Hat der Senat inzwischen – anders als im Januar – konkrete Daten über die Kosten von Betriebsstätten, die sich nicht einfach theoretisch an der Betriebskostenverordnung orientieren, sondern tatsächlich anfallen?
Der Senat hat inzwischen an verschiedenen Beispielen von Sportstätten konkrete Daten erhoben. Sie wissen, dass das Problem häufig daran scheitert, dass einzelne Sporthallen beispielsweise innerhalb einer Schule integriert sind und nicht gesondert abgerechnet werden können. Wir haben aber solche Beispiele gesucht, wo dies möglich ist. Insofern verfügen wir über Zahlen konkreter Beispiele.
Herr Staatsrat! Sie haben ausgeführt, dass der Senat prüfe, ob die Vereine die Sportstätten übernehmen könnten.
Bedeutet "übernehmen" in dem Zusammenhang, dass sie Eigentum erwerben, also die Sportstätten kaufen sollen, oder heißt es, dass sie den Besitz über die Sportstätten ausüben, das heißt, die Nutzungsmöglichkeiten übernehmen?
Die jeweiligen Formen der Übernahme hängen sehr stark von der Belegenheit der einzelnen Sportstätte ab. Das kann von einer reinen Übernahme der Bewirtschaftung bis hin zu einem Erbbaurecht gehen.
Welche Ergebnisse hat die vom Senat im Sportausschuss zugesagte Unterstützung des Schwimmsports für erweiterte Trainingszeiten in den verbleibenden Schwimmbädern bisher erbracht?
Welche Ergebnisse hat die vom Senat im Sportausschuss zugesagte Unterstützung des Schwimmsports für erweiterte Trainingszeiten in den verbleibenden Schwimmbädern bisher erbracht?
Ich kann Ihnen dazu momentan keine Auskunft geben, weil ich über genaue Verhandlungen zwischen dem Schwimmverband und meiner Behörde nicht unterrichtet bin.
Was passiert mit Vereinen und Verbänden, die entweder aus finanziellen als auch aus personellen Gründen keinen Sportplatz oder keine Sporthalle übernehmen können? Können diese Vereine und Verbände auch weiterhin damit rechnen, dass ihnen ausreichend Plätze zur Verfügung gestellt werden?
Ich habe noch eine Nachfrage zur letzten Antwort des Staatsrats auf meine letzte Frage. Sie haben gesagt, dass es bis hin zu einer Erteilung von Erbbaurechten kommen könnte.
Welche Grundstückspreise für Sportplätze beziehungsweise Sporthallen werden Sie dann den einzelnen Sportvereinen in diesem Zusammenhang abverlangen?
Wie Sie vielleicht wissen, werden bei Erbbaurechten in der Regel keine Grundstückspreise gezahlt, sondern Erbpachten vereinbart. Über diese Dinge muss im Einzelnen verhandelt werden.
In der Debatte am 23. März hat der Abgeordnete Schmidt zum Schwimmsport ausgeführt, dass Schwimmer nicht wie andere Sportarten 2,50 Euro pro Einfeldhalle, sondern 6,50 Euro pro Stunde und Schwimmbahn zahlen müssen. Die Senatorin hat daraufhin im Anschluss hier im Plenum den Abgeordneten Schmidt der Unwahrheit bezichtigt. Sie hat schlichtweg gesagt, dass er die Unwahrheit gesagt habe.
Ist der Senatsvertreter heute vor dem Hintergrund der Antwort auf die Kleine Anfrage – Drucksache 18/74 – bereit, dies zurückzunehmen und sich zu entschuldigen?
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann rufe ich den vierten Fragesteller auf, den Abgeordneten Lieven.
Herr Staatsrat, meine Damen und Herren! Kürzlich wurde berichtet, dass das Open-AirKino im Schanzenpark ab 2007 nicht mehr stattfinden könne, da die vom Kino ausgehenden Schallemissionen dann das Hotel im Wasserturm beeinträchtigen würden.
Warum gehen die zuständigen Stellen davon aus, dass das Kino ab 2007 nicht mehr genehmigt werden kann, wenn sich der Vertragspartner – wie in der Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage 18/1742 mitgeteilt wurde – vertraglich verpflichtet hat, die genehmigte Sondernutzung weder rechtlich noch tatsächlich zu behindern?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter! Die Nutzung des Schanzenparks für Freiluftkinoveranstaltungen wird auch nach Inbetriebnahme des Hotels möglich sein, und zwar in dem Umfang, wie es
1996 bereits der Fall war. Deswegen wie 1996, weil der städtebauliche Vertrag, in dem sich der Investor verpflichtet hat, die damals übliche Nutzung nicht anzugreifen, weil dies die Grundlage des Vertrages war. Wenn sich die künftige Freiluftkinonutzung im Schanzenpark in diesem Rahmen bewegt, ist sie unproblematisch. Wenn sie darüber hinausgehen sollte, dann müsste man das im Einzelfall prüfen und miteinander besprechen.
Geht der Senat davon aus, dass de facto nur diejenigen Nutzungen, die der Schutzklausel in Paragraph 3 des städtebaulichen Vertrages unterfallen, dann weiterhin gesichert sind?
Das sind alle die Nutzungen, die 1996 Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen waren. Sie werden in dem gleichen Umfang wie damals auch in Zukunft durch den städtebaulichen Vertrag gesichert sein.
Fanden in den letzten Jahren auch andere genehmigte Sondernutzungen statt, die nicht mehr genehmigt werden können, wenn das Hotel in Betrieb geht?