Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass es hier nicht um ein Politikum geht und nicht um eine politische Auseinandersetzung zwischen den Parteien, sondern hier geht es im Grunde genommen um die Aufgabenund Lastenverteilung zwischen den Kommunen und Bundesländern auf der einen und dem Bund auf der anderen Seite.
Nun muss man allerdings dazu sagen, dass es nicht nur die Kosten für die Unterkunft zu besprechen gibt, sondern in Bezug auf den Koalitionsvertrag, das haben alle mitbekommen, gibt es zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung einiges zu besprechen. Die Unterkunftskosten sind nur eines dieser Themen und werden mit Sicherheit auf der Tagesordnung stehen, damit wir dort zu einem gerechten Ausgleich kommen.
Die gegenwärtige Rechtslage ist unnötig kompliziert und sie ist auch etwas intransparent. Von daher gibt es eine gewisse Rechtsunsicherheit und der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP hat dort eine Überarbeitung vorgesehen. Das macht si
cherlich Sinn, denn die gegenwärtige Berechnungsformel ist aus unserer Sicht oder aus Sicht der meisten Bundesländer nicht sachgerecht. Daher begrüßen wir eine Überarbeitung und hoffen, dass es in Zukunft zu einem gerechten Ausgleich kommen wird.
Der Antrag ist durch die Länderaktivitäten im Bundesrat, denen Hamburg sich angeschlossen hat, im Grunde genommen erledigt. Wir wissen nicht, wie es nachher im Plenum des Bundesrates ausgeht, aber Hamburg hat sich in dem zuständigen Ausschuss klar positioniert und insofern werden wir Ihren Antrag, weil er zu spät gekommen ist, heute hier ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt gute Gründe, über die Finanzierbarkeit von staatlichen Leistungen durch Länder und Kommunen nachzudenken, denn auf Bundesebene wurde soeben ein Koalitionsvertrag abgeschlossen, der als Vertrag zuungunsten Dritter eigentlich unwirksam sein müsste. Doch, verehrte Fraktion DIE LINKE, der vorliegende Antrag ist ungeeignet, dieses Thema zu bewegen.
Erstens hat Herr Frankenberg das schon ausgeführt, aber zweitens stecken in dem Antrag auch einige Inhalte, die es hier noch einmal zu bewerten gilt, denn ganz so einfach ist die Welt nicht, wie Sie als LINKE das in dem Antrag darstellen. Nicht der im Bundesrat vorliegende Gesetzesantrag legt die Kostenbeteiligung des Bundes fest, sondern bereits das Zweite Buch des Sozialgesetzbuchs. Dort wird nämlich im Paragrafen 46 festgelegt, dass die Kommunen die Kosten der Unterkunft zu tragen haben. Gleichzeitig wurde ein Ergebnis der HartzIV-Verhandlungen gesetzlich festgeschrieben, nämlich dass der Bund die Länder bei einem Teil der Kosten entlasten soll. Dafür ist sogar die Summe von 2,5 Milliarden Euro gesetzlich festgelegt worden.
Damit diese Summe relativ gleichmäßig erreicht werden kann, ist gleichzeitig gesetzlich auch festgelegt worden, dass der vom Bund zu leistende Prozentsatz nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ermittelt wird. Und diese Festlegung muss immer wieder neu getroffen werden, sonst können die 2,5 Milliarden Euro überhaupt nicht zur Auszahlung kommen. Das ist mit dem vorliegenden Bundesgesetz geschehen.
Dieses Bundesgesetz ist wiederum nicht zustimmungspflichtig. Insofern kann der Bundesrat zwar seine Meinung dazu äußern, aber er kann es nicht
ablehnen. Daher, werte Fraktion der LINKEN, könnte gar nichts verändert werden, auch wenn wir hier einer Ablehnung zustimmen sollten. Vielmehr müssen wir zunächst den Zweiten Band SGB ändern, damit sich an der Finanzierung der Unterkunftskosten etwas verändert.
