auch die Wohnungspflege in den Bezirken eingebunden werden, schließlich ist dies zu einem guten Teil ihre Aufgabe. Wir sollten uns diesen Aspekt im Ausschuss noch einmal genau anschauen und erörtern, damit aus diesen drei Elementen – Vereinbarung mit den Vermietern, Unterstützungsangebot für Mieter und nachlaufende Kontrolle – ein wirksames Konzept wird. Damit kann man zuversichtlich sein, in Zukunft eine bessere Situation und eine Eindämmung zu erreichen. Dass sich die Probleme durch öffentliches Handeln komplett werden lösen lassen, erwarte ich nicht, und auch Sie werden realistischerweise nicht erwarten, dass nun alle Vermieter automatisch auf dem Pfad der Tugend wandeln. Wir müssen die Situation sehr genau im Auge behalten, weil sie strukturell so ist, wie ich es eingangs genannt habe.
Noch ein Wort zu der Causa Kuhlmann. Ganz sicher sind das äußerst unappetitliche und wahrscheinlich auch strafrechtlich belangbare Geschäftspraktiken und es war notwendig und völlig richtig, dass Herr Kuhlmann sein Deputationsmandat niedergelegt hat. Ich habe aber bisher keine Hinweise oder Anhaltspunkte für irgendeine Form der Protektion oder der langen Leine erkennen können, die wirklich dingfest oder belegbar gewesen wären. Deswegen geben diese Anwürfe nicht viel her.
Es kommt jetzt darauf an, konsequent und effektiv zu handeln. Das ist das Interesse von CDU und GAL und ich denke, dass es auch Ihr Interesse ist. Wir werden uns im Sozialausschuss damit befassen. Dort schauen wir dann noch einmal auf Ihren Antrag, welche Dinge noch zu vereinbaren sind, die uns weiter voranbringen. Aber ich denke, die BSG ist bereits in Marsch und das ist auch gut und wichtig. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorab will ich auf das eingehen, was Herr von Frankenberg gesagt hat, dass nämlich Mieter – in diesem Fall erwerbsfähige Hilfebedürftige – eine Wahlfreiheit hätten. Wie kommen Sie denn darauf? Haben Sie sich einmal mit der Praxis auseinandergesetzt? Wenn Sie innerhalb der Mietobergrenze umziehen wollen, dann wird Ihnen die ARGE das schon bei einer anderen Altersbauklasse nicht genehmigen. Das ist die Wahlfreiheit, die Sie verkünden. Und was die Mietervereine anbelangt, die sowohl Herr von Frankenberg als auch Herr Lieven angeführt haben, so sagte erst vor Kurzem ein Vertreter des Mietervereins zu Hamburg in einem Interview mit der "Hamburger Morgenpost", die Mitarbeiter der
ARGE wüssten nicht, dass ihre – in Anführungszeichen – Kunden das Recht haben, sich von Mietervereinen beraten zu lassen und die ARGE ihre Beitragskosten trägt. Das ist den zuständigen Mitarbeitern nicht einmal bekannt; soviel dazu.
Meine Fraktion DIE LINKE unterstützt den Antrag der SPD und wird einer Überweisung an den Sozialausschuss zustimmen. Allerdings geben wir zu bedenken – Herr Lieven hat den sogenannten Betreuungsdienst angeführt, wer immer da betreut werden soll –, dass diesem Außendienst, wie wir ihn nennen, von team.arbeit.hamburg keine weiteren Eintrittsbefugnisse wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung eröffnet werden. Ortsbesichtigungen sind, auch wenn es im Fernsehen anders dargestellt wird, nur mit der Zustimmung des Mieters möglich. Auch für einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gilt nach wie vor die Unverletzlichkeit der Wohnung. Wir wissen allerdings aus Erfahrung, dass die ARGE sich häufig rechtswidrig verhält und Einlass begehrt, obwohl die Sachlage auch schriftlich zu klären wäre. Um beispielsweise festzustellen, ob es sich um eine Einstands- oder eine Bedarfsgemeinschaft handelt, muss man keine Wohnungsbesichtigung machen; man kann schriftlich Auskunft einfordern, wie die Parteien zueinander stehen. Eine Bettkuhle ist kein Beweismittel, zumindest keines, das vor Gericht Bestand hätte. Die verfassungsgemäße Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung bedeutet, dass diese nicht gegen den erklärten Willen des Wohnungsinhabers betreten werden kann; basta.
