ordnungsermächtigung in den Sozialgesetzbüchern schaffen will, damit wir regional die KdU regeln können. Diese neue Rechtsgrundlage können wir in Hamburg dann nutzen, um mit einer hamburgweiten Rechtsverordnung lokale Quadratmeterhöchstpreise festzulegen. Sobald wir diese Chance in 2011 haben, werden wir sie nutzen und dann auf der Basis dieser neuen Höchstwerte jeden einzelnen Mietvertrag ansehen, um gegen überhöhte Mieten vorzugehen.
Durch die Absenkung dieser überhöhten Mieten, insbesondere für kleine Wohnungen, können wir einerseits Einsparungen von mehreren Millionen Euro erzielen, aber wir würden gleichzeitig, das halte ich für genauso wichtig, dem preissteigernden Effekt der staatlich garantierten Sozialmiete für die anderen Menschen mit kleinem Einkommen entgegenwirken.
Die SPD verkennt die Situation, denn diese Neuregelung ist noch nicht in trockenen Tüchern. Sie bedarf auch der Zustimmung des Bundesrates. Dort sitzen acht Sozialministerinnen und -minister der SPD und der Links-Partei und deswegen meine Aufforderung an Sie: Üben Sie Ihren Einfluss auf Ihre Minister aus zum Wohle unserer Stadt, damit diese Neuregelung kommt.
Der vorliegende Antrag der SPD wäre gegenüber dem von uns ergriffenen Maßnahmenkatalog ein Rückschritt für die Menschen, die auf faire Mieten angewiesen sind.
Meine Damen und Herren! Die Menschen in Hamburg können sich darauf verlassen, dass ein CDU-Sozialsenator nicht akzeptiert, wenn Eigennutz vor Gemeinwohl geht.
Und die schwarz-grüne Koalition wird alles unternehmen, um Mietwucher, Betrug und überhöhte Mieten in der Stadt zu bekämpfen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Bevor ich Frau Badde das Wort erteile, möchte ich Sie um ein wenig mehr Ruhe bitten. – Frau Badde.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich nur kurz Ausführungen machen zu der Regelung, wie wir sie vorschlagen, und welche Möglichkeiten sie enthält. Aber nach dieser Blut-und-Tränen-Rede des Senators
muss man doch noch einige Worte dazu verlieren, ob der Senat wirklich so schnell und unnachgiebig gehandelt hat. Wenn wir den Ablauf eines Jahres sehen und just am 24. September, das war letzten Freitag, kommt eine ellenlange Pressemitteilung zu Herrn Kuhlmann heraus, mit welchen Mitteln ihm jetzt zuleibe gerückt würde, dann ist es schon sehr seltsam, dass dies so zielgenau auf diesen Antrag hin erfolgt ist. Und dass ein Jahr vorher alles nicht ausgereicht hat, um an Herrn Kuhlmann heranzutreten, ganz zu schweigen von der nicht genutzten Möglichkeit, an die Mieter selbst heranzutreten, ist völlig unvorstellbar.
Völlig unabhängig von dem Einzelfall besteht eine Diskrepanz zwischen dem, was eigentlich getan werden müsste und was hier bekannt wird und dem, was tatsächlich passiert. Diese Versäumnisse bestehen nicht nur gegenüber diesem einen CDU-Großvermieter, sondern es gibt erhebliche Versäumnisse im Verfahren der Mietüberprüfung insgesamt. Dem wollen wir hier mit dem Antrag begegnen und das aus zweierlei Gründen. Wir können nicht dulden, dass sich die Schwächsten unserer Gesellschaft nach wie vor nicht an die betreffenden Stellen wenden können. Teilweise geschieht dies auch aus eigenem Unvermögen beziehungsweise weil ihnen keine Beschwerdestellen zur Verfügung gestellt werden und sie unlauteren Vermietern wehrlos ausgesetzt sind. Das müsste auch mit Ihrem christlichen Selbstverständnis, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, nicht vereinbar sein. Wir können es uns auch finanziell überhaupt nicht erlauben, unkontrollierte Mietzahlungen im Bereich des SGB II zu erbringen, von denen wir vermuten, dass etliche davon überhöht sind, immer schon an der Grenze zum Mietwucher und nicht an der Grenze der Angepasstheit der Miete, wie Sie es eben dargestellt haben.