Was können wir also tun? Prinzipiell ist die Finanzsituation der Kommunen und auch die des Stadtstaats Hamburg angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise auch im Hinblick auf die Sozialleistungen viel prekärer geworden. Es darf aber nicht vergessen werden, und das wird ganz schnell unterschlagen, welch enorme Last den Kommunen, und damit auch dem Stadtstaat Hamburg, durch die Hartz-IV-Reform genommen wurde. Dagegen sind die Prozentanteile der Kosten für Unterkunft ein Klacks. Durch die Übernahme aller arbeitsfähigen Menschen in das System von SGB II haben die Kommunen und damit auch der Stadtstaat Hamburg schlagartig Millionen von Euro für Hilfe zum Lebensunterhalt gespart. Das war das größte Finanzierungsprogramm aller Zeiten für die Kommunen. Dies ist bisher viel zu wenig betont worden. Davon wird auch ungern geredet in Zeiten, in denen es enger wird, und wenn, wie in diesem Fall, für Unterkunftskosten etwas mehr gezahlt werden muss.
Außerdem hat der Anstieg der Aufwendungen für Unterkunftskosten eine Menge mit verfehlter Wohnungspolitik zu tun. Und dies wiederum liegt in der Verantwortung des Senats, der seit dem Jahre 2001 massiv den Wohnungsbau und insbesondere das Angebot an preisgünstigem Wohnraum durch Nichtförderung eingeschränkt hat. Dieser Verantwortung kann sich der Senat zumindest aufseiten der CDU als Regierungsfraktion nicht entziehen.
Insgesamt scheint man sich aber auf Bundesebene, das hat Herr von Frankenberg eben betont, dessen bewusst geworden zu sein, dass der im Gesetz vorgegebene Maßstab, nämlich die Bundeszuschüsse nach der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften zu bemessen, nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Dies spiegelt nämlich nicht den wahren Anstieg der kommunalen Kosten wider. Das hat, Herr von Frankenberg hat darauf Bezug genommen, auch der Sozialausschuss festgestellt und deshalb eine Änderung der Berechnungsformel vorgeschlagen. Dem schließen wir uns an.
Nicht vergessen dürfen wir vor diesem Hintergrund, dass die neue Koalition in Berlin viele nette Vereinbarungen zulasten Dritter getroffen hat, insbesondere der Länder und Kommunen. Und jede Belastung, wie auch die hier vorgesehene, wirkt sich vor dem Hintergrund sinkender Steuereinnahmen doppelt kritisch aus. Vorsichtige Schätzungen sprechen nämlich davon, dass den Gemeinden ab 2010 jährlich 7 Milliarden Euro fehlen werden und den Ländern noch einmal 10 Milliarden Euro. Man kann sich vorstellen, dass dies hier im Stadtstaat
Hamburg doppelt wirkt. Das heißt also, die Finanzierbarkeit der Unterkunftskosten muss völlig neu aufgerollt werden, damit wieder ein gerechterer Beurteilungsmaßstab gefunden werden kann. Dafür müssen aber auch alle Fakten zu den künftigen Belastungen für Kommunen und Länder auf den Tisch.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es hat sich eben schon im Redebeitrag des CDU-Kollegen abgezeichnet: Es ist schade, dass wir nicht, wie im Eingabenausschuss, für "erledigt" stimmen können. Die LINKE hat recht mit ihrem Antrag. Anders als es sich hier vielleicht gerade abzeichnet, denke ich, dass sich auf Bundesebene tatsächlich viel politischer Streit an diesem Thema entzünden wird, nicht nur zwischen Bund und Ländern. Diese Neuregelung mit der Anpassungsformel wurde im Jahre 2008 geschaffen. Wenn man sich das Abstimmungsverhalten damals vor Augen führt, waren es CDU und SPD, die diese Anpassungsformel vehement verteidigt und eingeführt haben, während Grüne, LINKE und FDP sie vehement abgelehnt haben. Bei den Debatten ging es wirklich hoch her, anders als jetzt hier bei uns. Daher bleibt die spannende Frage: Wie wird sich die neue Koalition verhalten?
Die Frage ist auch – Frau Badde, Sie haben darauf hingewiesen –, welches Gewicht, welchen Stellenwert die Länder ihren aus unserer Sicht sinnvollen und richtigen Forderungen nach einem Gesetzentwurf, der sich an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und nicht an einer, man kann fast sagen fiktiven Zahl von Bedarfsgemeinschaften orientiert, geben werden. Wie heftig der Streit geführt werden wird, werden wir sehen.
