Lassen Sie mich einige Worte zum Antrag der LINKEN sagen. So, wie es bisher den Sendern freigestellt ist, ihr Programm im linearen Bereich frei zu gestalten, so sollte es, vor allem auch im Hinblick auf die Kosten, auch im digitalen Bereich freigestellt sein. Es gibt auch bisher keine Verpflichtung hinsichtlich konkreter Sendeminuten. Deshalb halten wir starre Regelungen nicht für sinnvoll.
Eine unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen, so wie Sie es fordern, ist auch nicht sinnvoll. Zunächst sollten wir die Evaluierung des Rundfunkbeitrags abwarten. Dies wird im Laufe des Jahres geschehen, und dann werden wir das zum gegebenen Zeitpunkt im Ausschuss behandeln. Der Gesetzgeber hat sich ganz bewusst entschieden, eine Gebührenbefreiung an den Bezug von Sozialleistungen zu knüpfen, da eine Einzelberechnung so, wie es die Links-Partei fordert, viel zu viel Bürokratie mit sich bringt. Dieser Gesetzgeber war übrigens auch DIE LINKE, auch hier in Hamburg und in anderen Bundesländern. Der Antrag der LINKEN führt uns an dieser Stelle nicht weiter.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der LINKEN abzulehnen und unseren Antrag heute zu beschließen. Die Evaluierung des Rundfunkbeitrags werden wir, wenn die Zahlen vorliegen, im Ausschuss behandeln und dann weiter darüber diskutieren. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schmidt, wir werden Ihrem Antrag zustimmen. Allerdings gibt es einen Unterschied zwischen uns, nämlich ob Unterhaltungssendungen, die mit öffentlich-rechtlichen Gebühren teilweise zu Recht produziert werden, nun wirklich länger im Netz stehen und in Konkurrenz zu den Privaten stehen müssen.
Das wage ich persönlich zu bezweifeln. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen Verfassungsauftrag. Ich selbst zahle meine Abgabe gern, und wir haben auch im letzten Jahr gesehen, dass die Umstellung auf die Abgabe zu einem gerechteren System geführt hat und zu mehr Einnahmen. Ob es unbedingt klug ist, dass wir jetzt so schnell reagieren und die Abgabe senken, wage ich zu bezweifeln, denn wir werden sie dann in Kürze schon wieder erhöhen müssen, und das zu vermitteln wird nicht einfach sein. Aber der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte nicht in Konkurrenz gehen, sondern er sollte seinen ihm von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben gerecht werden. Er sollte vor allen Dingen auch im Bereich der regionalen Kulturförderung und der Berichterstattung über regionale, politische und sonstige Ereignisse mehr tun.
Was den Antrag der LINKEN angeht, bin ich auch Ihrer Meinung. Wir haben uns im letzten Staatsvertrag darauf verständigt – dem Staatsvertrag haben auch die LINKEN in den jeweiligen Landesregierungen, denen sie angehören, zugestimmt –, die jetzige Situation Ende dieses Jahres evaluieren zu lassen. Dann werden wir ein Ergebnis haben und uns damit rechtzeitig beschäftigen können.
Für mich ist es wichtig, dass neben der abzuwartenden Evaluation und den daraus folgenden Empfehlungen der KEF auch Transparenz und Sparsamkeit von den Öffentlich-Rechtlichen gefordert werden kann und dass sie ihre Kosten im Griff haben. Wenn wir uns die Zahlen anschauen hinsichtlich der unterschiedlichen Kosten der Talkshows, die heute veröffentlicht werden, dann lässt mich das ein wenig daran zweifeln. Hier ist sicherlich noch etwas zu tun, ansonsten ist alles gesagt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir GRÜNE werden dem SPD-Antrag zustimmen. In der Sache sind nicht mehr allzu viele Argumente hinzuzufügen. Das Medienverhalten ändert sich, es wandert immer mehr ins Netz. Auch wir GRÜNEN möchten, dass der öf
fentlich-rechtliche Rundfunk mitwandert, denn sonst bleibt er allein, und das wollen wir nicht. Deswegen ist es in der Sache logisch, dass die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr als nur diese sieben Tage abrufbar sind.
Wozu die SPD-Fraktion sich ein bisschen schmallippig oder gar nicht äußert, ist, dass dies nicht umsonst geschehen kann. Sie sagt auch in einem Satz ihrer Begründungslyrik, es dürfe nicht in irgendeiner Weise zu einer Beitragserhöhung führen. Das ist richtig, trotzdem wird man natürlich, wenn man als Ministerpräsident über so einen neuen Rundfunkstaatsvertrag verhandelt, ehrlicherweise schon sagen müssen, wo das Geld denn herkommen soll. Ich bin auch nicht für eine Beitragserhöhung. Ich bin aber auch nicht dafür, jetzt schon Eckpunkte aufzuschreiben und zu beschließen, dass die Mehreinnahmen, was wir versprochen haben, als wir alle den Rundfunkbeitrag in den Ländern beschlossen haben, auch wieder zurückgezahlt werden. Wir sollten nicht jetzt schon daran rütteln, indem wir woanders Mehrkosten anführen, die dann dazu führen, dass ein Teil doch wieder darin enthalten ist. Ich warne davor, denn ich glaube, das würde unsere Glaubwürdigkeit sehr, sehr beschädigen.
