Protocol of the Session on June 23, 2011

"Dafür weiten wir die Zahl der Betriebsprüfer kontinuierlich aus und verbessern die Betriebsprüfung."

Eigentlich würde das erforderlich machen, dass die SPD-Fraktion im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen ein bisschen Kontinuität folgen lässt. Deswegen ist das Thema richtig, deswegen machen wir auch doppelt genäht hält besser. Wir werden allerdings bei diesem Thema schon im Herbst vielleicht dranbleiben.

Was wir noch tun müssen, ist mit Sicherheit, nicht nur Mittel bereitzustellen, sondern da die Finanzbehörde mittlerweile nach dem neuen Haushaltswesen läuft, müssen wir auch entsprechende Kennzahlendiskussionen führen. Was den FDPAntrag angeht, finde ich es gut, dass wir den im Ausschuss noch einmal gemeinsam beraten wollen. Beim zweiten Punkt wäre mir wichtig, dass wir natürlich die Qualität und Intensität der Prüfungen durch Ihren besonderen Punkt, den Sie bei der Behandlung der kleinen und mittleren Unternehmen einfordern, unter dem qualitativen Gesichtspunkt trotzdem aufrechterhalten und hochhalten. Ich nehme an, dass das auch in Ihrem Interesse ist. In dieser Weise werden wir das Thema hoffentlich noch nicht für dieses Jahr komplett abgeschlossen haben. – Danke schön.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort bekommt Herr Dr. Kluth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst ein Kompliment an die Kollegen und Kolleginnen der SPD-Fraktion. Ihr Antrag zur Stärkung der steuerlichen Betriebsprüfung hebt sich in seiner Sachlichkeit von manchem ab, was im Wahlkampf zu hören war, insbesondere von vielen Vereinfachungen aus der Richtung der Linkspartei. Die Kollegen von der Linkspartei hatten den Eindruck erweckt, dass man die Steuereinnahmen der Stadt quasi im proportionalen Verhältnis zur Erhöhung der Anzahl der Betriebsprüfer steigern könnte. Wer eine solche Position vertritt, offenbart allenfalls sein ideologisches Weltbild und stellt den Steuerzahler gleichsam unter Generalverdacht.

(Beifall bei der FDP und bei Dr. Walter Scheuerl CDU)

Fakt ist: Der überwiegende Teil der Steuerpflichtigen, ganz gleich, ob Unternehmen, Selbstständige oder Arbeitnehmer, zahlt seine Steuern in Hamburg pünktlich und korrekt. Zutreffend ist, dass eine gleichmäßige und zeitnahe Betriebsprüfung insbesondere im Interesse der steuerehrlichen Bürger und Unternehmen selbst liegt.

Wir begrüßen auch ausdrücklich, dass der Weg dahin, wie er im vorliegenden Antrag vorgeschla

gen wird, über eine Verbesserung der Effizienz bei der Betriebsprüfung erfolgen soll, etwa durch den Einsatz moderner Techniken oder die Spezialisierung innerhalb der Finanzverwaltung, also – das ergibt sich daraus zwangsläufig im Umkehrschluss – eben nicht primär über eine Erhöhung von Stellenzahlen.

Die FDP-Fraktion hat jedoch zwei Ergänzungsanträge vorgelegt, um deren Zustimmung wir Sie bitten. Zum einen meinen wir, dass in dem Prüfauftrag noch berücksichtigt werden sollte, wie Betriebsprüfungen zeitnäher und für kürzere Prüfungsperioden durchgeführt werden können. Das ist ein Anliegen, das sich aus der betrieblichen Praxis ergibt. Unternehmen brauchen nämlich Klarheit und Rechtssicherheit bei steuerlichen Gestaltungen. Es stellt nämlich für ein Unternehmen eine ganz erhebliche Belastung dar, wenn steuerliche Sachverhalte erst viele Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung von der Finanzverwaltung aufgerollt und gegebenenfalls anders beurteilt werden. Den Unternehmen wird damit nämlich die Möglichkeit genommen, sich in ihrer betrieblichen Praxis auf die Beurteilung der Finanzverwaltung einzustellen oder auch zulässige Gestaltungsalternativen zu wählen. Die Forderung nach zeitnahen Prüfungen sowie kürzeren Prüfungsperioden wird daher von den Unternehmen und ihren Verbänden auch immer wieder selbst gefordert.

Unser zweiter Zusatzantrag betrifft die Betriebsprüfungen bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Existenzgründungen. Betriebsprüfungen bedeuten für die geprüften Betriebe personelle, zeitliche und auch organisatorische Belastungen. Für einen Konzern sind dabei andere Belastungen tragbar als für mittelständische Unternehmen. Wir wollen daher, dass der Prüfauftrag an den Senat auch dahingehend erweitert wird, wie in der Praxis der Betriebsprüfung insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung getragen werden kann.

Dies entspricht einer mittelstandsfreundlichen Politik, wie sie auch vom Senat in seinem Arbeitsprogramm mehrfach hervorgehoben worden ist.

