Protocol of the Session on February 12, 2014

(Beifall bei der SPD)

Damit komme ich auch zum dritten Punkt, der mir sehr wichtig ist. Das ist die Verbesserung der Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses. Da hat es heute einige sehr merkwürdige Pressemitteilungen gegeben, unter anderem auch von den GRÜNEN, in der behauptet wurde, dass wir wieder zum Jagen getragen werden mussten. Das ist mitnichten so, und ich will das deutlich zurückweisen, Frau Dr. Gümbel, vor allem Ihre Pressemitteilung hat mich heute wirklich geärgert.

(Zurufe aus dem Plenum)

(Vizepräsidentin Kersten Artus)

Alle Fraktionen im Wissenschaftsausschuss haben dieses Thema ernsthaft bewegt, das konzediere ich allen Mitgliedern in diesem Parlament und im Wissenschaftsausschuss. Mein Kollege Tode hat dazu fleißig gearbeitet, aber auch andere Mitglieder in unserem Arbeitskreis. Und das, was jetzt im Gesetz deutlich geworden ist, basiert nicht auf Ihrer Vorarbeit, Frau Dr. Gümbel, sondern ist breit getragen nach vielen Anhörungen, die wir auch im Ausschuss hatten mit Vertretern der Hochschulen, aber ebenfalls zum Beispiel mit denen, die wir beauftragt hatten, dort eine Untersuchung zu machen. All dies ist in das Ergebnis eingeflossen. Wir haben einen Teil dieser Punkte in dieses Hochschulgesetz einfließen lassen.

Ein weiterer Punkt ist der Verhaltenskodex, der mit den Hochschulen vereinbart wird – dazu wird sicherlich Senatorin Stapelfeldt gleich noch einiges sagen – und der dritte Weg ist das, was wir auf Bundesebene machen müssen. Es ist dieser Dreiklang von Hochschulgesetz, dem, was wir außerhalb dieses Gesetzes mit den Hochschulen über den Verhaltenskodex regeln, und dem, was wir auf der dritten Ebene mit der Bundesgesetzgebung erreichen wollen, woran wir alle gemeinsam arbeiten müssen. Es bedarf einer gemeinsamen Anstrengung, keiner Rosinenpickerei. Wenn überhaupt, dann ist das das Ergebnis unserer gemeinsamen Arbeit im Wissenschaftsausschuss.

Als Letztes will ich noch etwas zum Antrag der CDU sagen. Diesen Antrag lehnen wir ab. Es ist relativ einfach zu begründen, weil dieser Antrag durch Senatshandeln erledigt ist. Die Behörde für Wissenschaft und Forschung erstellt die von Ihnen geforderte Synopse schon längst, sie wird demnächst veröffentlicht und damit allen Mitgliedern des Hauses zugänglich werden. Insofern hat sich Ihr Antrag durch Handeln des Senats erledigt.

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir werden eine Expertenanhörung haben, eine öffentliche Anhörung, und danach die Auswertung mit dem Senat. Ein breites Beteiligungsverfahren ist also garantiert, und ich hoffe, dass wir im Mai oder Juni dieses wichtige und entscheidende Gesetz abschließend im Parlament beraten können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat jetzt Herr Kleibauer.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kühn, dafür, dass sich Ihr Senat drei Jahre Zeit gelassen hat mit diesem Hochschulgesetz, ist das Ergebnis an vielen Stellen enttäuschend. Es bringt den Hochschulstandort Hamburg nicht wirklich voran.

(Beifall bei der CDU)

Wir alle wissen, dass die Sitzung sich dem Ende nähert, aber lassen Sie mich auf drei Punkte eingehen.

