Gibt es zu diesem Thema weitere Fragesteller aus dem Plenum? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Mahr auf.
Die Personalpolitik des Innensenators hat in der letzten Zeit viele Opfer gekostet. Während der Polizeichef von St. Georg, Thorsten Seeland, versetzt und so die geplante Beförderung verhindert wurde, hat LKA-Chef Müller von sich aus das Handtuch geworden.
Meine erste Frage: Wie oft sind der ehemalige LKA-Chef Müller und Innensenator Schill aneinander geraten und um welche Konflikte handelte es sich?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Da Sie eine Interpretation des Begriffes „aneinander geraten“ nicht gegeben haben, gehe ich von dem allgemeinen Sprachbegriff aus.
Eine solche Auseinandersetzung in Form des „Aneinandergeratens“ durch lautstarke und nicht objektiv fachlich getragene Argumente hat es zwischen dem ehemaligen LKALeiter und Herrn Schill nicht gegeben.
Es gab keine Konflikte, die seinem Wunsch auf Umsetzung für eine andere Aufgabe im Landeskriminalamt zugrunde liegen. Es könnten solche Überlegungen wie bei allen anderen hamburgischen Landesbeamten zugrunde liegen, wenn er vorab gegen einzelne Fragen sachlicher und sonstiger Art mündlich, schriftlich oder in ähnlicher Weise remonstriert hätte. Solche Remonstrationen des Leiters des Landeskriminalamtes, Herrn Müller, hat es nicht gegeben.
Meine zweite Frage: Warum war die Behördenleitung nicht für die Beratungen und Unterstützungen des ehemaligen LKA-Chefs zugänglich, der nach Presseberichten „entsetzt“ gewesen sein soll, als die Innenbehörde ankündigte, mit aller Konsequenz an den Brechmitteleinsätzen festhalten zu wollen?
Die Behördenleitung und der Senat sind immer offen für alle Arten von Remonstrationen, Anregungen und Vorschlägen seiner Beamten. Das gilt genauso für Herrn Müller. Herr Müller hat weder in der Entwicklung der Vereinbarung zwischen der Polizei Hamburg und der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg über den Vomitivmitteleinsatz remonstriert noch mündlich oder schriftlich Bedenken in dieser Weise geäußert. Er hat eine solche Art der Remonstration in beamtenrechtlicher Weise auch nicht nach Abfassung und Diskussion der Fachlichen Dienstanweisung in der Behörde für Inneres und der Polizei vorgenommen. Von daher gibt es auch keinerlei weitere oder andere Erklärungen zu Ihrer Frage.
Aber ich möchte dazu noch eine persönliche Bemerkung machen. Ich habe auf meine Anregung hin am Morgen des 15. Januar – die Umsetzung des LKA-Chefs geschah am 17. Januar – mit dem Leiter des Landeskriminalamtes ein sehr ausführliches Gespräch geführt und eine Reihe von Vorschlägen und Anregungen, die aus Sicht von Herrn Müller gekommen sind, mit ihm diskutiert, über die wir eine Übereinstimmung erzielt haben. Es gibt keine solche Vermutungen, die Sie in Ihrer zweiten Frage äußern.
Wie passt die Behauptung von Ihnen, dass Uneinigkeit mit der politischen Führung oder ein mangelndes Vertrauensverhältnis zum Senator nicht im Hintergrund der Entscheidung von Herrn Müller stünden, zu den von mehreren Zeitungen verbreiteten Hinweisen, dass das Vertrauen zwischen LKA-Chef Müller und Innensenator Schill erheblich gestört gewesen sein soll?
Herr Abgeordneter! Ich darf Sie in Respekt vor dem Parlament darauf verweisen, dass Sie eine Kleine Anfrage – Drucksache 17/242 – gestellt haben. Diese Kleine Anfrage enthält genau diese Frage. Wir werden sie schriftlich beantworten.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der CDU – Manfred Mahr GAL: Können Sie auch gleich sagen!)
Herr Staatsrat! Sie haben in der Antwort auf die erste Frage gesagt, dass es zu keiner entsprechenden lautstarken Auseinandersetzung und inhaltlichen Differenz zwischen Herrn Schill und dem Leiter des LKAs gekommen sei.
Kann es auch sein, dass es zwischen Ihnen und Herrn Müller zu lautstarken Auseinandersetzungen und inhaltlichen Differenzen gekommen ist?
Unabhängig von Ihrer Persönlichkeitsstruktur: Wie bewerten Sie persönlich die Tatsache, dass der LKA-Chef nach einem Gespräch mit Ihnen die Brocken hinschmeißt?
Ist es richtig, dass die Staatsschutzabteilung der Hamburger Polizei nach Dienstantritt des neuen Präses der Innenbehörde eine erneute Sicherheitsanalyse für seine Person erstellt hat, deren Ergebnis sich von der vorangegangenen, vor dessen Dienstantritt erstellten, deutlich unterschied?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Die Antwort lautet: Ja. Durch die Übernahme der Aufgaben des Zweiten Bürgermeisters und des Präses der Innenbehörde hat sich eine andere Situation ergeben, die pflichtgemäß durch das Landeskriminalamt zu einer erneuten Beurteilung der Sicherheitslage führen musste.
Aus polizeitaktischen und lageorientierten Gründen gibt der Senat zu solchen Fragen keine detailliertere Auskunft.
Herr Staatsrat! Auch für den ungeübten Beobachter ist deutlich erkennbar, dass mehr Sicherheitsbeamte eingesetzt werden, als es vorher für einen Präses der Innenbehörde üblich war.
Zur Teilfrage 1 – so möchte ich sie nennen – muss ich Ihnen mitteilen, dass der heutige Senat – wohl auch nicht der alte Senat – keine Zählungen vorgenommen hat, wie viele Sicherheitsbeamte den früheren Präses der Innenbehörde oder seinen Staatsrat begleitet haben, so dass ich Ihnen diese Vergleichsfrage nicht beantworten kann.
Zum Zweiten: Sicherheitsbeamte, die das Landeskriminalamt zur Verfügung stellt, werden selbstverständlich aus dem hamburgischen Haushalt bezahlt.
Nach Aussage des Staatsrates diskutiert der Präses der Innenbehörde die Ergebnisse von Sicherheitsanalysen.
Inwieweit kann er das denn? Es sind doch Analysen von Fachleuten. Hat er eine entsprechende Ausbildung dafür oder wie kann man es sich vorstellen?