Elke Badde

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Last Statements

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Kurz zu Herrn Stemmann: Das Hamburger Modell ist tatsächlich ein Erfolgsmodell, aber es ist auch das einzige, was auf Landesebene überhaupt noch an Modellen läuft, und insofern sollte man das nicht an die ganz große Glocke hängen.
Ich kann meine Verwunderung nicht verhehlen, dass ausgerechnet die ältesten Drucksachen zur Debatte angemeldet wurden. Es ist richtig, dass wir uns im Wirtschaftsausschuss ausschließlich mit Arbeitsmarktthemen befasst haben. Das lag aber nicht daran, dass ein besonders großes Interesse für Arbeitsmarktpolitik vorhanden ist, sondern dass die Tagesordnungspunkte immer wieder von Sitzung zu Sitzung verschoben wurden. So ist es zu einem Konglomerat von Drucksachen gekommen, die ihre Zeit längst überdauert haben und von den Zahlen her nicht mehr aktuell sind. Nun haben Sie ausgerechnet die zwei ältesten herausgegriffen, den Arbeitsmarktbericht, der längst wieder vorge
legt gehört – er ist genau auf den 9. Februar 2010 datiert – und dessen Zahlen nicht mehr verwendbar sind, und die Große Anfrage zu den Arbeitsmarktinstrumenten, die auch schon überholt ist, weil wir in der letzten Sitzung schon eine neue Anfrage mit neuen Zahlen hatten. Es ist also ein bisschen schwierig mit der Aktualität. Ich habe mir aber gedacht, dass Sie diese Debatte bestimmt dazu nutzen werden, um die Quartiersarbeit hervorzuheben. Insofern möchte auch ich mich auf diesen Punkt konzentrieren und unsere Auffassung dazu darlegen.
Im Übrigen möchte ich noch einmal kurz auf unser Programm eingehen. Wir haben das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit sehr wohl aufgenommen, aber wie in allen anderen Bereichen auch keine dezidierten Geldversprechungen abgegeben. Das werden wir sehen, wenn die Wahl so positiv ausgegangen ist, wie wir das erhoffen.
Wenn wir den Arbeitsmarktbericht, basierend auf den neuen Zahlen, bewerten würden, dann würde man sehen, dass die Arbeit des schwarz-grünen Senats nicht so gut wegkommt, wie es alle erwarten. Es müssten dann nämlich viele Versäumnisse aufgeführt werden, insbesondere in Bezug auf die von der GAL so gern gelobte Stadtteilorientierung, denn dies ist in unseren Augen nicht als Erfolgsgeschichte anzusehen. Das Programm RISE, wie hier schon öfter diskutiert, ist eine Ansammlung von Allgemeinplätzen und nicht gehaltenen Versprechungen. Es ist ein Programm, das ausschließlich in den Katakomben der Behörden beraten und beschlossen wurde. Die Akteure vor Ort sind viel zu spät eingeladen worden und dann auch nur noch zum Abnicken.
Die Berichterstattung des Senats über die Stadtteilpolitik in Verbindung mit der Arbeitsmarktpolitik stand auf der letzten Tagesordnung und wurde nicht diskutiert. Das hätte sich auch kaum gelohnt, denn die dort skizzierten Erfolge lassen sich nicht nachvollziehen und widersprechen den aktuellen Zahlen. So wird zum Beispiel das Programm JobPerspektive, bei dem schwer vermittelbare Menschen einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz erhalten – Frau Möller hat darauf hingewiesen – in den Himmel gelobt. Fakt ist aber, dass die dafür in Frage kommenden Stellen in Hamburg nach und nach abgebaut werden, weil die Träger, bei denen diese Stellen angesiedelt sind, unbefristete Beschäftigungsverhältnisse abschließen sollen, dies aber nicht können, weil sie keine eigenen Einnahmen erzielen.
Es ist richtig, dass der Bund das will. Hier wird aber auch deutlich, wie diese Stellen vergeben wurden, nämlich in einer Hoppladihopp-Vergabe über Träger. Das erweist sich nun als Bumerang. Wir haben das schon öfters angeprangert. Wären
diese Stellen zumindest teilweise bei Arbeitgebern oder wenigstens unter Beteiligung der größeren Sozialverbände und Kirchen geschaffen worden, hätten die betroffenen Menschen eine Perspektive gehabt. Jetzt werden nahezu alle Maßnahmen auslaufen und das ist eine Trauergeschichte, aber keine Erfolgsstory. Es ist nicht einmal in dem Bereich zur Sicherung der Stellen gekommen, in dem es in Ergänzung eines SPD-Antrags einen fast einstimmigen Antrag im Wirtschaftsausschuss gab, nämlich bei den Hausbetreuern in Großsiedlungen, übrigens auch ein groß angepriesenes Projekt des RISE-Programms. Da hängen die SAGA und mit ihr die Betroffenen immer noch zwischen Baum und Borke. Es ist ungehörig, wie hier mit den Menschen umgegangen wird.
Ich muss nicht lange ausführen – das hat Frau Möller bereits getan –, dass Hintergrund all dieser Unzulänglichkeiten die Einsparungen auf Bundesebene sind. Zwar macht die Bundesagentur für Arbeit die Vorgaben, wie die Einsparungen umgesetzt werden müssen, aber die Einsparungen als solche sind vom Bundesfinanzministerium gesetzt. Keine der genannten Drucksachen berücksichtigt die prekäre Situation, die wir 2011 im Hinblick auf die Arbeitsmarktmaßnahmen haben. Frau Möller hat den Umfang der Kürzungen betont. Wir haben in diesem Jahr eine Kürzung von 183 Millionen Euro auf 134 Millionen Euro, ganz zu schweigen von den zusätzlichen Einsparungen, die 2012 kommen werden. Das sind Grausamkeiten, die unweigerlich auf uns zukommen und auf die alle Fraktionen der Bürgerschaft keinen Einfluss haben, denn wir werden diese immensen Kürzungen nicht durch Landesmittel auffangen können.
Was ich CDU und GAL aber vorwerfe, ist, dass mit diesen Kürzungen nicht ehrlich umgegangen wird. In Absprache zwischen CDU und GAL wurde der Stand der Arbeitsgelegenheiten Anfang 2011 beibehalten, nur um kein böses Blut im Wahlkampf zu erzeugen. Die Kürzungen haben Sie auf die zweite Jahreshälfte verschoben, wenn eine andere Regierung den Kopf dafür hinhalten muss und die Kürzungen notgedrungen umso grausamer ausfallen müssen.
Bei der Bewilligung für die Zukunft sind von Ihnen Pflöcke eingeschlagen worden, die der so geliebten Quartiersorientierung zugute kommen sollen. Um nicht missverstanden zu werden: Auch wir Sozialdemokraten sind der Meinung, dass bestimmte Stadtquartiere gestützt werden müssen. Wir kritisieren aber, dass das überwiegend mit Arbeitsmarktmitteln des Bundes geschehen soll, während dieser Senat und seine Vorgänger-Senate immer weniger Landesmittel in die Quartiere gesteckt haben. Arbeitsmarktpolitik sollte sich auf bestimmte Zielgruppen und deren Bedürfnisse ausrichten und
nicht vorwiegend an den Bedürfnissen der Quartiere orientiert sein; das ist nicht die Zielsetzung der Arbeitsmarktpolitik.
Nun hinterlassen Sie, sehr verehrter Senat, ein schweres Erbe in der Arbeitsmarktpolitik und wie so oft müssen die Nachfolger die Suppe auslöffeln. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr von Frankenberg, die sachliche Auseinandersetzung ist immer noch keine Blockade und das ist das, was wir auch im Bundesrat einfordern werden, aber ich werde noch etwas zu den Gründen sagen.
Die Entscheidung über die Regelsätze ist, wie Herr Joithe-von Krosigk schon betont hat, äußerst aktuell, da morgen die Abstimmung im Bundesrat stattfindet. Fest steht aber bereits, dass dies die erste Niederlage des schwarz-gelben Bündnisses im Bund sein wird, selbst wenn der Hamburger Rumpfsenat sich hier wenig einsichtig zeigt und dem Gesetzesentwurf zustimmen wird. Wir Sozialdemokraten fordern aber den Senat im Sinne des vorliegenden Antrags auf, morgen ebenfalls die Zustimmung zu verweigern.
Die Grundlagen dieser Regelsätze haben wir bereits vor einigen Wochen diskutiert; deshalb will ich unnötige Wiederholungen vermeiden. Hier sei nur kurz erwähnt, dass die Sätze unabhängig von der konkreten Höhe in einem äußerst zweifelhaften Verfahren ermittelt worden sind, Herr Joithe-von Krosigk hat das schon betont. Willkürlich wurden Faktoren bei der Berechnungsmethode verändert. Die repräsentative Bevölkerungsgruppe wurde kurzerhand verkleinert und bestimmte Kostengruppen wurden aus der Statistik einfach herausgerechnet, was bei einem statistischen Modell überhaupt nicht geht. Das ist nicht nur systematisch unzulässig, sondern auch menschenunwürdig. Es werden hier Leistungen versagt, die jedem Menschen mit geringem Verdienst zugebilligt werden wie das Bier, der Glühwein oder die Reinigung.
Die Rechtmäßigkeit dieser Berechnung ist daher von Experten in der Bundestagsanhörung ganz stark in Zweifel gezogen worden bis hin zur Verfassungswidrigkeit. Diese Regelsätze verfestigen Armut, weil sie Einkommen einbeziehen, das selbst wieder Hilfebedürftigkeit auslöst. Das Argument, die Regelsätze müssten jetzt ganz schnell gesetzlich verabschiedet werden, weil ansonsten die erhöhten Sätze nicht ausgezahlt und die Bildungsleistungen nicht erbracht werden können, ist völlig fadenscheinig. Selbstverständlich können Leistungen aufgrund einer Rechtsverordnung erbracht werden und selbstverständlich können Leistungen auch unter Vorbehalt bewilligt werden. Hier werden wieder die Schwachen in unserer Gesellschaft vorgeschoben, denen angeblich die Leistung ab dem 1. Januar 2011 verweigert werden müsste. Das ist ein faules Argument.
Besondere Kritik aber richtet sich gegen das Bildungspaket. Es ist zugegeben nicht einfach, die verschiedenen Leistungen, die das Paket beinhaltet, in so kurzer Zeit umzusetzen. Doch sind zweierlei Dinge hier falsch gemacht worden. Inhaltlich können die Bildungsleistungen denjenigen Kindern nicht versagt werden, deren Eltern mit ihrem Arbeitseinkommen knapp über dem Regelsatz liegen. Das ist gerade das Argument von Herrn von Frankenberg gewesen, hier eine Abschirmung vorzunehmen, aber den Kindern wird es dann gleich schlechter gehen, nur weil man durch Arbeitseinkommen 2 Euro mehr hat. Der Ausschluss der Geringverdiener wirkt jeder Zielsetzung, sowohl dem Vorrang der Arbeit als auch der gerechten Förderung aller Kinder, entgegen. Hier muss unbedingt nachgebessert werden. Formal wird ein Bürokratiemonster aufgebaut. Die ARGEn, zukünftig die gemeinsamen Einrichtungen, müssen für jede einzelne Leistung Formularberge entwickeln. Hier hätten die einzelnen Leistungsträger direkt in die Pflicht genommen werden müssen, das heißt insbesondere die Bildungsträger. Team.arbeit.hamburg muss sich jetzt damit abstrampeln, die Voraussetzungen der Leistungsgewährung erst einmal zu ermitteln.
Aber nicht nur dieser falsche Ansatz der Leistungsgewährung ist zu kritisieren, sondern auch die Durchführung gerade in Hamburg. Sofort nach Ankündigung des Gesetzes hatte sich Hamburg mit der Sozialbehörde aufgedrängt, Prototyp für die Bildungskarte zu werden. Es wurden wundersame Kostenersparnisse am Horizont gesichtet, können doch jetzt Leistungen, die die Stadt freiwillig erbringt wie der Mittagessenszuschuss in Schulen und die Jugendmusikschule für Geringverdiener und Sozialleistungsempfänger, über den Bund abgerechnet werden.
Was sich nun in der eiligen Ausführung zeigt, ist ein Organisationschaos. Während team.arbeit.hamburg sich verzweifelt bemüht, die einzelnen Leistungsarten zu ermitteln und die Bewilligung zu bewerkstelligen, können einzelne Behörden ihrerseits gar nicht mitteilen, wo welche Art von Leistung überhaupt erbracht wird. Es gibt anscheinend keine zentrale Erfassung von Leistungen im eigenen Zuständigkeitsbereich, ja nicht einmal ein Bemühen, diese Erfassung angesichts der neuen Rechtslage nachzuholen. Noch schlimmer ist dann, dass man vor dem Hintergrund, selbst nichts auf die Reihe zu bekommen, die Streichung der eigenen Leistungen aus dem Landeshaushalt bereits vorgenommen hat, so geschehen beim Mittagessenszuschuss an den Schulen. Diese dilettantische Ausführung eines wichtigen sozialpolitischen Vorhabens ist diesem Senat in hohem Maße vorwerfbar und gilt es zu beseitigen. Es ist also nicht alleine ein Bundesthema, von dem wir hier reden, und daher werden wir dem Antrag der LINKEN zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht das erste Mal, dass wir über die Organisation der Arbeitsverwaltung diskutieren, aber es ist das erste Mal, dass wir hierzu den richtigen Weg einschlagen. Hamburg hat sich nämlich endlich zur gemeinsamen Einrichtung bekannt und teilt uns den Vertragsentwurf zwischen der Agentur für Arbeit und der Freien und Hansestadt Hamburg mit. Im Wesentlichen können die Organisationsstrukturen der ARGE bestehen bleiben und dies nennen wir Sozialdemokraten ein Glück, denn wir können uns auf die Verbesserung der Leistungen für Arbeitslose konzentrieren, anstatt uns in der zeitaufwendigen und teuren Umorganisation zur Optionskommune zu verfangen, Zeit und Geld, das den Leistungsempfängern verloren gegangen wäre und das wir sowieso nicht besitzen, wenn wir die Haushaltslage betrachten.