So sehr ich auch dafür bin, dass wir das tun, was jetzt im Online-Bereich notwendig ist, müssen wir das in den Länderparlamenten sehr genau überlegen. Ich sage das deswegen, weil wir natürlich darüber im Laufe des Jahres entscheiden werden, auch in einem Ausschuss und in diesem Parlament. Das heißt nicht, dass wir heute nicht zustimmen. Wir finden es gut, was hier kommt, aber darüber muss man sich Gedanken machen. Ich möchte nicht, dass sich die Ministerpräsidenten allein darüber Gedanken machen, denn wenn wir etwas bestellen, dann müssen wir auch ein bisschen darüber nachdenken, wie wir es hinterher bezahlen.
Beim Antrag der LINKEN werden wir den meisten Punkten zustimmen, aber bei Punkt 2 werden wir uns enthalten. Ich sage Ihnen auch warum, wie schon meine Kollegen vor mir. Nicht, weil man sich einmal dazu entschieden hat, die Beitragsbefreiung daran festzumachen, wer bedürftig ist in diesem Land und wer dann den Rundfunkbeitrag zu bezahlen hat, denn man kann immer wieder alles neu überdenken. Aber mit diesem sehr schlanken Satz, dass es eine Beitragsbefreiung für die Leute geben soll, die weniger verdienen in diesem Land, machen Sie es sich wirklich zu einfach. Dabei kommt dann diese Einzelfallprüfung heraus, und irgendjemand wird festlegen müssen, was zu wenig Geld überhaupt bedeutet. Sie gehen dieser Diskussion aus dem Weg, indem Sie das einfach so lapidar und pauschal in den Antrag schreiben. Das
Es gibt momentan immer noch sehr viele Leute, die sich über diese Umstellung beschweren und denen wir auch noch Rechenschaft darüber ablegen müssen, dass die Umstellung sich am Ende für alle Beteiligten rechnet, und zwar für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner Qualität, aber auch für die Leute, die es nutzen. Und da sollten wir momentan keine zweite Neiddebatte darüber führen, wer das noch bezahlen kann und wo es aufhört, in diesem Land gut zu verdienen, und wo es nicht mehr dafür reicht, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Deswegen werden wir uns bei diesem Punkt enthalten. Wenn Sie einen besseren Vorschlag machen, wie man diese Neiddebatte umgeht, dann können wir gern noch einmal darüber reden. Heute finden Sie dafür nicht unsere Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss offen zugeben, ich hatte eben den starken Verdacht, dass der Kollege Wankum mit Halbwahrheiten argumentiert. Dass er die Rundfunkabgabe zahlt, will ich nicht in Abrede stellen, aber dass er es gerne tut, sprengt mein Vorstellungsvermögen.
Aber nun im Ernst: Die Bedeutung der Massenmedien für die politische Meinungsbildung und dem vorgelagert die Herausbildung eines gesellschaftlichen Grundkonsenses über gemeinsame Werte und Ziele ist sicherlich hier im Hause zwischen den Fraktionen unumstritten. Das gilt auch für die elektronischen Medien, wie sie im Mittelpunkt des Antrags der SPD-Fraktion stehen. Mit der von der SPD geforderten Ausweitung des Programmangebots soll auf die zunehmende Bedeutung der neuen Medien reagiert werden. Jedoch ist das, was im ersten Moment plausibel erscheinen mag, in Wahrheit das Vordringen in einen privatwirtschaftlich organisierten Wettbewerbsmarkt. Die Online-Expansion der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geht an und teilweise auch über die Grenzen des Programmauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinaus. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dringt mit seiner Finanzierungsgarantie in Bereiche vor, die von Unternehmen aus dem privatwirtschaftlich und pluralistisch geprägten Pressemarkt heraus gleichermaßen bedient werden oder bedient werden können. Das soll nicht heißen, dass sich öffentlich-rechtliche Medien aus den neuen Medien zurückziehen sollen, das sicherlich nicht. Was wir fordern, ist eine Schärfung des Pro
grammauftrags, denn nur wenn klar ist, welche Inhalte für eine Grundversorgung notwendig sind, ist auch klar, welche Inhalte im Internet für jeden jederzeit und kostenlos abrufbar sein sollten.
Der Antrag der SPD-Fraktion hat jedoch noch einen zweiten wesentlichen Aspekt. Auch wenn es nicht direkt angesprochen wird, will die SPD den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus dem Beihilferecht der Europäischen Union ausklammern, denn die hieraus folgenden Anforderungen wären eindeutig. Danach müssen Rundfunkanstalten darlegen, dass ihr Angebot erstens zum öffentlichen Auftrag gehört, zweitens einen publizistischen Mehrwehrt bietet und drittens der Aufwand verhältnismäßig ist. Dieser Dreistufentest soll einen Verdrängungswettbewerb gegenüber privaten Angeboten verhindern, denn der mit Zwangsbeiträgen ausgestattete öffentliche Rundfunk darf nicht seine privatwirtschaftliche Konkurrenz aus dem Pressebereich verdrängen.