Wenn man so einen umfassenden Gesetzentwurf in den Händen hat, dann überlegt man immer, was sein Leitgedanke ist und von welchem Motiv er getragen wird. Es stehen viele tolle Wörter drin – Demokratisierung, Leistungsfähigkeit der Hochschulen –, aber was steckt wirklich dahinter? Wir haben in den letzten Jahren nicht nur in Hamburg, sondern auch in anderen Bundesländern den Ansatz der Hochschulautonomie verfolgt, und die Hochschulen haben davon sehr stark profitiert. Sie sind selbstständig geworden, sie sind selbstbewusst geworden, sie sind genau das geworden, was Sie angesprochen haben, nämlich wettbewerbsfähig. Die Frage ist: Was kommt jetzt und was macht der Senat? Wenn ich den Gesetzentwurf durchlese, dann finde ich ihn geprägt von Misstrauen – Misstrauen des Senats, Misstrauen der Mehrheitsfraktion gegenüber den Hochschulen. Daraus leiten Sie ab, sich wieder mehr in die Details der Hochschulen einmischen zu müssen. Sie wollen zurück in eine Detailsteuerung. Anstatt sich Gedanken darüber zu machen, wie wir die Hochschulen qualitativ nach vorne bringen, welche Schwerpunkte wir setzen, ob wir vielleicht auch einmal über Exzellenz reden – das Wort kommt in den 83 Seiten überhaupt nicht vor –, fangen Sie an, sich im Detail mit der Gremienstruktur der Universität zu befassen. In Ihrer Regelungswut – das Wort Aufsichtsbehörde kommt sehr häufig in diesem Gesetzentwurf vor – führen Sie ganz viele Fälle ein, bei denen die Behörde neue Kompetenzen bekommt und wo sie konkret an personellen Entscheidungen der Hochschulen beteiligt sein und sich einmischen wird. Und da sagen wir ganz deutlich: Diese zusätzliche staatliche Einmischung ist der falsche Weg für unsere Hochschulen.

(Beifall bei der CDU)

Der zweite Punkt hängt damit zusammen, was man regeln will und was man regeln kann. Man kann Gesetze eher schlank fassen, man kann sie auch sehr umfangreich machen. Sie schaffen mit diesem Gesetz viele zusätzliche Aufgaben der Hochschulen. Sie wollen vieles gesetzlich festlegen. Die Hochschulen sollen die Studienabbrüche untersuchen, sie sollen duale Studiengänge anbieten, sie sollen Online-Kurse anbieten und sie sollen sich um die besonderen Belange beruflich qualifizierter Studienanfänger kümmern. Das sind alles Themen, die wichtig sind. Ich finde es aber nicht gut, wenn ein Senat, der den Hochschulen vor zwei Jahren Planungssicherheit zugesagt hat – Stichwort Hochschulvereinbarung –, jetzt mit ganz vielen zusätzlichen Aufgaben daherkommt, die die Hochschulen aus ihrem bestehenden Budget finanzieren sollen. So kann Planungssicherheit nicht aussehen, dass Sie Vorlagen machen und gleichzeitig sagen, auf den Haushalt habe das kei

(Philipp-Sebastian Kühn)

ne Auswirkungen, das machten die Hochschulen alles im Rahmen ihrer Budgets. Das ist der falsche Weg, und das kann es nicht sein. Deshalb haben wir auch einen Antrag auf den Weg gebracht, in dem wir sagen: Wenn denn der Gesetzgeber neue Aufgaben für die Hochschulen festlegt, dann müssen die Kosten entsprechend transparent dargelegt werden und dann muss das auch in den Hochschulbudgets berücksichtigt werden.

(Beifall bei der CDU)

Der dritte Punkt ist das Thema wissenschaftlicher Nachwuchs und Befristungen. Wir haben immer gesagt – Sie haben die Ausschussberatungen angesprochen –, dass man auf Landesebene viel mehr und viel direkter steuern kann als über das Bundesgesetz, das beim Thema Befristungen zwar den Rahmen schafft, aber nicht an jedem Problem schuld ist. Insofern finden wir es durchaus sinnvoll, dass hier Dinge geregelt werden, aber wir müssen uns auch fragen, wie die Hochschulen in der Praxis damit umgehen werden und ob das, was da jetzt formuliert ist, dazu führen wird, dass es mehr Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Hochschulen gibt und nicht weniger. Das werden wir uns ganz genau angucken müssen.

Meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft als Gesetzgeber startet jetzt mit den Beratungen dieses umfassenden Gesetzentwurfs. Wir werden das in den Ausschüssen sehr gründlich und detailliert tun. Herr Kühn, das, was es bisher an Beteiligung gegeben hat, ist schön und gut, aber es ist nicht unbedingt das, was wir uns als Parlament an Beteiligung vorstellen. Auch wir sind frei in der Art und Weise, wie wir in die inhaltliche Beratung des Gesetzentwurfs einsteigen.