Es ist also die richtige Entscheidung und die gemeinsame Einrichtung bringt gegenüber der ARGE auch weitere Vorteile. Sie wird organisatorisch so weit wie möglich verselbstständigt. Ich sage, so weit wie möglich, weil bei einer gemischten Verwaltung, in der überwiegend Bundesmittel fließen, nicht alles aus einem Guss erfolgen kann. Die unterschiedlichen Zielrichtungen können aber auch bereichernd sein, auf der einen Seite die vermittlungsorientierte Agentur und auf der anderen Seite die sozial orientierte Stadt, die für alle flankierenden Leistungen zuständig ist. Diese flankierenden sozialen Leistungen sind aber gerade bei dem noch amtierenden Senat so weit in den Hintergrund gerückt worden, dass sie gar nicht mehr erkennbar wurden. Das wird sich hoffentlich bald ändern.
Die Verselbstständigung bedeutet, die Geschäftsführung erhält mehr Kompetenzen und Weisungsrechte, um Ziele einheitlich verfolgen zu können. Dazu hat sie alle dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnisse. Es wird eine einheitliche Personalvertretung geben und die bisherige Struktur zweier sich gegenseitig hemmender Personalräte wird es Gott sei Dank nicht mehr geben. Es wird eine Beauftragte beziehungsweise einen Beauftragten für Chancengleichheit geben. Ganz wichtig ist aber die einheitliche Steuerung und Abstimmung in Landes- und Bundesgremien. Hieran hat es in der Vergangenheit immens gehapert. Der Arbeitslose in Bayern konnte sich nicht darauf verlassen, dass er die gleichen Leistungen in vergleichbarer Weise erhält wie der Arbeitslose in Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Dies gilt übrigens auch für Optionskommunen, ein ganz wesentlicher Punkt, der in der Diskussion der Vergangenheit von den Optionsbefürwortern, sprich CDU und GAL, vollkommen vernachlässigt wurde.
Was uns neben diesen strukturellen Änderungen sonst noch vom Senat mitgeteilt wird, muss hier allerdings als Geschichtsklitterung bezeichnet werden. Hier lobt sich ein Senat der konsequenten Vorbereitung der Optionskommune, die nur am Votum der Bürgerschaft gescheitert sei. Alle, die sich mit der Sache auch nur halbwegs befasst haben, wissen, dass dies haarscharf an der Wahrheit vorbeigeht. Egal, was meine Nachfolgerednerinnen und -redner noch sagen werden, um diesen Eindruck zu verstärken, es war die damalige Koalition selbst, die ihren Antrag auf Option zurückgezogen hat, weil der Senat längst andere Wege gegangen war. Weil der Senat weder finanziell noch organisatorisch die Option bewerkstelligen konnte, hatte er bereits vor der Antragstellung der damaligen Koalition den Schwenk vollzogen und die Verständigung mit der Agentur gesucht. Nur die Politiker in CDU und GAL hatten das gar nicht mitbekommen. Ein CDU-Senator hat seine arbeitsmarktpolitische CDU-Sprecherin voll ins Messer laufen lassen. So abgestimmt erfolgte hier die Arbeitsmarktpolitik der damaligen Koalition mit der Konsequenz, dass die Arbeitsmarktsprecherin entnervt zurückgetreten ist; so weit zum Wahrheitsgehalt der Drucksache. Aber wir von der SPD sind nicht nachtragend und lassen dem Senat die Trostworte in der Drucksache stehen. Am Ende ist etwas Gutes herausgekommen, wenn man die Vereinbarung zwischen Agentur und Stadt betrachtet.
Was aber gar nicht gut läuft, ist die momentane Exekution der Bundeskürzungen in der ARGE beziehungsweise bald in der gemeinsamen Einrichtung. Hier rächt sich zweierlei, zum einen die fehlende Bedeutung Hamburgs auf Bundesebene. Man hat keinen Einfluss auf die Festlegung der Sparbereiche. Es sind die Schwachen, die es wieder einmal trifft. Neben etlichen Sozialleistungen – zum Beispiel kein Elterngeld mehr für Empfänger
von unterstützenden SGB-II-Leistungen – soll die Arbeitsmarktpolitik den Großteil der Einsparungen schultern. Ich habe dies schon einmal betont. Schlimm sind schon die Kürzungen der schwarzgelben Bundesregierung, schlimmer aber noch ist die fehlende Gegenwehr des Senats, von dem man kein Wort der Kritik vernommen hat. Kommentarlos ließ er die Kürzungen im Bundesrat passieren.
Zum anderen rächt sich hier auch die brutale Absenkung der Arbeitsmarktmittel auf Landesebene. Waren im Jahr 2001 noch 100 Millionen Euro für Arbeitsmarktmittel eingeplant, sind es im Jahr 2010 nur noch 38 Millionen Euro. Die sind im Wesentlichen eingebunden in Mittel des Europäischen Sozialfonds. Vergebens sucht man eine Handschrift des Senats bei Arbeitsmarktmaßnahmen; es gibt keine. Es ist so, als würden Arbeitslose für den Hamburger Senat kaum existieren. Der Abbau der Mittel war die Zuversicht, dass die Bundesmittel schon fließen würden und das Hamburger Manko überdecken. Jetzt, geehrte Kolleginnen und Kollegen, stehen wir mit leeren Händen vor den Arbeitslosen und müssen wichtige Sozialprojekte streichen, eine Kurzsichtigkeit, die sich bitter rächen wird. – Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im Bund wurde eines der größten Sparprogramme, das die Bundesrepublik je verabschiedet hat, beschlossen. Aber wer meint, dass diejenigen, die uns seit dem Jahr 2008 die Misere bereitet haben, vorrangig zur Kasse gebeten werden, irrt gewaltig. Das Gegenteil ist der Fall. Von der deutschen Wirtschaft, die sich im deutlichen Aufschwung befindet, wird nur sehr vereinzelt und dann auch nur sehr nebulös ein bescheidener Sparbeitrag gefordert. Dagegen soll bei denjenigen eingespart werden, die sowieso wenig besitzen und vor lauter Alltagssorgen keine Zeit und insbesondere keine lautstarke Interessenvertretung haben, um sich gegen diese ungerechte Politik zu wenden. Die Bundesregierung und mit ihr die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag haben einen Sparhaushalt beschlossen, der an sozialer Ungerechtigkeit kaum noch zu überbieten ist:
massive Kürzungen im Arbeitsmarktbereich, Abschaffung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger, Abschaffung des Rentenbeitrags für Hartz-IVEmpfänger und ähnliche Grausamkeiten mehr. Wir haben gerade über die Bildungschancen bei Kindern im Regelsatzbezug gesprochen. Hamburg will berühmte Projektstadt für den Bildungschip werden. Merken Sie denn gar nicht, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, wie absurd diese Diskussion angesichts der Kürzungen des Elterngeldes und anderer Leistungen ist? Alleinerziehende und Familien mit Hartz-IV-Bezügen leiden ganz besonders unter diesen Sparmaßnahmen, von anderen Ungerechtigkeiten ganz zu schweigen. Wie soll denn der viel beschworene Fachkräftemangel behoben werden, wenn ausgerechnet die Eingliederungsleistungen mit all ihren Qualifizierungsmöglichkeiten weggekürzt werden?
Was macht Hamburg? Trotz anders zusammengesetzter Koalition wird kein Wort über diese Ungerechtigkeiten verloren. In seinem Bericht zum Bundesrat stellt der Senat nur lapidar fest, es seien Entlastungen bei den Leistungen für Arbeitsuchende vorgesehen und es gäbe auch Elterngeld. Kein Wort über die ungerechte Kürzungspolitik des Bun
des, kein Wort dazu, was dies langfristig für Hamburg bedeutet. Es regiert ein Senat, der sich wenig mutig – das zutreffende Wort darf ich hier nicht sagen – wegdrückt und die Folgen für die eigene Politik nicht bedenkt, weder den Fachkräftemangel noch die Gefährdung des sozialen Friedens in der Stadt.
Ist denn Hamburg im Konzert der Bundesländer so kleinlaut, dass nicht einmal ein kritisches Wort, geschweige denn eine kraftvolle Gegenwehr erlaubt ist? Wo werden denn noch die Interessen Hamburgs vertreten?
Seit Wochen nun verhandelt die Arbeitsverwaltung, also team.arbeit.hamburg, in seiner Trägerversammlung, aber auch gemeinsam mit den unterschiedlichen Akteuren aus der sogenannten Szene der Bildungs- und Arbeitsmarktträger und mit den Koalitionsvertretern darüber, wie diese Misere am besten zu verkraften ist. Mehr Kürzungen bei den erfolgreicheren, aber teureren Bildungsmaßnahmen oder doch eher bei den günstigeren Arbeitsgelegenheiten? Diese hat man sich nun zuerst ausgesucht, denn sie werden kurzfristiger vergeben und können auch kurzfristiger gestrichen werden. Dies sollte aber nach Willen der ARGE zu einer völlig unverhältnismäßigen Kürzung in diesem Bereich führen. Nun würde Herr Joithe-von Krosigk sagen: Gut so, Hartz-IV gehört abgeschafft und die Arbeitsgelegenheiten allemal.
Aber die Koalition hat sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag zu der Sinnhaftigkeit von Arbeitsgelegenheiten bekannt und auch den Wert für die Quartiersarbeit betont und – ich will keine Zahlen nennen, weil dieses Ziel eh' nicht erreicht wird – eine sehr hohe Anzahl von Arbeitsgelegenheiten bei der Quartiersarbeit benannt. Daher hat auch die Koalition erst einmal mit der ARGE gerungen, aber letzte Woche leider auch nicht viel erreicht. Zwar fällt im ersten Schritt die Kürzung der sogenannten Ein-Euro-Jobs geringer aus, doch soll schon nach einem halben Jahr in einem Ausschreibungsverfahren die volle Wucht der Sparbeschlüsse durchschlagen und eine verstärkte Kürzung stattfinden. Diese bringt aber nicht nur quantitative Einbußen mit sich – die Arbeitsgelegenheiten werden von 9 000 auf 6 000 gekürzt –, sondern es wird auch qualitativ erheblich an der Schraube gedreht. Qualifizierungen während laufender Arbeitsgelegenheitsprozesse finden nicht mehr statt und Prämien für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt sollen entfallen. Wie aber soll ein Träger noch das Interesse haben, seine Klienten in einen festen Arbeitsplatz zu vermitteln? Warum soll er seine eigene Maßnahme, die ihm Geld bringt, wenn diese Prämien entfallen, verkürzen? Dies ist eine völlig kurzsichtige und orientierungslose Politik.
Es gilt vielmehr, sich nicht länger in die Tasche zu lügen. Seit Antritt der CDU im Senat und nicht erst seit den Hartz-Reformen im Jahr 2005 finden massive Einsparungen im Arbeitsmarktbereich in Hamburg statt. Von den 100 Millionen Euro im Etat der Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2001 sind im Jahr 2010 noch 38 Millionen Euro übrig geblieben. Darin enthalten ist auch noch der Verwaltungsanteil für die ARGE in Höhe von 8,5 Millionen Euro, den es im Jahr 2001 überhaupt noch nicht gab. Das bedeutet eine Kürzung von fast zwei Dritteln.
Hätten wir hingegen die Verantwortlichkeit für den Arbeitsmarkt und die dahinterstehende Sozialpolitik beibehalten, hätten wir heute nicht das Dilemma, dass Strukturen in den Stadtteilen nicht nur gefährdet sind, sondern unweigerlich zusammenbrechen müssen.
Künftig fast keine Koop-Stellen mehr. Was sich hinter dieser Ansage verbirgt, ist die Gefährdung so wichtiger Projekte wie Schulkantinen, Obdachlosenbetreuung, Stadtteilversorgung mit Anlaufstellen für Versorgung und Beratung und vieles mehr. Allein im Stadtteil Jenfeld werden vier Schulkantinen mit Essen versorgt, das fast ausschließlich unter Mithilfe von Ein-Euro-Kräften hergestellt wird, die nicht weiterhin bewilligt werden sollen. Das CAFÉE mit Herz in Sankt Pauli ist eine bundesweit einmalige Einrichtung, in der Obdachlose Frühstück und eine warme Mahlzeit erhalten, aber auch anderweitige Angebote nutzen können. Ohne AGHs steht es vor dem Aus.
Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition! Sie haben in der Vergangenheit allein darauf gebaut, dass der Bund diese Verknüpfung von Arbeitsmarkt und Sozialpolitik finanziert. Aber selbst bei den sogenannten flankierenden Beratungsmaßnahmen, die eindeutig kommunal zu finanzieren sind, ist Hamburg sehr sparsam geblieben. Am besten, der Bund zahlt alles. Jetzt, wo er nicht mehr zahlen will, ist die Misere groß.
Es zeigt sich, dass keine eigenständige Strategie entwickelt wurde, wie in Hamburg die große soziale Herausforderung bewältigt werden soll, wie diejenigen Menschen, die sehr arbeitsmarktfern sind, mit einer verlässlichen Aufgabe ihren Platz in unserer Gesellschaft finden können und wie die staatlich unterfinanzierten Bereiche in den Stadtteilen weiter existieren können, wenn die Finanzierung über Arbeitsmarktmittel nicht mehr funktioniert.