Mit Aufforderungen zur Mietkostensenkung ist die ARGE schon bei geringen Überschreitungen schnell bei der Hand, handelt es sich doch um Steuergelder, wie die Sachbearbeiter nicht müde werden, in jedem zweiten Satz ihrer Schreiben zu erklären. Wie verhält es sich da im Falle Kuhlmann? Gibt ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger geringfügige Einnahmen, zum Beispiel ein Geburtstagsgeschenk, nicht an, bezichtigt man ihn des Sozialbetrugs. Wie steht es da mit dem – nur aus juristischen Gründen vorgeblichen – Sozialbetrüger Kuhlmann, der als Deputierter der CDU unter Ausnutzung der Situation seiner Mieter für das Wohl seines Portemonnaies sorgen konnte? Hat die CDU eigentlich schon ein Parteiausschlussverfahren beantragt? Das entspräche wohl kaum einer Vorverurteilung, denn so weit reicht der Sachstand allemal aus, dass man sich mit diesem Herrn eigentlich nicht schmücken kann.
Oder lässt man es damit bewenden, dass der Herr, wie ich einer Äußerung von Herrn Heinemann in der Presse entnehmen konnte, keine weiteren Ämter beantragen werde?
team.arbeit.hamburg wirft dem Abzocker und Miethai Kuhlmann weiterhin Steuergelder hinterher, das kritisiert auch der Mieterverein zu Hamburg. Dazu erklärt der Pressesprecher der ARGE, Herr Weise – Zitat –:
Das sagt der Pressesprecher der ARGE so einfach dahin: Wir sind erpressbar, und deshalb schmeißen wir dem noch weiter die Steuergelder hinterher. Eindeutiger kann man eine verfehlte Wohnungspolitik und die Unterstützung von vorgeblichen Kriminellen kaum eingestehen. Auf der einen Seite Wuchermieten zahlen, auf der anderen Seite auf Teufel komm raus bei den Ärmsten der Armen einsparen. Man muss eben, wie Herr Kuhlmann, das richtige Parteibuch in der Tasche haben.
Es wird Zeit, dass dem Treiben dieser Miethaie ein Ende gesetzt wird und ebenso der Verfolgungsbetreuung der Hilfebedürftigen. Im Übrigen sind wir der Meinung, dass Hartz IV abgeschafft werden muss. – Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn Vermieter die Notlage von Menschen zur überteuerten Vermietung kleinster und kleiner Wohnungen ausnutzen, dann ist das kein Kavaliersdelikt. Dieser Eigennutz verletzt einen der wichtigsten Grundsätze unseres Landes, nämlich Eigentum verpflichtet, und ist ein Angriff auf das Gemeinwohl unserer Stadt.
Dieses Verhalten akzeptiert der schwarz-grüne Senat nicht und wir gehen mit allen Mitteln dagegen vor. In diesem Zusammenhang weise ich auch den Vorwurf der Untätigkeit gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entschieden zurück,
denn die mühsame Kleinarbeit, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von team.arbeit.hamburg, Sozialbehörde, Bezirksämtern und Mietervereinen geleistet haben, hat den Durchbruch im Fall Kuhlmann überhaupt erst ermöglicht.
Es ging dabei nicht nur um die Dinge, die Herr von Frankenberg und Herr Lieven aufgezählt haben. Ein sehr zentraler Punkt klang in dem Beitrag von Herrn Joithe an. Es ging darum, das Vertrauen der Mieter zu gewinnen, damit diese sich offenbaren, die Vermessung ihrer Wohnung zulassen und so eine Beweissicherung ermöglichen, ohne die eine Strafanzeige wegen Betrug und Wucher keinen Erfolg haben kann.
(Michael Neumann SPD: Und deswegen ha- ben Sie ein Jahr lang im Parlament nicht die Wahrheit gesagt?)
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist dies gelungen. Damit haben sie die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Kuhlmann alle Forderungen der Sozialbehörde zu Transparenz, Rückzahlung überhöhter Mieten und Mieterschutz vorbehaltlos akzeptiert hat.
Ich will Ihnen den Katalog noch einmal im Einzelnen vorstellen, Herr Kienscherf, weil Sie ihn so verkürzt dargestellt haben.
