Peter Tschentscher

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert: Je besser die Entwicklung der Haushaltszahlen ist, umso heftiger wird die Reaktion der Opposition darauf. Märchen, Täuschung, Betrug – das waren die Vorwürfe der CDU-Fraktion heute, die ich angesichts der objektiven Zahlen nicht auf die Finanzpolitik des Senats, sondern allerhöchstens auf die Reden und Pressemitteilungen der CDU in den vergangenen vier Jahren beziehen kann.
Sie kommen immer wieder mit neuen Zahlen und neuen Berechnungen anderer Systematiken, und Ihre Zahlen sind alle falsch.
Wahr ist, dass Hamburg zum ersten Mal seit Jahrzehnten einen dreistelligen Millionenbetrag als Überschuss ausweisen kann,
zum ersten Mal seit Jahrzehnten, seit man Haushaltspläne vernünftig dokumentiert hat.
Das ist die Lage, in der wir hier besprechen, wie es möglicherweise weitergehen soll. Das Ergebnis hat eine konjunkturelle Komponente.
Das ist eindeutig so, wie auch das Ergebnis 2009 und 2010 eine starke konjunkturelle Komponente hatte, aber es hatte auch einen eigenen Anteil von Schwarz-Grün, und zwar einen erheblichen. Und so ist es heute wieder. Wir haben eine gute Konjunktur, wir hatten aber in den vergangenen 32 Jahren insgesamt 21-mal Rekordsteuereinnahmen. Wir hatten allein in sieben der vergangenen zehn Jahre Rekordeinnahmen, nur einen Überschuss gab es nie.
Auch im bundesweiten Vergleich ist das Ergebnis bemerkenswert. Die vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Zahlen
es sind unsere Zahlen zum Stichtag 31. Dezember, sie sind auf der Homepage des Bundesfinanz
ministeriums nachzulesen – weisen einen Überschuss von mehr als 400 Millionen Euro aus. Das ist aber die stichtagsbezogene Zahl zum 31. Dezember, und wenn sich das im dreizehnten Kassenlauf, den wir jedes Jahr machen müssen, bestätigen sollte, wird der Überschuss pro Einwohner in Hamburg sogar deutlich höher liegen als in Bayern. Die ostdeutschen Länder und Berlin lassen sich hier nicht als Vergleich heranziehen, weil sie zwar auch Haushaltsüberschüsse ausweisen, aber als Nehmerländer ein Vielfaches der jeweiligen Beträge zuvor aus dem Bund-Länder-Finanzausgleich erhalten, während wir einzahlen. Die gute Konjunktur und die niedrigen Zinsen, die uns hier von der Opposition als das einzige Glück dieses Senats dargestellt werden, herrschen aber in ganz Deutschland.
Dennoch haben viele andere Länder ihre Haushaltsergebnisse sogar verschlechtert, weil ihre Ausgabensteigerungen fast so hoch oder sogar noch höher waren als die Entwicklung der Einnahmen,
und das ist eben der wesentliche Unterschied, Herr Wersich. Unsere Ausgabenplanung hat sich von vornherein nicht am erhofften Wachstum der Einnahmen orientiert und schon gar nicht an Steuerschätzungen wie all die Jahre zuvor, sondern an einer langfristigen Trendanalyse und einer strikten Begrenzung des Ausgabenanstiegs.
Ich bin es auch ein bisschen müde, immer wieder mit Ihnen über die 1-Prozent-Linie zu streiten. Diskutieren Sie das mit dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Rechnungshof,
der uns die Einhaltung der 1-Prozent-Linie noch einmal bei aller Kompliziertheit eines großen Haushalts bestätigt hat. Die Prognosen der Opposition zur Haushaltsentwicklung waren so falsch wie Ihre Kritik am Finanzkonzept des Senats. Wir haben die Investitionsausgaben wieder auf die wichtigsten Bereiche der Infrastruktur ausgerichtet.
Erster Vizepräsident Frank Schira (unterbre- chend): Herr Senator, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
– Nein, ich werde keine Zwischenfragen beantworten.
Wir haben den Wohnungsbau, die Sanierung von Straßen und Brücken, den Neubau von Schulen und Hochschulen und die haushaltsfinanzierten Hafeninvestitionen wieder aufgenommen, die Schwarz-Grün mit der Parole "Hafen finanziert Hafen" auf null reduziert hat.
Herr Wersich, ich war dabei, als diese Drucksachen, die Sie beschlossen haben, beraten wurden. Sie haben die HHLA-Milliarde einsetzen wollen, um den Hafen langfristig zu finanzieren, und eine Drucksache später kam Schwarz-Grün und hat gesagt, ab sofort gelte "Hafen finanziert Hafen" und aus dem Hamburger Haushalt werde es keinen einzigen Euro mehr geben.
Das steht in Ihren Drucksachen. Insofern, Herr Wersich, gehen Sie in die Parlamentsdatenbank und lesen Sie es nach.
Damit haben sich im bundesweiten Vergleich die Wirtschaft und die Steuereinnahmen in Hamburg überdurchschnittlich gut entwickelt, auch gegen die Zahlen, die Sie hier immer präsentiert haben. Wir haben im Übrigen die Grunderwerbsteuer nicht erhöht im Gegensatz zu vielen anderen norddeutschen Ländern und auch anders als der schwarzgrüne Senat, der sie erhöht hat.
Selbstverständlich, Herr Wersich, haben wir auch keine Rücklagen geplündert,
sondern wir haben sie geschont, anders als es die schwarz-grüne Finanzplanung vorgegeben hatte, in der die 2 Milliarden Euro bis auf null verbraucht werden sollten. Mit dem Haushaltsergebnis von 2014 können wir zum ersten Mal aus einem echten Überschuss heraus einen dreistelligen Millionenbetrag alter Kredite tilgen. Die unabhängigen Sachverständigen des Stabilitätsrats in Berlin, die diesen bei der Überwachung der Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern unterstützen, bestätigen die positive Sonderentwicklung unserer Stadt im gesamtdeutschen Vergleich. Hamburg sei, so die Sachverständigen, im Hinblick auf die Einhaltung der Schuldenbremse des Grundgesetzes mit am besten aufgestellt.
Dennoch, sehr geehrte Damen und Herren, dürfen wir bei allen Risiken, die noch vor uns liegen, unsere Reserven und die Vorsichtsabschläge in der
Haushaltsplanung, die heute wieder kritisiert wurden,
nicht für zusätzliche Ausgaben in Anspruch nehmen.
Deshalb bin ich auch ausdrücklich nicht einverstanden mit den ungedeckten Ausgabenforderungen, die in den Haushaltsberatungen und im Wahlkampf von der Opposition vorgetragen wurden.
Wir brauchen, um noch einmal die Sachverständigen des Stabilitätsrats zu zitieren, einen Sicherheitsabstand zur Defizitgrenze, um den Risiken der Zukunft zu begegnen.
Mit anderen Worten: Das Finanzkonzept des Senats greift. Es ermöglicht eine sichere Einhaltung der Schuldenbremse und verschafft uns Gestaltungs- und Investitionskraft in den kommenden Jahren. Wir dürfen das Konzept trotz und gerade wegen der nun deutlich sichtbaren Erfolge nicht verlassen, sondern müssen es konsequent fortführen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Trotz vorgerückter Stunde würde ich gerne in der Generaldebatte noch einige Sätze zu den generellen Linien der Haushaltspolitik sagen, die in diesem Jahr zu der vermutlich besten Haushaltslage der Freien und Hansestadt Hamburg seit sehr langer Zeit geführt haben. Das kommt mir ein bisschen zu kurz, wenn hier so beiläufig gesagt wird, dass es dieses Jahr keine neuen Schulden gebe, sei ein Geschenk.
Nein, Schleswig-Holstein ist nicht in dieser Phase.
Schauen Sie sich einmal in Deutschland, in den westdeutschen Bundesländern um. Die Konjunktur ist überall gut, die Zinsen sind auch überall niedrig, aber Sie müssen schon bis nach Bayern gehen, um eine solche Haushaltslage wie in Hamburg festzustellen. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Wir werden in diesem Jahr keine neuen Schulden machen, und nach den letzten Zahlen ist die Wahrscheinlichkeit sogar hoch, dass wir einen nennenswerten Haushaltsüberschuss haben werden.
Die Ursache hierfür, Herr Wersich, ist eindeutig nicht allein die wirtschaftliche Entwicklung. Konjunkturelle Wachstumsphasen haben wir in Ham
burg in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer gehabt, sie haben aber nie zu einem entsprechenden Haushaltsabschluss geführt.
Der wesentliche Grund hierfür war, dass man bei den ersten Anzeichen eines konjunkturellen Aufschwungs sofort damit begonnen hat, die sogenannten Mehreinnahmen in die Finanzplanung einzuarbeiten und in großzügige zusätzliche Ausgaben umzusetzen.
Die Folge war zum Beispiel der schwarz-grüne sogenannte Konjunkturstabilisierungsfonds mit fast 2 Milliarden Euro neuen Schulden und eine Finanzplanung für 2011 bis 2014, in der CDU und GAL knapp 3 Milliarden Euro neue Schulden sowie den vollständigen Verbrauch aller Rücklagen vorgesehen hatten. Ich glaube, wir sind uns einig, Herr Wersich, dass es eine gute Idee war, diese Planung nicht umzusetzen.
Stattdessen haben wir 2011 einen schrittweisen Prozess der Haushaltskonsolidierung begonnen, in dem wir eine an langfristigen Zielpunkten orientierte Ein-Prozent-Ausgabenlinie einhalten. Diese vom Rechnungshof bestätigte Ausgabendisziplin ist es, der wir die jährlich rückläufigen Nettokreditaufnahmen zu verdanken haben. Das ist ein wichtiger finanzpolitischer Erfolg der letzten Jahre. Es zeugt von einer großen Disziplin, dass wir bei keiner der positiven Steuerschätzungen die beschlossenen Gesamtausgaben erhöht haben. Nur so konnten wir die geplanten Neuverschuldungen senken und erhebliche Zinseinsparungen vornehmen, die uns in den kommenden Jahren sehr entlasten werden. Deshalb war es auch falsch, dass die CDU vor einigen Wochen angekündigt hat, die von ihr geforderten Mehrausgaben mit Rücklagen und sogenannten Steuermehreinnahmen bezahlen zu wollen,
was im Übrigen einen Verstoß gegen das Finanzrahmengesetz darstellt.