Ohne dass diese Anforderungen erfüllt sind, wäre nämlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nichts anderes als Zwangs-Pay-TV für alle. Und damit ist klar, dass auch Online-Inhalte, wie sie Gegenstand des SPD-Antrags sind, diesen Dreistufentest erfüllen müssen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, auf einen weiteren Aspekt vertieft einzugehen, den publizistischen Mehrwert oder, wie es das Bundesverfassungsgericht 2007 gefordert hat, eine hinreichende programmliche Unterscheidbarkeit der öffentlich-rechtlichen von den privaten Rundfunkanbietern.
Da stellt sich mir doch die Frage, ob Unterhaltungssendungen an Samstagabenden wirklich dazugehören, wenn gleichzeitig das private Free-TV ebenfalls Unterhaltungssendungen überträgt. Über Geschmäcker lässt sich nicht streiten, aber unterscheidbar sind diese beiden Programme objektiv nicht, und ein publizistischer Mehrwehrt ist auch nicht erkennbar.
Ich möchte auch den Antrag der LINKEN nicht unerwähnt lassen, denn er greift einen wichtigen Aspekt auf. Wir müssen das aktuelle Rundfunkbeitragsmodell verändern. Ich muss leider selbstkritisch sagen, dass die FDP für dieses Modell zum Teil mitverantwortlich ist. Das Modell sollte kein Mehraufkommen generieren – das war nicht die Zielsetzung der Systemänderung –, sondern es sollte einfacher werden, aber das ist so nicht eingetreten. Das Mehraufkommen, das wir festgestellt haben, stammt wesentlich aus dem Bereich der Kraftfahrzeuge und der Filialunternehmen; deshalb muss nachgesteuert werden. Daher wäre es auch verkehrt, den Rundfunkbeitrag schlicht pauschal zu senken, denn damit würde die Chance für eine
Wir finden es gut, die Anträge weiter zu debattieren und unterstützen daher die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Seit ewigen Zeiten trommeln die Verleger und ihre Zeitungen gegen die staatlich geregelte Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunksystems. Besonders stark trommeln sie, seit es Privatfernsehen und Privatrundfunk gibt. Extrem stark aber trommeln sie, seit das Internet zum Massenmedium geworden ist. Sie stoßen mit ihrem Trommeln gegen die öffentlich-rechtlichen Angebote auf einen gewissen Nährboden, denn diese geben natürlich oft genug Anlass zu Kritik. Nicht selten kann zu Recht der ineffiziente Einsatz von Geldern beklagt werden. Allerdings ist das Trommeln der Verlage und privaten Radio- und Fernsehanbieter weniger kulturgetrieben, sondern es geht, wie so oft, ums Geld. Es geht um Marktanteile, Absatzmärkte und Verdrängungswettbewerb. Außen vor bleibt, warum es wichtig ist, dass wir unabhängig finanziertes Radio und Fernsehen haben, wie sich das historisch als Lehre aus der Gleichschaltung der Medien im Hitler-Faschismus erklärt, und warum deren Angebote auch im Internet über sieben Tage hinaus abrufbar sein müssen. Dass der einst gefundene Kompromiss, TV-Produktionen nur sieben Tage online zur Verfügung zu stellen, dem Charakter des Internets und den Nutzungsgewohnheiten der Menschen überhaupt nicht entspricht und auch noch nie entsprochen hat, wird schon lange als untragbarer Zustand empfunden.
Daher ist es wichtig, das so schnell wie möglich zu beenden, und das nicht nur wegen der Rundfunkbeitragspflicht, sondern auch aus kulturtechnischen Gründen.
Ihr Antrag, verehrte SPD-Fraktion, ist nicht von Ihnen erfunden worden. In Nordrhein-Westfalen haben die Fraktionen von GRÜNEN und SPD im Januar einen Antrag an den dortigen Landtag gestellt, der im Wesentlichen das enthält, was Sie jetzt hier in Hamburg einbringen. Aber ich finde das nicht weiter schlimm; man schreibt lieber Gutes ab, als es schlecht selbst zu machen.
Aufgefallen ist mir aber schon, dass zwei wesentliche Punkte fehlen. Das ist zum einen die konkrete Heraushebung der Erweiterung der Siebentagefrist
für Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Anbieterin, und das ist zum anderen die Forderung nach angemessener Beteiligung der Urheberinnen und Urheber. Außerdem fehlt mir in beiden Anträgen, sowohl in dem aus Nordrhein-Westfalen als auch in dem der hiesigen SPD, ein sach- und anlassbezogener Vorstoß, den Rundfunkbeitrag endlich sozial zu gestalten.