Dann ist es mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass ich im Ausschuss gern über das Managementkonzept diskutieren möchte. Es scheint mir dazu noch einige Fragen zu geben, die ich an dieser Stelle nicht besprechen will.
Ich möchte aber noch einen anderen Hinweis geben. Frau Vértes-Schütter, schönen Dank für den Dank an die Eigentümer dieser Gebäude. Die Eigentümer sind wir selbst. Sie sind Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Ich glaube, dort liegt durchaus ein politisches Problem. Das werden wir in der Diskussion merken, aber wir sind die Eigentümer, wir können damit machen, was wir wol
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist einfach zu schön, einmal erleben zu dürfen, dass das ganze Haus mit dem Senat einer Meinung ist.
Wenn Sie mich fragen, gibt es auch noch andere Möglichkeiten, das zu praktizieren. Hamburg ist bisher das einzige Bundesland, das noch kein offiziell von der UNESCO anerkanntes Kulturerbe von Weltrang vorweisen kann, abgesehen natürlich von der schon vorhandenen Anerkennung der Weltnaturerbestätte Wattenmeer. Das könnte man jetzt als hanseatisches Understatement bezeichnen, aber wir sollten hier unser Licht nicht unter den Scheffel stellen, denn bei der Speicherstadt und dem Kontorhausviertel mit dem Chilehaus handelt es sich um ein absolut einzigartiges Ensemble. Und so hat der Senat beschlossen, die Kulturbehörde möge entsprechend die Antragsunterlagen für die Bewerbung zum 1. Februar 2014 vorbereiten und über die KMK und das Auswärtige Amt beim UNESCO-Welterbezentrum in Paris vorlegen. Für uns als Kulturbehörde ist die Nominierung natürlich ganz wesentlich mit der Verpflichtung, aber auch mit dem Stolz verbunden, das Ensemble – ich zitiere – als
Natürlich ergeben sich dabei auch einige erfreuliche touristische Effekte; Frau Vértes-Schütter hat gerade darauf hingewiesen. So hat zum Beispiel die für die Bundesrepublik im Ausland werbende deutsche Zentrale für Tourismus gerade festgestellt, dass 34 Prozent aller Kulturreisenden eine Welterbestätte als Anlass für einen Besuch auswählen. Das heißt, die von der UNESCO vergebene Auszeichnung ist mittlerweile so etwas wie ein internationales Gütesiegel.
Für den Bau, aber auch für die spätere Bewertung eines solchen Meisterwerks sind dessen Konstruktionspläne unverzichtbar. Ich freue mich daher, dass wir aktuell für die Restaurierung der brandgeschädigten Pläne des Architekten Fritz Höger, insbesondere zum Chilehaus, eine Förderung durch den Bund erwarten dürfen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle ausdrücklich auch den Vorgängersenaten danken, die diese Bewerbung schon auf den Weg gebracht haben. Bereits 1997 ist das Chilehaus, allerdings leider erst auf Platz 19, in die deutsche Tentativliste aufgenommen worden. Schon damals war allerdings 2014 als Nominierungsjahr vorgesehen, das heißt, wir sind ausnahmsweise einmal gut im Plan. Frau Goetsch hat gerade die Zeitleiste noch einmal sehr deutlich dargestellt. Das macht auch noch einmal deutlich, dass solche Eintragungen wirklich ihre Zeit brauchen, wenn sie vernünftig vorbereitet werden sollen. Das ist jetzt geschehen, die umfangreichen Antragstexte sind fertiggestellt und werden gerade ins Englische übersetzt. Neben dem eigentlichen Welterbe-Antrag ist allerdings auch Bestandteil dieses Antrags der schon mehrfach erwähnte, mit allen Behörden abzustimmende Managementplan.
Wie geht es jetzt weiter? Die Antragsunterlagen werden im August der UNESCO zur Vorprüfung übermittelt und Mitte Dezember dieses Jahres endgültig eingereicht, damit sie zum 1. Februar 2014 in Paris vorgelegt werden können. Im Laufe des Jahres 2014 wird eine Expertenkommission von ICOMOS International, dem International Council on Monuments and Sites, im Auftrag der UNESCO ein Gutachten zum Welterbewert des Hamburger Ensembles erstellen. Auf dessen Grundlage kann die Welterbe-Kommission dann Mitte 2015 über die Aufnahme in diese Liste entscheiden. Und wenn wir das alles geschafft haben, hat Hamburg neben der Weltnaturerbestätte Wattenmeer hoffentlich endlich auch sein erstes anerkanntes Weltkulturerbe.
Meine Damen und Herren! Noch einmal ganz, ganz herzlichen Dank, dass wir in diesem Fall alle einer Meinung sind. Das stärkt mich hinsichtlich der Chancen unserer Bewerbung. – Vielen Dank.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/8156 an den Kulturausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren einstimmig angenommen.
Ich rufe den Punkt 62 auf, das ist die Drucksache 20/8201, Antrag der SPD-Fraktion: Jungen Flüchtlingen die Aufnahme einer Ausbildung erleichtern.
[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Jungen Flüchtlingen die Aufnahme einer Ausbildung erleichtern durch Ausschöpfung landespolitischer Ermessensspielräume – Drs 20/8368 –]
Beide Drucksachen möchte die CDU-Fraktion an den Innenausschuss überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Herr Abaci, Sie haben es.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Integrationskonzept des Hamburger Senats vom März 2013 erwähnt zum ersten Mal überhaupt die Berücksichtigung von Flüchtlingen als ausdrückliches Ziel seiner Integrationspolitik. Hamburg setzt damit ein positives Signal zur verbesserten Teilhabe von Flüchtlingen am gesellschaftlichen Leben.