In den vorliegenden Oppositionsanträgen ist die Gegenfinanzierung nicht solide. Die in Aussicht gestellten Mehrausgaben sollen überwiegend durch die Streichung sogenannter Reservepositionen bezahlt werden. Damit sind wir bei weiteren Grund
fehlern, die in früheren Jahren systematisch zu Haushaltsüberschreitungen geführt haben: erstens unrealistische Annahmen zur Entwicklung von Ausgaben, zum Beispiel eine von CDU und GRÜNEN allen Ernstes angenommene Steigerung der gesetzlichen Leistungen um null Prozent, und zweitens keine vernünftige Vorsorge für unvorhergesehene Entwicklungen. Ich habe mir Ihre Gegenfinanzierungsvorschläge einmal angesehen, Herr Heintze; Sie haben dankenswerterweise eine Excel-Tabelle dazu vorbereitet. Zu lesen ist dort von nicht näher spezifizierten Reserven der Finanzbehörde, von Wohngeld in den Bezirken und davon, den Verlustausgleich der HGV zu vermindern. Es ist schon angedeutet worden, welche Gebührenerhöhungen das verursachen würde. Außerdem sagen Sie, im Sondervermögen Stadt und Hafen könne es eine Kapitalmobilisierung geben – gerade in dem Sondervermögen, in das wir 300 bis 400 Millionen Euro nachträglich einzahlen mussten, damit es eben nicht weiterhin zu dieser verdeckten Überschuldung in einem Nebenhaushalt kommt. Diese sogenannten Gegenfinanzierungsvorschläge sind weder konkret noch solide, und ich kann nur dringend davon abraten, so zu beschließen.
Wir haben in den letzten Monaten gesehen, wie schnell wir zum Beispiel handlungsfähig sein müssen, um eine große Zahl von Flüchtlingen unterzubringen. Für solche unvorhergesehenen Entwicklungen müssen wir ausreichend Reserven einplanen, und deshalb kann ich nur davon abraten, diese finanziellen Mittel jetzt auszugeben; wir werden sie in den nächsten Jahren dringend benötigen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die europaweite Bankenprüfung hat für die HSH Nordbank zu einem guten Ergebnis geführt, wie es der Senat und die Landesregierung Schleswig-Holsteins nach der Wiedererhöhung der Garantie im vergangenen Jahr erwartet haben. Die Übung bestand aus zwei Teilen, der Bilanzprüfung und dem Stresstest. Im ersten Schritt wurde die Qualität des Jahresabschlusses 2013 beurteilt und für die HSH im Wesentlichen bestätigt. Dieser Schritt war nicht nur eine Prüfung für die Bank, sondern auch für die Arbeit der Wirtschaftsprüfer und der Bankenaufsicht in Deutschland. Das Ergebnis kann sich im Vergleich zu anderen Ländern sehen lassen.
Schwieriger war der Stresstest, der bei der HSH wegen der Schiffskredite mit zusätzlichen sogenannten aufsichtsrechtlichen Vorsichtsabschlägen verbunden war. Viele haben erwartet, dass die Landesbanken im Norden wegen ihres hohen Engagements in der Schifffahrt größere Probleme haben werden. Die EZB hat aber bestätigt, dass die HSH trotz der Abschläge und auch unter den hypothetischen Annahmen im Extremszenario des Stresstests ausreichend kapitalisiert ist, und das war die entscheidende Frage. Dabei ist es gar nicht die Schiffsfinanzierung an sich, die der Bank Probleme macht; es sind die alten Schiffskredite, die bis 2008 eingegangen wurden, die nach wie vor mit hohen Risiken verbunden sind und für die wir als Länder seit 2009 mit unserer Garantie einstehen. Mit der Bankenprüfung sind die Risiken nicht kleiner geworden, aber sie sind auch nicht größer geworden. Für die Inanspruchnahme der Garantie entscheidend sind nicht aufsichtsrechtliche Prüfungen, sondern die ökonomische Realität, in unserem Fall vor allem die künftige Entwicklung der Schifffahrt, die allerdings schwer vorhersagbar ist. Die HSH schreibt ihre Planung deshalb auf dem jeweils aktuellsten Datenstand fort.
Der nächste wichtige Schritt für die Länder ist die bevorstehende Beihilfeprüfung der Wettbewerbskommission in Brüssel. In der Tat ist dieses Beihilfeverfahren durch die Wiedererhöhung der Garan
tie erforderlich geworden, aber die Garantiekündigung, Herr Kerstan, erfolgte genau in der Garantiekonstruktion und in der Vertragslage, für die Sie die politische Verantwortung mittragen.
Insofern kommt mir das ein bisschen so vor wie bei den Hapag-Lloyd-Verträgen, Herr Kerstan, die wir Ihnen im Ausschuss erklären mussten, und Sie waren dann überrascht, was Sie da alles so vereinbart hatten.
Aber die Beihilfeprüfung ist der nächste wichtige Schritt für die Länder. Die Erkenntnisse aus der Bankenprüfung sind auch im Hinblick auf dieses Verfahren von Bedeutung, weil wir dadurch besser beurteilen können, wie die europäische Ebene die HSH-Bilanz bewertet. Mit Visionen für die Bank, Herr Heintze, wäre ich vorsichtig. Die haben die Bank 2008 fast in die Insolvenz geführt. Wir sollten das neue Konzept der Bank als Bank für Unternehmer vor der Kommission vertreten. Die Bank muss ihr Geschäftsmodell dort noch einmal vertreten und die Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit dieses Geschäftsmodells darlegen. Darauf wird es ankommen, aber die HSH hat es, wie andere Banken auch, in dieser aktuellen Finanz- und Wirtschaftslage schwer.
Die HSH kommt seit 2011 mit dem Aufbau ihres neuen Geschäftsmodells voran, aber eben in kleineren Schritten, die wir Ihnen Quartal für Quartal im Ausschuss Öffentliche Unternehmen berichten. Die von den Ländern abgesicherten Risiken – Herr Hackbusch, Ihr Thema – aus den früheren Geschäften, für die wir die Verantwortung und die finanzielle, wirtschaftliche Sicherung übernommen haben, sind von 185 Milliarden Euro auf mittlerweile unter 60 Milliarden Euro verringert worden. Die Gewährträgerhaftung, eine zweite Haftungsebene für uns als Länder, ist von 65 auf 21 Milliarden Euro gesunken. Das ist immer noch ein sehr hoher Betrag, aber schon diese Zahlen zeigen, dass es eine richtige Entscheidung war, der immer wieder auch von der Links-Fraktion erhobenen Forderung zur Abwicklung der Bank nicht zu folgen.
Darüber hinaus gibt es auch standort- und wirtschaftspolitische Interessen; sie sind eben angesprochen worden. Ich will es kurz machen: Bestimmte Finanzierungsbedarfe lassen sich nicht auf Sparkassenniveau bewältigen. Wir haben ein großes Interesse daran, in der stärksten Wirtschaftsregion Deutschlands einen hier verankerten Finanzierungspartner oberhalb des Sparkassensektors zu erhalten. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein werden die HSH auch im schwierigen Umfeld der Schifffahrts- und Finanz
märkte weiterhin konsequent unterstützen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senat legt der Bürgerschaft nunmehr den dritten Doppelhaushalt in dieser Wahlperiode vor. Erstmals handelt es sich um einen vollständig kaufmännischen Produkthaushalt, der anders als bisher die gesamte Vermögensentwicklung der Stadt im Blick hat, Abschreibungen berücksichtigt und Rückstellungen bildet. Das ist ein großer Fortschritt im öffentlichen Haushaltswesen, der unserer hanseatischen Tradition als Kaufmannsstadt sehr gerecht wird. Dankenswerterweise hat der Rechnungshof geprüft, ob der Senat mit der Umstellung der Haushaltstechnik seine Linie der Ausgabenbegrenzungen materiell geändert hat. Der Rechnungshof kommt eindeutig zu dem Ergebnis, dass dies nicht der Fall ist.
Inhaltlich setzt der Senat die Linie seines Finanzkonzepts fort: Ausgaben begrenzen, Defizite abbauen, Neuverschuldung zurückführen und so die Schuldenbremse der Verfassung konsequent umsetzen.
Auch dazu hat sich der Rechnungshof geäußert und die Finanzpolitik des Senats positiv gewürdigt.
Im Doppelhaushalt 2009/2010 belief sich die Nettokreditaufnahme auf fast 2 Milliarden Euro. Seit 2011 konnte die Neuverschuldung Schritt für Schritt verringert werden. Der aktuelle Haushaltsplan setzt diesen Sanierungsprozess fort, ab 2017 sind planmäßig Finanzierungsüberschüsse zu erwarten.
Die Zahlen der vergangenen Jahre sind nicht nur geprägt von den Fortschritten der Konsolidierung, sondern unbestritten auch von den positiven, konjunkturellen Effekten auf der Einnahmeseite. Aber auch eine konjunkturbereinigte Betrachtung zeigt, dass sich die Haushaltsergebnisse Jahr für Jahr um mehr als 150 Millionen Euro verbessern und dass damit ab 2018 auch ein struktureller Finanzierungsüberschuss zu erwarten ist. Damit gelingt die Wende bei der Neuverschuldung. Für 2017 und
2018 sind Nettotilgungen von rund 200 Millionen Euro vorgesehen. Wenn die gute Konjunktur anhält, sind Kreditrückzahlungen entsprechend früher, vielleicht schon nächstes oder sogar dieses Jahr, möglich.
Mit der vorgelegten Planung bleibt der Senat bei seinem Grundsatz, trotz Schuldenbremse die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt zu stärken und wichtige öffentliche Aufgaben bestmöglich zu erfüllen.
Der Ausbau der Kindertagesbetreuung, die flächendeckende Einführung ganztägiger Bildungsund Betreuungsangebote, Gebührenfreiheit von der Kita bis zu den Hochschulen, der Bau neuer Wohnungen, die Sicherung von Investitionen im Hafen und die Sanierung der Infrastruktur bleiben die politischen Schwerpunkte dieses Senats. Für diese Schwerpunkte haben wir seit 2011 erhebliche Umschichtungen im Haushalt vorgenommen, wobei uns durchaus Entlastungen des Bundes bei den gesetzlichen Leistungen geholfen haben. In keinem anderen Bundesland sind die Entlastungen bei den Kosten der Unterkunft, bei der Grundsicherung im Alter und beim BAföG so konsequent und in diesem Umfang genutzt worden, um Kitas, Schulen und Hochschulen zu stärken.
Das gilt, Herr Kerstan, ausdrücklich auch für die Hochschulen,
die mit den Hochschulvereinbarungen rund 600 Millionen Euro jährlich erhalten mit einer verlässlichen Steigerung von über 5 Millionen Euro pro Jahr, die Mittel von bis zu 650 Millionen Euro pro Jahr im Rahmen des Hochschulpaktes zur Verfügung haben, die eine vollständige Kompensation für die Studiengebühren zur Verfügung haben, ohne Verwendungsauflagen und einbezogen in die Steigerung ihres Gesamtetats, und für die wir sehr bald mit dem Bau neuer Universitätsgebäude beginnen werden, die noch einmal rund 250 Millionen Euro erfordern.
Darüber hinaus fördern wir die außeruniversitäre Forschung mit rund 90 Millionen Euro pro Jahr, unter anderem mit einer neuen Beteiligung an der Fraunhofer-Gesellschaft und einem zusätzlichen Max-Planck-Institut in Hamburg.