Ich habe absichtlich gesagt, dass diese Zahl der Bedarfsgemeinschaften fiktiv ist. Für das Jahr 2008 will ich gerne unterstellen, dass man deshalb so entschieden hat, weil konjunkturell bedingt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften damals, zumindest vorübergehend, rückläufig war. Aber wir wissen alle, wie sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften steuern lässt, nämlich indem man zum Beispiel jungen Erwachsenen ohne eigenes Einkommen eben nicht die Möglichkeit gibt, als eigenständige Bedarfsgemeinschaft in einer eigenen Wohnung zu leben. Da werden wir insgesamt eine ganz neue Debatte bekommen, denke ich. Auf Bundesebene ist zum Thema Neuorientierung, Neuorganisation der ARGE einiges zu erwarten.
In diesem Fall würde ich gerne sagen, das ist erledigt, aber weil es hier nicht anders geht, werden wir diesem Antrag nicht zustimmen. Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Antrag und dann wird man sehen, wie im Plenum des Bundesrates entschieden wird, ob es eine Mehrheit der Länder dafür gibt. Es gibt jedenfalls aus Hamburg eine positive Unterstützung und das ist aus unserer Sicht das richtige Signal.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr von Frankenberg, Ihre Information war sehr wichtig. Wir haben diesen Antrag am 20. Oktober gestellt mit der klaren Zielrichtung, dass der Senat im Bundesrat in dieser Richtung aktiv wird. Wir fanden es total wichtig, dass in der Bürgerschaft über dieses Thema und dieses Problem diskutiert wird. Da der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates am 26. Oktober getagt hat und der entsprechende Antrag dem Plenum am kommenden Freitag vorliegen wird, betrachten auch wir diesen Antrag als erledigt und ziehen ihn zurück.
(Beifall bei Christiane Schneider DIE LINKE, Antje Möller GAL, Egbert von Frankenberg und Viviane Spethmann, beide CDU)
Meine Damen und Herren! Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Und weil der Antrag zurückgezogen wurde, brauchen wir auch nicht mehr abzustimmen.
Dann kommen wir zum Tagesordnungspunkt 14, Drucksache 19/4242, Senatsmitteilung: Stärkung der Gesundheitswirtschaft in Hamburg.
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion federführend an den Ausschuss für Gesundheit und Verbraucherschutz und mitberatend an den Wissenschafts- sowie an den Sozialausschuss überweisen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Gesundheit ist der größte Reichtum eines Menschen sagt ein deutsches Sprichwort. In der Tat ist sie uns allen ein sehr hohes und wertvolles Gut. Wir wollen sie
bewahren und gesund bleiben und wir wollen bei Krankheit wieder gesund werden. Dafür geben wir in Deutschland eine Menge Geld aus. Und so verwundert es nicht, dass dort, wo es Nachfrage nach Gesundheitsprodukten und -leistungen gibt, auch ein umfangreiches Angebot entsteht, das von Krankenhäusern, Kliniken, Praxen, Apotheken über Forschungseinrichtungen, Lehranstalten und Hochschulen bis zu Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistern reicht und zu dem auch Service, Betreutes Wohnen, Wellness, Sportanlagen, Ernährung und gesundheitstouristische Angebote zählen. All das ist Gesundheitswirtschaft und sogar noch viel mehr. Es handelt sich dabei um eine überproportional wachsende und innovative Branche, die insbesondere für Hamburg einen Motor für Innovation, Wachstum und Beschäftigung steht. Das sehen Sie allein schon daran, dass bundesweit mit Wachstumsraten von 5 bis 10 Prozent gerechnet wird und dass jeder achte Hamburger im Gesundheitsbereich tätig ist. Das waren im Jahr 2007 immerhin rund 105 000 Menschen in 800 Berufen.
Der Senat hat das Potenzial dieser Branche längst erkannt und bereits seit einigen Jahren eine gute Basis geschaffen, indem er zum Beispiel den Krankenhaussektor finanziell gestärkt hat. Allein 111 Millionen Euro Haushaltsmittel sind in diesem Jahr für die Investitionsförderung der Krankenhäuser veranschlagt. Das ist Förderung auf Spitzenniveau, damit steht Hamburg auch in diesem Jahr bundesweit wieder an erster Stelle.
Aber der Standort Hamburg kann noch viel mehr. Unsere Stadt ist ein starker Gesundheits- und Medizinstandort mit großem Zukunftspotenzial und genau dieses Potenzial wollen wir weiter fördern und ausbauen. Darum entwickelt der CDU-geführte Senat eine Gesundheitswirtschaftsstrategie als Fortsetzung und Ergänzung des erfolgreichen Clusters Life Science, über die er uns mit dieser Senatsmitteilung informiert.