Dies alles kann die Koalition bisher nicht beantworten. Hamburg braucht aber diese Antworten. Wir
haben unseren Antrag gestellt, damit Sie Ihrer Verantwortung gerecht werden. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde Sie nicht mehr lange strapazieren, aber einige Dinge dürfen nicht ungesagt bleiben.
Selbstverständlich möchten wir mit allen Kräften zusammenarbeiten. Herr Karan sagte, dass wir natürlich nicht auf einmal 50 Millionen Euro ausgleichen können, das ist richtig. Aber ich habe vorhin auch dargelegt, was seit 2001 passiert ist, und das war eine Kürzung um 70 Millionen Euro. An die rechte CDU-Seite gerichtet: Wenn man nicht so frühzeitig diese Einsparungen gemacht und das Geld in Wirtschaftsmaßnahmen bis hin zu Kaimauern gesteckt hätte, die von den Arbeitsmarktmitteln gebaut wurden, dann hätten wir heute auch einen eigenen Stadtetat, mit dem wir sehr viel auffangen könnten.
Genau hier liegt das Problem. Gegen die Bundesmaßnahmen kann sich die CDU nicht herausreden, sie kann es höchstens auf die FDP schieben, aber das ist schlecht bei einer CDU-Bundesarbeitsministerin. Dort wird als erstes der Arbeitsmarktbereich als großes Sparopfer ausgesucht, aber man verliert kein Wort darüber, dass es eine schwierige Situation ist und dass es auch für die Länderhaushalte problematisch ist. Und dann von der Opposition zu verlangen, dass sie die Lösungen dafür hat, finde ich schon ziemlich frech.
Apropos Vorschläge: Sie haben Gott sei Dank selbst erwähnt, dass jetzt eine Lösung für die Hausbetreuerlogen gefunden wurde; das wollte ich in aller Bescheidenheit nicht selbst tun. Ich habe es mit Freude vernommen. Auch hier hat man versucht, verschiedene Lösungen zusammenzustricken. Dies ist vielleicht noch nicht ideal, aber was ist schon ideal im Leben. Aber dies beruht auf einem Antrag der SPD, dass man zu einer Lösung gefunden hat. Das darf man dann auch einmal erwähnen.
Eine zu lange Debatte über die Arbeitsgelegenheiten ermüdet die Kollegen vielleicht etwas. Aber niemals hat sich die SPD gegen Arbeitsgelegenheiten in Quartieren gewandt. Wir haben immer gesagt, dass wir die Stadt mit den allermeisten Arbeitsgelegenheiten sind, aber 10 000 Arbeitsgelegenheiten sind definitiv zu viel. Man verlässt sich hier nur auf den Bund. Und was wir jetzt erleben, ist die Quittung dafür, denn Quartiersarbeit kann nicht allein aus Bundesarbeitsmarktmitteln finanziert werden. Das ist nun das Problem, wir kommen hier nicht mehr weiter, weil man sich zu sehr darauf verlassen hat.
Aber den Verteufelungen der AGHs habe ich auch immer widersprochen.
Da haben wir auch unseren Strauß, Herr Joithe-von Krosigk.
Wir haben tatsächlich die Auffassung, dass AGHs eine sehr, sehr wichtige Funktion haben. Glauben Sie mir, auch wenn ich selbst keine Betroffene bin, so habe ich doch mit vielen Betroffenen gesprochen. Und in den Institutionen, die ich eben am Rande erwähnt habe, "Cafée mit Herz", "Jenfelder Kaffeekanne" und Ähnliches, werden Betroffene aufgefangen, die wirklich sehr schwer in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind und vielleicht auch nie mehr integriert werden. Das kann ich nicht voraussehen und möchte es auch nicht hoffen, aber trotzdem sind diese Menschen unendlich dankbar, dass sie über einen Euro-Job dort Anerkennung finden, ihre Arbeitskraft einsetzen können und tatsächlich auch den einen oder anderen Euro zusätzlich haben und in die Förderung kommen. Natürlich vertreten wir ein Programm, den sozialen Arbeitsmarkt zu stärken und dort sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu finden, aber so ist die Wirklichkeit im Moment nicht. Vielleicht finden wir auch bessere Maßnahmen, die besser abgesichert sind. Aber einfach zu sagen, dies sei unwürdig für jeden Betroffenen, ist einfach realitätsfern. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Verfahren bei der Änderung der Regelsätze auf Bundesebene erinnert stark an das, was wir in der letzten Woche mit den Einsparbeschlüssen erlebt haben: hoffen auf die Zukunft, nicht zu viel offenbaren und ein bisschen tricksen. Nur wenn es um die Existenz der Menschen geht, ist Tricksen streng verboten. Das müssen auch Frau Merkel und Frau von der Leyen erfahren, wenn sie sich fassungslos dem Proteststurm ausgeliefert sehen nach dem Motto: Wir haben doch alles so transparent gestaltet. Dabei ist dies eine Reform ohne Reformwillen, sondern unter Zwang, und es ist eine Reform nach Kassenlage. Noch am Sonntag wurde in der Koalition darum geschachert, was sich ein Hilfeempfänger zukünftig erlauben darf und was nicht. Sehen wir uns das genauer an.
Erstens: Da werden in durchaus transparenter Weise die Ergebnisse der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstatistik dargestellt, auf der die neuen Regelsätze von 364 Euro beruhen. Aber
dass dieses Verfahren nicht objektiv ist, wird schon durch folgende Tatsachen belegt: Für diese Statistik stehen keine repräsentativen Gruppen zur Verfügung. So ist zum Beispiel der Anteil der Rentner übermäßig hoch, der der Migranten völlig unterrepräsentiert. Demzufolge sind auch die Ergebnisse der Statistik keine Abbildung der Lebenswirklichkeit in diesem Einkommensbereich.
Zweitens: Auch wenn die Hilfe zum Lebensunterhalt nicht als sogenannter Warenkorb gewährleistet wird, sind doch nur bestimmte Verbrauchsausgaben in die Regelsatzberechnung eingegangen. – Könnte es auf der rechten Seite etwas ruhiger sein?
Es sind nur bestimmte Verbrauchsausgaben in die Berechnung eingegangen und das ist doch sehr subjektiv. So wurden flugs 8 Euro für Tabak und Alkohol herausgenommen und 3 Euro für Flüssigkeitsausgleich hineingenommen. Ein Bier auf dem Tisch des Hilfeempfängers gehört sich also nicht, aber Flüssigkeitsausgleich hört sich doch sehr gesund an.
Die Trickserei Nummer drei ist völlig inakzeptabel, weil untergeschoben in die Berechnung. Es werden zwei repräsentative Gruppen herangezogen, ein Alleinstehenden-Haushalt und ein Drei-Personen-Haushalt, Papa, Mama und Kind. Während beim Drei-Personen-Haushalt wie bisher die unteren 20 Prozent der Einkommensgruppe herangezogen werden, werden bei der anderen Gruppe plötzlich nur noch 15 Prozent angesetzt, weil bei 20 Prozent zu viel Regelsatz herausgekommen wäre. Das ist ganz großer Pfusch.
Der größte Skandal bei dieser Einkommensstatistik ist aber, dass hier einerseits auch die sogenannten Aufstocker mit einbezogen werden, andererseits die Einkommen gerade dieser Bevölkerungsgruppe in den letzten zehn Jahren rapide gesunken sind. Durch das Anwachsen von prekären Arbeitsverhältnissen und Lohndumping steht den unteren Einkommensgruppen immer weniger Geld zur Verfügung. Da hat sich selbst die Bundesregierung die Augen gerieben, wie gering der Regelsatz bei dieser Einkommensstatistik ausfällt, und hier gilt es anzusetzen. Wir brauchen endlich Mindestlöhne, die ein menschenwürdiges Dasein garantieren, dann bekommen wir auch wieder Regelsätze, von denen wir das auch behaupten können. Nur so kann der Armutskreislauf durchbrochen werden.
Ein Wort zur Berechnung der Regelsätze für Kinder. Nach der gerade beschriebenen Logik hat sich Frau von der Leyen gewundert, dass diese so passgenau hinkamen. Auch hier gilt: Wenn Eltern immer geringere Hungerlöhne erhalten, können sie ihre Kinder immer schlechter versorgen, und das zeigt sich entsprechend auch bei den statistischen Ausgaben.
Die größte Trickserei darf nicht unerwähnt bleiben, das Bildungspaket. Es ist prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, dass keine Barleistungen, sondern Sachleistungen gewährt werden, aber diese müssen ankommen, und zwar ohne Diskriminierung der Leistungsempfänger. Das ist der Maßstab und das ist nicht erkennbar.
Leider fehlt mir die Zeit, die einzelnen Rechnungen vorzunehmen und aufzuzeigen, wie dort herumkalkuliert wurde.
Wirklich schlimm ist die Hilflosigkeit, wie die Bildungsangebote zu den Kindern kommen sollen. Da wird mit der völlig unausgegorenen Idee einer bundesweiten Chipkarte hantiert. Nichts gegen diese Idee, aber doch nicht zum 1. Januar 2011, wenn es keine konkreten Vorstellungen zur Umsetzung gibt. Zu befürchten ist ein bürokratisches Nirwana und, was schlimmer ist, dass die Bildung nicht bei den Kindern ankommt. Dabei ist belegt, dass Bildung möglichst dort angeboten werden sollte, wo sich die Kinder sowieso aufhalten, nämlich im Kindergarten und in der Schule, denn dann profitieren auch arme Kinder davon.
Ein letzter Satz.
Es gilt, sich auch in dieser Stadt besonders gegen die Kinderarmut zu wenden – das können wir auch in Hamburg – und nicht die Chipkarte zu verfolgen, sondern Bildungsangebote bei den armen Kindern ankommen zu lassen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich wollte ich nur kurz Ausführungen machen zu der Regelung, wie wir sie vorschlagen, und welche Möglichkeiten sie enthält. Aber nach dieser Blut-und-Tränen-Rede des Senators
muss man doch noch einige Worte dazu verlieren, ob der Senat wirklich so schnell und unnachgiebig gehandelt hat. Wenn wir den Ablauf eines Jahres sehen und just am 24. September, das war letzten Freitag, kommt eine ellenlange Pressemitteilung zu Herrn Kuhlmann heraus, mit welchen Mitteln ihm jetzt zuleibe gerückt würde, dann ist es schon sehr seltsam, dass dies so zielgenau auf diesen Antrag hin erfolgt ist. Und dass ein Jahr vorher alles nicht ausgereicht hat, um an Herrn Kuhlmann heranzutreten, ganz zu schweigen von der nicht genutzten Möglichkeit, an die Mieter selbst heranzutreten, ist völlig unvorstellbar.
Völlig unabhängig von dem Einzelfall besteht eine Diskrepanz zwischen dem, was eigentlich getan werden müsste und was hier bekannt wird und dem, was tatsächlich passiert. Diese Versäumnisse bestehen nicht nur gegenüber diesem einen CDU-Großvermieter, sondern es gibt erhebliche Versäumnisse im Verfahren der Mietüberprüfung insgesamt. Dem wollen wir hier mit dem Antrag begegnen und das aus zweierlei Gründen. Wir können nicht dulden, dass sich die Schwächsten unserer Gesellschaft nach wie vor nicht an die betreffenden Stellen wenden können. Teilweise geschieht dies auch aus eigenem Unvermögen beziehungsweise weil ihnen keine Beschwerdestellen zur Verfügung gestellt werden und sie unlauteren Vermietern wehrlos ausgesetzt sind. Das müsste auch mit Ihrem christlichen Selbstverständnis, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, nicht vereinbar sein. Wir können es uns auch finanziell überhaupt nicht erlauben, unkontrollierte Mietzahlungen im Bereich des SGB II zu erbringen, von denen wir vermuten, dass etliche davon überhöht sind, immer schon an der Grenze zum Mietwucher und nicht an der Grenze der Angepasstheit der Miete, wie Sie es eben dargestellt haben.
Hier möchte ich den Unterschied deutlich machen zu dem, was wir vorschlagen, dass wir nämlich als Hamburger sehr wohl die Möglichkeit haben im Rahmen der Fachanweisung zu Paragraf 22 SGB II, das ist die Regelung zu den Kosten der Unterkunft. Wir haben durchaus auf Landesebene die Möglichkeit, Regelungen einzuziehen, wie mit Gesetzesverstößen umgegangen wird. Ein Gesetzesverstoß ist die Überschreitung der Mietwuchergrenze, aber auch die falsche Angabe von Quadratmetern. Dafür brauchen wir keine Bundesverordnung, die jetzt ohnehin gerade in weite Ferne geschoben wird.
Es gehört auch zu den Einsparblasen dieses Senats, dass er sich auf eine Verordnung stützt, die überhaupt noch nicht in Kraft tritt, aber bei der schon die Einsparungen für 2011 und 2012 fröhlich angesetzt werden. Das ist für mich völlig unbegreif
lich. Deshalb meine ich, dass wir in Hamburg überhaupt nicht auf die Bundesregelung angewiesen sind, sondern dies sehr wohl auf Landesebene im Rahmen der Fachanweisung diskutieren können. Ich bin sehr froh, dass wir diese Möglichkeit im Ausschuss erhalten. Wir als SPD wollen überhaupt keine bürokratische Aufblähung und standardmäßige Überprüfung eines jeden Mietverhältnisses, das haben wir in unserem Antrag auch deutlich gemacht. Aber bei einer Anlassüberprüfung muss völlig klar sein, wie von den Mitarbeitern zu verfahren ist. Deshalb brauchen wir die Regelungen, wir brauchen aber auch Ansprechpartner in den Behörden und deshalb muss eine Beschwerdestelle im SGB II vorgesehen werden. Eine "Erklärungsstelle" sollte schon eingerichtet werden. Absurderweise gibt es jetzt Erklärungsmenschen, die den SGB-II-Empfängern in den Jobcentern erklären, wie sie ihren Bescheid zu verstehen haben. Bei dieser Gelegenheit können sie auch durchaus geeignet sein, Beschwerden entgegenzunehmen. Dies läuft dann nicht auf so einem high level, gleich eine Kündigung der Wohnung riskieren zu müssen, sondern dann gibt es wirklich Ansprechpartner und die Menschen können bei den Mitarbeitern, mit denen sie in den Jobcentern ohnehin zu tun haben, auch ihre Beschwerden loswerden.