Wer einmal abseits der Debatten, die hier zum Teil aufgeregt geführt werden, auf diesen Bereich blickt, so wie die Wirtschaftsprüfer von PriceWaterhouseCoopers, die mit Zahlen umgehen können, der stellt fest, dass wir, mehr als je zuvor, fast
1 Milliarde Euro jedes Jahr in die Wissenschaft investieren und damit, bezogen auf unsere Größe und Einwohnerzahl, weit vor allen anderen Ländern, vor Bayern, vor Baden-Württemberg, auf Platz 1 in Deutschland liegen.
Neben diesen langfristig verfolgten Schwerpunkten sind im Haushalt auch Ausgaben zu berücksichtigen, die in dieser Form nicht vorherzusehen waren. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung der Flüchtlingszahlen. Der damit verbundene Mehrbedarf in der öffentlichen Unterbringung wäre kaum ohne Nachteile in anderen Bereichen finanzierbar gewesen, wenn es nicht ebenso unvorhergesehene Entlastungen an anderer Stelle gegeben hätte. Aufgrund niedriger Zinsen und weil wir deutlich weniger Schulden gemacht haben als geplant, fallen die Zinsausgaben niedriger aus als in den Vorjahren. Gleichwohl planen wir vorsichtig und gehen von wieder ansteigenden Zinssätzen aus.
Aber jeder Haushaltsplan hat Risiken. Bei den Ausgaben hat der Senat deshalb neben einigen anderen Reservepositionen vor allem eine zentrale Reserve speziell für gesetzliche Sozialleistungen vorgesehen. Bei den Steuereinnahmen gibt es wie bisher Vorsichtsabschläge, weil wir uns nicht darauf verlassen können, dass die außerordentlich guten Konjunkturprognosen der Bundesregierung tatsächlich eintreten.
Wie in jeder Debatte zum Haushalt muss ich auch heute auf die Risiken hinweisen, die Hamburg und Schleswig-Holstein aufgrund der früheren Geschäfte der HSH Nordbank tragen. Die neue HSH Nordbank ist mit ihrer Restrukturierung, dem Aufbau des neuen Geschäftsmodells und der Bewältigung der Altlasten durchaus vorangekommen. Die Bilanzsumme wurde fast halbiert, die von der Ländergarantie abgesicherten Risiken wurden von 185 Milliarden Euro auf 60 Milliarden Euro verringert, die Gewährträgerhaftung ist von 65 Milliarden Euro auf rund 25 Milliarden Euro gesunken. Das ist ein gutes Ergebnis, für das der Vorstand und die Beschäftigten der neuen HSH Nordbank Anerkennung verdienen. Aber auch die verbliebenen Risiken sind noch sehr hoch. In dem schwierigen Umfeld der Schifffahrts- und Finanzmärkte können weiterhin Zusatzbelastungen für die Bank entstehen, für die Hamburg und Schleswig-Holstein als Garantiegeber, als Gewährträger und Anteilseigner am Ende einstehen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf des Senats für den Doppelhaushalt 2015/2016 ist hiermit in die parlamentarische Beratung eingebracht. Bisher wurde schon viel über die Entwicklung des Haushalts debattiert. Die Opposition ist dabei arbeitsteilig vorgegangen. Die Fachsprecher kritisie
ren jeden Rückgang von Ausgaben in ihrem Bereich mit großer Empörung, jede Erhöhung von Mitteln komme zu spät und sei zu wenig. Die Opposition fordert mehr für Kultur, für Bezirke, für Inklusion, für Schulen, für Radverkehr und Hochschulen.
Justiz auch.
Nachdem die Forderungen nach höheren Ausgaben kraftvoll vorgetragen wurden, erklären die haushaltspolitischen Sprecher derselben Fraktion
ebenso kraftvoll, der Senat gäbe zu viel Geld aus und müsse die Schuldenbremse vorziehen. Das ist ein Widerspruch, der gelegentlich auf ein und derselben Zeitungsseite nachzulesen ist und den man auflösen muss, um seriöse Haushaltsberatungen zu führen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Senat hat einen Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2015 und 2016 vorgelegt, der den Haushalt konsequent weiter konsolidiert, aber zugleich die richtigen politischen Schwerpunkte setzt und damit die Voraussetzungen schafft für eine gute Entwicklung Hamburgs. Ich wünsche Ihnen gute Beratungen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hatten Anfang 2011 eine bedrückende Lage. 2009 und 2010 waren fast 2 Milliarden Euro allein im Kernhaushalt an neuen Schulden aufgelaufen, dazu hohe Verluste aus der HSH Nordbank-Krise und zahleiche weitere Schuldenpositionen in Nebenhaushalten. In dieser bedrückenden Lage haben wir ein Finanzkonzept zur Sanierung des Haushalts vorgelegt, von dem viele damals vermutet und behauptet haben, wir würden es nicht einhalten.
Das Gegenteil ist der Fall. Wir haben in unserem Konzept davon Abstand genommen, die Haushaltslage kurzfristig und anhand stark schwankender Steuerschätzungen zu beurteilen. Stattdessen orientieren wir uns am konjunkturbereinigten langfristigen Trend der Einnahmenentwicklung. Wenn man die letzten drei Jahre betrachtet, ist dieses Vorgehen dem städtischen Haushalt gut bekommen.
Sie können Ihre Phantasiezahlen in die Welt setzen, aber die geplanten Defizite und die tatsächliche Neuverschuldung haben seit 2011 jedes Jahr abgenommen.
Was sich gehalten hat, sind teilweise unrealistische Vorstellungen darüber, welche Konsolidierungsschritte unter vernünftigen Annahmen möglich sind, ohne Kollateralschäden in wichtigen Aufgabenbereichen zu verursachen.
Der Senat ist überzeugt, dass Hamburg weiterhin die Bedingungen für Bildung und Ausbildung verbessern, Kitaplätze und Ganztagsschulen ausbauen, den Wohnungsbau voranbringen und die Infrastruktur sanieren muss, von der unsere Wirtschaftskraft und das Steueraufkommen abhängen.
Das alles ist in den letzten Jahren gut gelaufen. Die Stadt wächst und bekommt mehr Wohnraum. Die Hamburger Wirtschaft entwickelt sich positiv. Sie entwickelt sich, anders als Sie behauptet haben, Herr Heintze, auch besser als im Bundesdurchschnitt. Der Hafenumschlag kommt voran, der Tourismus boomt und vieles mehr.
In der vergangenen Woche hat der Senat über seinen nunmehr dritten Haushaltsplan-Entwurf beraten. Aufgrund der Fortschritte bei der strukturellen Haushaltssanierung und der guten Konjunktur können wir die Neuverschuldung auch bei vorsichtiger Schätzung der Einnahmen in absehbarer Zeit beenden. Die Zahlen würden noch deutlich besser ausfallen, wenn wir die Werte der Steuerschätzung von Mai 1:1 in die Haushaltsplanung übernehmen würden. Das mag man in den Sanierungsländern, die uns teilweise als Vorbild genannt werden, so machen. Dieser Senat tut es nicht, denn die Annahmen, die der Steuerschätzung zugrunde liegen, gehen von einem noch über Jahre andauernden wirtschaftlichen Wachstum aus. Die Erfahrung lehrt dagegen, dass konjunkturelle Entwicklungen selten so stetig verlaufen und dass es riskant ist, sich darauf zu verlassen. Daher hat der Senat Vorsichtsabschläge von den Werten der Steuerschätzung vorgenommen, und trotz dieser vorsichtigen Betrachtung planen wir Überschüsse im kameralen Haushalt von 16 Millionen Euro für 2017 und rund 190 Millionen Euro für 2018. Dies bedeutet, dass Hamburg dann erstmals seit Jahrzehnten kein Defizit mehr haben wird und den Schuldenstand des Kernhaushalts in nennenswertem Umfang verringern kann.
Das alles klingt sehr positiv. Ich betone aber ausdrücklich, dass sich diese Betrachtungen ausschließlich auf den Kernhaushalt beziehen. Wir müssen daneben auch die Nebenhaushalte im Auge haben. Deshalb haben wir Buchführung und Wirtschaftsplanung in den sogenannten Sondervermögen auf eine kaufmännische Betrachtung umgestellt, um darzustellen, welche Vermögenspositionen den dortigen Kreditaufnahmen tatsächlich gegenüberstehen. Dennoch bestehen auch in diesen Sondervermögen Kredite, die wir nicht vergessen dürfen, sondern dem Haushalt zurechnen müssen. Insofern besteht kein Anlass anzunehmen, dass wir schon in wenigen Jahren im Überfluss leben werden. Es gibt noch viel zu tun.
In Hamburg sind die Chancen gut, dass wir ab 2017 in die Kredittilgung des Kernhaushalts eintreten können, bei anhaltend guter Konjunktur vielleicht sogar früher. Auch die Haushaltsentwicklung in diesem Jahr kann noch günstiger verlaufen als geplant. Es ist aber keine finanzpolitische Leistung, eine gute Konjunktur in den Haushaltsplan zu schreiben. Man konsolidiert einen Haushalt nur durch Ausgabendisziplin, durch konsequente, ver
nünftige Ausgabenbegrenzung, und dazu nehmen wir noch gerne Vorschläge entgegen.
Dieser Senat plant mit kaufmännischer Vorsicht und verkündet keine Erfolge, bevor sie erreicht sind. Wir werden die Konsolidierung der Hamburger Finanzen fortsetzen und bei höheren Einnahmen keine zusätzlichen Ausgaben veranlassen, sondern die Rücklagen schonen und die Kreditaufnahme verringern. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was derzeit in Berlin entschieden wird, sind konkrete Schritte einer Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die federführend durch den Bundesfinanzminister auf der einen und unseren Bürgermeister auf der anderen Seite verhandelt wurden. Hintergrund ist die Erkenntnis, dass die Länder auch unter den Vorgaben der Schuldenbremse in der Lage sein müssen, ihre Aufgaben in Bildung und Wissenschaft deutlich besser wahrzunehmen, von der frühen Bildung und Erziehung in der Kita über den Unterricht in den Schulen bis
zum Studium an den Hochschulen. Der Senat hat diese Schwerpunkte bereits 2011 gesetzt. Wir haben einen bundesweit vorbildlichen Ausbau der Kindertagesbetreuung, ein Schulsanierungs- und Schulausbauprogramm, das seinesgleichen sucht, und Ganztagsschulen in einem Umfang, den es in Hamburg bisher nie gegeben hat.
Den Hochschulen wurde das Aufkommen aus den Studiengebühren in voller Höhe zur Verfügung gestellt, ohne sie wie früher mit hohem bürokratischem Aufwand zu belasten, und mit den Hochschulverträgen haben wir eine verlässliche Finanzierung der Universitäten umgesetzt. Darüber hinaus beseitigen wir den Sanierungsstau bei den Hochschulgebäuden. Die Wissenschaftssenatorin hat kürzlich die Pläne für einen Neubau des Geomatikums und des sogenannten CHYN vorgestellt. Dies alles ist ein finanzpolitischer Kraftakt, weil zugleich die Schuldenbremse der Hamburger Verfassung einzuhalten ist. Mit der Regierungsbildung in Berlin wurde im Koalitionsvertrag deshalb zu Recht verankert, dass die Länder um 6 Milliarden Euro entlastet werden, damit sie die – Zitat –
"großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen"
bewältigen können. Der Bund hat angekündigt, diese Entlastung durchzuführen, indem er die Kosten des BAföG ab 2015 vollständig übernimmt, einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose zahlt und den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erhöht. Die Entlastung des Hamburger Haushalts beläuft sich damit auf rund 50 Millionen Euro pro Jahr.