Gleiches gilt nach Auffassung der FDP-Fraktion auch für Existenzgründer. Hier könnten wir uns sogar darüber hinausgehend ein bürokratiefreies Jahr zum Zeitpunkt der Existenzgründung vorstellen.

Wir bitten daher um Zustimmung für unsere beiden Ergänzungsanträge zum Antrag der SPD und würden nach Maßgabe, dass diese Ergänzungsanträge mit verabschiedet werden, dem Antrag der SPD zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

(Anja Hajduk)

Das Wort bekommt Herr Dr. Bischoff.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung dieses Antrags und des Ergänzungsantrags an den Haushaltsausschuss zu. Ich will noch einmal ausdrücklich sagen, dass meine Fraktion wirklich angenehm überrascht ist, dass Sie in dieser Weise den Steuervollzug und auch die Gestaltung der Steuern von der Regierungsseite aus konsequent verfolgen. Ich gebe zu, dass mein Vorurteil war, dass das wohl etwas schleppender gehen wird. Aber ich habe die Anträge in letzter Zeit und auch diesen Antrag gesehen. Respekt, das sind durchaus Schritte in die richtige Richtung.

Ich möchte zu der Frage, was das jetzt alles bringt, noch zwei kurze Anmerkungen machen. Erstens geht es gar nicht so sehr, obwohl das auch ganz wichtig ist, um die damit generierten Steuermehreinnahmen, sondern im Antrag ist ausdrücklich darauf abgehoben, dass es darum geht – und da habe ich eine ganz andere Einschätzung als Sie –, dass in diesem Lande die Steuerpraxis, der Steuervollzug von Institutionen, die meines Erachtens einen sehr hohen Rang haben, in der Tat hart kritisiert wird. Der Bundesrechnungshof hat mehrfach darauf hingewiesen, dass der Steuervollzug, so wie er jetzt organisiert ist, auch eine Wettbewerbssituation der verschiedenen Länder generiert und, sicherlich umstritten, Hamburg sich in dem Ranking, was den Steuervollzug angeht, nicht an der Spitzenposition bewegt. Das ist zunächst nur ein Hinweis darauf, dass auch ein Rechnungshof, der alle Bundesländer vor Augen hat, sagt, dort gäbe es etwas zu verändern. Warum ist das jetzt ganz wichtig? Das ist mir auch in dem Antrag sehr positiv aufgefallen. Es geht eben schon um die Besteuerung für alle Bürgerinnen und Bürger und es geht darum, dass das auch die Wahrung demokratischer Prinzipien ist. Wir können nicht so etwas wie eine Schuldenbremse in das Grundgesetz schreiben – dagegen bin ich sowieso – und dann eine bestimmte Laxheit in Bezug auf die Einnahmepolitik an den Tag legen. Das macht überhaupt keinen Sinn.

(Beifall bei der LINKEN und bei Wolfgang Rose SPD)

Insofern bin ich dafür, dass das gemacht wird, und halte das, Herr Kluth, ganz gelassen aus. Wenn wir dann sehen, dass das bei den Steuermehreinnahmen nichts bringt, dann werde ich der Erste sein, der Ihnen das konzediert. Es muss aber trotzdem sichergestellt werden, dass der Steuervollzug transparent und für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen so ist, wie das Gesetz es vorschreibt.

Ich habe zweitens auch immer wieder darauf hingewiesen, dass Erkenntnisse von Steuer-CDs jedenfalls bei mir immer den Eindruck hinterlassen, dass auch von der Seite nicht alles in Ordnung ist. Sie machen demokratiepolitisch einen schweren Fehler, wenn Sie diesen Regelungsbedarf einfach kleinreden wollen. Das ist meines Erachtens nicht in Ordnung.

Auf den nächsten Punkt hat Frau Hajduk bereits hingewiesen. Die Rechnungsprüfung hat in diesem Jahr erneut deutlich gemacht, dass die vorhandenen Kennziffern in der Finanzbehörde wenig tauglich sind. Insofern erwarte ich von diesem Prüfauftrag, der Vorstellung eines Konzepts, der Umstellung hin zur Doppik in diesem Bereich, auch, dass wir verlässlichere Kennzahlen bekommen und dementsprechend auch in Hamburg entscheiden können, ob der Bereich in Ordnung ist oder nicht. Ich hoffe jedenfalls, Herr Kluth, dass Sie dann auch einmal den Mut aufbringen zu sagen, es gab einen Regelungsbedarf und der ist jetzt von der Bürgerschaft umgesetzt worden.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Das Wort bekommt Senator Dr. Tschentscher.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich würde der sehr sachlichen Debatte gerne noch zwei Punkte hinzufügen, denn wir werden das im Haushaltsausschuss dann weiter besprechen. Die Betriebsprüfung gehört zu den schwierigsten Bereichen in der Steuerverwaltung. Das sind sehr hohe Anforderungen von der Erfahrung und Kompetenz der Betriebsprüfer her. Wenn Sie sich jetzt vorstellen, wir würden eine Anzeige aufgeben, mit der wir zusätzliche Betriebsprüfer für die Hamburger Steuerverwaltung suchen, dann würde es vermutlich sehr wenige Bewerber geben, die sehr gut geeignet wären. Das ist Personal, für das man dankbar ist, wenn man es hat – wir haben sehr gutes Personal –, und das man auch gerne aufstockt, wenn man die Möglichkeit hat.