Hier möchte ich den Unterschied deutlich machen zu dem, was wir vorschlagen, dass wir nämlich als Hamburger sehr wohl die Möglichkeit haben im Rahmen der Fachanweisung zu Paragraf 22 SGB II, das ist die Regelung zu den Kosten der Unterkunft. Wir haben durchaus auf Landesebene die Möglichkeit, Regelungen einzuziehen, wie mit Gesetzesverstößen umgegangen wird. Ein Gesetzesverstoß ist die Überschreitung der Mietwuchergrenze, aber auch die falsche Angabe von Quadratmetern. Dafür brauchen wir keine Bundesverordnung, die jetzt ohnehin gerade in weite Ferne geschoben wird.
Es gehört auch zu den Einsparblasen dieses Senats, dass er sich auf eine Verordnung stützt, die überhaupt noch nicht in Kraft tritt, aber bei der schon die Einsparungen für 2011 und 2012 fröhlich angesetzt werden. Das ist für mich völlig unbegreif
lich. Deshalb meine ich, dass wir in Hamburg überhaupt nicht auf die Bundesregelung angewiesen sind, sondern dies sehr wohl auf Landesebene im Rahmen der Fachanweisung diskutieren können. Ich bin sehr froh, dass wir diese Möglichkeit im Ausschuss erhalten. Wir als SPD wollen überhaupt keine bürokratische Aufblähung und standardmäßige Überprüfung eines jeden Mietverhältnisses, das haben wir in unserem Antrag auch deutlich gemacht. Aber bei einer Anlassüberprüfung muss völlig klar sein, wie von den Mitarbeitern zu verfahren ist. Deshalb brauchen wir die Regelungen, wir brauchen aber auch Ansprechpartner in den Behörden und deshalb muss eine Beschwerdestelle im SGB II vorgesehen werden. Eine "Erklärungsstelle" sollte schon eingerichtet werden. Absurderweise gibt es jetzt Erklärungsmenschen, die den SGB-II-Empfängern in den Jobcentern erklären, wie sie ihren Bescheid zu verstehen haben. Bei dieser Gelegenheit können sie auch durchaus geeignet sein, Beschwerden entgegenzunehmen. Dies läuft dann nicht auf so einem high level, gleich eine Kündigung der Wohnung riskieren zu müssen, sondern dann gibt es wirklich Ansprechpartner und die Menschen können bei den Mitarbeitern, mit denen sie in den Jobcentern ohnehin zu tun haben, auch ihre Beschwerden loswerden.
Wir haben noch zwei weitere Vorschläge gemacht, um eine präventive Beratung stattfinden zu lassen. Es wurde auch von der GAL, der LINKEN und der CDU aufgenommen, dass wir im Ausschuss im Einzelnen beraten wollen, wie man präventiv tätig werden kann. Ich brauche also keine weiteren Erläuterungen zu diesen Punkten zu geben. Die Notwendigkeit, dass man präventive Möglichkeiten braucht, zeigt allein schon, wie wenig die Mieterberatung in Anspruch genommen wird.