Ich will der Haushaltsberatung im Herbst nicht vorgreifen, aber gehen Sie davon aus, dass wir Ihnen im August einen Haushaltsplan-Entwurf vorlegen, in dem wir uns in den Bereichen Kita, Schule und Universitäten nicht auf zusätzliche Ausgaben im Umfang von 50 Millionen Euro beschränken, sondern insgesamt weit darüber hinausgehen werden.
Die heute debattierte BAföG-Regelung steht im Übrigen in einem größeren Zusammenhang, und zwar in dem Zusammenhang einer sinnvollen Entflechtung der Bund-Länder-Finanzbeziehung, die aus folgenden Gründen von großer Bedeutung ist: Das verfassungsrechtliche Verbot der Neuverschuldung erzeugt fast unlösbare Konflikte überall dort, wo Bund und Länder Aufgaben gemeinsam finanzieren. Wenn sich eine Mehrheit der Länder zusätzliche Ausgaben nicht leisten kann, dann müssen sie vom Bund gewünschte Erhöhungen von Transferleistungen ablehnen, auch wenn sie die Notwendigkeit der Leistungsverbesserung verstehen. Deshalb entsteht bei der BAföG-Regelung der wichtigere Teil der Entlastung erst in der Zu
kunft, nämlich genau dann, wenn für eine durchaus begründete Erhöhung des BAföG keine zusätzlichen Mittel der Länder mehr aufgebracht werden müssen. Auch neue Programme des Bundes, die auf einer Mischfinanzierung beruhen, werden immer problematischer, wenn die Länder, um daran teilzunehmen, an anderer Stelle Kürzungen vornehmen oder sich zusätzlich verschulden müssen. Mit anderen Worten: Eine Entflechtung von Mischfinanzierungen ist erforderlich, weil die Länder immer weniger mitgehen können und so die Bundespolitik an der Umsetzung ihrer Gestaltungsideen hindern würden. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung zur Entlastung der Länder durch eine vollständige Übernahme der BAföG-Zahlung durch den Bund eine kluge und weitsichtige Entscheidung, die wir sehr begrüßen, an der wir mitgewirkt haben und die wir genau so umsetzen werden, wie sie vereinbart wurde. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Senat hat die Maßnahmen zur Stärkung der maritimen Wirtschaft in der vorliegenden Drucksache beschrieben. Anders, als noch vor wenigen Wochen in der Bürgerschaft gesagt wurde, entwickelt sich die Hamburger Wirtschaft gut, sogar besser als in Deutschland insgesamt. Dazu gehört auch die gute Entwicklung der maritimen Wirtschaft und des Hafens, der im vergangenen Jahr einen Zuwachs des Containerumschlags von fast 400 000 Einheiten zu verzeichnen hatte.
Der größte Teil des Zuwachses entfällt dabei auf die Arbeit von Hapag-Lloyd und ihrer Partnerreedereien. Wegen dieser außerordentlichen Bedeutung für den Hamburger Hafen hat bereits der Vorgängersenat mehr als 700 Millionen Euro für eine Beteiligung an Hapag-Lloyd investiert. Der größte Teil der Zinsaufwendungen, die CDU und GRÜNE nun regelmäßig kritisieren, stammt im Übrigen aus dem Kauf dieser Anteile. Der Grund für diese dennoch richtige Entscheidung des Vorgängersenats war nicht die Spekulation auf eine schnelle Dividende, sondern es waren die besonderen Interessen an der Entwicklung unseres Hafens, von der Tausende Arbeitsplätze und eine hohe Wertschöpfung in der Metropolregion abhängen.
Mit der Beteiligung sollte ein Mehrheitsverkauf der Hamburger Traditionsreederei an ausländische Investoren verhindert werden. Die Verträge haben nur eine Schwäche. Herr Hackbusch, Sie haben das sehr gut auf den Punkt gebracht. Ich war erstaunt, dass wir dies 2011/2012 den Abgeordneten noch einmal aufs Neue erklären mussten. Die Schwäche bestand nämlich darin, dass TUI ab 2013 erneut und unbefristet das Recht hatte, jederzeit die Mehrheit an Hapag-Lloyd an wen auch immer auf der Welt zu verkaufen. Ich wage die Vermutung, dass angesichts des erheblichen Konsolidierungsdrucks in der Branche eine solche Übernahme mittlerweile auch erfolgt wäre.
Entscheidend war daher die endgültige Abwendung des Mehrheitsverkaufsrechts, die nur mit einer weiteren Übernahme von Anteilen der TUI erreichbar war. Diesen zweiten Beteiligungsschritt von 420 Millionen Euro musste die Stadt vornehmen, um das eigentliche Ziel des Engagements auch tatsächlich zu erreichen.
Bei diesem Schritt haben sich bemerkenswerterweise genau diejenigen – Herr Hackbusch, Sie haben es schon erwähnt – vom Acker gemacht, die das Projekt selbst begonnen hatten, mit einer fadenscheinigen Begründung, wie ich finde, die mit
wirtschaftlicher Vernunft und einem Handeln für Hamburg nichts zu tun hat. Darüber sollten Sie einmal nachdenken.
Der Senat bleibt bei seinem Ziel, den Aufwand für die 2012 gekauften Anteile bei einem späteren Verkauf wieder zu erlösen, was mit der geplanten Zusammenführung von CSAV und Hapag-Lloyd deutlich wahrscheinlicher wird. Ob dies allerdings auch für die Anteile möglich sein wird, die bis 2011 zu einem deutlich höheren Preis gekauft wurden, lässt sich derzeit kaum beurteilen. Den neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Jürgen Weber, dem Vorstand und allen Anteilseignern war sehr bewusst, dass Hapag-Lloyd durch die Fusion mit einer geeigneten Partnerreederei im harten Wettbewerb der Containerschifffahrt deutlich gestärkt werden kann. Nachdem die Eigentümer von Hamburg Süd leider den bereits begonnenen Verhandlungsprozess über eine Fusion nicht fortführen wollten, wurden deshalb Gespräche mit den Chilenen aufgenommen und schließlich ein Zusammenschluss des Containergeschäfts von CSAV und HapagLloyd vereinbart. Hapag-Lloyd wird damit zur weltweit viertgrößten Linienreederei und kann noch effizienter arbeiten, was unter den schwierigen Bedingungen der Containerschifffahrt dringend nötig ist.
Die voraussichtlichen Synergien überwiegen die Transaktionskosten bei Weiten und führen zu einer Wertsteigerung des Unternehmens, die auch uns als Stadt zugute kommt. Selten ist eine Entscheidung der Anteilseigner von Hapag-Lloyd daher so einvernehmlich getroffen worden wie diese. Die Chancen der Dividendenfähigkeit und eines erfolgreichen Börsengangs steigen dadurch deutlich. Darüber hinaus sichert eine Vereinbarung zwischen CSAV, Kühne Maritime GmbH und der Stadt auf lange Sicht die Standortinteressen Hamburgs. Keine wesentliche Entscheidung kann in Zukunft gegen die Stimmen unserer Beteiligungsgesellschaft getroffen werden.
Die Hapag-Lloyd-Strategie des Senats ist richtig und sie ist gut für Hamburg. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wenn Bezirkswahlkampf ist, Herr Heintze, für einen haushaltspolitischen Sprecher war das ein schwacher Auftritt. Ich will einen Punkt vorwegnehmen, weil er so wichtig dafür ist, das Ganze zu verstehen.
Sie verbreiten die kindliche Vorstellung, die Stadt hätte irgendwo ein Sparbuch und darauf wären 600 Millionen Euro, dafür bekämen wir 0,3 Prozent Zinsen, aber auf der anderen Seite machten wir Schulden und zahlten viel mehr dafür. Das ist eine kindliche Vorstellung. Das haben wir Ihnen auch auf viele Schriftliche Kleine Anfragen hin dargelegt, in unterschiedlicher Art und Weise. Wir haben Ihnen erzählt, dass wir eine Liquiditätssteuerung betreiben, die genau das macht, was ein Konzern immer macht, nämlich dass er versucht, Liquidität zur Verfügung zu haben, wenn Zahlungen anstehen, zum Beispiel Gehälter gezahlt werden müssen, wenn Umschuldungen stattfinden, wenn Kredite
auslaufen und getilgt werden müssen, wenn dann wieder Einzahlungen kommen, wenn wir Auszahlungen vornehmen in den Länderfinanzausgleich, 500-Millionen-Euro-Beträge, dann muss die Stadt immer liquide sein.
Deswegen haben wir kein Sparbuch für die 600 Millionen Euro, sondern wir nutzen diese Liquidität – im Übrigen auch Liquidität, die die öffentlichen Unternehmen uns zur Verfügung stellen, die wir im Gegenzug wieder den Unternehmen geben, wenn sie dadurch kurzfristig Kreditaufnahmen vermeiden können. Das alles ist so ausgesteuert – das können wir Ihnen auch benennen –, dass wir um eine Nulllinie schwanken plus minus einige Hundert Millionen Euro – jeden Monat.
Sie haben auch kritisiert, wenn man das anders machen würde, dann könnte es zu einer versteckten Verschuldung über Kassenkredite kommen; könnte es auch, wir vermeiden es aber damit. Das hatten wir Ihnen – ich glaube, Sie haben es zitiert, Herr Bläsing – in der Schriftlichen Kleinen Anfrage wörtlich gesagt. Wir nutzen diese Liquidität, um Anschlussfinanzierungen für zu tilgende Kredite zeitlich so zu verschieben, dass wir eben diesen Zinsvorteil nutzen. Dazu sind wir auch verpflichtet nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot der Landeshaushaltsordnung. Das ist auch nichts Neues, Herr Heintze. Wenn Sie das so überrascht, dann erkundigen Sie sich einmal bei meinen Amtsvorgängern, bei den Staatsräten Ihrer Partei, die in der Finanzbehörde doch genau das seit Jahren mit betrieben haben. Dann ist das eben keine Botschaft, die man im Bezirkswahlkampf aus der Tasche ziehen muss, um jetzt eine sehr populäre Forderung zu stellen, nämlich auf einmal über so einen Zinstrick irgendjemandem 10 Millionen Euro zu geben. Das ist für einen haushaltspolitischen Sprecher eine ganz schwache Leistung.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Herr Senator, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kerstan?
Ja.
Erstens, Herr Kerstan, hatten wir nicht nur 1 Milliarde Euro, es gab sogar noch höhere Rücklagen. Wir haben 650 Millionen Euro aus dem Grundstock für Grunderwerb genommen und haben es – wie Sie alle mit beschlossen haben, zum Teil jedenfalls – in den Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen übertragen und dann in einem zweiten Beschluss zum Beispiel 317 Millionen Euro in die Rücklagen für die Pensionsansprüche in die Versorgungswerke eingezahlt. Das alles haben wir Ihnen immer sorgfältig berichtet.