Wir haben noch zwei weitere Vorschläge gemacht, um eine präventive Beratung stattfinden zu lassen. Es wurde auch von der GAL, der LINKEN und der CDU aufgenommen, dass wir im Ausschuss im Einzelnen beraten wollen, wie man präventiv tätig werden kann. Ich brauche also keine weiteren Erläuterungen zu diesen Punkten zu geben. Die Notwendigkeit, dass man präventive Möglichkeiten braucht, zeigt allein schon, wie wenig die Mieterberatung in Anspruch genommen wird.
Ich würde zwar gern für die Annahme des Antrags plädieren, aber ich bedanke mich immerhin für die Überweisung des Antrags an den Ausschuss und hoffe, dass wir dort gemeinsam Lösungen finden. – Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn alle nach Hause wollen, diesen Vortrag der CDU-Sprecherin können wir nicht unbeantwortet lassen.
Ich empfinde es als einen ziemlichen Budenzauber, was mit diesem Antrag veranstaltet wird. Es gab im Vorwege lange Beratungen und es hat eine eindeutige Stellungnahme von uns gegeben. Wir haben uns unsere Entscheidung nicht leicht gemacht und in Partei und Fraktion gründlich abgewogen, aber wir haben keinen Hehl daraus gemacht, wie sie ausgefallen ist; insofern verstehe ich Sie nicht.
Es ist auch mitnichten der Fall, dass der in Ihrem Antrag beschriebene Verfahrensweg eingehalten wurde, der Senat selber ist davon abgewichen. Er
hat sich schon längst von der Option verabschiedet, nur haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das wahrscheinlich nicht mitbekommen. Es sind weder die sachlichen und finanziellen Voraussetzungen der Option ausreichend präzise dargestellt, noch sind diese dem Haushalt gegenüber vertretbar. Das hat wahrscheinlich auch die anderen Behörden dazu veranlasst, ihre Zustimmung zu verweigern.
Der Senat hat, anders als verabredet, keine Drucksache erstellt, in der er die Stärken und Schwächen des Optionsmodells dezidiert dargelegt hätte, und die Wirtschaftsbehörde konnte und wollte die Option nicht weiter verfolgen, nachdem Finanzund Sozialbehörde ihr letztendlich ein No-Go signalisiert hatten.
Es gab viele offene Fragen. Es ist keineswegs so, dass in den Sachverständigenanhörungen alles geklärt werden konnte. Es ist offen geblieben, wie die Arbeitsmarktpolitik ausgerichtet werden sollte, wie es um die Leistungsfähigkeit der Option bestellt gewesen wäre und wie die Übergangslösung für das Zwischenjahr ausgesehen hätte. Ungeklärt war insbesondere auch, wie die finanziellen Risiken einer solchen Gesamtübernahme der Arbeitsmarktpolitik überhaupt bewältigt werden sollten. Der Senat hat deshalb das einzig vernünftige getan: Er hat die Verständigung mit der Bundesagentur für Arbeit gesucht. Es gibt also in der Sache überhaupt nichts mehr zu entscheiden; der Zug ist längst abgefahren. Das haben Sie nun nachvollzogen, indem Sie Ihren Antrag zurückgezogen haben.
Wir wären aber keine echten Sozialdemokraten, wenn wir nicht auch sachlich davon überzeugt wären, dass der Weg der Option ein Irrweg ist. Erfunden wurde die Option von Herrn Koch, den man längst verabschiedet hat. Nachdem er sich mit der brillanten Arbeitsmarktpolitik der USA auseinandergesetzt hatte, ist er mit dieser Optionsidee in den Vermittlungsausschuss gegangen. Man hat tatsächlich einige Optionen eingerichtet, aber das war von Anfang an ein fauler Kompromiss und ein systemfremder noch dazu, weil dabei nämlich Bundesmittel in die alleinige Obhut der Kommunen gelegt werden. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn dadurch eine bessere Betreuung der Arbeitslosen stattfinden würde. Das ist aber nicht der Fall, weil nur die Verknüpfung von Betreuung und Vermittlung, wie sie durch die Bundesagentur erfolgt, Erfolge bringen kann. Wenn man das aufgibt, verabschiedet man sich vom Grundsatz des Förderns und Forderns.
Wir haben diese Weichenstellung seit 2005 in ganz Europa vorgenommen. Das Erlangen einer bedarfsdeckenden und erfüllenden Erwerbstätigkeit ist der zukunftsorientierten Arbeitsmarktpolitik als Leitbild vorangestellt. Wenn wir den Vermittlungsansatz durch die Zuarbeit der Bundesagentur auf
geben würden, würden wir uns von diesem Leitbild entfernen, aber wir als SPD wollen dieses oberste Leitziel beibehalten.
Wenn wir die bestmögliche Versorgung und Vermittlung der Erwerbslosen als Leitbild akzeptiert haben, dann dürfen wir uns nicht in ein organisatorisches und finanzielles Chaos stürzen, wie es der Übergang in die Optionskommune mit sich bringen würde. Die Zusammenarbeit mit den Jobcentern haben wir gerade erst mühsam ins Laufen bekommen, und auch die Mitarbeiter der Stadt und der Agentur haben organisatorisch und menschlich zusammengefunden. Es wurden viele gemeinsame Ansätze entwickelt, die nicht von der Stadt kamen; das muss man betonen. Das Hamburger Modell beispielsweise ist eine Erfindung des hiesigen Agenturchefs, die er gemeinsam mit dem damaligen Wirtschaftssenator Uldall eingeführt hat. Es sind aber keineswegs hier Ideen der Stadt verwirklicht worden.
Sie würden in einer Option außerdem zwei Dritteln der beteiligten Beschäftigten, nämlich denen der Bundesagentur, zumuten, zur Stadt zu wechseln, die dann nach zwei Jahren 10 Prozent von ihnen einfach wieder zurückgeben kann. Man kann sich vorstellen, zu was für einer wunderbaren organisatorischen Zusammenarbeit das führen würde.
Hinzu kommt, dass wir alle Umstellungskosten selber tragen müssten. Allein die Entwicklung eines Computerprogramms würde Millionensummen verschlingen; 10 Millionen Euro, wie in Ihrem Antrag aufgeführt, wären dafür mit Sicherheit nicht ausreichend. Ein organisatorisches und finanzielles Chaos aber können wir weder den Erwerbslosen noch der Stadt Hamburg zumuten, berücksichtigt man ihre derzeitige Finanzlage.
Ein letztes schwerwiegendes Argument ist, dass die im Antrag geweckten und von Frau Ahrons in ihrem Redebeitrag noch einmal betonten Erwartungen an eine eigene Arbeitsmarktpolitik, in der alle Beteiligten freier und bedarfsgerechter agieren können, nicht erfüllbar sind. Wir leben nicht mehr in Zeiten der starken eigenständigen städtischen Arbeitsmarktpolitik, wie es sie noch bis 2001 gegeben hat. Damals hat die Stadt eigene, kostenträchtige Programme aufgelegt, die erwerbslose Menschen wieder in Arbeit bringen sollten. Die CDU hat diese Mittel schnell für andere Zwecke zu nutzen gewusst und zum Beispiel aus dem Geld für die Arbeitslosen Kaimauern bauen lassen. Wir leben auch nicht mehr in den Zeiten von 2005, als den Optionskommunen die Mittel der Bundesagentur für Arbeit noch relativ unkontrolliert zugeflossen sind. Es gab damals viele Missbrauchsfälle, bei denen sich die Kommunen schamlos an den Arbeitsmarkmitteln bedient haben, was gerade in Zeiten knapper Kassen durchaus verlockend ist. Die neue Gesetzeslage sieht ein strenges Controlling für die
Verwendung der Arbeitsmarktmittel vor. Die gefürchteten Vorgaben der Bundesagentur gelten künftig auch für alle Optionskommunen. Von dieser Seite ist also keine Rettung zu erwarten.
Zusammenfassend kann man sagen, dass es keinen Weg in die Optionskommune geben kann, schon gar nicht für eine so große Stadt wie Hamburg, die viele Probleme bei der Integration von Arbeitslosen hat. Deshalb hätten wir den Antrag abgelehnt, aber das hat sich Gott sei Dank erledigt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren!
"Der ESF ist der älteste der EU-Strukturfonds und wurde bereits durch die Römischen Verträge von 1957 errichtet. Damit hatte die Europäische Gemeinschaft von Anfang an eine soziale Dimension. Mit dem ESF unterstützt die EU den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit. Seine Arbeit bedeutet ein halbes Jahrhundert gelebte europäische Solidarität und trägt maßgeblich zum Zusammenwachsen Europas bei."
Dieses Zitat stammt aus der Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion zum 50-jährigen Bestehen des ESF im Jahre 2007. Und dies gilt unvermindert und umso mehr in Zeiten der Krise. Frau Ahrons hat dies auch zunächst betont, ebenso wie sie die Finanzierung dargestellt hat. Für Hamburg stehen bereits im Zeitraum 2007 bis 2013 rund 91 Millionen Euro ESF-Gelder zur Verfügung. Mit der Ko-Finanzierung durch die Stadt bedeutet dies zusammen rund 180 Millionen Euro. Diese große Summe verdeutlicht bereits die Größe der Aufgabe. Auf einzigartige Weise findet eine Verzahnung der europäischen, der bundesstaatlichen und der föderalen Ebene im Sinne einer übergeordneten europäischen Beschäftigungsstrategie statt.
Um uns noch einmal kurz die Ziele vor Augen zu führen, an denen wir auch die Maßnahmen des Senats messen müssen: Die Leitlinien der EU bei der beschäftigungspolitischen Strategie werden festgelegt als Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen, als Verbesserung des Zugangs zum Arbeitsmarkt, als Förderung der sozialen Eingliederung insbesondere auch für benachteiligte Personengruppen, sowie als Förderung von Partnerschaften für Reformvorhaben im Bereich Beschäftigung und Eingliederung. Ein nationaler strategischer Rahmenplan setzt diese Ziele in ein operationelles Programm um und dies ist inzwischen auch auf Hamburger Ebene unter Beteiligung aller Akteure umgesetzt worden.
Dies wurde der Bürgerschaft 2007 mitgeteilt. An dieser Umsetzung der ESF-Maßnahmen im euro
papolitischen Interesse hatte es aber aufseiten der CDU lange gemangelt. Während SPD und GAL in den Jahren 2005 und 2006 in mehreren Anträgen die Entwicklung des arbeitsmarktpolitischen Programms eingefordert hatten, stellten sich CDU und BWA damals taub. Am Ende wurde dann ein sehr schmalbrüstiger Antrag von der CDU eingebracht, der genau zwei Punkte beinhaltete: ESF-Mittel sollten vorrangig der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen und außerdem habe eine stetige Effizienzuntersuchung mit einem externen Controlling zu erfolgen. Letzteres, Frau Ahrons hat das sehr betont, hat jedoch sehr lange auf sich warten lassen und die Ergebnisse eines externen Controllings sind zumindest dem Parlament noch nicht in ausreichendem Maße – trotz der neun Jahre CDU-Regierung – vorgelegt worden. Das ist auch kein Wunder, hatte doch der damalige Wirtschaftssenator Uldall keine Gelegenheit gescheut, die ESF-Förderung als "regionale Subventionitis" zu verdammen und die europäische Bürokratie anzuprangern. So ist dann auch in der Folge mit der Vergabe der ESF-Mittel verfahren worden, nach Gusto und völlig intransparent. So musste die EUKommission im Jahre 2008 erhebliche Mängel bei der Durchführung der ESF-Förderung feststellen. Die Folge war, dass alle Projektträger in der Förderperiode 2000 bis 2006 zum Teil mehrfach nachträglich überprüft werden mussten. Gerade das bedeutete hohen bürokratischen Aufwand infolge schlechter Verwaltung. Nur Mithilfe externer Beratung, die den Senat und damit den Bürger einiges gekostet hat – genau 1,6 Millionen Euro –, konnten Rückforderungen bis zu 10 Millionen Euro verhindert werden.
Wir freuen uns, dass die CDU mit ihrer Anfrage bewiesen hat, dass sie ihre kritische Haltung zur ESF-Förderung überwunden hat. Auch die technische Umsetzung hat sich verbessert, das Wettbewerbsverfahren wurde eindeutig geregelt und die Abwicklung entsprechend dem Rechnungshofbericht auf die BWA rückübertragen.
Der Inhalt der Anfrage klingt – entschuldigen Sie, der Eindruck drängt sich auf – wie bestellt für eine gute Außendarstellung. Die Probleme der Vergangenheit werden nicht erwähnt und der Leser vermisst einen Überblick über die insgesamt geförderten Projekte in der jetzigen Ausschreibungsperiode. Auch zur Abwicklung der Projekte sowie zur Beteiligung Hamburgs an den ESF-Projekten des Bundes wird keine Frage gestellt.
Die SPD betrachtet nach wie vor den Ansatz der direkten Wirtschaftsförderung durch ESF-Mittel, wie bei den Projekten zur Beratung für den Mittelstand, aber auch zur Cluster-Förderung, als fragwürdig. Diese sind mehr auf Vernetzung und Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit ausgerichtet als auf Anpassungs- und Eingliederungsstrategien für die Beschäftigten. Eine solche Wirtschaftsförderung
müsste unseres Erachtens direkt aus dem Haushalt erfolgen.