Meine Damen und Herren! Die Weiterentwicklung der Gesundheitswirtschaft im Großraum Hamburg ist wichtig für die Bevölkerung, für die Patienten und die vielen in der Branche Beschäftigten. Die Gesundheitspolitik ist eine Querschnittsaufgabe und die Stärkung der mit Gesundheit beschäftigten Betriebe und deren Arbeitnehmer sowie Freiberufler dient vor allem dem Patienten. Und sie ist ein bedeutender Baustein für den Wirtschafts- und damit den Arbeitsmarktstandort. Von den über 100 000 Beschäftigten in unserer Stadt arbeitet rund die Hälfte nicht direkt am Patienten, sondern in der Forschung oder in Unternehmen aus dem Bereich Medizintechnik, Biotechnologie, Gesundheitshandwerken und Pharma. Das heißt, wenn die Gesundheitswirtschaftsstrategie erfolgreich sein soll, dann müssen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch attraktiver gestalten, die gesamte Branche und alle Akteure einbinden und
uns auch um Neuinvestoren in Hamburg bemühen. Die vom Senat erarbeiteten Handlungsfelder und Maßnahmen der Strategie sind wichtig und richtig, um die genannten Ziele zu erreichen.
Die Wirtschaft habe ich bereits erwähnt. Beispielhaft sei auch der Bereich Aus- und Fortbildung erwähnt. Hier ist zum Beispiel interessant, welche Ausbildungs- und Berufsbedarfe es zukünftig geben wird und wie sich Hamburg hier aufstellen kann. Dazu findet im Dezember zum Beispiel eine Messe "Wachstumsmarkt Pflege und Gesundheit" in der Agentur für Arbeit statt. Sie ist eine gemeinsame Aktion mit der Hansestadt für interessierte Arbeitslose, Arbeitgeber und Qualifizierungsträger und informiert über entsprechenden Fachkräftebedarf.
Darüber hinaus muss und soll, und das halte ich für besonders wichtig, aus der Gesundheitswirtschaft heraus entwickelt werden, was der Standort Hamburg benötigt und was ihn verbessern kann, denn dort sitzen die Expertise und das Engagement und dort werden die maßgeblichen Ideen entwickelt. Dafür bedarf es Strukturen, die zumindest eine Zeit lang speziell auf die Bedürfnisse der Hamburger Gesundheitswirtschaft ausgerichtet sind. Und genau dafür hat der Senat zusammen mit der Handelskammer Hamburg in Public Private Partnership die Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH gegründet, deren Aufgabe es ist, zu koordinieren, zu vernetzen, die Handlungsfelder mit konkreten Maßnahmen weiterzuentwickeln, neue anzustoßen und für deren Umsetzung zu sorgen.
Dabei sollten wir keine Doppelstrukturen schaffen, sondern die bisherigen Einrichtungen bestmöglich nutzen, zum Beispiel die Clusterexpertise, die Hamburg inzwischen federführend in der BWA aufweisen kann. Ebenso ist eine enge Zusammenarbeit mit der Agentur für das Life Science Cluster von Hamburg und Schleswig-Holstein, der Norgenta, wichtig. Um noch einmal die Abgrenzung klarzumachen: Die Norgenta ist für die wissenschaftlichen und technischen Innovationen in der Gesundheitswirtschaft zuständig, und das länderübergreifend für Schleswig-Holstein und Hamburg. Die Clusteragentur Gesundheitswirtschaft Hamburg ist zurzeit nur auf die Hansestadt ausgerichtet und hat zum Ziel, erstens an der Verbesserung der Gesundheitsversorgung mitzuwirken und zweitens den Gesundheitsstandort zu stärken.
Eingebunden wird über die Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH auch die Handelskammer Hamburg. In deren Arbeitskreis Gesundheitswirtschaft sind maßgebliche Branchenakteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Versorgung und Verwaltung organisiert. Aus diesem Kreis stammt das Konzept, mit dem Hamburg am Wettbewerb "Gesundheitsregionen der Zukunft" des Bundesministeriums für Forschung und Bildung teilgenommen hat. Dieser
Ich hoffe, dass sich Hamburg mit der Gesundheitswirtschaftsstrategie in genau die richtige Richtung entwickelt. Ich setze sehr große Hoffnung in diese Aufgabe und wünsche mir, dass Hamburg auch mit der maßgeblichen Unterstützung aus der Bürgerschaft in dieser Hinsicht Vorbild für andere Regionen wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Stemmann, erst einmal vielen Dank für diesen mitreißenden Vortrag.