Aber – und das ist die Antwort – es gibt die Situation…
Hören Sie doch zu, die Antwort kommt.
Wenn wir die 600 Millionen Euro, die wir jetzt noch in der allgemeinen Rücklage haben, wirklich für den Haushaltsausgleich einsetzen würden – und in den Haushaltsplänen ist enthalten, diese allgemeine Rücklage in den künftigen Jahren einzusetzen, wenn es erforderlich ist –, dann würde diese verzögerte Refinanzierung von auslaufenden Krediten eben nicht mehr möglich sein.
Dann würde man die Kredite in dem Moment, wenn sie getilgt werden, durch Anschlussfinanzierung tilgen, aber dann haben sie auch nicht mehr den Zinsvorteil, den wir derzeit ersteuern.
Das war genau die Frage, Herr Wersich, was passiert, wenn wir diese 600 Millionen Euro brauchen.
Der Rest der Frage findet sich in jedem Haushaltsabschluss, den wir Ihnen vorlegen. Wir berichten jedes Haushaltsjahr, dass erstens das Defizit geringer geworden ist, und zweitens berichten wir Ihnen seit 2011, wie wir dieses Defizit ausgleichen,
nämlich mit einer rücklaufenden Neuverschuldung und nicht Ihre 901-Millionen-Euro-Beträge, Herr Wersich.
Nein, Herr Präsident, ich möchte jetzt gern weiterreden, weil es etwas anstrengend ist durch die Zwischenrufe von Herrn Wersich – der sich gern melden kann –, die etwas komplizierteren Zusammenhänge des Haushalts darzulegen.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Herr Senator, ich wollte Ihnen gerade helfen. Ich wollte nämlich Herrn Wersich bitten, zum parlamentarischen Sprachgebrauch zurückzukehren. Ich schließe aus Ihrer Äußerung, dass Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Kerstan im Moment nicht zulassen. Habe ich das richtig verstanden?
Ja. Und ich möchte jetzt kein Zwiegespräch mit Herrn Wersich führen. Sie können sich gern melden, und dann werde ich Ihnen das alles noch einmal darlegen.
In jedem Haushaltsverlauf berichten wir, wie wir das Defizit ausgleichen. Die Defizite sind rückläufig, die Nettokreditaufnahme ist rückläufig. Und die allgemeine Rücklage ist wie jeher geplant, um solche Defizite in den künftigen Haushaltsplänen auszugleichen. Dann würde in der Tat der Zinsvorteil, den wir derzeit noch nutzen, auch nicht mehr nutzbar sein.
Man kann ihn aber nicht zweimal verteilen, und das muss man Ihnen, Herr Heintze, vorwerfen. Sie erwecken nämlich den Eindruck, wir könnten Zinsvorteile, die wir schon eingeplant haben und die wir auch nutzen, ein zweites Mal ausgeben. Das geht technisch nicht und es ist auch haushaltspolitisch unsolide, wenn man es so in die Welt setzt.
Ein zweites Thema sind die Mittel für Personal. Da habe ich noch im Ohr, dass der hohe Tarifabschluss dazu geführt hat, dass alle gerufen haben, jetzt sollte man einen Nachtragshaushalt machen. Wir sollten die Haushaltspläne ändern und diese möglicherweise erhöhten Personalbedarfe schon einmal durch eine erhöhte Ausgabenlinie in unsere Haushaltspläne schreiben. Aber wir haben das abgelehnt, weil es nicht erforderlich war. Und zwar erstens, weil wir einen Teil des Personalaufwuchses schon planerisch vorweggenommen haben, das sind nämlich die Lehrerstellen, die im Schulfrieden von Ihnen allen beschlossen wurden, und zweitens haben wir gesagt, wir werden durch sparsame Haushaltsführung all das erwirtschaften, was nötig ist, um die Dinge zu finanzieren, die wir im Haushaltsvollzug finanzieren müssen; es ist auch gelungen. Wenn Sie sich den Haushaltsabschluss
2013 ansehen, dann haben wir sogar weniger Geld ausgegeben als geplant. Und die Gleichen, die beschworen haben, nun einen Nachtragshaushalt zu machen, beschweren sich jetzt, dass wir sogar Reste im Personalbudget haben.
Da werden die Widersprüche ein bisschen krass. Wir werden 2013 und auch 2014 mit den veranschlagten Ansätzen auskommen, aber nur dann, wenn wir weiter sehr sparsam mit diesen Dingen umgehen und keine Luftbuchungen in die Welt setzen.
Jetzt komme ich zur dritten Frage, wie die Bezirke mit finanziellen Ressourcen ausgestattet sind. Das ist nicht üppig, das ist unbestritten. Für vieles ist weniger Geld da, als man sich wünschen würde,
und zwar nicht nur in den Bezirken, auch in den Fachbehörden. Die Forderungen Ihrer Fraktion, Herr Wersich, belegen das, weil Sie ständig für alles Mögliche mehr Personal, mehr Mittel und mehr Möglichkeiten fordern. Und dann schreiben Sie in Pressemitteilungen, mit der Haushaltskonsolidierung müsse es schneller vorangehen. Das ist Haushaltskonsolidierung, dass alle weniger haben, als man sich wünschen würde, aber – und jetzt kommt es, Herr Hackbusch – man muss eben durch sparsames und kluges Agieren mit diesen Möglichkeiten auskommen. Und das tun alle sieben Bezirke.
Ich bin mit den Bezirksamtsleitern höchstselbst in Gesprächen über diese Fragen.
Wir wissen es und haben es schon für den Doppelhaushalt 2011/2012 diskutiert, ebenso intensiv für den Doppelhaushalt 2013/2014. Und wir haben an vielen Stellen Dinge durch Personal oder Ressourcen ausgeglichen, weil es mit zusätzlichen Aufgaben verknüpft war. Wir haben zum Beispiel Baugenehmigungen, die erteilt werden, zusätzlich prämiiert, wir haben Fonds eingeführt, mit denen die Bezirke verlässlich planen können. Deswegen kommen sie auch mit dem Geld aus, auch im Haushaltsjahr 2013, und nicht, weil man ein Füllhorn hätte, sondern weil sich alle bemühen und da, wo es dann nicht mehr lösbar ist, vom Senat immer wieder, gemeinsam mit dem Staatsrat für Bezirke, die Probleme angegangen werden. Ich habe selbst an vielen dieser Problemlösungen teilgenommen. Es gibt keinen Grund zu sagen, das sei alles üppig, aber es ist eben so, dass es geht und dass es
ausreicht. Und das ist Ausdruck der Haushaltskonsolidierung, die nötig ist.
Wenn Sie das, jenseits aller Rechnereien, die die Leute anstellen, nachvollziehen wollen, dann schauen Sie in die Haushaltspläne. Das ist nun einmal unser Steuerungsprinzip. In den Haushaltsansätzen für 2011, 2012, 2013 und 2014 sehen Sie die Steigerungsraten bei den Bezirken. Das sind keine kleinen Summen, das sind höhere Steigerungsraten, als wir für den Gesamthaushalt und damit für alle Behörden haben. Das liegt nur daran, dass wir diese Prioritäten setzen
im Gegensatz zu Fraktionen, Herr Wersich, die in "Zukunftssicherungskommissionen" geplant haben, die Bezirke abzuschaffen oder ihre Anzahl zu reduzieren.
Das ist die Linie, die wir vertreten, und das ist auch im Interesse einer vernünftigen Bezirkspolitik und einer guten Abarbeitung von vielen wichtigen Aufgaben der richtige Kurs. An dem werden wir festhalten, auch für den Doppelhaushalt 2015/2016. – Herzlichen Dank.
Ich frage mich manchmal, Herr Kerstan, warum wir uns die Mühe machen, nach Ablauf eines jeden Haushaltsjahres genau das in eine Drucksache zu schreiben und Ihnen zu berichten; wir nennen das die Haushaltsrechnung. Wir machen sogar jedes Mal eine Pressekonferenz. Dort gibt es farbige Präsentationen, in denen immer ganz genau dargestellt wird, wie hoch das Defizit ist. Es ist in all den Jahren immer deutlich geringer gewesen als ursprünglich geplant, insbesondere deutlich geringer als die Haushaltspläne, die Sie hinterlassen haben. Und dann wird zweitens dargelegt, wie dieses Defizit ausgeglichen wird. Dazu gehören drei Methoden. Eine wenden wir nicht mehr an, das ist die Vermögens
mobilisierung; die gibt es nicht mehr. Zweitens gibt es die neuen Verschuldungen. Die wollen wir auch nicht so gerne. Die wollen wir minimieren, aber die gibt es jedes Jahr in einer abfallenden Linie. Das dritte Element, ein Defizit zu decken, ist die Entnahme aus Rücklagen, und da verstecken sich Ihre 400 Millionen Euro. Das haben wir Ihnen Jahr für Jahr berichtet.
Ich mach es dann noch einmal. In jedem der Jahre 2011, 2012, 2013 haben wir einen Teil des Defizits durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt; in diesem Jahr haben wir einen Teil des Defizits durch die Entnahme aus der sogenannten SIP-Rücklage gedeckt, die faktisch nichts anderes ist als eine allgemeine Rücklage. So ist der Haushaltsausgleich Jahr für Jahr, und das berichten wir auch. Wir beschreiben die Linien, wir zeigen, dass diese Linien absteigend sind, aber wir sagen nicht, dass wir alles innerhalb eines Jahres in Deckung bringen können, ohne auf Nettoneuverschuldung und Entnahme aus Rücklagen gänzlich zu verzichten. Das geht nur dann, wenn man sagen würde, wo man harte Kürzungen vornehmen will. Herr Heintze, machen Sie doch heute einen konkreten Vorschlag, wo Sie wirklich für irgendeine Aufgabe weniger Geld ausgeben würden – nicht, indem Sie durch irgendwelche Techniken im Einzelplan 9.2 in irgendwelchen Reservetiteln herumbuchen, sondern indem Sie sagen, wir finden Haushaltskonsolidierung wichtig, für diese oder jene Aufgabe wollen wir weniger Geld ausgeben.
Es wäre eine ziemlich kluge Idee, Ihre Rhetorik einmal mit solchen Vorschlägen zu untermauern. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bezirkswahlen hin oder her, was dieser Senat für die Bezirke getan hat, kann nicht außer Frage stehen. Das Erste, das bei Amtsantritt dieses Senats passierte, war, dass wir die erheblichen, vom Vorgängersenat schon beschlossenen Einschnitte bei den Bezirken rückgängig gemacht haben.
Herr Steffen, Sie müssten sich noch daran erinnern können, Sie haben das selbst beschlossen. Herr Wersich, Sie waren auch im Senat. Die beiden Senatsvertreter des Vorgängersenats werden sich daran erinnern müssen. Alle anderen können es aber nachlesen, weil es in den HaushaltsplanEntwürfen des Vorgängersenats schon enthalten war und unsere erste Entscheidung war, dieses rückgängig zu machen und im Gegenzug viele besondere Sachverhalte anzuerkennen, die bis dahin gar nicht berücksichtigt waren. Deshalb hat sich der bezirkliche Haushalt insgesamt sehr viel besser und stärker positiv entwickelt als der Gesamthaushalt.