Was außerdem fragwürdig erscheint, ist die Einrichtung von Beratungszentren in Form von Projekten. Die Koalition hat auch hier ein Lieblingsprojekt aus der Koalitionsvereinbarung untergebracht, das Interkulturelle Frauenwirtschaftszentrum. So begrüßenswert der politische Ansatz ist, hoffe ich, dass auch an eine Zeit nach dem ESF gedacht wurde. Was von uns uneingeschränkt positiv bewertet wird, sind die Bemühungen um die Integration von Migrantinnen und Migranten, besonders aber auch – Frau Ahrons hat das betont – um die Integration von Jugendlichen in Arbeit und Ausbildung. Es bedarf keines Hinweises auf Bildungsberichte, um die Notwendigkeit zu begründen, Jugendliche in Ausbildung zu vermitteln und ihre Qualifikation für Ausbildung und Arbeit zu erhöhen. Kein Jugendlicher unter 25 Jahren darf ohne Ausbildung, Qualifikation oder Arbeit sein.
Deutlich wird, wenn man die Maßnahmen und deren Vielschichtigkeit betrachtet – Frau Ahrons hat dies ausdrücklich betont –, die ungeheure Kompetenz, die die Agentur für Arbeit in diese Maßnahmen einbringt. Dies wird in der Antwort auf die Große Anfrage, aber auch im Arbeitsmarktbericht des Senats vom Februar dieses Jahres deutlich. Daher stellt sich für uns als SPD die Frage, warum wir diese Kompetenz ohne Not zurückweisen und in einer Optionskommune die komplexen Probleme ganz allein bewältigen sollten.
Es wäre sinnvoll, diese umfangreichen Maßnahmen und auch die Zielsetzungen noch einmal im Ausschuss zu erörtern, und wir beantragen daher die Überweisung an den Wirtschafts- und Europaausschuss. – Ich danke Ihnen herzlich.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Fraktion der Linken, es scheint wirklich sehr schwierig, sich mit Ihnen differenziert über Sozialpolitik auseinanderzusetzen. Nicht nur die Diskussion im vergangenen Herbst hat das bewiesen, als Ihr Antrag zumindest noch auf ein Moratorium abzielte; jetzt wollen Sie die Sanktionen ganz abschaffen. Es wird auch in Ihrem Antrag nicht differenziert darauf eingegangen. Sie versuchen das zwar immer in der Rede, Herr Joithe, und das ist lobenswert, aber wegen Pauschalität und Unbestimmtheit sollte man eigentlich jede weitere Diskussion verweigern. Es verwundert natürlich nicht, dass Sie die Abschaffung des Paragrafen 31 SGB II fordern, denn Sie sind prinzipiell für die Abschaffung von Hartz IV und der einzelne Paragraf gehört schließlich mit dazu.
Hinsichtlich Ihrer Begründung muss ich Frau Hochheim zustimmen, auch wenn es mir manchmal schwer fällt, aber kein Bundesverfassungsgerichtsurteil in Deutschland spricht der Abschaffung des Sanktionsparagrafen das Wort. Aber Sie haben auch in Ihren anderen Anträgen zur heutigen Sitzung bewiesen, dass Sie sehr viel Fantasie besitzen, wenn es darum geht, aus diesem Bundesverfassungsgerichtsurteil etwas herzuleiten. Deshalb
ist nicht verwunderlich, dass diese Begründung Ihnen auch hier entgegenkommt.
Wir hätten uns gewünscht, Sie hätten die Zeit seit dem Herbst, seit der Diskussion zu Ihrem letzten gescheiterten Antrag zu diesem Thema, genutzt, sich differenziert mit der Sanktionspraxis auseinanderzusetzen. Wir als SPD-Fraktion haben das jedenfalls gemacht. Ausgangspunkt aller Überlegungen ist tatsächlich die Würde des Menschen. Würde bedeutet, vom Arbeitsleben nicht ausgeschlossen zu werden. Würde bedeutet auch, dass sich der Staat um jeden Einzelnen bemüht, um ihn und sie wieder in den Kreis derjenigen aufzunehmen, die Eingliederungsleistungen und Fördermaßnahmen beanspruchen können, damit wieder eine Chance auf Teilhabe am Arbeitsleben besteht. Für Sozialdemokraten gibt es keine Alternative zum Grundsatz des Förderns und Forderns, man könnte auch sagen, des Gebens und Nehmens. Die Gewährung des Existenzminimums ist nicht nur Ausfluss des Sozialstaatsgedankens; es ist auch die Zusage der gebenden Gesellschaft, niemanden in Armut verharren zu lassen. Damit ist aber auch die gesellschaftliche Forderung verbunden, dass der Nehmende seinen Beitrag zur Rückkehr in die Mitte der Gesellschaft erbringen muss. Der Grundsatz des Förderns und Forderns bedeutet gerade, dass der- und diejenige, der Leistung empfängt, auch Eigenverantwortung zeigen muss in der Bemühung um Arbeit, in der Wahrnehmung von Weiterbildungsmöglichkeiten, aber auch im Nachweis, die nötigen Schritte der Eigenverantwortung wahrgenommen zu haben.
Diese Forderung muss auch immer mit der Möglichkeit verbunden werden, dies auch durchsetzen zu können, ansonsten bleibt sie wirkungslos. Sie haben überhaupt nichts dazu ausgeführt, wie diese Wirkung erzielt werden kann und wie man die Menschen dann erreichen kann.
Wie weit aber diese Durchsetzungsmöglichkeiten reichen, darf und muss Diskussionspunkt einer ausgewogenen Sozialpolitik sein. In diese Diskussion sollte sich die LINKE einschalten, wenn sie nicht nur Politik für eine Bevölkerungsgruppe betreiben möchte.
Die Sozialdemokraten haben zu dieser Fragestellung viele Experten gehört und daraus Folgerungen abgeleitet. Ich möchte einige Punkte erwähnen, auch Herr Joithe hat sich auf einige Punkte konzentriert. Nach unserer Auffassung dürfen Sanktionen nicht nach starren Vorgaben erfolgen, sondern haben sich am Einzelfall und damit insbesondere am Verschuldensgrad zu orientieren. Fragwürdig ist, ob eine Leistungsabsenkung auf Null überhaupt erfolgen darf; wir sind auch der Auffassung, nein. Bei Sanktionsaussprachen müssen die Folgen für die Bedarfsgemeinschaft – Herr Joi
the hat das ausgeführt – stärker berücksichtigt werden. Auch für die Unter-25-Jährigen muss es ein abgestuftes Sanktionssystem geben.
Die Auseinandersetzung über diese Punkte gilt es zu führen und nicht über Pauschalforderungen, wie sie der vorliegende Antrag erhebt. Wir werden diesen Antrag daher ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Über Hausbetreuerlogen können wir gar nicht oft genug debattieren, denn bei keinem anderen Thema zeigt sich die Fragwürdigkeit der Politik von Schwarz-Grün – sie ist leider nicht anwesend – so sehr wie bei diesem. Im Rahmenprogramm integrierte Stadtentwicklung des Senats, das sich in allgemeinen und hochtrabenden Stadtteilzielen verliert und dem wir mit unserem Zusatzantrag aus der vorletzten Bürgerschaft etwas Leben einhauchen wollten, wird es nicht versäumt, auf die besondere Bedeutung von Pförtnerlogen gleich an mehreren Stellen einzugehen. So führt Schwarz-Grün nicht nur die Wichtigkeit für die Arbeitsförderung im Stadtteil an, sondern betont, die Hausbetreuerlogen – ich zitiere –:
"… sind ein protoypisches Beispiel dafür, wie die Verbesserung des Sicherheitsempfindens und die Minderung von Vandalismus sich positiv auf die Wohnqualität auswirken und die Sicherheit und Attraktivität eines Stadtteils erhöht werden kann."
Diese Form der vernetzten Arbeitsmarktförderung wurde bereits 1996 vom SPD-geführten Senat eingeführt und stand auch nach dem Regierungswechsel eigentlich nie in Frage. Der Sinneswandel zeigte sich beim letzten Ausschreibungsverfahren für Arbeitsgelegenheiten, indem den Hausbetreuerlogen plötzlich die Zusätzlichkeit aberkannt wurde und dies ohne Vorwarnung und doppelten Boden.
Wie uns von den Trägern dieser Maßnahmen bestätigt wurde, erfolgte nicht einmal eine Kontaktaufnahme im Vorfeld, um über die Problematik zu sprechen. Das eigene Wohnungsbauunternehmen, die SAGA GWG, die selbst mit ihrem Träger CHANCE einen nicht unwesentlichen Anteil dieser Logen betreut, ist völlig im Regen stehen gelassen worden. So hat die Leitung von SAGA GWG im Unterausschuss öffentliche Unternehmen auf
Nachfrage betont, mit ihr sei nicht gesprochen worden. Insbesondere hat sie glaubhaft gemacht, dass die für die Logen ausgewählten Langzeitarbeitslosen keine Aufgabe erfüllen, die regelhafte Hausmeisterarbeiten beim Unternehmen sein können.
Vielleicht ist Ihnen der Begriff Logen nicht ganz klar; wir sprechen von Hausmeister- oder Pförtnerlogen. Insofern steht auch die Zusätzlichkeit der Maßnahme überhaupt nicht in Zweifel.
Sehr geehrte Damen und Herren! Dies ist eine Politik ohne Sinn und Verstand, die an allen Betroffenen vorbeigeht und die wertvolle Arbeit des eigenen Wohnungsbauunternehmens konterkariert; aber damit nicht genug. Als würde der Senat sich für diese Entscheidung schämen, wird nach insgesamt vier Anfragen von mir überhaupt nicht beantwortet, wie viele Arbeitsgelegenheiten zu welchem Zeitpunkt wegfallen. Die quasi Nichtbeantwortung dieser Anfragen grenzt an Missachtung parlamentarischer Fragerechte.
Nur durch unseren Kontakt zu den betroffenen Trägern konnten wir die Sachlage ermitteln. Die mit Arbeitsgelegenheiten betriebenen Hausmeisterlogen beim Träger "Passage" fallen bereits zum 30. Juni 2010 weg. Betroffen hiervon sind mindestens 13 Hausmeisterlogen südlich der Elbe, in der Regel in Wilhelmsburg, außerdem zwei Drittel aller Logen am Osdorfer Born. Weiterhin gibt es sogenannte Ü55-Stellen, die zum Ende des Jahres auslaufen, die von "IN VIA" in Kooperation mit anderen Trägern betrieben werden. Betroffen hiervon sind Logen in Bramfeld mit vier Stellen, FarmsenBerne sechs Stellen, Rahlstedt fünf Stellen, Jenfeld sechs Stellen und Steilshoop sechs Stellen. Bei der Nennung all dieser Stadtteile müssten doch den Fans integrierter Stadtentwicklung hier im Raum die Ohren klingeln. Als sei die Streichung der Arbeitsgelegenheiten nicht schon genug des Unfugs, wird die Misere bei der Jobperspektive fortgesetzt. Zur Erinnerung: Jobperspektive gibt den Langzeitarbeitslosen mit mehreren Vermittlungshindernissen eine Chance, sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. 88 Hausbetreuerlogen werden mit Jobperspektivestellen betrieben. Hier sollen die Träger gezwungen werden, die Verträge der Langzeitarbeitslosen zu verlängern, ohne dass die Stadt ihre weitere Zuwendung in Höhe von 25 Prozent zusichert. Das können sich die Träger nicht erlauben. Sie denken daher wohl oder übel an Kündigung. Dies ist eine miserable Arbeitsmarktpolitik zulasten der Menschen in den betroffenen Stadtteilen, besonders aber zulasten der Arbeitslosen.
Wir schlagen daher einen neuen Weg vor, nämlich die Arbeitsgelegenheiten mit Entgeltvariante. Während Hamburg seit Beginn der Arbeitsmarktreform nur Arbeitsgelegenheiten mit mehr Aufwandscharakter, die sogenannten Ein-Euro-Jobs kennt, haben sich andere Großgemeinden viel fantasievoller gezeigt. Es handelt sich bei diesen Maßnahmen um arbeitsmarktnähere Maßnahmen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen auslösen. Diese Maßnahmen müssen nicht zwingend zusätzlich sein und können für eine längere Förderungsdauer bis zu drei Jahren gewährt werden.
Nach Auffassung der SPD gleicht sich die Zahlung eines sozialversicherungspflichtigen Entgelts in der Höhe dann in der Gesamtabrechnung aus, da der Regelunterhalt sowie andere Nebenleistungen entfallen. Allerdings bedarf es auch hier einer Beschäftigungsperspektive. So sollen einerseits Wohnungsbauunternehmen von dieser Förderung profitieren, aber andererseits soll denjenigen Menschen, die sich als Hausbetreuer bewähren, eine reguläre Beschäftigung, zum Beispiel als Hausmeister, angeboten werden. Ich denke, Sie können einer solchen sinnvollen Maßnahme Ihre Zustimmung nicht verweigern. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Senator Frigge! Auch ich möchte Ihnen ganz viel Erfolg im neuen Amt zum Wohle Hamburgs und aller hier vertretenen Fraktionen und Bürger dieser Stadt wünschen. Ich habe Sie bisher – zum Beispiel im Wirtschaftsausschuss – als einen Politiker kennengelernt, der stets einen Dialog auf Augenhöhe führt. Diese Gesprächskultur sollten wir auch im Haushaltsausschuss, dem ich ebenfalls angehöre, fortsetzen. Darauf freue ich mich, denn im Gegensatz zu ihrem Amtsvorgänger und zum Sprecher der CDU-Fraktion, der eben gesprochen hat, sind Sie bisher ohne Arroganz aufgetreten und haben auch der Opposition immer zugebilligt, wertvolle Gedanken beizutragen. Das kann man von Herrn Goldberg, der uns gerade einmal ein paar Gedanken zur Haushaltspolitik zubilligt, nicht behaupten; das war dann doch eine Spur Arroganz zu viel.