Aber der Weg geht über die Ausbildung und deswegen war es richtig, dass der Vorgängersenat, ein bisschen ermuntert durch das Parlament, zusätzliche Ausbildungsgänge bei der Akademie für Finanzen eingerichtet hat und wir wollen das auch fortführen. Dennoch braucht diese Ausbildung viele Jahre und deswegen gibt es einen qualitativen Gesichtspunkt, den wir hinterher im Haushaltsausschuss besprechen sollten. Es gibt Spezialaufgaben innerhalb der Betriebsprüfung, die man bestimmten Experten übertragen kann, also zum Beispiel den Bereich der Unternehmensbewertung. Wenn man es hinbekommt, für diese Spezialaufgaben in der Betriebsprüfung zusätzliches Personal

zu gewinnen, das dann nur diese Spezialaufgaben übernimmt, sind alle anderen Betriebsprüfer quasi entlastet und können wirksamer, sorgfältiger und häufiger die Prüfungen durchführen, die sie bisher durch diese sehr komplizierten Spezialaufgaben belasten.

Insofern ist es nicht nur eine Frage, wie viel Personal wir in welchen Zeiten ausbilden und einsetzen können, sondern auch wie man innerhalb der Betriebsprüfung die Arbeitsabläufe strukturiert und die Aufgaben verteilt und ob man vielleicht auch IT-Effizienzsteigerungen vornehmen kann. Das alles gehört in die Diskussion und deswegen bin ich froh, dass wir das im Haushaltsausschuss auch mit der entsprechenden Expertise der Steuerverwaltung dann sorgfältiger besprechen können.

(Beifall bei der SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Zunächst zum FDP-Antrag aus der Drucksache 20/848.

Wer einer Überweisung dieser Drucksache an den Haushaltsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.

Dann kommen wir zum Antrag der SPD-Fraktion aus Drucksache 20/742.

Wer diesen annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig mit Enthaltungen angenommen.

Dann möchte ich jetzt mitteilen, dass wir die Sitzung unterbrechen, weil auf Wunsch der CDUFraktion ein Ältestenrat einberufen wird.

Unterbrechung: 17.38 Uhr

Wiederbeginn: 17.50 Uhr

Wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt 32, Drucksache 20/624, Antrag der CDU-Fraktion: Förderung des Wohnungsneubaus, Bundesratsinitiative zur Erhöhung der linearen Abschreibung/Einführung einer zeitlich befristeten erhöhten Abschreibung.

[Antrag der CDU-Fraktion: Förderung des Wohnungsneubaus Bundesratsinitiative zur Erhöhung der linearen Abschreibung/Einführung einer zeitlich befristeten erhöhten Abschreibung – Drs 20/624 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Haushaltsausschuss und die FDP-Fraktion an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen. Wer

wünscht das Wort? – Herr Roock, Sie bekommen es.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit unserem vorliegenden Antrag zur Förderung des Wohnungsneubaus nehmen wir eine Forderung aus der vergangenen Legislaturperiode erneut auf.

(Unruhe im Hause – Glocke)

Herr Roock, Entschuldigung. Es wäre gut, wenn sich die Abgeordneten die Freude darüber, dass es jetzt weitergeht, nicht so unmittelbar anmerken ließen und vielleicht ihre Plätze einnehmen könnten und diese informellen Gesprächszirkel, insbesondere an der linken Wand, auflösen würden. – Dann hat Herr Roock wieder das Wort.

Der Bedarf an zusätzlichem und vor allem bezahlbarem Wohnraum erfordert es, dass man jedes probate mögliche Mittel zur Ankurbelung des Wohnungsbaus ins Auge fasst.

(Andy Grote SPD: Haben Sie das nicht ge- macht?)

Dabei sollte der Senat den Blick unbedingt auch über Hamburgs Grenzen richten, denn nicht nur in Hamburg benötigen wir jährlich 5 000 bis 6 000 Wohnungen, sondern auch bundesweit wird der Bedarf bis auf 400 000 Wohnungen prognostiziert.

(Jan Quast SPD: Sie haben das in Hamburg schon nicht geschafft!)

Es besteht somit ein bundesweiter Handlungsdruck. Private Investitionen im Wohnungsbau müssen noch stärker gefordert und daher auch weitere Anreize für den Wohnungsneubau als Anlageform geschaffen werden. Uns ist bekannt, dass sowohl die EU-rechtliche Zulässigkeit als auch der tatsächliche Effekt von degressiver Abschreibung durch Abnutzung, AfA sozusagen, unter anderem von finanzund steuerpolitischen Fachleuten durchaus kritisch gesehen wird.