Ja.
Herr Wersich, Ihre Frage lässt sich nicht beantworten, weil sie von einer falschen Annahme ausgeht. Wir haben nicht gleichzeitig etwas gegeben und es wieder weggekürzt. Wir haben einseitig die Einschnitte, die Sie schon in Ihren Plänen beschlossen hatten, rückgängig gemacht und stattdessen die besonderen Sachverhalte sowohl personell als auch finanziell anerkannt. Und wenn Sie sich die effektiven Haushaltsverläufe ansehen, dann sehen Sie,
dass sich die bezirklichen Budgets deutlich über den Steigerungsraten des Gesamthaushalts entwickelt haben.
Wir haben den Bezirken mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen können, obwohl wir auch unter Ihren lauten, kritischen Stimmen dafür an vielen anderen Stellen Einschnitte machen mussten. Daneben haben wir – und das ist ganz wichtig, wenn wir über Eigenständigkeit der Bezirke reden – etwas gemacht, das wir ganz vornehm Entflechtung genannt haben. Wir haben die eigenständige Entscheidungskompetenz der Bezirke dadurch deutlich erhöht, indem wir alle möglichen Entscheidungsvorbehalte, Mitsprachen und Widerspruchsmöglichkeiten der Fachbehörden aufgehoben haben, damit Bezirke da, wo sie Zuständigkeiten haben, diese auch eigenständig wahrnehmen können. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme gewesen, um die Eigenständigkeit und damit auch die Bezirkspolitik zu würdigen und zu besseren Ergebnissen zu kommen.
Nun kann man sich zu Wahlkampfzwecken weit von der Wahrheit entfernen, das wird oft gemacht. Aber an einer Stelle, Herr Gladiator, muss ich wirklich fragen, wie Sie sagen können, dass wir 500 Stellen in den Bezirksämtern abgebaut hätten?
545 Stellen. Wie können Sie so etwas Falsches sagen?
Nein, das haben wir Ihnen nicht gesagt. Wir haben Ihnen immer wieder erklärt, dass über 700 Stellen von denen, die Sie da mitrechnen, nicht durch Streichung, sondern durch eine Neuorganisation von team.arbeit.hamburg zustande kommen. Diese Stellen sind nicht gestrichen worden, sondern sie sind für eine bessere Wahrnehmung dieser Aufgaben anders organisiert worden. Und wenn Sie das unterschlagen, dann können Sie zu solchen abwegigen Thesen kommen. Wir haben auch in vielen anderen Bereichen die Bezirke in ihrer Personalausstattung gestärkt. Dies ist in der Tat sehr mühsam, weil auf der anderen Seite natürlich der Personalbestand in der gesamten Stadt und damit auch in den Bezirksämtern konsolidiert werden muss.
Deshalb ist es so positiv, dass in den letzten drei Jahren ein ganz intensiver Prozess aller Bezirksamtsleiter und aller Bezirksämter über die Frage eingesetzt hat, wie wir besser und effizienter die
Aufgaben bewältigen können, die das Tagesgeschäft ausmachen.
Da gibt es viele sinnvolle Schritte, an denen sich viele beteiligt haben. Das Einzige, was wir nicht können – und das ist das, was ich wahrnehme –, wir können nicht die Veränderung an sich kritisieren. Das ist jedoch etwas, was hier passiert. Jede Veränderung in der Aufgabenwahrnehmung wird kritisiert als ein Einschnitt und als eine Schwächung, aber in Wahrheit ist es genau das Gegenteil. Wir brauchen diese Veränderungsprozesse, um effizienter zu werden, damit die Bezirke sich auf die wichtigen Aufgaben gut konzentrieren können. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Scheuerl, es ist zwar formal richtig, was Sie aus den zulässigen Schritten herleiten, aber ich kann Ihnen versichern, dass der Senat nicht nur formal irgendetwas abarbeiten will, sondern wir haben den Volksentscheid so verstanden, wie er gemeint ist, und das nehmen wir sehr ernst und setzen es konsequent um. Die Stadt soll in den vollständigen Besitz aller drei Energienetze kommen, und zwar unverzüglich, das heißt, so schnell wie möglich. Aber – und jetzt kommt es – das ist beim Fernwärmenetz deutlich schwieriger als bei Strom und Gas.
Die 25-Prozent-Beteiligung am Hamburger Fernwärmenetz, Herr Kerstan, ist ein Schritt, der die im Volksentscheid gewünschte 100-Prozent-Beteiligung keineswegs erschwert, sondern der sie beschleunigt und erleichtert hat. Weil Ihnen nach wochenlangem Aktenstudium kein vernünftiger Vorwurf eingefallen ist, bemühen Sie nun komplizierte steuerrechtliche Regelungen, um eine Scheinlogik aufzubauen, die an dem Kernproblem komplett vorbeigeht.
Das Kernproblem bestand nämlich darin, dass es für die Fernwärme kein Konzessionsverfahren gibt, Vattenfall die Fernwärme nicht verkaufen wollte und – jetzt kommt der entscheidende Punkt – wir keinen gesicherten Rechtsanspruch auf den vollständigen Rückkauf des Fernwärmenetzes hatten. Wir hatten eine Endschaftsregelung, die hoch strittig war und für die wir viele Jahre vor Gericht hätten klagen müssen.
Deshalb hat der Senat nie behauptet, dass es einfach sei, das Fernwärmenetz zu erwerben. In dieser auf lange Sicht relativ schwierigen bis aussichtslosen Lage habe wir eine gute Verhandlungslösung erreicht, und zwar nicht nur für den 25-Prozent-Kauf, sondern auch für den vollständigen Rückkauf, der im Volksentscheid eine Mehrheit gefunden hat.
Das Ergebnis wurde so verhandelt, dass beide Seiten ein großes Interesse an dem Ausbau und der Modernisierung der Fernwärmeversorgung haben müssen. Dabei geht es um viele kaufmännische und technische Fragen, übrigens auch um viele, viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört aus unserer Sicht im Sinne einer guten umweltpolitischen Lösung auch ein modernes Innovationskraftwerk, dessen Bau einen erheblichen Einfluss auf den vereinbarten Mindestpreis hat. Dass es diese Mindestpreise gibt, ist nicht überraschend. Dass die Mindestpreise trotz der gerade erstellten Wertgutachten so niedrig sind, ist ein bemerkenswerter Verhandlungserfolg für die Stadt.
Wir haben mit unseren Verträgen im Interesse des Volksentscheids eine höchst unsichere Rechtsposition in eine sichere Option gewandelt. Das kann man nur infrage stellen, indem man unzutreffende juristische Vorstellungen verbreitet. Mich erinnert das sehr an den grünen Kurs bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg, Herr Kerstan: erst mit großer Kraftmeierei Ankündigungen in die Welt setzen und dann vor Gericht auf ganzer Linie scheitern. Mit dieser Strategie wäre die Stadt in zehn Jahren noch nicht im Besitz der Energienetze.
Damit es in der Debatte keine Missverständnisse gibt: Der Senat ist entschlossen, die Option zum 100-Prozent-Erwerb des Fernwärmenetzes umzusetzen. Dazu gibt es mit dem Volksentscheid eine rechtliche und politische Verpflichtung und mit den jetzt verhandelten Verträgen auch einen sicheren und wirtschaftlich vernünftigen Weg. Wir werden dafür sorgen, dass die Fernwärme in Hamburg im Interesse der Energiewende ausgebaut wird und wir in den Besitz eines modernen, umweltfreundlichen und werthaltigen Unternehmens kommen, ganz im Sinne der Landeshaushaltsordnung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Länderfinanzausgleich, das ist schon erwähnt worden, gehört zu den komplizierteren Rechenwerken in den BundLänder-Finanzbeziehungen. Die Steuereinnahmen von Ländern und Kommunen werden dabei über mehrere Stufen so verteilt, wie es einem Finanzbedarf entspricht, der sich aus der Einwohnerzahl und einigen weiteren Annahmen ergibt. Bei der Verteilung der Steuern ist Hamburg keinesfalls Nehmerland, auch nicht 2013, sondern Hamburg ist unter Berücksichtigung der Umsatzsteuerverteilung mit rund 250 Millionen Euro und erst recht bei der Zerlegung von Lohn- und Körperschaftsteuer mit 1,8 Milliarden Euro eines der größten Zahlerländer. Die Zerlegung der Lohn- und Körperschaftsteuer nimmt übrigens von Jahr zu Jahr zulasten Hamburgs zu. Auch wenn man sich nur auf die dritte Stufe des Länderfinanzausgleichs beschränkt – und das haben Sie getan, Herr Heintze –, bewegt sich die Entwicklung nur auf dieser Stufe seit 2011 eher an der Grenze zwischen Zahler- und Nehmerland und ist dabei vor allem geprägt von der positiven Einwohnerentwicklung Hamburgs, die in der Logik des Finanzausgleichs völlig unabhängig von der Wirtschaftskraft einen höheren Finanzbedarf begründet.
Nun hat Frau Suding schon darauf hingewiesen, dass der eigentliche Einbruch an dieser Stelle in den Jahren 2006 bis 2010 stattgefunden hat. In diesem Zeitraum ist der Wert der Ausgleichszahlung von 600 Millionen Euro 2006 auf knapp 70 Millionen Euro eingebrochen. Das war in der Tat ein bemerkenswerter Effekt.
Ich erkläre es gerade.
Das war ein Effekt, der als Hinweis auf eine ganz schlechte wirtschaftliche Entwicklung gedeutet werden kann. Die Zahlen haben wir Ihnen genannt, schauen Sie dazu noch einmal in die Anfragen: 2006 über 600 Millionen Euro, 2010 rund 70 Millionen Euro. Das ist ein herber Einbruch auf dieser Stufe, und den kann man in der Tat als einen Hinweis auf eine problematische Entwicklung in diesen Jahren interpretieren. Um das aber besser beurteilen zu können, lohnt sich der Blick – Herr Heintze, und das haben Sie getan – auf einen besseren, direkteren Indikator für die Wirtschaftskraft, nämlich das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner. Das ist 2011 und 2012 in Hamburg in gleichem Maße gewachsen wie die gesamtdeutsche Wirtschaft. Nun zitieren Sie hier plötzlich Zahlen von 2013, die außer Ihnen wohl keiner kennt. Ich würde mich stark wundern, wenn 2013 auf einmal ein Einbruch im Bruttoinlandsprodukt in Hamburg verzeichnet worden wäre. Unsere bisherigen Daten zeigen dies nicht.