Da bereits Vieles gesagt worden ist, möchte ich nur zu einigen Punkten Stellung nehmen, zum Beispiel zu diesem Sondervermögen, das unsere Konjunktur jetzt beleben soll. Es ist definitiv so konstruiert, dass damit nicht nur die momentanen Einnahmenausfälle, sondern auch die zukünftigen Defizite aufgefangen werden sollen. Wie allerdings die Einnahmenausfälle in den nächsten Jahren kompensiert werden sollen, ist durchaus nicht geklärt. Herr Goldberg, da Sie immer wieder auf die Verschuldung in der Vergangenheit verweisen, möchte ich Sie dezidiert auf das heutige Interview des Rechnungshofpräsidenten aufmerksam ma
chen, der verdeutlicht hat, dass die in 40 Jahren aufgelaufenen Schulden jetzt in nur fünf Jahren um ein Drittel erhöht werden sollen. Das spricht für sich, ohne dass wir die einzelnen Zahlen, die Herr Bischoff bereits ausdrücklich aufgeführt hat, noch einmal erwähnen müssen.
Wir haben nichts dagegen, dass jetzt beispielsweise der Schulbau vorangebracht oder eine effektive Kulturpolitik betrieben werden soll, sondern wir kritisieren, dass Sie zunächst einmal 40 interne Stellen schaffen, mit denen keine einzige Schule saniert wird. Die Sanierungskosten werden alle noch zusätzlich auf uns zukommen. Die jetzt aufgrund der zusätzlichen Stellen anfallenden Betriebskosten werden uns in die Zukunft begleiten und dafür sorgen, dass keine einzige Schule saniert wird.
Ich möchte Ihren Blick noch kurz auf einen Aspekt unseres Antrags, nämlich auf die Notwendigkeit der Einnahmenerhöhung, lenken. Auch hierzu hat der Rechnungshofpräsident heute einige Vorschläge gemacht, die nicht gering zu schätzen sind. Er sprach von 120 Millionen Euro, die allein durch die Einziehung von Anliegerbeiträgen, für die Fertigstellung von Straßen und öffentlichen Flächen erzielt werden können. Er sprach auch davon, dass Parkraum nicht hinreichend genutzt wird beziehungsweise Parkgebühren unzureichend eingetrieben werden.
Wir haben die Erhöhung der Vermögensteuer vorgeschlagen, die bereits mehrfach Gegenstand unserer Erörterungen war. Herr Bischoff hat darauf hingewiesen, dass auf dem Weg der Selbstanzeigen, die im Rahmen der jetzigen Steuerverfahren bereits erfolgt sind, noch viel mehr zu holen ist. Von daher kann eindeutig prognostiziert werden, dass mit der Vermögensteuer zukünftiges Einkommen erzielt werden kann, was übrigens keine überzogene Forderung ist. Sie haben wahrscheinlich Herrn Roses Ausführungen beim letzten Mal nicht so intensiv gelauscht.
Im OECD-Vergleich können wir bezüglich der Gebühren- und Steuererhebung für Vermögen einen durchaus niedrigen Anteil von nur 0,9 Prozent des gesamten Bruttoinlandsprodukts nachweisen, während im OECD-Durchschnitt bereits 5 Prozent erhoben werden. Führt man außerdem England und Amerika als die Kernländer des Kapitalismus mit 10 Prozent Vermögensteuer an, so verwundert es doch sehr, dass man in der Vermögensteuer kein wirksames Mittel zur Steigerung des öffentlichen Einkommens sieht, zumal sie obendrein keine unmittelbaren Konsumeinbußen nach sich zieht, was hingegen bei den Kitagebühren im mittleren Einkommensbereich durchaus zu befürchten ist.
Den Einwand, ein Drittel der Einnahmen aus der Vermögensteuer würde auf Verwaltungskosten entfallen, weisen wir von vornherein zurück. Sobald Sie nämlich in Rechnung stellen, welche Verwaltungskosten Ihre Sondervermögen erfordern, wird deutlich, dass selbst, wenn ein Drittel der Einnahmen auf Verwaltungskosten entfiele, Ihr Sondervermögen vorsichtigen Schätzungen zufolge 4 Milliarden Euro in den beiden nächsten Jahren erzielen könnte.
Ich sehe also überhaupt keinen Grund für Einwände gegen die Vermögensteuer und appelliere noch einmal an Sie, sich für eine Bundesratsinitiative stark zu machen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Selbstverständlich ist die SPD offen für konstruktive Gespräche; das haben wir immer deutlich gemacht. Die Flucht in die Option resultierte aus dem Gedanken der getrennten Aufgabenwahrnehmung und konnte noch nicht vor dem Hintergrund der neuen Einigung getroffen werden. Aber darüber werden wir uns noch intensiv unterhalten und insbesondere auch darüber, unter welchen Voraussetzungen eine Hamburger Option möglich ist. Nach zwei Jahren liegt uns nun gemäß dem Motto "Was lange währt, wird endlich gut" der sogenannte jährliche Arbeitsmarktbericht vor, was immerhin schon sehr wertvoll ist. Aufgrund meiner verkürzten Redezeit bleibt mir leider nicht genug Zeit, um ausreichend lobende Worte für diesen Bericht zu finden.
Der Bericht ist sehr systematisch verfasst. Wir erwarten, dass er nun tatsächlich jährlich vorgelegt werden wird und eine Struktur hat, auf die man sich wirklich jährlich stützen kann. Die Vielfältigkeit der Ansätze, mit denen sich Arbeitsmarktpolitik auf die einzelnen Zielgruppen auswirkt, geht deutlich aus dem Bericht hervor. Aber diese Zielausgerichtetheit darf kein Dogma sein, sondern muss auch umgelenkt werden können, falls sich einzelne Maßnahmen während ihrer Laufzeit oder aufgrund eines unzureichenden Stellenbesetzungsstatus nicht bewähren. Wir wünschen uns etwas mehr Flexibilität in der Arbeitsmarktpolitik.
Ein Problem haben wir auch mit dem Ablauf der sogenannten Interessebekundungsverfahren, die sich inzwischen fast schon zu bürokratischen Monstern ausgebildet haben, die auf Kosten der persönlichen Betreuung der Arbeitslosen nicht nur die Energie der ARGE-Mitarbeiter, sondern auch die der beteiligten Träger überstrapazieren.
Ohne weiter ins Detail zu gehen, möchte ich noch ein kurzes Lob hinsichtlich der Relation der Mitarbeiter zu den Leistungsempfängern in den einzelnen Jobcentern aussprechen. Hier ist eine deutliche Verbesserung eingetreten; die angestrebte Relation 1:75 bei den unter 25-Jährigen und 1:150 bei den über 25-Jährigen ist nahezu erreicht und insbesondere bei den Mitarbeitern konnten viele befristete Arbeitsverhältnisse in unbefristete umgewandelt werden, sodass aufgrund einer höheren
Mitarbeiterzufriedenheit auch eine bessere Qualität zu erwarten ist.
Trotzdem gilt es, noch zwei kritische Punkte herauszugreifen, die in der gesamten Politik der Koalition deutlich werden: zum einen das Märchen von der stadtteilorientierten Arbeitsmarktpolitik und zum anderen die Illusion des Integrationserfolgs. Immer wieder wird im Bericht mit teilweise sehr blumigen Worten betont, wie Stadtteilorientierung und Arbeitsmarktpolitik miteinander verbunden werden. Auch wir Sozialdemokraten haben das Thema Stadtteilorientierung stets betont, aber die Strategie kann nicht sein, alle beziehungsweise die stark überwiegenden Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik auf die Stadtteilorientierung auszurichten. Ich möchte drei besondere Kritikpunkte hervorheben.
Erstens: Arbeit im Quartier kann zwar bestimmten Menschen helfen, ist aber für andere geradezu schädlich. Es gibt viele, die nicht in ihrem Quartier arbeiten möchten und sollten. Das hat ganz bestimmte Gründe, die wir bereits erläutert haben und im Ausschuss noch einmal vertiefen können.
Zweitens: Die Einbeziehung der Bezirke funktioniert völlig unzureichend und ist auch in der Vollziehung der einzelnen Maßnahmen sehr mangelhaft. Erwähnt sei nur, dass im größten Hamburger Bezirk viele Stellenbesetzungen aufgrund verwaltungsinterner Probleme nicht erfolgen können, sodass erwogen wird, diese in einen kleineren Bezirk abzugeben. Das entspricht nicht der Logik der stadtteilorientierten Arbeitsmarktpolitik.
Die größte Lebenslüge aber, das ist mein dritter Kritikpunkt, wird an dem Prototyp der stadtteilbezogenen Arbeitsgelegenheit, nämlich an den Hausmeisterlogen deutlich. Während diese in ihrem eigenen Programm zur sozialen Stadtentwicklung, dem Programm RISE, noch tatsächlich als Prototyp der stadtteilorientierten Arbeit besonders angepriesen werden, sind sie im Interessenbekundungsverfahren brutal aussortiert worden. Nirgendwo können Menschen enger für den Stadtteil agieren als in den Hausmeisterlogen. Nirgends werden auf derart intensive Weise Sicherheitsgefühl und Zuwendung für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils verwirklicht. Die Nichtförderung dieser Maßnahme ist ein gravierender Fehler, der unbedingt korrigiert werden muss.
Auch zum Thema Integrationserfolg möchten wir unsere Kritik äußern. Seitenweise wird darüber berichtet, für welche Zielgruppe Integrationsraten gesteigert werden konnten. Sieht man jedoch genauer hin, so heißt Integrationserfolg, dass maximal sechs Monate lang beobachtet wird, ob Menschen
weiterhin von Transferleistungen abhängig sind. Zu Integration zählen auch bestimmte Arbeitsmarktmaßnahmen, ja sogar die Jobperspektivemaßnahmen, die für die Schwächsten in unserer Gesellschaft ergriffen werden. Das ist keine ehrliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Bundesagentur und der ARGE mit dem Zwang zur Erfüllung bestimmter Kennzahlen verführt zu sehr kurzfristigen Maßnahmen ohne einen ganzheitlichen Ansatz. Es ist zwar positiv zu bewerten, wenn zum Beispiel Schwerbehinderte einen Integrationsarbeitsplatz bekommen und eine voll geförderte Tätigkeit bei einem Arbeitsmarktträger ausüben können, und es ist prinzipiell ebenso positiv, wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen Arbeitsmarkt handelt, aber dies hat nichts mit Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu tun, denn mit der Streichung von Bundes- oder Landesmitteln würde diese Maßnahme wieder entfallen. Deshalb appelliere ich an Sie, mit dieser Lebenslüge aufzuhören und den Integrationserfolg anders zu bestimmen. Ich wundere mich, dass diesbezüglich die Koalitionsparteien nicht auf ihren eigenen Antrag eingegangen sind, denn schließlich fordern sie darin eine genauere Evaluation, sodass auch die Auffassungen der Hilfeempfänger, wie von Frau Möller dargestellt, mit einbezogen werden können. Das fordern auch wir als SPD schon lange und wir werden auch diesem Antrag bedingungslos zustimmen.
Noch ein letztes Wort zur Organisation der Arbeitsverwaltung, über die wir noch ausreichend diskutieren werden. Es ist ein guter Kompromiss auf Bundesebene erzielt worden und vielleicht können wir in gemeinsamen Gesprächen, aber auch in Gesprächen, die wir als SPD mit den verschiedenen Organisationen und Beteiligten führen, zu einem Ergebnis kommen, wie die Arbeitsverwaltung zukünftig organisiert werden kann. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Koalition, mit dem der Weg zur Optionskommune eingeschlagen werden soll, ist für uns eine Flucht vor der Verantwortung, die uns und alle betroffenen Mitarbeiter und Leistungsempfänger noch teuer zu stehen kommen wird.
Bereits im November 2009 war dieser Antrag angekündigt worden, bereits zu dieser Zeit haben wir in der Bürgerschaft deutlich gemacht, dass dies mehr oder weniger ein Akt der Verzweiflung der Regierung und der sie tragenden Parteien ist, Verzweiflung über einen miserablen Koalitionsbeschluss auf Bundesebene, der die Zersplitterung
und Zertrümmerung gerade mühsam aufgebauter Strukturen bedeutet. Dies, liebe Kolleginnen und Kollegen von GAL und CDU, sagen Sie nicht deutlich genug. Frau Hochheim kann das gleich noch nachholen, weil Frau Möller in diesen Koalitionsbeschluss nicht eingebunden ist. Aber der CDU auf Bundesebene war die Arbeitsverwaltung nicht wichtig genug, da haben Sie den Kompromissvorschlag aller – ich betone, ausnahmslos aller – Bundesländer mit dem Bundesarbeitsminister aus dem letzten Jahr einfach an sich abprallen lassen und jede weitere Verhandlung verweigert. Fast 6 Millionen Leistungsempfänger und über 100 000 Beschäftigte waren es der CDU nicht wert, einen vernünftigen Kompromiss zu erzielen, wohl wissend, dass die FDP auf Bundesebene ganz andere Ziele verfolgt. Bei den Koalitionsverhandlungen mit der FDP hat sich die CDU dann auch nicht stark gemacht. Sie hat einem ehemaligen Beschäftigten der Bundesagentur, dem jetzigen Entwicklungshilfeminister Niebel, Raum gelassen, seine persönlichen Aversionen gegen die Agentur im faulen Kompromiss der getrennten Aufgabenwahrnehmung festzuschreiben. Was dann auf Bundesebene folgte, ist der verzweifelte Versuch, diesen faulen Kompromiss zu retten, wohl wissend, dass er von fast allen Akteuren abgelehnt und damit jahrelange Arbeit für die Betroffenen zunichte gemacht wird.
