Trifft es zu, dass in der Präambel des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und dem Eigentümer steht – ich zitiere –:
"Bisher übliche öffentliche Nutzungen des Parks, wie zum Beispiel Zirkusdarbietungen, Konzerte, Theateraufführungen und so weiter, sollen verbessert, gefördert und möglichst ausgeweitet werden?"
Mir liegt der städtebauliche Vertrag im Wortlaut jetzt nicht vor. Wenn Sie ihn zitieren, will ich nicht bestreiten, dass das drinsteht. Es bestätigt meine Aussage zu Ihrer ersten Frage, dass man natürlich bei einer Erweiterung, einer Veränderung des Angebotes, das dort stattfinden soll, mit dem Investor und allen sonstigen Betroffenen sprechen kann und sprechen wird.
Herr Staatsrat, können Sie Auskunft geben, wie stark – etwa prozentual – die jetzige Kinonutzung die Nutzung aus dem Jahre 1996 übersteigt oder unterschreitet? Ich frage nach dem faktischen Zustand.
Ich kann Ihnen sagen, dass 1996 dreimal an jeweils zwei Tagen Freiluftkinoveranstaltungen stattfanden, die bis 1 Uhr nachts genehmigt waren. Wenn das der Umfang ist und es in Zukunft allenfalls um die Frage geht, dass die Leinwand größer sein sollte als damals, wenn die Zuschauerzahlen, die angenommen werden, größer sein werden, dann müsste man miteinander reden.
Wenn die Formulierung so ist wie im Vertrag, dann bestand der gemeinsame Wille darin, nicht nur den bestehenden Zustand zu belassen, sondern es war die Rede von Ausweitung. Würde sich die Behörde an einer solchen Intention beteiligen?
Wie ich schon sagte: Unter dem Vorbehalt, dass die Formulierung, die vorgelesen wurde, zutrifft, verstehe ich es so, dass man miteinander reden muss, kann, darf, sollte. Was dabei herauskommt, kann ich Ihnen nicht sagen. Rechtlich gesichert ist – das war die Ausgangsfrage – der Zustand von 1996.
Welche Schritte unternimmt der Senat seinerseits, um die von Herrn Dr. Maier und Herrn Lieven geschilderten Ziele der Ausweitung des Open-AirKinos im Vergleich zum Zustand von 1996 zu sichern und zu stützen?
Mir ist bekannt, dass das Bezirksamt, das dafür originär zuständig ist, im Gespräch mit allen Beteiligten ist, sodass ich keinen Zweifel habe, dass dort angemessene Lösungen für den Stadtteil und alle Beteiligten gefunden werden.
Über welche Mittel verfügt der Senat und auch das Bezirksamt, um die Ziele des städtebaulichen Vertrags inklusive der Ausweitung des OpenAir-Kinos zu erreichen? Würden sie Druck ausüben, um eine entsprechende Ausweitung zu ermöglichen?
schlecht beraten ist, sondern dass man miteinander im Sinne und im Geiste der vertraglichen Grundlagen redet, sprich verhandelt, und dann zu Ergebnissen kommt.
Ich möchte noch ergänzen: Wer hat aus Sicht des Senats überhaupt die Federführung, wenn es Schwierigkeiten und Unstimmigkeiten bei der Umsetzung und der Einhaltung des städtebaulichen Vertrages gibt?
Die Federführung liegt im Bezirksamt. Es wird von uns allen so gewollt, den Bezirken mehr Kompetenzen zu geben.
Das bedeutet de facto, dass sich der Senat in jedem Fall aus eventuellen Streitigkeiten, Unstimmigkeiten und rechtlichen Problemen heraushalten wird?
Frau Abgeordnete! Der Senat kann sich nicht heraushalten, weil wir eine Einheitsgemeinde sind und der Senat letztendlich für alles verantwortlich ist und die Entwicklung selbstverständlich immer interessiert beobachten und weiter mitverfolgen wird.
Gibt es über das Open-Air-Kino hinaus weitere Nutzungen oder kann der Senat weitere Nutzungen nennen, die im Schanzenpark stattgefunden haben und nicht in diesem städtebaulichen Vertrag geregelt sind?
Nein. Ich habe auf die zweite Frage von Herr Lieven schon gesagt, dass das der Stand seit 1996 ist. Uns sind bisher keine Veranstaltungen bekannt, die noch danach stattgefunden hätten, die in dem Umfang wie 1996 nicht auch in Zukunft möglich sind. Im Übrigen erlaube ich mir den Hinweis, dass in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage von Herrn Lieven für die Jahre 2001 und 2004 sehr liebevoll und detailliert alle Veranstaltungen konkret aufgeführt sind.
Kann es sein, dass dem Senatsvertreter nicht alle Veranstaltungen bekannt sind, die zwischenzeitlich genehmigt wurden, die sehr wohl in dem
Meine Aussagen beziehen sich auf die Auskünfte des zuständigen Bezirksamtes. Sofern das richtig Auskunft gegeben hat, ist auch meine Auskunft richtig und erschöpfend.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann rufe ich die fünfte Frage und die Abgeordnete Dr. Schaal auf.
Herr Präsident! Die Frage betrifft die Zukunft der Hamburger Wasserwerke und hier die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses, Drucksache 18/1223.
Mit der oben genannten Drucksache hat die Bürgerschaft am 24. November 2004 den Senat ersucht, ein Gesetz vorzulegen, das sicherstellt, dass die Wasserwerke vollständig im Eigentum und unter uneingeschränkter Verfügung der Freien und Hansestadt Hamburg bleiben.
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Die zuständige Behörde hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet, der in der Sitzung der Deputation der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt am 20. April 2005 beraten wird. Der Senat wird sich danach unmittelbar mit dem bürgerschaftlichen Ersuchen befassen.
Welche Synergien sieht der Senat in Bezug auf die Hamburger Wasserwerke und die Hamburger Stadtentwässerung?