Deutlich schlechter als die gesamtdeutsche Entwicklung war in der Tat die Entwicklung der Hamburger Wirtschaft in den Jahren 2006 bis 2010. Das lässt sich alles nachlesen in der Anfrage, die wir der FDP-Fraktion beantwortet haben. Nun weiß ich nicht, ob Sie diese Entwicklung 2006 bis 2010 dem damaligen Senat vorwerfen wollen. Ich wäre zurückhaltend, weil man sich klarmachen muss, dass die Senatspolitik die regionalwirtschaftliche Entwicklung mit ihren starken Verflechtungen zur deutschland- und weltweiten Konjunktur nur begrenzt beeinflussen kann, und in diese Jahre fällt auch die Finanz- und Wirtschaftskrise. Aber wenn Sie das dem früheren Senat vorwerfen wollen, dann müssen Sie das unter sich ausmachen.
Nach unserer Einschätzung – und wir haben uns in der Finanzbehörde durchaus schon Gedanken gemacht, wie unsere Steuerentwicklung in diesen Jahren zu beurteilen ist – hat dies etwas mit der sehr unterschiedlichen Entwicklung einzelner Branchen zu tun. Vor allem die Entwicklung der ertragsabhängigen Steuern in der Mineralöl-, Bankenund Versicherungswirtschaft lässt dies vermuten.
Aber um es für die Aktuelle Stunde zusammenzufassen: Hamburg ist in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen kein Nehmer-, sondern das wirt
schaftsstärkste Zahlerland. Die Wirtschaftskraft sinkt auch nicht, sondern sie steigt, und wir sollten uns alle darum kümmern, dass dies auch so bleibt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für Volksentscheide gilt das Gleiche wie für Wahlen, auch eine
knappe Mehrheit ist eine Mehrheit. Die Hamburgerinnen und Hamburger haben nach einer ausführlichen öffentlichen Diskussion eine für die Stadt wichtige Frage entschieden. Der Senat nimmt den Auftrag an und setzt den Volksentscheid so um, wie er gemeint ist. Wir unternehmen alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Energienetze sobald wie möglich in das Eigentum der Stadt zu bringen. Da gibt es keine Ausreden, da gibt es keine Tricks, und da wird auch nicht auf Zeit gespielt.
Der direkte Weg zu diesem Ziel ist die Übernahme der bestehenden Netzgesellschaften. Dazu haben wir E.ON und Vattenfall noch in der Woche nach dem Volksentscheid Gespräche angeboten. Der weitere Verlauf ist Ihnen bekannt. Wir haben, soweit das möglich war, über die jeweiligen Verhandlungsstände berichtet, aber vor allem auch über unsere Vorbereitung, im Konfliktfall mit einer neuen, eigenen Gesellschaft über das Konzessionsverfahren und durch ein Gerichtsverfahren zur Endschaftsregelung in den Besitz der Energienetze zu gelangen. Einen solchen vorbereiteten Konfliktplan braucht man schon allein deshalb, um verhandlungsfähig und verhandlungsstark zu sein. Ein gutes Verhandlungsergebnis ist dann aber im Zweifel für beide Seiten günstiger und besser als ein langer Rechtsstreit.
Wir kommen jetzt sofort in den Besitz des Stromnetzes, und in absehbarer Zeit, ohne weiteres Gerichtsverfahren, auch sicher in den Besitz des Fernwärmenetzes. Der Kaufpreis wird jeweils mit einer Unternehmensbewertung durch einen unabhängigen Dritten festgelegt. Dieselbe Kaufpreisfestlegung hätten wir auch nach einem erfolgreichen Konzessionsverfahren oder einem erfolgreichen Gerichtsverfahren über die Fernwärme gehabt. Wir bezahlen damit genau den tatsächlichen Wert, den die Netzgesellschaften zum Zeitpunkt des Erwerbs haben, und keinen Euro mehr.
Dennoch wird der vollständige Netzrückkauf im ersten Schritt eine teure Sache, das will ich ausdrücklich sagen. Das haben wir auch vor dem Volksentscheid gesagt und daran hat sich nichts geändert. Da wir zusätzlich noch den Haushalt zu sanieren haben, müssen wir mit dem Netzerückkauf jetzt nicht nur energiepolitisch, sondern auch wirtschaftlich erfolgreich sein, und zwar auf eigene Verantwortung und ohne Garantiedividende. Das unternehmerische Risiko, auf das wir hingewiesen haben und das wir jetzt allein tragen, hat die Verhandlungen von unserer Seite aus geprägt. Wir erwerben mit den ausgehandelten Verträgen deshalb nicht nur die bestehenden Netzgesellschaften, sondern auch alle weiteren, aus dem Vatten
fall-Verbund abzutrennenden Dienstleistungsbereiche, die wir beziehungsweise die von uns eingesetzte Geschäftsführung für einen eigenständigen, sicheren und wirtschaftlichen Netzbetrieb benötigen.
Ob uns die Übernahme der Energienetze durch die städtische HGV im Kernhaushalt belastet oder entlastet, hängt davon ab, ob wir den Betrieb neben allen energiepolitischen Zielen, die wir ernst nehmen, auch wirtschaftlich erfolgreich schaffen. Ich bin zuversichtlich, dass dies gelingt, aber es ist keine Aufgabe, die man unterschätzen sollte. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im
vorliegenden Gesetz wird ein Haushaltswesen beschrieben, das, oberflächlich betrachtet, alte Regeln durch ähnlich erscheinende neue Regeln ersetzt und dabei ein paar andere Begriffe verwendet. Statt Ausgaben und Einnahmen heißt es plötzlich Aufwand und Ertrag. Tatsächlich besteht aber der Unterschied zwischen einem doppischen Produkthaushalt und dem bisherigen kameralen Haushalt nicht in der Verwendung neuer Begriffe, sondern in einer anderen Denkart. Während der kamerale Haushalt das Ein- und Auszahlen von Geld in einem System von Haushaltstiteln beschreibt, sagt ein doppischer Haushaltsplan, welche Ressourcen für eine bestimmte Aufgabe oder eine staatliche Leistung eingesetzt werden sollen. Das klingt noch nicht sehr weltbewegend, ist aber ein wesentlicher Unterschied, weil es die Aufmerksamkeit nicht darauf richtet, Geld auszugeben, sondern anhand von Kennzahlen beschriebene Leistungen und Ergebnisse möglichst gut zu erzielen. Inwieweit dies gelingt, die Steuerung des Haushalts mit diesem neuen Ansatz auf eine ressourcenkritische, möglichst gute Leistungserbringung auszurichten, hängt davon ab, wie gut dieses neue System von Bürgerschaft und Senat genutzt wird.
Nun gibt es bei einem solchen Systemwechsel durchaus Bedenken, ob das alles der Weisheit letzter Schluss ist und uns nicht vielleicht neue Probleme bringt, die wir bisher nicht kannten. Das mag sein. Ich halte es sogar für wahrscheinlich, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch Erfahrungen machen, die wir nicht erwartet haben, und dass wir das System an diesen Stellen dann nachbessern müssen. Aber das ist eben so, wenn man ein bisher nur im privaten Wirtschaftsleben erprobtes kaufmännisches Prinzip erstmalig auf einen öffentlichen und komplexen Stadtstaatenhaushalt anwendet. Dafür verlassen wir aber endgültig ein System, das voller Widersprüche ist und zahlreiche Fehlanreize setzt, über die man viele Geschichten erzählen kann, je länger man dabei ist und die Sachen im Hintergrund erfährt.
Darüber hinaus gibt es aber einen weiteren wesentlichen Grund, der die Umstellung auf ein doppisches Produktsystem mehr als rechtfertigt. Wir sind in einem kameralen System blind gegenüber zwei Sachverhalten, die eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Das sind die Abschreibungen, also die Abnutzungen und Entwertungen von Investitionsgütern über den Zeitablauf, und die Rückstellungen für zukünftige Belastungen. Diese beiden Sachverhalte haben wir in einem kameralen System nicht beachtet, nicht einmal dargestellt und schon gar nicht quantitativ erfasst. Diese Nichtbeachtung wirtschaftlich wesentlicher Sachverhalte wird mit der Einführung eines doppischen Produkthaushalts überwunden, indem wir den gesamten Aufwand, auch über das aktuelle Haushaltsjahr hinausreichende Belastungen und die fortlaufende Abnutzung von Investitionsgütern,
erfassen und in den Ausgleich mit allen Erträgen einbeziehen.
Dieses selbstverständliche Grundprinzip des privaten unternehmerischen Denkens soll uns auch in der öffentlichen Haushaltswirtschaft einen umfassenden Blick auf die Vermögensentwicklung ermöglichen. Bisher führen solche Betrachtungen im Rahmen einer rückblickenden Bilanzierung, so wie gestern erst, im Nachhinein zu unangenehmen Erkenntnissen.
Hamburg ist neben Hessen das einzige Bundesland, das sein Haushaltswesen konsequent auf die Doppik umstellt und damit den vollständigen Ressourcenverbrauch darstellt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die Grundlagen dafür geschaffen, das Haushaltswesen ab 2015 endgültig und vollständig auf das doppische Produkt-Haushaltswesen umzustellen. Zugleich setzt der Gesetzentwurf die Anforderungen des Ersuchens der Bürgerschaft um, das Sie zum neuen Haushaltswesen beschlossen haben.
Der Rechnungshof hat in seinen beratenden Äußerungen und im Haushaltsausschuss den Weg zum doppischen Produkthaushalt unterstützt. Er hat zudem im Vorfeld – und das ist nicht selbstverständlich – bei der Erarbeitung vieler Regelungen mitgewirkt und wesentlich zu einem in sich schlüssigen Gesamtkonzept der neuen Landeshaushaltsordnung beigetragen. Herzlichen Dank dafür.
An dieser Stelle möchte ich ausnahmsweise, das ist selten genug, einmal ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzbehörde danken, die an der Bearbeitung der zahlreichen Fragen zum neuen Haushaltswesen beteiligt waren und die damit auch noch einige Zeit beschäftigt sein werden, denn die Finanzbehörde arbeitet zum Beispiel mit Hochdruck an der technischen Umstellung der Haushaltssysteme, die Anfang 2015 abgeschlossen sein muss. Dazu gehört nicht nur die kaufmännische Planung aller Aufwands- und Ertragspositionen, sondern auch eine Modernisierung der Buchhaltung mit rund 5 Millionen Buchungen pro Jahr, die in ein neues Kontensystem erfolgen muss. Die hierzu erforderliche Einführung eines neuen IT-System – für die nicht sehr aufmerksamen Zuhörer sei es trotzdem gesagt –, diese Umstellung auf ein neues IT-System mit der gleichzeitigen Modernisierung und Anpassung zahlreicher, bestehender IT-Fachverfahren ist ein hoher Aufwand und durchaus ein erhebliches operatives Risiko.