Der Vermieter hat sich verpflichtet, vollständige Transparenz hinsichtlich Größe und Zustand der Wohnungen zuzulassen; er hat die Pläne bereits an unsere Behörde übersandt. Er hat zugestimmt, dass alle Mietobjekte nach amtlichen Regeln gemeinsam von der BSG und einem von ihm beauftragten Architektenbüro vermessen werden und dass die Ergebnisse dieser Vermessung für verbindlich erklärt werden. Wurden falsche Größenangaben gemacht und weichen diese um mehr als 10 Prozent von der tatsächlichen Wohnfläche ab, werden neue, ortsübliche Mieten festgelegt, die sich am Hamburger Mietenspiegel und den ortsüblichen Vergleichsmieten orientieren. Alle Mietverträge werden hinsichtlich der tatsächlichen Mietfläche sowie der geminderten Mieten angepasst, damit auch in Zukunft niedrigere Mieten gelten. Der Vermieter hat sich verpflichtet, sofort und vollständig
alle überzahlten Beträge an team.arbeit.hamburg und die Bezirksämter zurückzuzahlen und darauf bereits eine Abschlagszahlung von 110 000 Euro überwiesen.
Damit kann der Vermieter die Strafanzeige wegen Betrug und Wucher nicht abwenden, aber wir haben erreicht, dass ein jahrelanges zivilrechtliches Verfahren, ausgetragen auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter, vermieden werden konnte.
Ich fordere alle verdächtigen Hamburger Vermieter auf, in gleicher Weise Transparenz zu schaffen und sich zur Rückzahlung überhöhter Mieten und Mieterschutz zu verpflichten.
(Heiterkeit und Zurufe von der SPD – Micha- el Neumann SPD: Allgemeine Heiterkeit! – Vizepräsidentin Dr. Eva Gümbel übernimmt den Vorsitz.)
Gleichzeitig sage ich aber auch: Wir warnen alle, wir werden nicht locker lassen, Betrug und Mietwucher werden von uns nicht hingenommen.
Das alles reicht uns aber nicht, denn es geht nicht nur um Betrug und Wucher, sondern wir haben unterhalb dieser strafrechtlich relevanten Schwelle in Hamburg die Situation, dass viele, insbesondere sehr kleine Wohnungen, teuer oder überteuert vermietet werden. Auch da wollen wir ran. Da geht es nicht nur darum, mehr Wohnungen zu bauen, sondern auch die Auswirkungen der bundesgesetzlichen Regelung zur KdU, der Sozialmiete, anzugehen, denn derzeit orientiert sich die Angemessenheit der Miete an einem Höchstwert.
Es ist richtig, dass der Mieter im Prinzip frei ist, im Rahmen dieser Höchstwerte eine große Wohnung mit kleinerem Quadratmeterpreis anzumieten oder eine sehr kleine Wohnung mit höherem Quadratmeterpreis. Diese Regelung, diese quasi staatlich garantierte Sozialmiete, wird von einigen Vermietern ausgenutzt, indem sie auch sehr kleine Wohnungen zu genau diesen Höchstwerten vermieten. In der Folge haben wir dann die überhöhten Quadratmeterpreise. Darunter leiden weniger die Sozialmieter, weil dort der Staat die vollen Kosten übernimmt, sondern alle Menschen mit wenig Einkommen, die auf kleine günstige Wohnungen angewiesen sind, die sie aus ihrem eigenen Einkommen finanzieren müssen. Das dürfen und können wir deshalb nicht hinnehmen.
Dieses Phänomen, dass die staatlich garantierte Sozialmiete zur Preissteigerung von kleinen Wohnungen beiträgt, gibt es übrigens nicht nur in Hamburg, sondern auch in anderen Großstädten wie beispielsweise Berlin, wo die Wohnungssituation nicht so dramatisch ist wie bei uns. Wir haben bisher keine rechtliche Handhabe, dagegen in Hamburg vorzugehen, im Gegenteil. Regionale Höchstmietpreise sind derzeit nicht zulässig, das Bundessozialgericht hat dieses untersagt und grundsätzlich für unzulässig erklärt. Damit wollen wir uns nicht abfinden und deswegen begrüßen wir die Ankündigung der Bundesregierung, dass sie die Ver
ordnungsermächtigung in den Sozialgesetzbüchern schaffen will, damit wir regional die KdU regeln können. Diese neue Rechtsgrundlage können wir in Hamburg dann nutzen, um mit einer hamburgweiten Rechtsverordnung lokale Quadratmeterhöchstpreise festzulegen. Sobald wir diese Chance in 2011 haben, werden wir sie nutzen und dann auf der Basis dieser neuen Höchstwerte jeden einzelnen Mietvertrag ansehen, um gegen überhöhte Mieten vorzugehen.