Ich würde zwar gern für die Annahme des Antrags plädieren, aber ich bedanke mich immerhin für die Überweisung des Antrags an den Ausschuss und hoffe, dass wir dort gemeinsam Lösungen finden. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will die Gelegenheit nutzen, zumal heute Sozial- und Wirtschaftssenator anwesend sind, auf den Hamburger Mietenspiegel hinzuweisen, den Herr Wersich erwähnt hat. DIE LINKE hat eine Anfrage gestellt und der Senat hat erklärt, dass er den Hamburger Mietenspiegel 2009 bis zum Ende des dritten Quartals 2010 entsprechend verwenden will, um die Mietobergrenzen anzupassen. Ich darf daran erinnern, dass heute der 29. September ist. Ich bin
gespannt, was wir von Ihnen hören. Auf die Fensterrede oder Parteitagsrede von Herrn Wersich will ich nicht näher eingehen,
aber auf eines schon, nämlich die Angst um die Wohnungen. Die wird nämlich nicht in erster Linie bei den Mietwucherern sein, sondern bei den Mietern, wenn die Möglichkeiten der Stadt, auf die Kosten der Unterkunft Einfluss zu nehmen, ab dem 1. Januar 2011 steigen werden. Wir wollen dann einmal sehen, inwieweit die Mieter Angst um ihre Wohnungen haben müssen, wenn sie weitere Mietkostensenkungsaufforderungen stellen. Das werden wir sehr genau beobachten.
Frau Badde, was Sie über die Bescheiderklärer sagten, ist richtig. Man muss sich einmal anschauen, was das eigentlich bedeutet. In diesem Land war es eigentlich sehr lange Zeit üblich, dass man, wenn man einen Bescheid vom Amt bekam, den entweder selbst verstanden hat oder zum Nachbarn gehen konnte. Jetzt gibt es auf den Ämtern Bescheiderklärer, weil die nicht mehr in der Lage ist, Bescheide so zu gestalten, dass der Bürger sie nachvollziehen kann. Wenn das nicht eine Bankrotterklärung ist – besonders auch aufseiten der ARGE, dass sie nicht einmal nach fünf Jahren in der Lage ist, vernünftige Bescheide zu erstellen –, dann weiß ich nicht, was eigentlich eine Bankrotterklärung ist. Das Amt dann selbst als Beschwerdestelle nutzen zu können, wage ich sehr zu bezweifeln bei dem Qualifizierungsstand, den die ARGE-Mitarbeiter haben, insbesondere auch unter dem Druck der geringen Personalressourcen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Ich will noch einmal kurz auf das Thema Satzungsermächtigung in Paragraf 22 SGB II eingehen, nämlich das Thema, wie wir vielleicht zu Quadratmeterhöchstmieten kommen. Frau Badde, ich muss Ihnen widersprechen. Es ist durchaus nicht so, dass dies irgendwann einmal passiert, sondern es wird zur Stunde auch im Bundestag debattiert. Dann wird man sich bald weiter damit im Bundesrat und anderswo auseinandersetzen müssen. Es kann durchaus einen positiven Effekt haben, erst einmal eine Quadratmeterhöchstmiete einzuführen und tatsächlich an bestimmten Stellen das Limit zu setzen, das uns gegenwärtig fehlt. In dem Gesetzesentwurf, im Referentenentwurf steht leider auch, dass die Länder die Kommunen und kreisfreien Städte ermächtigen können, Pauschalen einzuführen, und zwar ganz generell für das Ge
biet ihrer Kommune oder der kreisfreien Stadt. Das ist äußerst schwierig. Ich gehe nicht davon aus, dass man in Hamburg daran denkt, so einen Weg zu gehen. Es gibt in Hamburg einen anerkannten und gut funktionierenden Mietenspiegel und ich kann mir nichts anderes vorstellen, als dass er auch weiterhin die Referenzgröße sein wird, wenn man hier über die KdU spricht.
Wenn nun im Zuge der Ausfüllung der Verordnungsermächtigung die KdU-Richtlinie überarbeitet wird, dann muss man natürlich noch einmal auf den Mietenspiegel 2009 schauen, denn auch das Bundesgesetz, so wie es vorliegt, verlangt eine regelmäßige Anpassung. Das ist dort normiert, es ist alles noch nicht beschlossen, aber der Gedanke macht durchaus Sinn.