Die demografische Entwicklung führt in Deutschland zu einem Fachkräftemangel, den viele Wirtschaftszweige jetzt schon spüren. Dieser Fachkräftemangel zeigt uns auch, dass wir auf jeden Menschen angewiesen sind. Die Förderung der schulischen und beruflichen Integration von jungen Flüchtlingen ist ein Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in vielen Branchen. Besonders wichtig ist uns, dass auch Zuwanderer ohne gesicherten Aufenthaltsstatus Zugang zum Bildungsund Ausbildungssystem haben. Bildung ist ein Menschenrecht.
Junge Flüchtlinge, die hier leben und sich anstrengen, um eine bessere schulische und berufliche Ausbildung zu machen, brauchen bessere Rahmenbedingungen. In Hamburg arbeiten seit mehreren Jahren Netzwerke, die sich für die berufliche Förderung dieser Gruppe eingesetzt haben. Durch die kontinuierliche Zusammenarbeit mit Fachbehörden, der Arbeitsverwaltung und Hamburger Wirtschaftsbetrieben konnten verlässliche Kooperationsstrukturen in diesem Bereich aufgebaut werden. Das hat möglich gemacht, dass eine Vielzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden an Qualifizierungsmaßnahmen und Praktika teilgenommen haben beziehungsweise Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse eingegangen sind.
Durch diese Erfahrungen der Netzwerke wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass es eine Gesetzeskonstellation gibt, die dazu führen kann, dass junge Flüchtlinge keine existenzsichernden Ansprüche haben, wenn sie eine Berufsausbildung beginnen. Junge Flüchtlinge, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB II oder dem
SGB XII, Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts bekommen, verlieren sofort ihre Leistungsansprüche, wenn sie eine Ausbildung beziehungsweise eine Ausbildungsvorbereitung anfangen, die theoretisch BAföG-gefördert sein könnte. BAföG-Ansprüche haben die jungen Menschen aber erst dann, wenn sie sich vier oder fünf Jahre in Deutschland aufgehalten haben. Viele junge Flüchtlinge sind noch nicht so lange hier, möchten aber trotzdem eine Ausbildung beginnen. Sie können das jedoch nicht tun, weil sie nicht wissen, wovon sie während der Ausbildung leben sollen.
Wir halten diese durch das BAföG-Gesetz verlangte Aufenthaltsdauer für kontraproduktiv. Es ist eine Verschwendung von Lebenszeit, und wir möchten mit diesem Antrag diese Gesetzeslücke schließen.
Wir möchten nicht, dass Flüchtlingen, die einen Beruf erlernen wollen, auch noch Steine in den Weg gelegt werden. Je eher ein junger Mensch eine Ausbildung aufnehmen kann, desto besser für ihn und für die Gesellschaft, in die er besser und schneller integriert wird. Wir möchten, dass sich der Senat auf Bundesebene dafür einsetzt, dass diese verpflichtenden Fristen der Aufenthaltszeiten vor einem BAföG-Anspruch deutlich herabgesetzt werden. Wir können und wollen keinen Jugendlichen zurücklassen. Die schulische und berufliche Förderung von jungen Menschen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ihre gesellschaftliche Integration. Es liegt im Interesse der Jugendlichen wie auch in unserem eigenen Interesse, dass sie ihre Potenziale besser ausschöpfen können.
Was den Zusatzantrag der GRÜNEN angeht, steht er nicht unbedingt in sachlichem Zusammenhang mit unserem Antrag. Hier geht es um das Aufenthaltsrecht. Aber auch über diesen Zusatzantrag der GRÜNEN möchten wir gern im Innenausschuss beraten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich verspreche, ich mache es ganz kurz. Wir sind wirklich – es ist nicht böse gemeint – in den Niederungen eines sehr, sehr speziellen Themas. Wir stimmen den Kollegen der SPD-Fraktion ausdrücklich zu, dass wir hier eine Regelungslücke haben, über die wir gemeinsam nachdenken müssen, wie wir sie am besten schließen können. Dazu gibt es einen Vorschlag der Kollegen der GRÜNEN, der auf ei
Ich hätte mir in einer solchen Situation gewünscht, dass man den richtigen Weg nimmt, wenn man bei einem sehr spezifischen Fachthema ist, nämlich den Weg in einen Ausschuss. Das wäre eigentlich der normale Weg, und ich möchte Ihnen noch einmal sehr ans Herz legen, diese beiden Anträge gemeinsam an den Innenausschuss zu überweisen. Dort können wir darüber nachdenken, welches der beste Weg ist, um dieses Problem zu lösen.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht so ist, dass wir die Allerersten sind, die das Problem in Hamburg sehen. Lieber Kollege Abaci, meines Wissens – und ich glaube, der Kollege Ritter wird es auch noch einmal sagen – hat die Integrationsministerkonferenz das Problem längst erkannt und auch längst Lösungen dafür beschlossen. Sie haben auch schon ihre Presseartikel herausgegeben. Also all das, was man bei so einem Antrag braucht, ist schon gelaufen. Es wäre jetzt an der Zeit, das Thema mit einer vernünftigen Arbeit im Ausschuss zu unterfüttern. Also geben Sie sich einen Ruck und lassen Sie uns diese beiden Anträge an den Ausschuss überweisen, und ich verspreche Ihnen, dass wir gemeinsam auf einer breiten Basis eine gute Lösung für alle Betroffenen finden werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Abaci, es erschüttert mich, dass Sie sagen, unser Antrag stehe in keinem sachlichen Zusammenhang zu Ihrem Antrag. Das ist einfach absurd. Man kann den Blick nicht so verengen, wie Sie das tun.