Noch im November 2009 bekräftigten alle Bundesländer, dass sie zur einheitlichen Arbeitsverwaltung stehen. Anschließend wurden die B-Länder intensiv von der Bundesregierung bearbeitet, sodass sie sich für die getrennte Aufgabenwahrnehmung öffnen mussten, und dies, obwohl sich der Landkreistag als Vertreter aller Kommunen sich eindeutig für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung ausgesprochen und der Sozialgerichtstag bereits gewarnt hat, dass sich im Fall einer Aufgabentrennung eine Verdoppelung sozialgerichtlicher Verfahren abzeichnet. Zugleich würde eine Unmenge an Geld verschlungen. Schätzungen zufolge ist mit zusätzlichen Verwaltungskosten von nahezu 800 Millionen Euro jährlich zu rechnen, Geld, das den Arbeitslosen dann nicht zur Verfügung steht.
Was nun vor dem Hintergrund dieses Szenarios stattfindet, nenne ich Flucht in die Option.
Weil der Kompromiss so schlecht ist, haben sich inzwischen von 240 Kommunen, die sich wie Hamburg in Arbeitsgemeinschaften befinden, bereits 171 klammheimlich davongemacht, indem sie erklärt haben, dass sie nunmehr auch Optionskommunen werden wollen. Das ist pure Verzweiflung über die schlechte Bundespolitik. Was ist das für eine Reform, bei der sich nach und nach alle Beteiligten aus dem Staub machen? Der richtige Weg, wie er sowohl von der SPD-Bundestagsfraktion als
auch von der Bundestagsfraktion der Grünen als Gesetzesentwurf eingebracht wurde, ist nach wie vor die einheitliche Aufgabenwahrnehmung; dies erfordert eine Grundgesetzänderung. Gleichzeitig können dann die bestehenden Optionskommunen rechtlich festgeschrieben werden und inzwischen haben sich auch alle Fraktionen bereit erklärt, einer Öffnung für weitere Optionen zuzustimmen.
Dies erfordert aber auch zwingend eine Grundgesetzänderung. Nur dies ist nämlich tatsächlich sachgerecht, aber auch verfassungsrechtlich geboten.
Doch.
Nur diese Lösung setzt dem Chaos in der Arbeitsmarktpolitik ein Ende. Die Unklarheiten dürfen nicht länger auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, insbesondere dürfen auch die in der Arbeitsverwaltung Beschäftigten nicht länger verunsichert werden, denn Erwerbslosigkeit ist kein lokales, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem, und es bedarf zu seiner Bekämpfung auch bundeseinheitlicher Standards. Dabei dürfen wir die Kommunen nicht alleine lassen. Wir als SPD haben starke Zweifel, ob gerade eine solch große Kommune wie Hamburg diese Mammutaufgabe alleine bewältigen kann. Das trotz vieler Unzulänglichkeiten reichlich vorhandene Know-how der Bundesagentur wird auf kommunaler Ebene fehlen, unabhängig vom mühsamen Umbauprozess, unter dem alle Betroffenen extrem leiden würden – ich habe das eben dargestellt – und der sehr viel Geld kostet.
Die SPD wird sich daher zum vorliegenden Antrag von CDU und GAL enthalten. Wir haben den Zusatzantrag gestellt, um alle Kräfte in Richtung einer einheitlichen Aufgabenwahrnehmung zu bündeln. Soweit eine solche auf Bundesebene zustande käme, kann die Optionslösung in diesem Rahmen weiter verfolgt werden. Daher appelliere ich an Sie: Machen Sie sich nicht davon, sondern stimmen Sie unserem Antrag zu. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist der Bürgerschaft, bitte beachten Sie die Daten, mit Drucksache vom 3. November 2009 vorgelegt worden. Es handelt sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, bitte beachten Sie wieder die Daten, vom 12. Dezember 2006. Sie muss aber bereits zum 28. Dezember 2009 umgesetzt sein, da anderenfalls der Bundesrepublik ein Vertragsverletzungsverfahren droht.
Es gab drei Jahre Zeit zur Umsetzung der EURichtlinie und jetzt soll diese Drucksache mit etlichen Gesetzesänderungen im Eilverfahren durchgepeitscht werden. Dieser Ablauf ist eine unmissverständliche Missachtung des Parlaments.
Zur Erhöhung der Transparenz, die uns mit dem Lissabon-Prozess versprochen wurde und die das europapolitische Desinteresse beseitigen sollte, kann dieses Vorgehen des Senats nicht beitragen.
Nun wird man vielleicht anführen, es handele sich schließlich um eine komplizierte Materie mit ebenso komplizierten Erfassungsvorgängen. Schließlich mussten für dieses Gesetz alle gesetzlichen und
untergesetzlichen Normen auf ihre Relevanz für den Dienstleistungsbereich überprüft werden. Dass dies länger dauert, sei unbenommen. Anders verhält es sich aber mit der Kernregelung der Dienstleistungsrichtlinie, der Festlegung des einheitlichen Ansprechpartners. Das ist die Stelle, über die alle erforderlichen Informationen erfolgen, aber auch alle erforderlichen behördlichen und außerbehördlichen Genehmigungen abgewickelt werden müssen. Das klingt doch ganz klar nach staatlicher Aufgabe, nicht aber so in Hamburg.
Hamburg hat sich bereits kurz vor der Wahl im Jahr 2008 – wie die SPD findet, unnötig, vorzeitig und in der Sache völlig falsch – den Kammern gegenüber darauf festgelegt, dass der einheitliche Ansprechpartner bei eben diesen Kammern eingerichtet wird. Und zuvor wie auch danach zwischen dem Januar 2008, dem Versprechen des Senats, und November 2009, wurde keine politische Kommunikation darüber geführt, ob diese Festlegung politisch oder sachlich unzutreffend ist. Dies ist Feigheit vor dem Feind, verehrter Senat. Wenn Sie sich Ihrer Sache so sicher waren, warum konnten wir hierüber nicht in einen Diskussionsprozess eintreten, wo doch das Parlament die Richtung für diese Entscheidung mittragen, wenn nicht sogar vorgeben sollte?
Ich sage Ihnen, es war die Furcht, dass zu viele Gründe gegen dieses sogenannte Kammermodell sprechen könnten, und das hat dann auch die Befragung der Sachverständigen ergeben. Keiner der von allen Fraktionen benannten Sachverständigen hat an dem reinen Kammermodell ein gutes Haar gelassen; es seien nur einige Probleme benannt. Die Kammern sind Standesvereinigungen mit Zwangsmitgliedschaft. Hierüber staatliche Aufgaben auszuführen, erscheint schon gegenüber deren Mitgliedern fragwürdig. Äußerst schwierig ist aber die Frage der Fach- und Rechtsaufsicht, die nicht geklärt ist. Besonders problematisch ist die Haftungsfrage, wenn es zu Verzögerungen und Falschberatungen kommt. Dabei reicht es nicht aus, wie das in diesem sogenannten Kooperationsvertrag vorgesehen ist, die Kammern einfach darauf hinzuweisen, sie hätten sich entsprechend zu versichern. Hier wird nämlich Hamburg selbst in Haftung genommen, wenn etwas falsch läuft. Für alle Genehmigungen tritt eine Genehmigungsfiktion ein, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. Dies wird noch vielfältige Fragen aufwerfen, insbesondere auch der Haftung. Auch diese sind alle ungeregelt.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die fehlende Neutralität der Kammern. Als Standesvertretungen müssen sie sich künftig in Beratungs- und Genehmigungsverfahren gerade gegenüber potenziellen Konkurrenten aus dem europäischen Raum neutral
verhalten. Ein wenig Persönlichkeitsspaltung ist da schon erforderlich.
Gänzlich aus dem Blick des Senats ist aber geraten, dass nicht nur Dienstleister auftreten werden, sondern mit jedem Dienstleister auch Arbeitnehmer aus anderen europäischen Staaten zu uns kommen werden. Es wird mit zwei bis vier Arbeitnehmern pro Dienstleister gerechnet, in der Baubranche mit mehr. Auch diese Menschen brauchen eine Beratung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt ausdrücklich, eine Beratung zum Arbeits- und Sozialrecht bei den einheitlichen Ansprechpartnern oder in separaten Beratungsstellen einzurichten.
Nur der Hamburger Senat hält eine solche Begleitung nicht für erforderlich. Dabei hätte Hamburg von anderen Bundesländern lernen können. Die benachbarten Stadtstaaten Berlin und Bremen haben einen gänzlich anderen Prozess eingeleitet. Mit Zeit und Sachverstand wurde mit allen beteiligten Interessengruppen das Gespräch gesucht und es wurden adäquate Lösungen gefunden. In Berlin wurde eine Projektgruppe mit Kammern und Gewerkschaften eingerichtet. Der "Einheitliche Ansprechpartner" wird dort beim Wirtschaftssenator eingerichtet. Die Verwaltung wurde viel besser auf die Anforderungen eingestellt. So soll es in Berlin in jedem Bezirk eine einheitliche Verwaltungsstelle zur Sammlung und Bearbeitung aller Anträge geben. Von einem geordneten, verwaltungsmäßigen Verfahren ist man in Hamburg weit entfernt. Die Drucksache gibt hierzu jedenfalls keine Auskünfte.
Die weiteren Kritikpunkte, die auch die Sachverständigen aufgegriffen haben, betreffen Gebührenregelungen, Kostenfragen für die Verwaltung und Datenschutzregelungen. Ich erspare mir, auf Einzelheiten einzugehen. Wichtig ist aber noch eines. Sollte die Koalition wider Erwarten nicht unserem Antrag auf Verbesserung der Dienstleistungsrichtlinie folgen, sorgen Sie wenigstens für eine anständige Evaluation nach drei Jahren, damit tatsächlich messbar ist, wie gut der "Einheitliche Ansprechpartner" bei den Kammern gearbeitet hat.
Aber nicht ausreichend detailliert.
Auch hierzu enthält unser Antrag einen Passus. Verehrter Senat, Ihre Vorlage zur Dienstleistungsrichtlinie ist unausgereift, einseitig und lässt viele Belange unberücksichtigt.
Die hier vertretenen Fraktionen täten gut daran, dem Antrag der SPD zu folgen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vor genau einem Jahr haben wir an dieser Stelle die Debatte über die Arbeitsmarktpolitik geführt. Wir müssen jetzt feststellen, dass sich die Zeiten erheblich verändert haben, sowohl in der Weltwirtschaft als auch in der Arbeitsmarktpolitik. Es sind mehr Menschen arbeitslos, als noch vor einem Jahr, doch müssen wir ehrlich sein, wir haben es noch schlimmer erwartet. Dass noch viele Unternehmen an den Arbeitnehmern festhalten, beruht einerseits auf der Einsicht, dass Fachkräfte in der heutigen Zeit nicht mehr ohne weiteres zu ersetzen sind. Aber es ist auch einer klugen Bundespolitik zu verdanken, dass das Instrument der Kurzarbeit so intensiv zur Überbrückung der Krise genutzt wird. Wem wir diese kluge Bundespolitik zu verdanken haben, bedarf wohl keiner Betonung. Wir als SPD sind froh, den ehemaligen Arbeitsminister Scholz, der diese Regelung bewirkt hat, nunmehr als Landesvorsitzenden zu haben.
Doch mit diesen klugen Zeiten scheint es vorbei zu sein. Die neue Koalition in Berlin verspielt in der Arbeitsmarktpolitik alle Chancen. Wenn wir uns die Vereinbarung des Koalitionsvertrags ansehen, finden sich nur wenige Aussagen hierzu, diese drücken sich in vielen Allgemeinplätzen und in wenigen Grausamkeiten aus. Zu diesen Grausamkeiten ist der Beschluss zur getrennten Aufgabenwahrnehmung in der Arbeitsverwaltung zu zählen. Was mit dem harmlosen Begriff der getrennten Aufgabenwahrnehmung daherkommt, bedeutet die Abkehr von einer kunden- und mitarbeiterorientierten Arbeitsverwaltung. Ich behaupte, dieser Beschluss ist nur entstanden, weil bei den Koalitionsverhandlungen die Fraktion der CDU zu ahnungslos und der Verhandlungsführer der FDP von Rachegedanken gegenüber seinem alten Arbeitgeber, der Bundesagentur für Arbeit, getragen war. Dies ist ein schlechter Dienst an 6 Millionen Leistungsempfängern und 30 000 Beschäftigten in der Arbeitsverwaltung.
Der Senat in Hamburg – leider ist der Wirtschaftssenator nicht da – geht nun den Weg der Verzweiflung. Er reklamiert beim Bund, als Optionskommune anerkannt zu werden, um an Gemeinsamkeit zu retten, was noch zu retten ist, wohl wissend, dass gerade dieser Weg nach der momentanen Rechts
lage verschlossen ist. Herr Senator, ich appelliere hier aus der Ferne an Sie. Die SPD wird sich diesem Weg nicht verschließen, sollten Sie tatsächlich in Berlin eine Ausnahme erwirken können, denn uns als SPD geht es gerade um die Aufgabenerledigung aus einer Hand, die dem Leistungsempfänger den größten Nutzen bringt.
Ja.