Das sind positive Ausfüllungsmöglichkeiten, die Hamburg hat, aber der Gesetzesentwurf im Bereich KdU hat noch einige weitere Haken. Wie schon gesagt, sind 517 Millionen Euro für den Hamburger Haushalt ein großer Batzen. Das ist das Geld, das der Bund und das Land hereingeben. Der Bund hat seine Beteiligung limitiert auf 24,6 Prozent, auf 3,4 Milliarden Euro. Das ist äußerst negativ, weil die Landeskosten steigen und das auch wahrscheinlich in Zukunft, wenn man nicht jetzt noch andere Eingriffsmöglichkeiten aktiviert. Das ist ein Problem.
Es ist auch ein Problem, dass das Kinderwohngeld gestrichen werden soll und dass der Heizkostenzuschuss beim Wohngeld gestrichen werden soll. Wir haben in Hamburg Möglichkeiten, die eingesetzt werden können, um bestimmte Dinge zu limitieren und Geld zu sparen, das ist richtig. Aber wenn auf der anderen Seite vom Bund Dinge beschlossen werden, die wiederum die KdU belasten, dann weiß ich nicht, wo wir dann am Ende landen werden. Man muss sich also sehr genau anschauen, wie man diese Verordnungsermächtigung ausfüllen kann und was getan werden muss, damit dies für die Länder tatsächlich hinterher ein Gewinn ist. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem der Senat nun hier hereingekommen ist, muss man noch das eine oder andere sagen. Herr Senator, Herr Kuhlmann ist schon fast zum Musterknaben eines kriminellen Vermieters geworden, so haben Sie ihn jedenfalls hier dargestellt,
der nun alles tut, um die Fälle aufzuklären. Ich finde es immer toll und bewundere Sie, wie Sie dies nach außen vertreten, PR-mäßig relativ geschult.
Ich finde nur erstaunlich, dass die ARGE im März schon angekündigt hat, alle 270 noch infrage kommenden Wohnungen zu vermessen und dies in den nächsten Wochen stattfinden zu lassen. Monate später verhandeln Sie immer noch mit Herrn Kuhlmann darüber, dass diese Vermessung stattfindet. Da kann doch von Erfolg keine Rede sein, Herr Senator.
Eine Frage besteht noch, die ich vorhin schwerpunktmäßig nicht angesprochen habe, aber Herr von Frankenberg hat es zu einem Schwerpunkt gemacht, er hat von Filz gesprochen, und Sie haben den Deputierten Kuhlmann auch noch einmal angesprochen, aber eine Frage haben Sie bis heute nicht beantwortet. Im Oktober sind Sie von Ihren Mitarbeitern persönlich darüber informiert worden, dass der Deputierte Kuhlmann im Verdacht steht,
Mietbetrug zu begehen. Und im Oktober haben sich die Mitarbeiter an Sie gewandt und gesagt, Herr Kuhlmann ist nach wie vor dabei, uns hinsichtlich der Fachanweisung auszufragen und ist weiterhin hinsichtlich der Kosten der Unterkunft tätig. Die Mitarbeiter fragten Sie, was sie tun sollten, und Sie haben geantwortet, dass alles weiterhin so geschehen solle. Dabei wissen Sie, dass laut Geschäftsordnung der Deputation, Paragraf 12, Deputierte in eigener Angelegenheit nicht mitwirken dürfen. Dort, wo sie berufliches, privates oder wirtschaftliches Interesse haben, müssen sie ausgeschlossen werden. Sie haben aber nichts getan, um diesem Grundsatz gerecht zu werden, Sie haben Herrn Kuhlmann weiterhin wirken lassen. Die Antwort, warum Sie das taten, sind Sie hier schuldig geblieben, Herr Senator.
Dass es überhaupt dazu kam, dass etwas passierte, liegt nicht an Ihnen, an der Behörde oder an der ARGE, es liegt allein daran, dass "Der Spiegel" im Februar 2010 die Story erneut aufgegriffen hat, dass die "Hamburger Morgenpost" und die "Bild"-Zeitung darüber berichtet haben. Wenn das nicht geschehen wäre, dann würden wir hier immer noch Jahr für Jahr Millionen Euro an Herrn Kuhlmann und Co. bezahlen und der Senator würde das weiterhin decken; das ist die bittere Realität.