Ich freue mich sehr, wenn der Zusatzantrag der CDU-Fraktion dazu geführt hat, dass der Senat vielleicht etwas schneller an der Synopse gearbeitet hat. Wenn man die Unterlagen und Drucksachen dieser Behörde mit dem vergleicht, was wir aus anderen Behörden an Bürgerschaftsdrucksachen zugeleitet bekommen, dann gibt es da einen deutlichen Verbesserungsund Nachholbedarf. Auch deshalb fanden wir es wichtig, das noch einmal mit dem Zusatzantrag zu dokumentieren. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Dr. Gümbel.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kühn, das tut mir wirklich leid; ich habe mir solche Mühe gegeben, zwei Punkte zu finden, die ich loben kann. Ich finde es in der Tat sehr gut, dass das Gesetz vorsieht, die Drittmittel offenzulegen. Das ist eine grüne Initiative gewesen, und ich finde es super,

dass das aufgenommen wurde. Es ist auch eine gute Sache, dass der wissenschaftliche Nachwuchs durch das Gesetz bessergestellt wird. Nun mögen Sie den Kopf schütteln und sagen, die blöden GRÜNEN seien immer so besserwisserisch, aber wenn Sie einmal in unserem Antrag nachlesen, den wir vor mittlerweile auch schon gut einem Jahr gestellt haben, dann werden Sie sehen, dass in der Tat diese Punkte schon enthalten waren. Sie wissen, wie lange das gelegen hat, weil wir auf die Drucksache gewartet haben. Also Schwamm drüber, lieber Herr Tode. Wenn Sie das nachlesen, wird sich Ihre Verwunderung sicherlich aufklären. Nach wie vor finde ich es gut, dass diese beiden Punkte im Hochschulgesetz enthalten sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das ist aber auch fast schon alles Gute, was man über dieses Hochschulgesetz sagen kann. Lassen Sie uns einmal die Genese dieses Gesetzentwurfs vergegenwärtigen; ich glaube, nicht jeder im Haus hat das parat. Im Sommer 2010 wurde das alte Hochschulgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Wir schreiben heute das Jahr 2014. Es hat also vier Jahre gebraucht, bis wir über ein neues Gesetz reden.

(Olaf Ohlsen CDU: Tolles Ergebnis!)

Der erste Entwurf, der von dieser Behörde vorgelegt wurde, war genau in denselben Teilen verfassungswidrig, in denen schon die alte Version des Gesetzes verfassungswidrig gewesen ist. Und das ist nichts, was wir uns ausgedacht haben. Zu diesem Schluss ist die juristische Fakultät der Universität Hamburg gekommen, die seinerzeit geklagt hatte, und auch Ihr eigener Gutachter, Professor Dr. Lothar Knopp, ist, wenn ich das richtig gelesen habe, Frau Senatorin, zu diesem Urteil gekommen. Insofern ist das schon ein bemerkenswerter Vorgang. Ein Gesetz muss revidiert werden, weil es verfassungswidrig ist, es braucht vier Jahre, bis ein neuer Entwurf vorliegt, und in diesem Entwurf sind die verfassungsrechtlichen Bedenken möglicherweise nicht einmal ausgeräumt. Ich finde, das ist wirklich ein starkes Stück.

Worin bestehen die Bedenken? Die Fakultäten sind Grundrechtsträger. Sie wissen vielleicht, dass die Wissenschaftsfreiheit im Grundgesetz festgeschrieben ist, und Träger dieser Freiheit sind die Professoren. Es wurde seinerzeit bemängelt, dass diese nicht genügend Rechte hätten, was die Lenkung der Hochschule angehe. Das ist in der Tat eine schwierige Sache; Herr Kühn hat es ausgeführt. Die Balance zu finden zwischen der Strategiefähigkeit, die eine Hochschule einerseits braucht, um sich dem Wettbewerb stellen zu können, und der grundgesetzlich garantierten Wissenschaftsfreiheit andererseits ist schwierig. Aber zweimal dagegen zu donnern ist auch eine besondere Leistung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

(Thilo Kleibauer)

Wir werden das ausführlich im Ausschuss beraten, deshalb will ich es hier bei dieser Einschätzung belassen.

(Olaf Ohlsen CDU: Kluge Entscheidung!)

Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Dr. Schinnenburg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Viele von Ihnen werden sich an den ersten Referentenentwurf erinnern, er stand in der Zeitung. Dieser Entwurf war dadurch gekennzeichnet, dass die Präsidenten der Hochschulen quasi eine Allmacht haben sollten, dass sie über alles entscheiden sollten. Wenn man sich die Verhältnisse in der Hamburger SPD und im Senat anschaut, dann kann man sagen, von diesem Unsinnsweg wurde abgewichen oder anders ausgedrückt: Die Olafisierung der Hamburger Hochschulen wurde abgesagt, und das ist eine gute Idee gewesen.