Die hier vorliegende Beantwortung der Großen Anfrage beweist, dass es langsam bergauf geht mit der ARGE – ich betone: langsam –, dass sie ihre Maßnahmen zielgerichteter als bisher an die Frau und an den Mann bringen kann, besonders aber, dass sie auskunftsfähiger wird als in den Jahren zuvor. Wir können beobachten, dass die personelle Konsolidierung, die wir auch dem Bund zu verdanken haben, bei der ARGE Früchte zugunsten der Leistungsempfänger trägt. Dennoch möchte ich einige Punkte der Kritik anbringen.
Es ist erkennbar, dass die Reform der Arbeitsmarktinstrumente die Dienstleistungen gegenüber den Arbeitslosen nicht wesentlich verändert hat. Dies verwundert auch nicht, da diejenigen Instrumente abgeschafft wurden, die sowieso keine praktische Wirkung entfaltet haben. Andererseits ist die Flexibilität für die Vermittlungstätigkeit erhöht worden, dabei greift man aber auch auf bewährte Mittel zurück.
Kritisch zu betrachten sind aber nach wie vor die Antworten zu den Arbeitsgelegenheiten. Hier wird zunächst schlichtweg geleugnet, dass es hierzu Berichte des Bundesrechnungshofes gibt. Ich frage mich, was das soll. Man kann doch nicht einfach das verleugnen, was einem nicht passt. Das ist wie bei der im Kern gesunden Bank. Wenn ich die Kritik an den fehlenden Voraussetzungen zur Vergabe von Ein-Euro-Jobs nicht wahrnehme, dann wird schon alles in Ordnung sein. Dabei bin ich fest davon überzeugt, dass trotz der hohen Zahl der Arbeitsgelegenheiten in Hamburg diese dennoch größtenteils die Voraussetzung der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses erfüllen. Dies ist in Hamburg schon deshalb so, weil die Arbeitsgelegenheiten im Wesentlichen nicht direkt in der freien Wirtschaft vergeben werden.
Was aber wirklich nicht zu akzeptieren ist, ist die fehlende Auswertung der Wirksamkeit der Arbeitsgelegenheiten. Keine unserer Fragen nach der Dauerhaftigkeit der Maßnahmen und der Integration in den Arbeitsmarkt und deren Dauer wurde beantwortet. Es ist nicht erklärbar, dass sich eine Verwaltung damit abfindet, dass sie die Wirkung ihrer Tätigkeit nicht überprüft. Die gleiche Kritik betrifft die fehlende Information über die eigene Dienstleistung der Arbeitsverwaltung. Es ist nicht bekannt, wie Arbeitslose im SGB II bedient wer
den, zum Beispiel, wie schnell sie eine Eingliederungsvereinbarung erhalten.
Herr Senator, in Abwesenheit, entweder kann ich Ihnen nicht glauben, dass Sie keine Kenntnis von Ihren Verwaltungsabläufen besitzen oder es ist ein Armutszeugnis, dass Ihnen wichtige, für die Vermittlung von Arbeitslosen entscheidende Bedingungen nicht bekannt sind. Daher ist auch unser Antrag auf Berichterstattung nach wie vor gerechtfertigt.
Der Punkt, der mich momentan aber am meisten bewegt, ist der Abbau der Arbeitsgelegenheiten für Hausbetreuer. In der Großen Anfrage wird schlichtweg auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage verwiesen. Dort wiederum erhalten wir nur ein Minimum an Informationen, die bestenfalls verschleiernd sind, wenn man nicht sogar Unwahrheit unterstellen müsste. Es wird lapidar geantwortet: Ja, es fielen Hausbetreuer weg. Bei der Frage nach dem Wo wird festgestellt, in Wilhelmsburg. Dies ist schlimm genug. Verschleiert wird aber, dass auch in anderen Stadtteilen ein kräftiger Abbau stattfindet, am Osdorfer Born, in Steilshoop, in Billstedt, in Farmsen-Berne und in Bergedorf-West. Zwei Drittel aller Hausbetreuerlogen sind in Gefahr. Das ist einfach skandalös.
Das Hausbetreuermodell stellt in meinen Augen die exemplarische Arbeitsgelegenheit dar. Sie ist zusätzlich, im öffentlichen Interesse, sie ist niedrigschwellig und, was für den Senat so wichtig ist, sie ist stadtteilorientiert und integriert. Es kann doch nicht wahr sein, dass der Senat diese Projekte sterben lassen will. Ist das grüne, stadtteilintegrierte Politik?
Und was die Widersprüchlichkeit verdeutlicht: Die Hausbetreuer sind ausdrücklich im Programm der integrierten Stadtentwicklung erwähnt als Paradebeispiel einer Verknüpfung von Wohnumfeld und Arbeitsmarkt. Es ist unerträglich, dass diese abgeschafft werden.
Daher unsere Aufforderung: Denken Sie hier um als Senat, lassen Sie nicht die wirklich guten Projekte sterben und legen Sie der Bürgerschaft endlich den überfälligen Bericht zur Arbeitsmarktpolitik vor. – Vielen Dank.
– Machen wir auch.
Ich möchte nur ganz kurz auf Herrn Wersich reagieren, mit Herrn Joithe kann ich dann im Wirtschaftsausschuss über die Sinnhaftigkeit von Ein-Euro-Jobs diskutieren. Ich fand es sehr positiv, dass Herr Wersich jedenfalls den Rechnungshofbericht kannte. In der Großen Anfrage wurde immerhin noch mitgeteilt, das sei dem Senat nicht bekannt. Vielleicht ist das privates Wissen, aber das ist schon sehr vorteilhaft.
Über eines sind wir uns einig. Wenn die CDU sich jetzt aufschwingt, die optimale Organisation der Arbeitslosenverwaltung und die Armutsbekämpfung voranzutreiben, so kann man dem nur entgegnen, dass die dauerhafte Absicherung gegen Armut und gegen prekäre Arbeitsverhältnisse der Mindestlohn ist und der wird systematisch von der CDU-Fraktion verhindert.
Auch wenn Sie, Herr Wersich, als Augen- und Ohrenzeuge natürlich im Jahre 2008 dabei waren, so ging es nicht um den Begriff der Optionskommune. Damals hat Hamburg das überhaupt nicht ziehen wollen. Was Arbeitsminister Scholz damals verfolgt hat, war die Verfassungsänderung und die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung, die dadurch ermöglicht werden sollte. Es gab überhaupt keine Diskussion darüber, dass die SPD dazu steht, und es war allein durch die Bundestagsfraktion der CDU gekippt worden. Das haben wir zu kritisieren und das wollte ich einmal richtigstellen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt gute Gründe, über die Finanzierbarkeit von staatlichen Leistungen durch Länder und Kommunen nachzudenken, denn auf Bundesebene wurde soeben ein Koalitionsvertrag abgeschlossen, der als Vertrag zuungunsten Dritter eigentlich unwirksam sein müsste. Doch, verehrte Fraktion DIE LINKE, der vorliegende Antrag ist ungeeignet, dieses Thema zu bewegen.
Erstens hat Herr Frankenberg das schon ausgeführt, aber zweitens stecken in dem Antrag auch einige Inhalte, die es hier noch einmal zu bewerten gilt, denn ganz so einfach ist die Welt nicht, wie Sie als LINKE das in dem Antrag darstellen. Nicht der im Bundesrat vorliegende Gesetzesantrag legt die Kostenbeteiligung des Bundes fest, sondern bereits das Zweite Buch des Sozialgesetzbuchs. Dort wird nämlich im Paragrafen 46 festgelegt, dass die Kommunen die Kosten der Unterkunft zu tragen haben. Gleichzeitig wurde ein Ergebnis der HartzIV-Verhandlungen gesetzlich festgeschrieben, nämlich dass der Bund die Länder bei einem Teil der Kosten entlasten soll. Dafür ist sogar die Summe von 2,5 Milliarden Euro gesetzlich festgelegt worden.
Damit diese Summe relativ gleichmäßig erreicht werden kann, ist gleichzeitig gesetzlich auch festgelegt worden, dass der vom Bund zu leistende Prozentsatz nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ermittelt wird. Und diese Festlegung muss immer wieder neu getroffen werden, sonst können die 2,5 Milliarden Euro überhaupt nicht zur Auszahlung kommen. Das ist mit dem vorliegenden Bundesgesetz geschehen.
Dieses Bundesgesetz ist wiederum nicht zustimmungspflichtig. Insofern kann der Bundesrat zwar seine Meinung dazu äußern, aber er kann es nicht
ablehnen. Daher, werte Fraktion der LINKEN, könnte gar nichts verändert werden, auch wenn wir hier einer Ablehnung zustimmen sollten. Vielmehr müssen wir zunächst den Zweiten Band SGB ändern, damit sich an der Finanzierung der Unterkunftskosten etwas verändert.
Was können wir also tun? Prinzipiell ist die Finanzsituation der Kommunen und auch die des Stadtstaats Hamburg angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise auch im Hinblick auf die Sozialleistungen viel prekärer geworden. Es darf aber nicht vergessen werden, und das wird ganz schnell unterschlagen, welch enorme Last den Kommunen, und damit auch dem Stadtstaat Hamburg, durch die Hartz-IV-Reform genommen wurde. Dagegen sind die Prozentanteile der Kosten für Unterkunft ein Klacks. Durch die Übernahme aller arbeitsfähigen Menschen in das System von SGB II haben die Kommunen und damit auch der Stadtstaat Hamburg schlagartig Millionen von Euro für Hilfe zum Lebensunterhalt gespart. Das war das größte Finanzierungsprogramm aller Zeiten für die Kommunen. Dies ist bisher viel zu wenig betont worden. Davon wird auch ungern geredet in Zeiten, in denen es enger wird, und wenn, wie in diesem Fall, für Unterkunftskosten etwas mehr gezahlt werden muss.
Außerdem hat der Anstieg der Aufwendungen für Unterkunftskosten eine Menge mit verfehlter Wohnungspolitik zu tun. Und dies wiederum liegt in der Verantwortung des Senats, der seit dem Jahre 2001 massiv den Wohnungsbau und insbesondere das Angebot an preisgünstigem Wohnraum durch Nichtförderung eingeschränkt hat. Dieser Verantwortung kann sich der Senat zumindest aufseiten der CDU als Regierungsfraktion nicht entziehen.
Insgesamt scheint man sich aber auf Bundesebene, das hat Herr von Frankenberg eben betont, dessen bewusst geworden zu sein, dass der im Gesetz vorgegebene Maßstab, nämlich die Bundeszuschüsse nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zu bemessen, nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Dies spiegelt nämlich nicht den wahren Anstieg der kommunalen Kosten wider. Das hat, Herr von Frankenberg hat darauf Bezug genommen, auch der Sozialausschuss festgestellt und deshalb eine Änderung der Berechnungsformel vorgeschlagen. Dem schließen wir uns an.
Nicht vergessen dürfen wir vor diesem Hintergrund, dass die neue Koalition in Berlin viele nette Vereinbarungen zulasten Dritter getroffen hat, insbesondere der Länder und Kommunen. Und jede Belastung, wie auch die hier vorgesehene, wirkt sich vor dem Hintergrund sinkender Steuereinnahmen doppelt kritisch aus. Vorsichtige Schätzungen sprechen nämlich davon, dass den Gemeinden ab 2010 jährlich 7 Milliarden Euro fehlen werden und den Ländern noch einmal 10 Milliarden Euro. Man kann sich vorstellen, dass dies hier im Stadtstaat
Hamburg doppelt wirkt. Das heißt also, die Finanzierbarkeit der Unterkunftskosten muss völlig neu aufgerollt werden, damit wieder ein gerechterer Beurteilungsmaßstab gefunden werden kann. Dafür müssen aber auch alle Fakten zu den künftigen Belastungen für Kommunen und Länder auf den Tisch.
Insofern beantragen wir die Überweisung des Antrags, ansonsten müssten wir ihn ablehnen. – Danke.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Wir haben eine historische Stunde im Parlament erlebt, dass sich ein CDU-Finanzsenator gegen Privatisierung ausspricht. Die Frage ist nur, ob es daran liegt, dass schon alles privatisiert ist, was möglich ist oder ob dies auf einer tatsächlichen Läuterung beruht. Sie dürfen das selbst entscheiden.
Prinzipiell ist das erste Argument der CDU-Kollegen immer, dass Vergangenheitsbewältigung betrieben und sich auf das Schuldenmachen vergangener Senate berufen wird. Das ist für uns billige Polemik, auf die wir eigentlich nicht weiter einzugehen brauchen, weil es um den jetzt vorgelegten Haushalt geht. Dass wir eine Sparpredigt verbreiten, ist wirklich Legende. Wir haben in vielen Beiträgen und auch in vielen Anträgen die Investitionspolitik, die jetzt im Konjunkturprogramm belegt ist, unterstützt und haben geradezu gefordert, dass auch auf Hamburger Ebene viel mehr Investitionen erfolgen sollen.
Was wir angreifen, und das haben wir bereits im Mai anlässlich der Steuerschätzungsdiskussion getan, ist die Unhaltbarkeit des damals verabschiedeten Hamburger Haushalts 2009/2010. Herr Bischoff hat das bereits betont, er war damals schon nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben wurde. Wir wurden aber ganz im Gegenteil im Mai gerügt, dass wir überhaupt dieses Thema angemeldet haben. Wirklich absurd war aber die Haltung des Senats. Er hat weiter geplant und weiter gebaut. Doch mittlerweile ist diese Unseriosität des
Haushaltes über Hamburgs Grenzen hinaus bekannt. Wir haben Überschriften in Hamburger Zeitungen wie "Jetzt rächt sich die Spendierlaune", "Freie und Schuldenstadt Hamburg",
"Welcher Hund legt Knochen zurück?". Selbst der Steuerzahlerbund klagt an, beim Bürgermeister vermisse er, dass er sich zu seiner Verantwortung bekenne.