegin Martin sehr ausführlich und bis ins kleinste Detail die Finessen des rot-grünen
Antrags gehört. Das Ganze haben wir letztes Jahr durchaus etwas globalgalaktischer, aber nicht weniger treffend auf den Punkt gebracht, indem wir auf Initiative der CDU-Bürgerschaftsfraktion hin gemeinsam mit SPD und GRÜNEN einen Antrag beschlossen haben, Hamburg zur Modellregion für Elektrofahrzeuge auszubauen.
Das und nicht weniger sollte passieren. Der Senat wurde beauftragt und nahm sich dann mit einer bemerkenswerten Leistungsstärke dieses Themas an. Das war passend, denn der Senat hatte zu dieser Zeit den Vorsitz der Verkehrsministerkonferenz inne und konnte daher vortrefflich für dieses bürgerschaftliche Ersuchen auf Bundesebene werben. Das hat er auch getan, und damit war die Arbeit für den Senat größtenteils erledigt. So lesen wir es zumindest in der Senatsmitteilung, die uns die Bürgerschaftspräsidentin im November des letzten Jahres zugestellt hat, aus der hervorgeht, der Senat habe das angesprochen und man habe dafür geworben, dass doch, bitte schön, der Bund einheitliche Regeln schaffen solle. Vorbei war also unsere Idee, hier ein Modellprojekt zu schaffen, etwas Besonderes zu schaffen, hier voranzugehen.
Nun gut, das habe ich von Rot-Grün nicht anders erwartet. Das muss man an der Stelle sagen; so viel Ehrlichkeit gehört dazu. Aber es war bemerkenswert, dass, als ich im April 2019 nach der Idee einer Modellregion in Hamburg für Elektrokleinstfahrzeuge nachgefragt habe, als Antwort des rotgrünen Senats zurückkam: Wir haben uns noch keine Gedanken darüber gemacht, was einen zentralen Ansprechpartner angeht; wir haben uns noch keine Gedanken dazu gemacht, ob es Konzessionen oder Lizenzen geben soll; wir haben uns noch keine Gedanken dazu gemacht, ob es eine gewisse Limitation für die einzelnen SharingAnbieter – sowohl in der Anzahl der Anbieter als auch in der Anzahl der Fahrzeuge – geben soll. Man wundert sich kaum noch, weil es schon bei anderen Punkten symptomatisch für diesen Senat ist. Man hat sich zu keinem einzigen Zeitpunkt mit einer anderen Stadt ausgetauscht, die irgendwo auf dieser Welt schon seit längerer Zeit mit dem Thema Elektrokleinstfahrzeuge im Sharing-Betrieb Erfahrung gesammelt hat. Diese perfide Provinzialität des rot-grünen Senats ist einzigartig.
Auch der FDP-Antrag hat mich ein klein wenig überrascht, denn etwas ungewöhnlich ist es schon, dass die FDP hier regulieren möchte – ungewöhnlich, aber sinnvoll, Kollege Kruse. Ja, man muss auch sagen – Herr Aukes hat alles gerade richtig aufgezählt –, woran es fehlt und dass es sehr gut auf unserer Senatsanfrage aufbaut; das freut mich. Wir brauchen tatsächlich einen zentralen Ansprechpartner. Wir brauchen tatsächlich klare Regeln für Sharing-Dienste, und wir müssen uns um das Thema Verkehrssicherheit kümmern. Denn
keine Frage, wir müssen uns mit dem Einsatz von Elektrokleinstfahrzeugen – wir haben heute leider wieder in der Tagespresse lesen können, dass es einen Unfall gab, obwohl die Geräte noch nicht einmal offiziell für den Straßenverkehr zugelassen sind – sehr intensiv auseinandersetzen. Keine Frage, Elektrokleinstmobilität wird die Mobilität in den Großstädten, gerade in Hamburg, sicherlich sehr deutlich verändern.
Deswegen – um zum Schluss zu kommen – bin ich tatsächlich insbesondere von dem rot-grünen Antrag etwas erschüttert. Denn er beginnt damit, die Bürgerschaft aufzufordern, diesen Senat dafür zu loben, dass er ein Jahr lang nichts, wirklich gar nichts in dieser Sache getan hat, und geht dann im Klein-Klein unter, anstatt sich dem Ersuchen der FDP anzuschließen, die genau auf den Punkt bringt, worum es geht. Es ist sehr kurzsichtig, es ist enttäuschend, dass dieser Senat, genauso wie es Kollege Gamm schon vorhin bei der Energiepolitik zu Recht mehrfach betont hat, auch in der Verkehrspolitik über mittlerweile knapp einem Jahr nichts getan hat, obwohl dieses Thema auf der Hand lag. Das ist enttäuschend. Von daher stimmen wir sehr gern diesen Anträgen zu, den Senat zum Jagen zu tragen, und können das Thema auch gern im Verkehrsausschuss diskutieren. Aber die Bilanz von Rot-Grün ist an dieser Stelle einmal mehr enttäuschend.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ovens, das ist in der Tat vielleicht die dritte Umweltdebatte in diesem Haus, aber vielleicht auch die erste, bei der wir in eine ähnliche Richtung in der Sache argumentieren, was angesichts der vorherigen Debatten vielleicht gar nicht so schlecht ist.
Ich wollte jetzt eigentlich nicht in das Klein-Klein gehen. Ich wollte nur den zarten Hinweis geben, dass Sie selbst zu Recht immer wieder festgestellt haben, dass es Elektrokleinstfahrzeuge in anderen Ländern bereits gibt – nehmen wir das Beispiel Österreich und das Beispiel Israel –; das alles kennen Sie gut. Ich möchte nur den zarten Hinweis darauf geben, dass für die Zulassung dieser Elektrokleinstfahrzeuge zuvorderst die Bundesregierung verantwortlich ist. Wenn Sie jetzt über den rot-grünen Senat schimpfen, dann, würde ich sagen, geht es immer an einen selbst zurück. Über die Frage, welche Rolle die CSU und das Bundesverkehrsministerium bei der Beschleunigung der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen gespielt haben, könnte man sich jetzt lange auslassen. Aber eigentlich möchte ich das gar nicht tun, sondern ich möchte vor allen Dingen sagen, dass