Zu den einzelnen Punkten im Gesetz. Drei Jahre wurde beraten oder besser gesagt gewürgt. Seit Frühjahr 2011 haben wir im Wissenschaftsausschuss regelmäßig nachgefragt, wann denn der Entwurf komme. Die Antwort war immer die gleiche: in drei Monaten. Haben wir nach drei Monaten nachgefragt, hieß es wieder, in drei Monaten – am Jahresende 2011, im Frühjahr 2012, im Sommer 2012 und so weiter, und so weiter. Schließlich lag der Entwurf Ende 2013 vor. Drei Jahre hat die Behörde also gebraucht, um diesen Entwurf fertigzustellen; Frau Dr. Gümbel hat es angesprochen. Nun kann man sagen, gut Ding will Weile haben, um besonders sorgfältig und gut zu arbeiten, aber davon kann aus meiner Sicht keine Rede sein. Ich möchte Ihnen einige Punkte nennen, die zeigen, dass der Gesetzentwurf nicht ein Schritt nach vorn, sondern ein Schritt zurück ist.

Der wichtigste Punkt für die FDP ist: Das ist kein Schritt Richtung mehr Hochschulautonomie, sondern ganz im Gegenteil. Die Behörde gibt nicht etwa Zuständigkeiten ab und lässt die Hochschulen selber entscheiden, sie nimmt mehr Einfluss – Herr Kleibauer hat schon darauf hingewiesen – zum Beispiel durch die Mitwirkung in der Findungskommission des Präsidenten, bei der Entscheidung über die Zahl der Vizepräsidenten – das ist nun wirklich eine Sache, über die die Hochschule selber entscheiden kann – oder bei der Genehmigung der Grundordnung. All dies könnte die Hochschule aus meiner Sicht ohne weiteres selber entscheiden. Die Behörde greift dort ein, es gibt weniger Hochschulautonomie, und das ist schlecht.

(Beifall bei der FDP)

Der zweite Punkt passt dazu. Im Gesetzentwurf werden den Hochschulen einige neue Pflichten auferlegt. Die Ideen sind gar nicht schlecht. Zum Beispiel sollen die Hochschulen Online-Kurse anbieten, gute Idee, duale Studiengänge, auch eine gute Idee, und berufsbegleitende Studiengänge, auch das ist eine gute Idee. Nur – Herr Kleibauer erwähnte es schon – sollen das alles die Hochschulen mit dem vorhandenen Budget machen. Das ist ein klassischer Fall, wo die Politik sich mit schönen Federn schmücken will, aber andere es bezahlen sollen. Kurz gesagt: Die scharfe Unterfinanzierung der Hamburger Hochschulen wird hiermit noch weiter verschärft; das lehnen wir ab.

(Beifall bei der FDP)

Der dritte Punkt: Der Hochschulrat wird teilweise entmachtet. Die Struktur- und Entwicklungspläne werden nur noch im Einvernehmen mit dem Hochschulsenat erstellt, die Genehmigung der Gebührensätze wird nicht mehr über den Hochschulrat erfolgen, und es gibt noch einige andere Punkte.

Meine Damen und Herren! Was LINKE nicht gut finden, finden wir gerade gut.

(Dora Heyenn DIE LINKE: Da sind wir auch ganz froh drüber!)

Wir wollen von der Binnenorientierung der Hochschulen weg. Wir wollen die Hochschulen in die Gesellschaft hineinholen. Wir wollen zumindest bei den Grundfragen außeruniversitären Sachverstand einbinden, und dafür waren die Hochschulräte eine sehr gute Idee. Ich finde es falsch, dass sie entmachtet werden. Es besteht die Gefahr, dass nun Gefälligkeitsentscheidungen getroffen werden, dass sich also Personen in den Hochschulen gegenseitig Dinge zuschieben, weil kein Blick von außen mehr erfolgt. Der Hochschulrat sollte nicht geschwächt, sondern gestärkt werden. Auch das ist falsch in diesem Gesetz.

(Beifall bei der FDP)

Der vierte Punkt, den man fast schon erwarten konnte: Wenn Sie den Paragrafen 114 des Gesetzentwurfs lesen, dann werden Sie feststellen, dass den privaten Hochschulen in Hamburg ganz erhebliches Misstrauen entgegengebracht wird. Es findet sich dort ein umfangreicher Kanon an Vorschriften und Dingen, die die privaten Hochschulen vorlegen müssen, damit sie zugelassen werden, aber nichts dergleichen bei staatlichen Hochschulen. Die privaten Hochschulen haben in Hamburg eine hervorragende Rolle gespielt und tun das nach wie vor. Ich denke nur an die Bucerius Law School oder die HSBA (Hamburg School of Business Administration). Diese privaten Hochschulen haben fast die Hälfte der zusätzlichen Studienplätze geschaffen, die Hamburg Hochschulpaktmittel bringen, bekommen davon aber keinen Pfennig. Diese Senatorin fährt damit fort, die privaten Hochschulen zu schädigen, schlecht zu behan

(Dr. Eva Gümbel)