Die Fraktionen haben den Gesetzentwurf in den Beratungen des Haushaltsausschusses kritisch, aber sachlich gewürdigt. Der vorliegende Interfraktionelle Antrag verknüpft viele Regelungen noch
einmal mit einer eindeutigen Erwartung oder Konkretisierung aus Sicht des Parlaments. Dem wollen wir als Senat gern gerecht werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Neben den Schulen und Universitätsgebäuden, dem Opernfundus, den Deichtorhallen und vielen anderen öffentlichen Gebäuden ist auch der Altbau des Kongresszentrums in einem Zustand, in dem er, auch in einem Alter von 40 Jahren, nicht sein sollte. Der Sanierungsbedarf des Gebäudes, der Fassaden, des Daches und der technischen Ausstattung ist hoch. Brandschutz und energetische Sanierung lassen zu wünschen übrig und treiben die Betriebskosten in eine unwirtschaftliche Höhe. Darüber hinaus entsprechen aber auch Raumstruktur, Wegeführung und
Zufahrtsbedingungen nicht mehr den Anforderungen eines modernen Kongressbetriebs. Damit stellt sich für den Senat und die Stadt insgesamt die Frage, ob wir als Kongressstandort in Zukunft genauso attraktiv und konkurrenzfähig bleiben wollen wie heute. Dann müsste das erfolgen, was wir in dieser Drucksache als Revitalisierung des CCH beschreiben.
Der stadtwirtschaftliche Nutzen aus einem Kongressbetrieb mit fast 200 000 Besucherinnen und Besuchern jährlich ist hoch. Das kann man ausdrücken in Arbeitsplätzen, Steuereinnahmen, Hotelübernachtungen und vielen anderen Indikatoren. Vor diesem Hintergrund ist eine Modernisierung, ein Neu- und Umbau des CCH, unbedingt wünschenswert, und der Senat dankt Ihnen für die breite Unterstützung dieser Idee.
Frau Artus, PPP-Projekte müssen nicht immer und grundsätzlich schlecht gelingen. Man muss sie nur sorgfältig planen und auch vereinbaren, wie wir es zum Beispiel im Bereich der beruflichen Schulen getan haben. Dort läuft seit über einem Jahr ein PPP-Projekt zwischen der Stadt und einem echten privaten Partner sehr gut. Wir haben im Übrigen vor wenigen Wochen einen Preis dafür bekommen, den das Bundesfinanzministerium der Stadt Hamburg überreicht hat.
Bevor wir aber eine solche Entscheidung treffen und verkünden, sollten wir uns über die Kosten und deren Finanzierung im Klaren sein. Dafür hat der Senat eine Verfahrensanweisung zum kostenstabilen Bauen entworfen, die wir hier gerne anwenden möchten. Ziel des nächsten Planungsschritts ist es gerade, Herr Tjarks, die genaue Höhe der Kosten zu ermitteln, die mit einer Sanierung und Modernisierung des CCH, sicher und belastbar kalkuliert, verbunden sind. Unser Vorschlag ist es, diesen nächsten Planungsschritt jetzt zu gehen, um eine belastbare Entscheidungsgrundlage zu schaffen. – Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Hackbusch, auch ich will mich gern kurz fassen. Lassen Sie mich aber zur CDU-Fraktion Folgendes sagen: Nachdem die Entwicklung der Vergütung der Vorstandsgehälter zehn Jahre ziemlich undurchsichtig war, kann Ihnen das mit der Transparenz nun auf einmal nicht schnell genug gehen. Ich kann Sie aber beruhigen, wir kommen dort sehr gut voran, auch ohne Ihren Antrag. In Bezug auf die Offenlegungsklausel ist der Musteranstellungsvertrag dem Hamburger Corporate Governance Kodex angepasst worden und darüber hinaus – das darf ich Ihnen auch gleich berichten – um eine Klausel zu den Informationsrechten der Bürgerschaft ergänzt worden. Mit dieser Klausel werden Neuverträge geschlossen, aber auch alle Altverträge werden im Zuge einer anstehenden Vertragsverlängerung angepasst. Wir holen also all das, was Sie in den vergangenen Jahren versäumt haben, Stück für Stück nach.
Mittlerweile, das darf ich auch berichten, haben mehr als 90 Prozent der Vorstände und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen einer Offenlegung ihrer Bezüge zugestimmt. Der HCGK regelt ebenfalls bereits, dass variable Vergütungen mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen verknüpft werden sollen. Auch dort lag in den vergangenen Jahren einiges im Argen. Insbesondere stimme ich Ihnen zu, dass wir bei der Präzision der Vereinbarung und der Festlegung möglichst eindeutig messbarer Ziele, anders als in den früheren Jahren, nun mehr Sorgfalt auf diese Punkte legen müssen. Das wird im Übrigen, Herr Heintze, nicht zentral in der Finanzbehörde gemacht, das wäre ein bisschen sachwidrig und der Natur der Organisation nicht angemessen. Dies sind Fragen, die in den Aufsichtsgremien, also in den Aufsichtsräten und Verwaltungsräten der öffentlichen Unternehmen gegenüber den Geschäftsführungen festgelegt werden sollen. Wir haben also den HCGK an den erforderlichen Stellen angepasst, wir haben die Musteranstellungsverträge angepasst. Herr Heintze, Sie halten lautstarke Reden und kritisieren, dass wir nicht schnell genug nachholen, worum Sie sich über viele Jahre nicht gekümmert haben.
Wir kommen bei beiden Themen aber gut voran, auch ohne Ihren Antrag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Je näher der Abstimmungstermin zum Volksentscheid rückt, desto aufgeregter wird die Diskussion über den Netzrückkauf. Das ist nicht gut, weil weitreichende Entscheidungen nur mit ruhigem Verstand getroffen werden sollten.
Der Blick auf die vernünftige Lösung des Senats wird durch Behauptungen getrübt, die durch Wiederholungen nicht richtiger werden und die wir bereits in der parlamentarischen Beratung ausgeräumt, um nicht zu sagen widerlegt haben. Zum Beispiel werden Zwischenstände des Prüfungsund Begutachtungsverfahrens als Beleg für eine angeblich mangelhafte Entscheidungsgrundlage angeführt, aber das Gegenteil ist der Fall. Die zitierten Aktenvermerke belegen, dass die Verhandlungsführer der Stadt darauf geachtet haben, alle erforderlichen Unterlagen und Informationen abzufordern. Die Prüfung und Begutachtung erfolgte dann anhand vollständiger Unterlagen, und zwar professionell, wie jedes Unternehmen vorgeht, das sich an einer Gesellschaft beteiligt, in unserem Fall mit Wirtschaftsprüfern von PricewaterhouseCoopers und BDO, mit Anwälten von Allen & Overy und weiteren Fachleuten anderer Institute. Das Ergebnis lautet, dass der Kaufpreis angemessen ist und die Verträge die Interessen der Stadt belastbar absichern.
Der eigentliche Grund, diese professionelle Vorgehensweise der HGV anzugreifen, besteht darin, von den Risiken und Problemen eines 100-Prozent-Rückkaufs abzulenken.
Diese liegen auf der Hand und sind erheblich: Mindestens 2 Milliarden Euro dauerhaft fremdfinanziertes Kapital bedeuten langfristig neue Schulden zu einem heute nicht vorhersagbaren Zinssatz und das volle unternehmerische Risiko aufseiten der Stadt. Das ist das Modell der Initiative.
Die Erträge von Netzgesellschaften sind bundesweit unterschiedlich und schwanken von Jahr zu Jahr; Frau Suding hat einige Zahlen genannt. Sie hängen von unternehmerischen Entscheidungen und Vorgaben der Bundesnetzagentur ab. Die im Durchschnitt langfristig erzielbaren Eigenkapitalrenditen bewegen sich in dem Bereich, den wir als Garantiedividende vertraglich vereinbart haben. Kurz gesagt sind die Erträge im Netzgeschäft nicht sicher, die Garantiedividende aber schon.
Alles andere sind Risiken und Spekulationen auf Kosten der Steuerzahler, und diese lehnen wir ab.
Die zweite Strategie der 100-Prozent-Aktivisten bilden falsche Erwartungen zum vollständigen Kauf der Netze. Die Energiepreise werden durch einen vollständigen Rückkauf nicht sinken, und die Energie wird auch nicht umweltfreundlicher. Dieses erreichen wir durch unsere energiepolitische Verständigung mit den Energieversorgungsunternehmen, die aber bei einer Rückabwicklung der 25Prozent-Beteiligung hinfällig wird. Im Grunde ist ein 100-Prozent-Kauf der Netze ohne eine solche Verständigung energiepolitisch genauso wirkungslos wie keine Beteiligung an den Energienetzen, nur 2 Milliarden Euro teurer, und kostet zusätzlich wertvolle Zeit beim Ausstieg aus der Kernenergie und der praktischen Energiewende in einer Wirtschaftsmetropole wie Hamburg.
Zu den Irrtümern, die verbreitet werden, gehört die Illusion, dass die Stadt ohne langjährige, kostenintensive und vom Ergebnis her unkalkulierbare rechtliche Auseinandersetzungen in den Besitz der Netze kommen könne. Das beginnt mit der Konzessionsvergabe. Voraussetzung ist eine diskriminierungsfreie Ausschreibung, bei der keinesfalls selbstverständlich ist, dass am Ende eine städtische Gesellschaft den Zuschlag bekommt. Das kann man gut oder schlecht finden, aber es ist eine juristische Realität, die man mit politischer Rhetorik nicht aus der Welt bekommt. Wer das versucht, wird am Ende vor Gericht so scheitern wie die GRÜNEN, die der Öffentlichkeit zwei Jahre lang erklärt haben, sie würden das Kraftwerk Moorburg verhindern,
und nach den entsprechenden juristischen Entscheidungen haben sie es dann doch genehmigt. Mit politischer Rhetorik verhindert man nichts, und die Fernwärmetrasse von Moorburg durch Altona verhindern wir nur mit einer energiepolitischen Verständigung und dem Innovationskraftwerk in Wedel. Willkommen in der Realität, liebe GRÜNE Fraktion.
Meine Damen und Herren! Ein 100-Prozent-Rückkauf der Netze wäre ein großes Risiko und würde den Strom nicht grüner und nicht günstiger machen, aber zu Problemen führen, die wir mit dem Senatskonzept vermeiden. Das klügere Konzept ist eine 25-Prozent-Beteiligung mit einer energiepolitischen Verständigung, die den Ausstieg aus der Kernenergie und die Energiewende in Hamburg voranbringt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist keine Frage, die aktuellen Zeiten zur Bewilligung von Beihilfeanträgen sind zu lang. Das führt vor allem bei höheren Erstattungsbeträgen zu einer nennenswerten wirtschaftlichen Belastung der Betroffenen. Hintergrund der Lage sind jährlich steigende Zahlen der Beihilfeanträge und ein sehr kompliziertes Beihilferecht.
Die Maßnahmen zur Lösung des Problems lassen sich in drei Kategorien einteilen: erstens Vorkehrungen, die der Landesbetrieb Personaldienste unmittelbar getroffen hat, um kurzfristig eine Entlastung zu erreichen, zweitens strukturelle Verbesserungen im Arbeitsablauf der Beihilfebewilligungen und drittens Vorschläge zur Vereinfachung des Beihilferechts.
Zu den Sofortmaßnahmen zählen folgende Punkte:
Erstens: Durch Umsetzung und Neueinstellungen wurden zusätzliche Bedienstete für die Beihilfesachbearbeitung eingesetzt. Im Oktober werden vier Nachwuchskräfte und im November voraussichtlich drei weitere Mitarbeiter folgen.